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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Siegburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 654765-2022 (ID: 2022112509200230236)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Siegburg: Rettungsdienste
   2022/S 228/2022 654765
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
   Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
   Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
   Ort: Siegburg
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Postleitzahl: 53721
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zvs@rhein-sieg-kreis.de
   Telefon: +49 2241/133543
   Fax: +49 2241/133165
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.rhein-sieg-kreis.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_11/Abteilung_11.2/Zen
   trale_Vergabestelle_.php
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0175-38-VgV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75252000 Rettungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am
   19.10.2022 im Amtsblatt S der EU veröffentlicht wurde u. mit dieser
   Bekanntmachung in den Stand zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs
   zurückversetzt wird. Die Bekanntmachungen Nr. [11]2022/S 202-575624 u.
   [12]2022/S 205-585845 werden vollständig durch diese Bekanntmachung
   ersetzt. Der Auftraggeber hat sich anlässlich einer Bewerberfrage
   zwecks Erhalts einer Anbietervielfalt im Rettungsdienstbereich, zur
   Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit von nur einem oder zwei
   Anbietern, um das Ausfallrisiko zu minimieren u. das wirtschaftliche
   sowie technische Risiko bei der Auftragsdurchführung zu streuen, sowie
   zur Gewährung größtmöglicher Zuschlagschancen der Bieter für die
   Einführung einer Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung
   entschieden (siehe Ziff. II.1.6)). Durch die Verlängerung der
   Teilnahmefrist um nochmals 30 Kalendertage erhalten alle Bewerber die
   Möglichkeit, ihre Teilnahme noch einmal zu prüfen u. ggf. anzupassen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 163 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Neunkirchen-Seelscheid
   Los-Nr.: A
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorungsbereich der Rettungswache
   Neunkirchen-Seelscheid (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst
   Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
   selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
   vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
   geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber nicht dazu
   verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
   zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
   einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
   Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
   Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
   erfolgreich.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung des an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittels (RTW)
   des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.
   Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
   (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
   stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit unter bestimmten
   Voraussetzungen einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Much und Ruppichteroth
   Los-Nr.: B
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Much und
   Ruppichteroth (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der
   Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle
   Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los B stellt der
   Auftraggeber dem Auftragnehmer geeignete Rettungswachen je
   Rettungswachenversorgungsbereich zur Nutzung im Rahmen der
   verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach Maßgabe des
   Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die Nutzungsüberlassung zum
   Betrieb einer Rettungswache zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur
   Verfügung.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an den
   Rettungswachen stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW)
   des Auftraggebers zu stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, als kurzfristige Reaktion auf
   Bedarfsänderungen außerhalb Bedarfsplanfortschreibungen die
   Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
   5) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   6) Gem. Ziff. 7.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich
   der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache
   Ruppichteroth (Los B) (voraussichtlich im Jahr 2025), nach Aufforderung
   durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und
   Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.
   7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Windeck und Eitorf
   Los-Nr.: C
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Windeck und Eitorf
   (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Die Rettungswachenstandorte
   sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existieren bereits
   geeignete Rettungswachenstandorte, deren Betreiber aber nicht dazu
   verpflichtet ist, die Standorte einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
   zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
   einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
   Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
   Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
   erfolgreich.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF)
   des Auftraggebers, eines weiteren RTW des Auftraggebers und des
   Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den KTW für den
   Sonderbedarf.
   Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
   (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
   stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15
   % als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
   ). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen
   Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Sankt Augustin
   Los-Nr.: D
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Sankt Augustin
   (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
   selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
   vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
   geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
   verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
   zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
   einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
   Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
   Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass
   es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich
   zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase,
   Ziff. 1).
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
   Auftraggebers zu stellen.
   Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
   (S-RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
   stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Rheinbach
   Los-Nr.: E
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Rheinbach (siehe
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
   selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
   vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
   geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
   verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
   zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
   einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
   Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
   Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
   erfolgreich.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF)
   des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.
   Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
   (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
   stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Bornheim
   Los-Nr.: F
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Bornheim (siehe
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
   selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Bis zur Fertigstellung des
   Neubaus der kreiseigenen Rettungswache Bornheim ist der
   Rettungswachenstandort vom Auftragnehmer bereitzustellen. Der
   Auftragnehmer hat zum einen die Möglichkeit, auf einen bestehenden
   Containerstandort (Rathausstraße 5 in 53332 Bornheim) auf dem
   Grundstück der Stadt Bornheim zurückzugreifen und um ein anderes
   Grundstück zu ergänzen (die Containeranlage an sich ist selbst nur eine
   Ergänzung für einen anderen Teil des Rettungswachenstandortes), wenn
   sich der Auftragnehmer mit der Stadt Bornheim einigt und von dieser die
   Zustimmung zur Nutzungsüberlassung des Grundstücks für den
   Containerstandort erhält. Zum anderen besteht die Möglichkeit, einen
   geeigneten Alternativstandort anzubieten.
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass die kreiseigene Rettungswache
   noch während des Leistungszeitraums in Betrieb genommen werden kann
   (voraussichtlich im Jahr 2026/2027). Sie würde dann mit entsprechender
   Vorlaufzeit dem Auftragnehmer des Loses F zur Nutzung zur Verfügung
   gestellt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den
   Auftraggeber zum Umzug in die neue RW. und binnen angemessener Frist
   (mind. 6 Monate) zur Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen
   von der kreiseigenen Rettungswache aus verpflichtet.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
   Auftraggebers, sowie eines weiteren RTW des Auftraggebers und im
   Bedarfsfall zur Besetzung des Spitzenbedarfs NEF des Auftraggebers zu
   stellen.
   Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
   (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal sowie
   das nichtärztliche Rettungsfachpersonal zur Besetzung des
   Spitzenbedarf-NEF des Auftraggebers zu stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen.
   Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet,
   die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach
   der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   ***Bitte Ergänzung in Ziffer II.2.14 beachten
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los als
   kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich
   der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache
   Bornheim (Los F) (voraussichtlich im Jahr 2026/2027) nach Aufforderung
   durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und
   Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.
   8) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   9) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   ***Ergänzung zu Ziffer II.2.4: Nähere Informationen ergeben sich aus
   dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Swisttal
   Los-Nr.: G
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Swisttal (siehe
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
   KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los G stellt der
   Auftraggeber dem Auftragnehmer eine geeignete Rettungswachen zur
   Nutzung im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach
   Maßgabe des Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die
   Nutzungsüberlassung zum Betrieb einer Rettungswache zum
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur Verfügung.
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
   Auftraggebers, und des Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer
   stellt den KTW für den Sonderbedarf.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RW Wachtberg
   Los-Nr.: H
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75252000 Rettungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Wachtberg (siehe
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
   Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
   1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
   pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
   Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
   daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
   siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
   Verhandlungsphase.
   Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
   Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
   für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
   Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
   Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
   Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
   (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
   Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
   Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
   Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses.
   Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
   Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
   vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
   geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
   verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
   zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
   einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
   Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
   Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass
   es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich
   zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase,
   Ziff. 1).
   Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
   zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
   Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
   Auftraggebers zu stellen.
   Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
   Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
   Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
   unter Teil B. Sonderbedarf.
   Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu
   besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
   Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
   Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
   jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
   erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
   Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
   Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
   Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
   Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2024
   Ende: 31/01/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
   anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
   zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1) Siehe Ziff. II.2.7).
   2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
   Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
   Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
   Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
   Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
   3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
   neu festzusetzen.
   4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
   planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
   (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
   unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
   hinten verschiebt.
   5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
   als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
   Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
   6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
   A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
   gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
   anzupassen.
   7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
   Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
   Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
   abzuschließen.
