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Ausschreibung: Rettungsdienste - DE-Siegburg
Rettungsdienste
Dokument Nr...: 654765-2022 (ID: 2022112509200230236)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
DE-Siegburg: Rettungsdienste
2022/S 228/2022 654765
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zvs@rhein-sieg-kreis.de
Telefon: +49 2241/133543
Fax: +49 2241/133165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_11/Abteilung_11.2/Zen
trale_Vergabestelle_.php
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM/documen
ts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0175-38-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am
19.10.2022 im Amtsblatt S der EU veröffentlicht wurde u. mit dieser
Bekanntmachung in den Stand zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs
zurückversetzt wird. Die Bekanntmachungen Nr. [11]2022/S 202-575624 u.
[12]2022/S 205-585845 werden vollständig durch diese Bekanntmachung
ersetzt. Der Auftraggeber hat sich anlässlich einer Bewerberfrage
zwecks Erhalts einer Anbietervielfalt im Rettungsdienstbereich, zur
Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit von nur einem oder zwei
Anbietern, um das Ausfallrisiko zu minimieren u. das wirtschaftliche
sowie technische Risiko bei der Auftragsdurchführung zu streuen, sowie
zur Gewährung größtmöglicher Zuschlagschancen der Bieter für die
Einführung einer Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung
entschieden (siehe Ziff. II.1.6)). Durch die Verlängerung der
Teilnahmefrist um nochmals 30 Kalendertage erhalten alle Bewerber die
Möglichkeit, ihre Teilnahme noch einmal zu prüfen u. ggf. anzupassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 163 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Neunkirchen-Seelscheid
Los-Nr.: A
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorungsbereich der Rettungswache
Neunkirchen-Seelscheid (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst
Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber nicht dazu
verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
erfolgreich.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung des an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittels (RTW)
des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
(RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit unter bestimmten
Voraussetzungen einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Much und Ruppichteroth
Los-Nr.: B
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Much und
Ruppichteroth (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der
Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle
Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los B stellt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer geeignete Rettungswachen je
Rettungswachenversorgungsbereich zur Nutzung im Rahmen der
verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach Maßgabe des
Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die Nutzungsüberlassung zum
Betrieb einer Rettungswache zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur
Verfügung.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an den
Rettungswachen stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW)
des Auftraggebers zu stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, als kurzfristige Reaktion auf
Bedarfsänderungen außerhalb Bedarfsplanfortschreibungen die
Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
5) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
6) Gem. Ziff. 7.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich
der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache
Ruppichteroth (Los B) (voraussichtlich im Jahr 2025), nach Aufforderung
durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und
Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.
7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Windeck und Eitorf
Los-Nr.: C
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Windeck und Eitorf
(siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Die Rettungswachenstandorte
sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existieren bereits
geeignete Rettungswachenstandorte, deren Betreiber aber nicht dazu
verpflichtet ist, die Standorte einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
erfolgreich.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF)
des Auftraggebers, eines weiteren RTW des Auftraggebers und des
Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den KTW für den
Sonderbedarf.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
(RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15
% als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen
Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Sankt Augustin
Los-Nr.: D
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Sankt Augustin
(siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass
es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich
zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase,
Ziff. 1).
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
Auftraggebers zu stellen.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
(S-RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Rheinbach
Los-Nr.: E
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Rheinbach (siehe
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht
erfolgreich.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF)
des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
(RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu
stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Bornheim
Los-Nr.: F
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Bornheim (siehe
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich
selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Bis zur Fertigstellung des
Neubaus der kreiseigenen Rettungswache Bornheim ist der
Rettungswachenstandort vom Auftragnehmer bereitzustellen. Der
Auftragnehmer hat zum einen die Möglichkeit, auf einen bestehenden
Containerstandort (Rathausstraße 5 in 53332 Bornheim) auf dem
Grundstück der Stadt Bornheim zurückzugreifen und um ein anderes
Grundstück zu ergänzen (die Containeranlage an sich ist selbst nur eine
Ergänzung für einen anderen Teil des Rettungswachenstandortes), wenn
sich der Auftragnehmer mit der Stadt Bornheim einigt und von dieser die
Zustimmung zur Nutzungsüberlassung des Grundstücks für den
Containerstandort erhält. Zum anderen besteht die Möglichkeit, einen
geeigneten Alternativstandort anzubieten.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die kreiseigene Rettungswache
noch während des Leistungszeitraums in Betrieb genommen werden kann
(voraussichtlich im Jahr 2026/2027). Sie würde dann mit entsprechender
Vorlaufzeit dem Auftragnehmer des Loses F zur Nutzung zur Verfügung
gestellt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den
Auftraggeber zum Umzug in die neue RW. und binnen angemessener Frist
(mind. 6 Monate) zur Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen
von der kreiseigenen Rettungswache aus verpflichtet.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
Auftraggebers, sowie eines weiteren RTW des Auftraggebers und im
Bedarfsfall zur Besetzung des Spitzenbedarfs NEF des Auftraggebers zu
stellen.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel
(RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal sowie
das nichtärztliche Rettungsfachpersonal zur Besetzung des
Spitzenbedarf-NEF des Auftraggebers zu stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen.
Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet,
die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach
der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
***Bitte Ergänzung in Ziffer II.2.14 beachten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los als
kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich
der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache
Bornheim (Los F) (voraussichtlich im Jahr 2026/2027) nach Aufforderung
durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und
Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.
8) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
9) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
***Ergänzung zu Ziffer II.2.4: Nähere Informationen ergeben sich aus
dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Swisttal
Los-Nr.: G
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Swisttal (siehe
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die
KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los G stellt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer eine geeignete Rettungswachen zur
Nutzung im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach
Maßgabe des Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die
Nutzungsüberlassung zum Betrieb einer Rettungswache zum
Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur Verfügung.
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
Auftraggebers, und des Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer
stellt den KTW für den Sonderbedarf.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
RW Wachtberg
Los-Nr.: H
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Wachtberg (siehe
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs.
1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine
pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt
Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und
daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen,
siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und
Verhandlungsphase.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die
Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals
für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die
Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und
Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur
Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel
(RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen
Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der
Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses.
Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der
Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist
vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein
geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu
verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus
einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden.
Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des
Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass
es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich
zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase,
Ziff. 1).
Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem
zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der
Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des
Auftraggebers zu stellen.
Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im
Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des
Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils
unter Teil B. Sonderbedarf.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu
besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die
Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die
Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der
jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der
erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen
Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument
Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die
Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen
anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr,
zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der
Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3
Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und
Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage
Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht
neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von
planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung
(in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit
unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder
hinten verschiebt.
5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los
als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von
Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.
6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen
A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur
gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis
anzupassen.
7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der
Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene
Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte
abzuschließen.
8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des
Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und
Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der
Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln
anlässlich der aktuellen Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe,
- Eigenerklärung gemäß § 6 der Anlage Integritätsvertrag, in der der
Bieter versichert, dass keine früheren Verfehlungen in den letzten 3
Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb
rechtfertigen könnten (Bestandteil des Integritätsvertrages),
Hinweis: Der Auftraggeber wird außerdem für die für eine Beauftragung
in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister ziehen und diese in seine Prüfung der
Eignungsanforderungen einbeziehen. Die Anforderungen für den Fall einer
gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der
Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen aus der hervorgeht, dass
keine Steuerrückstände bestehen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei
dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen
von Beitragsrückständen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate);
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des
Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten
Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je
Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR
3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen
Vermögensschäden. Alternativ kann der Nachweis durch Bestätigung des
Versicherers, dass die Deckungssummen im Falle der Beauftragung auf den
geforderten Umfang angepasst werden, erbracht werden. Hinweis: Die drei
Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die
Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache
Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend.
- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender
Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des
letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Ausgefüllte Eigenerklärung Transportaufkommen/Referenzen unter
Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes.
Bezogen auf das Transportaufkommen (Notfallrettung und qualifizierter
Krankentransport) ist die Anzahl der Transporte/Einsätze in den Jahren
2019, 2020, 2021 anzugeben.
Bezogen auf die Referenzen ist anzugeben der Öffentliche oder private
Auftraggeber/Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, der Standort der
Rettungswache/Rettungsdienst- oder Betriebsbereich, der
Leistungszeitraum (von, bis), die Anzahl der Rettungsdienstfahrzeuge im
Grundbedarf (RTW, KTW) und die durchschnittliche Anzahl der
Transporte/Einsätze pro Jahr aufgeteilt in Notfalleinsätze und
qualifizierte Krankentransporte.
Für das Transportaufkommen gilt eine Mindestanforderung in Höhe von
3.000 Transporten/Einsätzen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Es gelten folgende Mindestanforderungen, die von mindestens einer
Referenz (kumulativ) erfüllt werden müssen:
a) Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen im Sinne von § 2
Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 RettG NRW im Rahmen des Betriebs einer
Rettungswache
b) für einen unterbrechungsfreien Zeitraum von mind. 1 Jahr
c) innerhalb eines Referenzzeitraumes von drei Jahren (2019, 2020 und
2021) (Hierbei ist es unerheblich, ob mit der Vertragsausführung
bereits vor dem 01.01.2019 begonnen wurde und/oder dass es sich um
laufende Verträge handelt).
- Nachweis über eine gültige QM-Zertifizierung des Bieters für den
konkreten Leistungsbereich gem. DIN EN ISO 9001
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen
Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten
insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das
NotSanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt
die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
(RettAPO).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen
aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein
Zuschlagsverbot.
