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Ausschreibung: Betreuung in Tagesstätten - DE-Mering
Betreuung in Tagesstätten
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 654745-2022 (ID: 2022112509195530212)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Mering: Betreuung in Tagesstätten
   2022/S 228/2022 654745
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Markt Mering
   Postanschrift: Kirchplatz 4
   Ort: Mering
   NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
   Postleitzahl: 86415
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger
   Str. 93, 86199 Augsburg
   E-Mail: [6]VgV@meixner-partner.de
   Telefon: +49 82150105173
   Fax: +49 8215010510
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mering.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25218
   3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25218
   3
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Trägerschaft für den Betrieb eines Horts in Mering für den Zeitraum von
   10 Jahren mit Verlängerungsoption.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85312100 Betreuung in Tagesstätten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb eines Horts zur Betreuung
   von 100 Kindern in Mering für den Zeitraum von 10 Jahren mit
   Verlängerungsoption.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
   Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
   Hauptort der Ausführung:
   Mering
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Trägerschaft für den
   pädagogischen Betrieb eines Horts in Mering für den Zeitraum von 10
   Jahren mit Verlängerungsoption. Der Beginn der Trägerschaft ist für den
   01.09.2023 vorgesehen.
   Der Kinderhort "Alte Burg" in der Klostergasse wird seit vielen Jahren
   durchgängig von einem Träger betrieben. Der Vertrag über die
   Trägerschaft läuft im August 2023 aus. Derzeit besuchen den Hort die
   Kinder aus der nahegelegenen Grundschule. In Kürze wird der Hort in den
   benachbarten Neubau umziehen. Der großzügige Neubau bietet mit vier
   Gruppenräumen 100 Hortkindern Platz.
   Vom zukünftigen Träger wird erwartet, dass auch Kinder / Jugendliche
   über das Grundschulater hinaus (bis 14 Jahre) in der Einrichtung
   betreut werden.
   Die buchbaren Betreuungszeiten sind aufgrund der erwarteten hohen
   Anzahl an "Pendler-Kindern" auf bis zu 5,5 Stunden an Schultagen und in
   den Ferienzeiten (bis zu 44 Tage pro Kalenderjahr) auf bis zu 9,5
   Stunden vorzusehen.
   Die Öffnungszeiten der Einrichtung sollen sich von Schulschluss bis
   17:00 Uhr, bzw. in den Ferienzeiten von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
   erstrecken. Für diesen Zeitraum ist eine pädagogische Betreuung der
   Kinder vorzuhalten.
   Der zukünftige Träger ist auch verantwortlich für die Essensverpflegung
   mittels eines Caterers. Hierbei ist eine Frischproduktquote von 20% und
   ein geforderter Bioanteil von 10% in den ersten beiden Jahren bzw. von
   20% in den weiteren Jahren sicherzustellen.
   Im Vertrag werden u.a. folgende Aspekte vorgesehen:
   - Verlängerungsklausel
   - Die Übernahme des jährlichen Defizits durch den Markt wird auf max.
   80 % des Defizits gedeckelt. Es wird höchstens eine Summe von 80.000
   Euro p.a. übernommen. Die Deckelung des Betriebskostenzuschusses wird
   im Verhältnis der jeweiligen Veränderung des Verbraucherpreisindex
   angepasst. Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, ist
   die Kalkulation unter Berücksichtigung der Preisentwicklung
   verpflichtend zum Tag der Angebotsabgabe durchzuführen.
   - Die Betreuungsgebühren, die von den Eltern zu entrichten sind, müssen
   mindestens der Höhe der Gebühren der gemeindlichen Kitas entsprechen.
   - Die Gemeinde stellt dem Träger die Hort-Räume miet- und
   betriebskostenfrei zur Verfügung, der Träger muss aber kleinere
   Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten selbst erbringen (entsprechend
   § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung in Anlehnung an einen
   Wohnungsmietvertrag).
   - Die in den Räumen befindlichen Möbel sind Eigentum des Marktes
   Mering. Die Möbel befinden sich derzeit in Nutzung durch die
   verlängerte Mittagsbetreuung und dem Hort im Altbau und werden in den
   Neubau umgezogen. Für die Überlassung des Mobiliars (insbes.
   Beschädigung, Zerstörung oder anderweitiger Verlust) erhebt der Markt
   Mering eine Nutzungsentschädigung.
