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Ausschreibung: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen - DE-Pforzheim
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Dokument Nr...: 654173-2022 (ID: 2022112509161429585)
Veröffentlicht: 25.11.2022
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DE-Pforzheim: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
2022/S 228/2022 654173
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]Zentrale.Vergabestelle@Pforzheim.de
Telefon: +49 723139-3846
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18485dc01d2-
4ebb5a51b5b4c611
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.vergabe24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung Heinrich-Wieland-Schule - Außenanlage
Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2022.71
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Garten- und Landschaftsbau
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Graf-Leutrum-Straße 3, 75175 Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Heinrich-Wieland-Schule Pforzheim
Erneuerung und Sanierung A-, B- und C-Bau - Außenanlage
ca. 230 m Tief-, Rund- und Flachbordsteine
ca. 235 m² Bituminöse Trag- und Deckschichten
ca. 545 m² Pflasterdecke Beton
ca. 32 m³ Ortbeton-Stützwände
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/03/2023
Ende: 20/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
zu II.2.7)
Die Arbeiten können, bedingt durch die Arbeiten im Bestandsbereicht,
die Ausführung in Abschnitten und durch die notwendige Koordination mit
dem Schulbetrieb nicht in einem Zug ausgeführt werden. Es sind 2
aufeinanderfolgende Bauabschnitte einzukalkulieren:
1. BA: ca. 27.03.2023 - 06.05.2023 (Südteil)
2. BA: ca. 06.11.2023 - 20.01.2024 (Nordteil)
Die angegebenen Ausführungsfristen können sich durch äußere nicht
planbare Ereignisse verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind /Referenzen der letzten 3 Jahre
c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleNeues Rathaus, Marktplatz
175175 PforzheimElektronisches Angebotsverfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den
Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen
(elektronisches Verfahren)!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt!
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022
References
6. mailto:Zentrale.Vergabestelle@Pforzheim.de?subject=TED
7. http://www.pforzheim.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18485dc01d2-4ebb5a51b5b4c611
9. http://www.vergabe24.de/
10. http://www.vergabe24.de/
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