2) Nach Vertragsschluss sind dem Auftraggeber erstmalig bis 2 Monate
vor Leistungsausführungsbeginn für die für die Auftragsdurchführung
vorgesehenen Mitarbeiter zum Nachweis ihrer Fachqualifikationen
Dokumentationen über die Kontrolle der in der Anlage
Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen (siehe Ziff. 4.5.8 und
Ziff. 8.1) zur Einsicht vorzulegen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss
auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über
strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellung nach §
17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für
Mitarbeiter als Fahrer, deren regelmäßige Teilnahme am
Fahrersicherheitstraining nicht nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2022/S 202-575624
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen,
die - unter Zuhilfenahme des Bietertools - über die Vergabeplattform
[14]www.vmp-rheinland.de eingreicht werden. Zu diesbezüglichen
Einzelheiten wird auf die Nutzungsbedingungen des Vergabeportals
(http:// [15]www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw)
verwiesen.
2) Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter,
siehe Bewerbungsbedingungen.
3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten
Eignungsnachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende weitere
Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefülltes Formblatt Teilnahmeantrag
- Ausgefülltes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (nur für
Bietergemeinschaften)
- Ausgefülltes Formblatt "Unteraufträge" (nur beim Einsatz von
Nachunternehmern)
4) Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefülltes Formblatt Angebot
- Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für
die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im
PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument
gilt das PDF-Dokument) sowie
- Erläuterungen (vom Bieter auf einem Beiblatt selbst zu erstellen) zu
folgenden Kostenpositionen der Anlage Preisblatt: Overhead je Los und
Rettungswache:
- Grundbedarf Pos. A.3
- Sonderbedarf Pos. B.3
- Spitzenbedarf Pos. C.5
- Unterlagen/Angaben zur Personalkalkulation gem. Ziff. 16.1 des
Dokuments Bewerbungsbedingungen bezogen auf das erste Betriebsjahr:
a. Tabellarische Personalbedarfsrechnung je Los
b. unter Angabe der jeweils für den Grundbedarf kalkulierten VZÄ vor
und nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
c. der Ausfallsicherheit des Personals,
d. der geplanten Ausfallzeiten des bemessenen Personalbedarfs u.
e. der regelmäßigen Arbeitszeit, ggf. auch Arbeitszeitverlängerung,
wenn so bemessen.
Für den Fall, dass der Bieter einen neuen Rettungswachenstandort
(eingerichtet oder ein vorhandener Standort erweitert) anbietet, oder
Rettungsmittel nicht auf dem Standortareal der Rettungswache
untergebracht werden, sind spätestens mit dem letztverbindlichen
Angebot eine Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den
Rettungswachenstandorten (je Los) mit folgenden Angaben einzureichen
(1) Standortbeschreibung, (2) Notwendige bauliche Maßnahmen (sofern
zutreffend), (3) Vorläufige Verfügbarkeits- und
Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch einen Nachweis / eine
bauaufsichtliche Bescheinigung, dass am vorgesehenen Standort eine
Rettungswache errichtet und betrieben werden kann (z.B. Erteilung eines
Bauvorbescheides).
5) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (Sonder- und
Spitzenbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den Sonder- und
Spitzenbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese
Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt der Leistungen. Der
Auftraggeber hat in allen Fällen in der Anlage Preisblatt die
geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je
Einsatzstunde zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises
(auf Basis des repräsentativen Jahrs 2019) sowie eine Höchstabrufmenge
definiert (s. Anlage Preisblatt, Pos. B und C und Anlage
Öffentlich-rechtlicher Vertrag). Es besteht kein Anspruch der
Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen des Sonder- und
Spitzenbedarfs durch den Auftraggeber in einem bestimmten Umfang. Dies
weder in Höhe der geschätzten Abrufmenge noch in Höhe der
Höchstabrufmenge.
6) Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt als soziale u.
andere besondere Dienstleistung in einem Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 17 VgV.
7) Die maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden
können, wird auf 3 Lose begrenzt: Loslimitierung in Form der
Zuschlagslimitierung siehe Ziff. 12a und 23 der Bewerbungsbedingungen
für die Angebots- und Verhandlungsphase.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [16]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[17]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen
der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender
Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.
Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder
den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten
Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht
fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs.
3 GWB verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022
References
6. mailto:zvs@rhein-sieg-kreis.de?subject=TED
7. https://www.rhein-sieg-kreis.de/
8. http://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_11/Abteilung_11.2/Zentrale_Vergabestelle_.php
9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM/documents
10. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:575624-2022:TEXT:DE:HTML
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:585845-2022:TEXT:DE:HTML
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:575624-2022:TEXT:DE:HTML
14. http://www.vmp-rheinland.de/
15. http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw
16. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
17. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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