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Ausschreibung: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen - DE-Berlin
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 654320-2022 (ID: 2022112509170329723)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Berlin: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
   2022/S 228/2022 654320
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft (VEM)
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18475a12a9a-1950b4cbe5553518
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18475a12a9a-1950b4cbe5553518
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Agenturleistungen - Operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
   Referenznummer der Bekanntmachung: ITD2-0821-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere
   Dienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Verantwortungsbereich umfasst:
    Markenmanagement mit dem Schwerpunkt Corporate Design - aktuelle
   Projekte sind dabei u.a. Corporate Sound und Corporate Language
    Mitarbeitendenkommunikation (Kommunikation für Mitarbeiter*innen)
    Personalwerbung
    Öffentlichkeitsarbeit/Corporate Publishing mit u.a. BVG Medien und
   Kanälen in redaktioneller Verantwortung sowie digitalen und
   Printprodukten der Unternehmenskommunikation (Geschäftsberichte,
   Broschüren u. ä.)
    Public Affairs/Politische Kommunikation
    Medien/Pressestelle
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Laufzeit: 17.04.2023 - 16.10.2026
   Budget: ca.: EUR 280.000 netto/Jahr
   Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 17.04.2023 bis 16.10.2026
   geschlossen werden.
   Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 17/04/2023
   Ende: 16/10/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
   Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
   vorzulegen:
   1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
   (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
   des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
   Monate ist.
   2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
   Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
   des Unternehmens.
   3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
   Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
   Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
   (BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
   Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
   des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
   eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
   eingeholt wird.
   4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
   der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
   5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
   (AEntG) nicht vorliegen.
   6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
   für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
   vorliegen.
   7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   nicht vorliegen.
   8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
   Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
   9. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst,
   noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person
   bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 fällt
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung_AN_Art 5k"
   zu verwenden.
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
   der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
   zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
   berücksichtigen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es gelten folgende Mindestanforderungen:
   Die Bestätigungen der Erfüllung der Mindestanforderungen sind
   mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   - mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kreation /
   Grafik und Kundenbetreuung
   - durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur
   für die BVG (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
   - mindestens 3jährige Praxis im Bereich Corporate Design der
   Kontaktperson für die BVG
   - Erfahrungen der Kontaktperson für die BVG in den folgenden Bereichen
    Unternehmenskommunikation, Personalwerbung, Interne Kommunikation
    Contentmanagement
    Gestaltung von Medienformaten und Adaption für verschiedenste
   Kommunikationskanäle
   - Verwendung Grafik-Software InDesign, Adobe Photoshop,
   Microsoft Office, Microsoft Teams
   - Reaktionszeit 1 Stunde (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr), bis
   Vertreter*in der Geschäftsführung, Projektleitung, Key Account oder Art
   Direction vor Ort in der BVGUnternehmenszentrale Trias Holzmarktstraße
   15-17 10179 Berlin ist.
   Je nach Infektionsgeschehen kann die BVG
   statt Vor-Ort- Gesprächen auch Teams-Videobesprechungen einberufen.
   - Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für o. g. Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den
   letzten Jahren (seit dem 1.1.2019) vorzulegen.
   Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
   Leistungen
   Mit dem Teilnahmeantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
   maximal 3 geeignete Referenzen und Arbeitsproben ab 2019,
   die Erfahrung in der Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen
   der internen und externen Unternehmenskommunikation
   belegen;
   - für Auftraggeber, die mindestens eine Unternehmensgröße
   von 5.000 Mitarbeitern haben
   Anhand der Referenzen wird abgeprüft, ob Erfahrungen und
   Kompetenzen der
   Agenturen in den von uns benötigten Kommunikationsfeldern
   vorliegen.
   Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
   a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
   zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
   b) Zeitraum der Leistungserbringung
   c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb.
   unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um
   die Vergleichbarkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen
   Leistungen beurteilen zu können,
   d) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen,
   e) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung,
   mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen
   Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des
   Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig
   als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche
   Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Folgende Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag
   vorgelegt werden:
   1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und
   Anschrift.
   2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
   anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
   AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.
   V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister
   vorliegt.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen
   von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
   Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
   zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
   berücksichtigen.
   3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 7.