   Auf Wunsch können die Möbel durch die Bewerber / Bieter außerhalb der
   Öffnungszeiten besichtigt werden, um sich einen genaueren Eindruck für
   die Kalkulation zu verschaffen Kontaktdaten teilen wir auf Rückfrage
   mit.
   - Fest installierte Spielgeräte im Außenbereich des Hortes werden
   ebenfalls vom Markt bereitgestellt. Ersatzinvestitionen sind vom Träger
   selbst zu übernehmen.
   - Der Träger übernimmt die Kosten für Reinigung und Personal, Spiel-
   und Bastelmaterial.
   - Die Instandhaltungskosten für das Hortgebäude übernimmt die Gemeinde.
   Der Betreiber des Hortes hat die Kinderbetreuung durch pädagogische
   Fachkräfte (pädagogische Leitung) und pädagogische Ergänzungskräfte
   (pädagogische Hilfskraft) zu gewährleisten. Für den Fall, dass auf dem
   Arbeitsmarkt nicht nachweisbar genügend Fachkräfte zur Verfügung
   stehen, ist dem Träger in Abstimmung mit dem Markt gestattet, die
   Betreuung der Kinder übergangsweise durch eine "Verlängerte
   Mittagsbetreuung" zu sichern. Der Träger hat als Voraussetzung hierfür
   nachzuweisen, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (zumindest
   wiederholte Stellenanzeigen etc.) ausgeschöpft zu haben, um
   Fachpersonal für den Hort zu akquirieren.
   Um einen hinreichenden Qualitätsstandard sicherzustellen, werden (im
   Verhandlungsverfahren) nur solche Angebote in die Wertung eingestellt,
   die mindestens 60% der maximalen qualitativen Punkte bei den
   Zuschlagskriterien A bis C, d.h. mind. 360 der 600 Punkte, erreichen.
   * HINWEIS: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die
   männliche Bezeichnung (generisches Maskulinum), stellvertretend für
   alle Geschlechter (m/w/d und weitere), verwendet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: A Vorgesehenes Personalkonzept (mit
   Unterkriterien) / Gewichtung: 20,00 %
   Qualitätskriterium - Name: B Vorgesehenes pädagogisches Konzept (mit
   Unterkriterien) / Gewichtung: 25,00 %
   Qualitätskriterium - Name: C Vorgesehenes organisatorisches und
   wirtschaftliches Konzept (mit Unterkriterien) / Gewichtung: 15,00 %
   Kostenkriterium - Name: D Angebotswert (=Betrag zur Defizitübernahme
   durch den Auftraggeber) / Gewichtung: 40,00%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2023
   Ende: 31/08/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht
   mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von
   einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Konkretisierung Losverfahren:
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung:
   Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
   sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
   entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
   Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
   Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
   dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
   Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag wird zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren
   geschlossen.
   Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht
   mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von
   einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den
   verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform
   eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt
   per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum
   Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen
   unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung des Bewerbers zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe
   gem. § 75 SGB;
   c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im
   Wettbewerbsregister;
   e) Erklärung Masernschutzgesetz;
   f) Erklärung Bezug Russland;
   g) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber
   muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben,
   welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben.
   Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
   abzugeben;
   h) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   i) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
   j) Vorlage eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder
   Berufsregisterauszugs. Sollte im Land des Geschäftssitzes keine
   Registerpflicht bestehen, ist die Gesellschafts-/Organisationsform zu
   benennen und die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen zu erläutern.
   Nachweis: Ein Registerauszug, der nicht älter als sechs Monate ist,
   gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. §
   45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung: ein Gesamtumsatz
   (Jahresmittel) von 1.200.000 EUR brutto im Leistungsbild "Trägerschaft
   Kindertageseinrichtung" .
   Nachweis: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag
   b) Zusicherung eines Versicherungsunternehmens, das in einem
   Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist, über die Bereitschaft im
   Auftragsfall die Versicherung über 7.500.000 EUR für Personen- und
   Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögenschäden mit dem Träger
   abzuschließen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
   einrichtungsbezogen mindestens das zweifache der Deckungssumme pro Jahr
   betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
   erhalten bleiben.
   Bzgl. der Unfallversicherung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
   des Unfallversicherungsträgers (BG, Bay. GUVV) vorzulegen.
   Die Erklärung der Versicherung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung
   dürfen nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der
   Bekanntmachung an und müssen der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn zumindest ein Mitglied die
   geforderten Nachweise erbringt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl
   der pädagogischen, festangestellten Mitarbeiter und über die Anzahl der
   verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeiter in den letzten
   drei abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8
   VgV.
   Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 8 pädagog.
   festangestellten Teilzeit-MA. (25 Wochenstunden) und ein Vollzeit-MA
   (35 Wochenstunden). Der dauerhafte Einsatz von Zeitarbeitskräften ist
   berücksichtigungsfähig. Freie Mitarbeiter werden weder zum Nachweis der
   Mindestanzahl noch als pädagogisches Personal in der Einrichtung
   akzeptiert.
   Die weitere Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1
   verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeitern ( 20
   Wochenstunden). Freie Mitarbeiter werden weder zum Nachweis der
   Mindestanzahl noch als vewaltungstechnisches Personal in der
   Einrichtung akzeptiert.
   Nachweis: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag (Angabe von Name/Kürzel u.
   Qualifikation der gemäß Mindestanzahl geforderten Mitarbeiter)
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d.
   Bewerbers über die Berufsqualifikation der pädagog. Leitung des
   Hort-Trägers gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli.
   Anforderungen, wenn in der pädagog. Leitung des Hort-Trägers mind. 1
   Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Erzieher oder
   "Sozialpädagoge" oder gleichwertig gem. § 75 VgV im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen.
   Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der
   Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die
   Berufsbezeichnung Erzieher oder "Sozialpädagoge" nicht gesetzlich
   geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen
   nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung
   nach der Richtlinie 2013/55/EU  Berufsanerkennungsrichtlinie 
   gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung der pädagogischen Leitung des Hort-Trägers
   [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im
   Leistungsbild "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung" ist jeweils
   durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
   Mind.anforderung sind 3 Jahre Berufserfahrung der pädagogischen Leitung
   des Hort-Trägers im Leistungsbild
   "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung".
   Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
   d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen für die
   Wertbarkeit der einzelnen Referenz:
   - Bei der eingereichten Referenz handelt es sich um die Trägerschaft
   einer Kindertageseinrichtung.
   - Der Betrieb der Einrichtung durch diese Trägerschaft muss mindestens
   seit dem 01.01.2021 erfolgen und in einem gültigen Vertragsverhältnis
   derzeit weiter bestehen.
   Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zur Wertung mit 0
   Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
   Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
   - Bezeichnung d. beauftragten Trägers bzw. ggf. der ARGE,
   - ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
   - ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
   - Projektbezeichnung/-beschreibung,
   - AG mit akt. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
   - Anzahl der Betreuungsplätze in der außerschulischen Kita (max.
   Punktzahl bei >=76 Plätze),
   - Vorliegen eines pädagog. Konzepts (Konzept ist als Nachweis
   beizulegen),
   - Höchstzahl von 30 Schließtagen,
   - Projektdarstellung zur Erläuterung der Trägerschaft, max. 2 DIN A4 /
   1 DIN A3 Seite, zzgl. Seiten für Nachweis d. pädag. Konzeptes, zur
   textlichen Beschreibung der Einrichtung (Art und Anzahl der Gruppen,
   Anzahl und Alter der Kinder, Personalschlüssel, pädagogisches Konzept,
   Verpflegungskonzept etc) inkl. Foto der Einrichtung)
   Zusatzpunkte (werden je Unterkategorie nur 1x vergeben, es genügt, wenn
   die Unterkategorie bei einer Referenz erfüllt ist) für:
   - langjährige Trägerschaft (Betrieb der Einrichtung seit mindestens 10
   Jahren),
   - Möglichkeit der Betreuung für Kinder und Jugendliche bis zum Alter
   von bis zu 14 Jahren,
   - staatliche Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach
   dem BayKiBiG (oder vergleichbar),
   - Betreungsangebot während der Ferienzeiten (max. Punktzahl bei < 20
   Schließtage),
   e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über
   die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei
   denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten
   Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   Der AG behält sich auch vor Unterlagen nachzufordern, aber es besteht
   kein Anspruch auf Nachforderung.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen.
   Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung
   der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in
   Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal
   mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation
   eingesetzt werden.
   Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu
   unterzeichnen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren
   entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und
   mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend
   innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten
   Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine
   Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist
   nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht
   unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren
   nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht
   eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat
   dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch
   eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der
   Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die
   Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
   bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen,
   dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
   veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf
   den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der
   Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
   - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
   - der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
   - der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
   - der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2022
References
   6. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   7. http://www.mering.de/
   8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252183
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252183
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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