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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 655594-2022 (ID: 2022112509244931019)
Veröffentlicht: 25.11.2022
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  DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2022/S 228/2022 655594
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
   E-Mail: [6]veronika.leschuk@deutschebahn.com
   Telefon: +49 5112861644
   Fax: +49 6926521083
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los
   1) und PFA 1.2 (Los 2)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53203
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1  PFA 1.1 Bad Schwartau
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude,
   Technische Streckenausrüstung Lph 1-4
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 01/06/2026
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   CEF
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 21FEI53203
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los
   1) und PFA 1.2 (Los 2)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   12/08/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
   Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
   1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 
   70406/21#1, abrufbar unter
   [8]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/
   2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&
   v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen.
   2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
   entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
   Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
   werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
   Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
   Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
   -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der
   Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen
   Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.:
    wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)
    wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO)
    wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
    Diebstahl (§ 242 StGB)
    Unterschlagung (§ 246 StGB),
    Erpressung (§ 253 StGB),
    Betrug (§ 263 StGB),
    Kreditbetrug (§ 265b StGB),
    Untreue (§ 266 StGB),
    Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
    Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
    Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB),
    Brandstiftung (§ 306 StGB),
    Baugefährdung (§ 319 StGB),
    Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
    unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als
   90 Tagessätzen geahndet wurde.
    Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21
   Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21
   Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
   -Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der
   Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen
   Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien
   zutrifft:
   1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes
   gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig
   verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO
   zutreffen.
   2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die
   Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO)
   3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4)
   Nr. 2 SektVO)
   4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3
   SektVO)
   5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder
   diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4
   SektVO)
   6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit
   des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage
   stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO)
   7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgeno
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude,
   Technische Streckenausrüstung Lph 1-4
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 03/01/2022
   Ende: 01/06/2026
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   NT 12 Erstellen einer Machbarkeitsuntersuchung zur Dammverstärkung/
   Dammsicherung der B432 im Bereich östlich der BAB A1
   Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung des Straßendamms der B
   432 erstellt werden. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Der vorhandene Straßendamm muss durch die neue Kreuzung mit der
   geplanten Eisenbahnstrecke erhöht werden. Rechnerisch ist dieser
   Straßendamm dann aber nicht standsicher, sodass eine Ertüchtigung
   erforderlich ist. Zur Planung und Untersuchung mehrerer Varianten ist
   eine Machbarkeitssudie erforderlich
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 12 645 136.42 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 12 700 176.42 EUR
References
   6. mailto:veronika.leschuk@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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