   8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
   Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
   Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
   Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
   anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
   Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
   Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe,
   - Eigenerklärung gemäß § 6 der Anlage Integritätsvertrag, in der der
   Bieter versichert, dass keine früheren Verfehlungen in den letzten 3
   Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb
   rechtfertigen könnten (Bestandteil des Integritätsvertrages),
   Hinweis: Der Auftraggeber wird außerdem für die für eine Beauftragung
   in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem
   Wettbewerbsregister ziehen und diese in seine Prüfung der
   Eignungsanforderungen einbeziehen. Die Anforderungen für den Fall einer
   gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der
   Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen:
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
   Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen aus der hervorgeht, dass
   keine Steuerrückstände bestehen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des
   Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate)
   - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei
   dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen
   von Beitragsrückständen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate);
   - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des
   Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten
   Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je
   Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR
   3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen
   Vermögensschäden. Alternativ kann der Nachweis durch Bestätigung des
   Versicherers, dass die Deckungssummen im Falle der Beauftragung auf den
   geforderten Umfang angepasst werden, erbracht werden. Hinweis: Die drei
   Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die
   Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache
   Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend.
   - Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
   Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des
   letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
   Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den
   Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Ausgefüllte Eigenerklärung Transportaufkommen/Referenzen unter
   Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes.
   Bezogen auf das Transportaufkommen (Notfallrettung und qualifizierter
   Krankentransport) ist die Anzahl der Transporte/Einsätze in den Jahren
   2019, 2020, 2021 anzugeben.
   Bezogen auf die Referenzen ist anzugeben der Öffentliche oder private
   Auftraggeber/Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, der Standort der
   Rettungswache/Rettungsdienst- oder Betriebsbereich, der
   Leistungszeitraum (von, bis), die Anzahl der Rettungsdienstfahrzeuge im
   Grundbedarf (RTW, KTW) und die durchschnittliche Anzahl der
   Transporte/Einsätze pro Jahr aufgeteilt in Notfalleinsätze und
   qualifizierte Krankentransporte.
   Für das Transportaufkommen gilt eine Mindestanforderung in Höhe von
   3.000 Transporten/Einsätzen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
   Es gelten folgende Mindestanforderungen, die von mindestens einer
   Referenz (kumulativ) erfüllt werden müssen:
   a) Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen im Sinne von § 2
   Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 RettG NRW im Rahmen des Betriebs einer
   Rettungswache
   b) für einen unterbrechungsfreien Zeitraum von mind. 1 Jahr
   c) innerhalb eines Referenzzeitraumes von drei Jahren (2019, 2020 und
   2021) (Hierbei ist es unerheblich, ob mit der Vertragsausführung
   bereits vor dem 01.01.2019 begonnen wurde und/oder dass es sich um
   laufende Verträge handelt).
   - Nachweis über eine gültige QM-Zertifizierung des Bieters für den
   konkreten Leistungsbereich gem. DIN EN ISO 9001
   Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
   Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den
   Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
   insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das
   NotSanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
   Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt
   die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und
   Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
   (RettAPO).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
   aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
   Zuschlagsverbot.
   2) Nach Vertragsschluss sind dem Auftraggeber erstmalig bis 2 Monate
   vor Leistungsausführungsbeginn für die für die Auftragsdurchführung
   vorgesehenen Mitarbeiter zum Nachweis ihrer Fachqualifikationen
   Dokumentationen über die Kontrolle der in der Anlage
   Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen (siehe Ziff. 4.5.8 und
   Ziff. 8.1) zur Einsicht vorzulegen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss
   auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
   3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über
   strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellung nach §
   17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für
   Mitarbeiter als Fahrer, deren regelmäßige Teilnahme am
   Fahrersicherheitstraining nicht nachgewiesen werden kann.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2022/S 202-575624
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 08:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/12/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen,
   die - unter Zuhilfenahme des Bietertools - über die Vergabeplattform
   [14]www.vmp-rheinland.de eingreicht werden. Zu diesbezüglichen
   Einzelheiten wird auf die Nutzungsbedingungen des Vergabeportals
   (http:// [15]www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw)
   verwiesen.
   2) Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
   Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter,
   siehe Bewerbungsbedingungen.