   4. mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kreation /
   Grafik und Kundenbetreuung
   5. durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur
   für die BVG
   (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
   6. - mindestens 3jährige Praxis im Bereich Corporate Design der
   Kontaktperson für die BVG
   7. Erfahrungen der Kontaktperson für die BVG in den folgenden
   Bereichen:
    Unternehmenskommunikation, Personalwerbung, Interne Kommunikation
    Contentmanagement
    Gestaltung von Medienformaten und Adaption für verschiedenste
   Kommunikationskanäle
   8. Verwendung Grafik-Software InDesign, Adobe Photoshop,
   Microsoft Office, Microsoft Teams
   9. Reaktionszeit 1 Stunde (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr),
   bis Vertreter*in der
   Geschäftsführung, Projektleitung, Key Account oder Art
   Direction vor Ort in der BVG-Unternehmenszentrale Trias
   Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin ist. Je nach
   Infektionsgeschehen kann die BVG statt Vor-Ort- Gesprächen
   auch Teams-Videobesprechungen einberufen.
   10. Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich
   Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:
   Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 8 Punkte
   von 12 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren
   Vergabe erfolgt.
   Bewertung: 2 Punkte = sehr gut, 1 Punkt = gut, 0 Punkte =
   unzureichend
   Abdeckung der Kommunikationsfelder
   Interne Kommunikation (max. 2 Punkte)
   Personalwerbung (max. 2 Punkte)
   Corporate Publishing (max. 2 Punkte)
   Abdeckung der Kompetenzen
   Digitale Medien (max. 2 Punkte)
   Gestaltung/Visualisierung (max. 2 Punkte)
   Redaktionelle Kompetenz (max. 2 Punkte)
   Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen kann
   durch eine oder mehrere verschiedene Referenzprojekte (siehe
   maximale Angabe der Referenzen) erbracht werden.
   Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von
   Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) ausreichend, wenn die
   Anforderung von einem Unternehmen erfüllt wird.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
   Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
   Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
   vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
   fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
   Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
   zum Ausschluss.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
   deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
   Übersetzung
   - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
   während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
   durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
   Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
   Frauenförderverordnung abzugeben.
   - Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
   vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
   - Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
   Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
   - Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG
   (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
   angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren
   Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/12/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/01/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
   GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des
   Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten
   Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
   Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
   ITD2-0821-2022 bewerben.
   Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot
   (Angebotsfrist: 30.01.2023, 12:00) einzureichen.
   3. Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat ausschließlich
   unter Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI
   (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
   II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD2-0821-2022 zu erfolgen.
   Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bewerberfragen) werden grundsätzlich
   nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.12.2022 an die unter
   Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber
   behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche
   Bewerberfragen werden nicht beantwortet.
   Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung
   von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG,
   die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
   Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
   zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom
   AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch
   die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der
   Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
   vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
   6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch
   III.1):
   Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
   eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung
   einzureichen, aus der sich auch die
   gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
   BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der
   erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt.
   BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
   BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
   Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
   zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber hinaus ist von den
   Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
   für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
   kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
   Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
   Anlagen verwiesen werden.
   7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
   finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer
   /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind
   die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die
   anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
   auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
   Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
   Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
   Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
   die entsprechenden
   Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
   Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
   Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
   Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   zu verwenden und über die
   Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
   auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)
   über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise
   (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
   09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 30.01.2023, 12:00 Uhr
   Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
   Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er
   die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende
   Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im
   Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.
   Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG)
   nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen (Bieterfragen) werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.01.2023 an
   die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der
   Funktionalität der Verg.abeplattform (vgl. Ziff. I.3). eingegangen
   sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu
   beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet.
   Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das
   Erstangebot zu erteilen.
   Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den Bieterkreis
   aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote anhand der
   Zuschlagskriterien reduzieren und die drei bestplatzierten bzw. die
   darüber hinausgehend punktgleichen Bieter zum Verhandlungsgespräch
   einladen.
   Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom
   20.02.2023 bis 24.02.2023 statt.
   Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter
   aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben.
   Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
   ausgewertet.
   10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
   anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
   einzuhalten. Für die
   Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der
   Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend
   die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
   Einwilligungen bei Angaben natürlicher
   Personen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/11/2022
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18475a12a9a-195
0b4cbe5553518
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18475a12a9a-195
0b4cbe5553518
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