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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 655798-2022 (ID: 2022112509261731261)
Veröffentlicht: 25.11.2022
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DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2022/S 228/2022 655798
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der
Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige
Erneuerung
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32-22.2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bund und Länder messen der Städtebauförderung als Leitprogramm für eine
zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der
Städte und Gemeinden in Deutschland große Bedeutung bei. Die Kommunen
stehen aufgrund des demografischen Wandels und veränderter
Nutzungsbedingungen und interessen vor großen Anpassungsbedarfen und
städtebaulichen Transformationsprozessen. Dies gilt insbesondere für
den Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und
Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den
Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum sowie bedarfsgerechten und
zukunftsorientieren Infrastrukturen. Übergeordnetes Ziel der
Städtebauförderung ist, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen
Leben für alle zu ermöglichen, und damit den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu stärken.
2020 wurde die Städtebauförderung neu aufgestellt und konzentriert sich
seitdem auf drei Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und
nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die
bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne
nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei
der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur
Entwicklung neuer Quartiere. Die im Vorgängerprogramm Stadtumbau
eingeführten besonderen Förderbedingungen für die neuen Länder gelten
aufgrund der bisherigen Problemlage weiterhin. Ihre Einführung war
historisch bedingt:
Mit der deutschen Wiedervereinigung veränderten sich die
Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung fundamental. In den
Kommunen der ostdeutschen Länder waren die städtebaulichen
Herausforderungen - vernachlässigte historische Altstädte oder die
großen Plattenbausiedlungen an den Stadträndern - völlig andere als in
Westdeutschland. Die Schrumpfungsprozesse und der hohe
Wohnungsleerstand in den ostdeutschen Ländern Anfang der 2000er Jahre
waren Anlass für den Start des Programms Stadtumbau Ost im Jahr 2002.
Im Jahr 2004 wurde das Programm Stadtumbau West aufgelegt, das
zunächst vor allem auf die Revitalisierung von Brachen abzielte. Die
beiden Programme wurden als Ergebnis einer fundierten
Programmevaluation 2017 zu einem bundesweiten Stadtumbauprogramm
zusammengeführt und gingen 2020 im Programm Wachstum und nachhaltige
Erneuerung auf.
In den neuen Ländern können im Programm Wachstum und nachhaltige
Erneuerung vier sogenannte Programmbereiche eingesetzt werden: Im
Programmbereich Aufwertung beteiligt sich der Bund, wie in der
Städtebauförderung grundsätzlich üblich, mit einem Drittel der
förderfähigen Kosten. In den anderen drei Programmbereichen können die
neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung - abweichend von den allgemein geltenden
Finanzierungsbedingungen von Bund und Ländern - bei der Förderung im
Rahmen des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung Mittel zu
einem jeweiligen Bundes- und Landesanteil von bis zu 50 v. H. der
förderfähigen Kosten einsetzen.
Der Bund und die neuen Länder haben vereinbart, die Wirksamkeit und
Notwendigkeit der besonderen Regelungen im Programm Wachstum und
nachhaltige Erneuerung für die neuen Länder bis zum Jahr 2023 zu
prüfen. Das Projekt hat zum Ziel, eine fundierte Entscheidungsgrundlage
hinsichtlich der Weiterführung der besonderen Förderbedingungen für die
neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung zu erarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 168 067.23 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 168 067.23 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]http://www.bundekartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022
References
6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
7. http://www.bbsr.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
12. http://www.bundekartellamt.de/
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