   3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten
   Eignungsnachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende weitere
   Unterlagen vorzulegen:
   - Ausgefülltes Formblatt Teilnahmeantrag
   - Ausgefülltes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (nur für
   Bietergemeinschaften)
   - Ausgefülltes Formblatt "Unteraufträge" (nur beim Einsatz von
   Nachunternehmern)
   4) Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   - Ausgefülltes Formblatt Angebot
   - Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für
   die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im
   PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument
   gilt das PDF-Dokument) sowie
   - Erläuterungen (vom Bieter auf einem Beiblatt selbst zu erstellen) zu
   folgenden Kostenpositionen der Anlage Preisblatt: Overhead je Los und
   Rettungswache:
   - Grundbedarf Pos. A.3
   - Sonderbedarf Pos. B.3
   - Spitzenbedarf Pos. C.5
   - Unterlagen/Angaben zur Personalkalkulation gem. Ziff. 16.1 des
   Dokuments Bewerbungsbedingungen bezogen auf das erste Betriebsjahr:
   a. Tabellarische Personalbedarfsrechnung je Los
   b. unter Angabe der jeweils für den Grundbedarf kalkulierten VZÄ vor
   und nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
   c. der Ausfallsicherheit des Personals,
   d. der geplanten Ausfallzeiten des bemessenen Personalbedarfs u.
   e. der regelmäßigen Arbeitszeit, ggf. auch Arbeitszeitverlängerung,
   wenn so bemessen.
   Für den Fall, dass der Bieter einen neuen Rettungswachenstandort
   (eingerichtet oder ein vorhandener Standort erweitert) anbietet, oder
   Rettungsmittel nicht auf dem Standortareal der Rettungswache
   untergebracht werden, sind spätestens mit dem letztverbindlichen
   Angebot eine Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den
   Rettungswachenstandorten (je Los) mit folgenden Angaben einzureichen
   (1) Standortbeschreibung, (2) Notwendige bauliche Maßnahmen (sofern
   zutreffend), (3) Vorläufige Verfügbarkeits- und
   Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch einen Nachweis / eine
   bauaufsichtliche Bescheinigung, dass am vorgesehenen Standort eine
   Rettungswache errichtet und betrieben werden kann (z.B. Erteilung eines
   Bauvorbescheides).
   5) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (Sonder- und
   Spitzenbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den Sonder- und
   Spitzenbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese
   Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt der Leistungen. Der
   Auftraggeber hat in allen Fällen in der Anlage Preisblatt die
   geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je
   Einsatzstunde zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises
   (auf Basis des repräsentativen Jahrs 2019) sowie eine Höchstabrufmenge
   definiert (s. Anlage Preisblatt, Pos. B und C und Anlage
   Öffentlich-rechtlicher Vertrag). Es besteht kein Anspruch der
   Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen des Sonder- und
   Spitzenbedarfs durch den Auftraggeber in einem bestimmten Umfang. Dies
   weder in Höhe der geschätzten Abrufmenge noch in Höhe der
   Höchstabrufmenge.
   6) Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt als soziale u.
   andere besondere Dienstleistung in einem Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 17 VgV.
   7) Die maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden
   können, wird auf 3 Lose begrenzt: Loslimitierung in Form der
   Zuschlagslimitierung siehe Ziff. 12a und 23 der Bewerbungsbedingungen
   für die Angebots- und Verhandlungsphase.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [17]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen
   der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender
   Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.
   Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder
   den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten
   Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht
   fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs.
   3 GWB verwiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:zvs@rhein-sieg-kreis.de?subject=TED
   7. https://www.rhein-sieg-kreis.de/
   8. http://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_11/Abteilung_11.2/Zentrale_Vergabestelle_.php
   9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM/documents
  10. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:575624-2022:TEXT:DE:HTML
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:585845-2022:TEXT:DE:HTML
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:575624-2022:TEXT:DE:HTML
  14. http://www.vmp-rheinland.de/
  15. http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw
  16. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  17. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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