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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 655798-2022 (ID: 2022112509261731261)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2022/S 228/2022 655798
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der
   Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige
   Erneuerung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.32-22.2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bund und Länder messen der Städtebauförderung als Leitprogramm für eine
   zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der
   Städte und Gemeinden in Deutschland große Bedeutung bei. Die Kommunen
   stehen aufgrund des demografischen Wandels und veränderter
   Nutzungsbedingungen und interessen vor großen Anpassungsbedarfen und
   städtebaulichen Transformationsprozessen. Dies gilt insbesondere für
   den Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und
   Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den
   Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum sowie bedarfsgerechten und
   zukunftsorientieren Infrastrukturen. Übergeordnetes Ziel der
   Städtebauförderung ist, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen
   Leben für alle zu ermöglichen, und damit den gesellschaftlichen
   Zusammenhalt zu stärken.
   2020 wurde die Städtebauförderung neu aufgestellt und konzentriert sich
   seitdem auf drei Förderprogramme. Das neue Programm Wachstum und
   nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten enthält die
   bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne
   nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei
   der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur
   Entwicklung neuer Quartiere. Die im Vorgängerprogramm Stadtumbau
   eingeführten besonderen Förderbedingungen für die neuen Länder gelten
   aufgrund der bisherigen Problemlage weiterhin. Ihre Einführung war
   historisch bedingt:
   Mit der deutschen Wiedervereinigung veränderten sich die
   Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung fundamental. In den
   Kommunen der ostdeutschen Länder waren die städtebaulichen
   Herausforderungen - vernachlässigte historische Altstädte oder die
   großen Plattenbausiedlungen an den Stadträndern - völlig andere als in
   Westdeutschland. Die Schrumpfungsprozesse und der hohe
   Wohnungsleerstand in den ostdeutschen Ländern Anfang der 2000er Jahre
   waren Anlass für den Start des Programms Stadtumbau Ost im Jahr 2002.
   Im Jahr 2004 wurde das Programm Stadtumbau West aufgelegt, das
   zunächst vor allem auf die Revitalisierung von Brachen abzielte. Die
   beiden Programme wurden als Ergebnis einer fundierten
   Programmevaluation 2017 zu einem bundesweiten Stadtumbauprogramm
   zusammengeführt und gingen 2020 im Programm Wachstum und nachhaltige
   Erneuerung auf.
   In den neuen Ländern können im Programm Wachstum und nachhaltige
   Erneuerung vier sogenannte Programmbereiche eingesetzt werden: Im
   Programmbereich Aufwertung beteiligt sich der Bund, wie in der
   Städtebauförderung grundsätzlich üblich, mit einem Drittel der
   förderfähigen Kosten. In den anderen drei Programmbereichen können die
   neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 der Verwaltungsvereinbarung
   Städtebauförderung - abweichend von den allgemein geltenden
   Finanzierungsbedingungen von Bund und Ländern - bei der Förderung im
   Rahmen des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung Mittel zu
   einem jeweiligen Bundes- und Landesanteil von bis zu 50 v. H. der
   förderfähigen Kosten einsetzen.
   Der Bund und die neuen Länder haben vereinbart, die Wirksamkeit und
   Notwendigkeit der besonderen Regelungen im Programm Wachstum und
   nachhaltige Erneuerung für die neuen Länder bis zum Jahr 2023 zu
   prüfen. Das Projekt hat zum Ziel, eine fundierte Entscheidungsgrundlage
   hinsichtlich der Weiterführung der besonderen Förderbedingungen für die
   neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 Verwaltungsvereinbarung
   Städtebauförderung zu erarbeiten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 168 067.23 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 168 067.23 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   siehe Eignungskriterien
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundekartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489298
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundekartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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