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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen - DE-Neresheim
Technische Planungsleistungen
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 652899-2022 (ID: 2022112509064828287)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
DE-Neresheim: Technische Planungsleistungen
2022/S 228/2022 652899
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neresheim
Postanschrift: Hauptstraße 20
Ort: Neresheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sandra Schiele
E-Mail: [6]Sandra.Schiele@neresheim.de
Telefon: +49 73268122
Fax: +49 73268145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.neresheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 24743 II 22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Erteilung eines Auftrags über
die erforderlichen technischen Beratungs- und Planungsleistungen zur
Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines
nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes
(NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue
NGA-Flecken") der Stadt Neresheim (nachfolgend: "Auftraggeber") im
Ostalbkreis. Neresheim umfasst die sechs Stadtteile Neresheim als
Kernstadt, Dorfmerkingen, Elchingen auf dem Härtsfeld, Kösingen,
Ohmenheim und Schweindorf. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog.
"dunkelgrauen Flecken" (ca. 138 Adressen), die derzeit mit mehr als 100
Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023
förderfähig sind, wird als Option ausgeschrieben (s.
Leistungsbeschreibung Ziff. III. 2 b)). Es sollen Planungsleistungen
erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten
unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht
und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am
Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff.
i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen.
Es sollen die Positionen 1 - 12 gemäß Leistungsbild (Anlage 2 zur
Leistungsbeschreibung) stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die
Positionen 1 - 4 (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemäß
Leistungsbild. Nach Bewilligung der Fördermittel in vorläufiger Höhe
schließen sich die weiteren Leistungspositionen 4 - 12 nach Bedarf an.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Hauptort der Ausführung:
Neresheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In Neresheim wurden bereits sog. "weiße NGA-Flecken" (Gebiete mit einer
Versorgung unter 30 Mbit/s) gefördert ausgebaut. Bei der Ausschreibung
der Planung ging das Büro GEO DATA aus Westhausen als Sieger hervor.
Nach Abschluss des Ausbaus der sog. weißen Flecken wird das
Glasfasernetz anschließend die Netcom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479
Ellwangen betreiben. Diese soll auch Betreiber dieses grauen NGA-Netzes
werden. Dies steht noch unter Vorbehalt der finalen Genehmigung durch
den für Baden-Württemberg zuständigen Projetträger
Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
Die Durchführung des nun auszuschreibenden Projekts zum Ausbau der
grauen NGA-Flecken erfolgt ebenfalls in Form eines Betreibermodells
gem. Ziff. 7. der Förderrichtlinie des Bundes "Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland" vom 26.04.2021. Zur Klärung grundsätzlicher
Fragestellungen sowie zur besseren Koordinierung des Breitbandausbaus
im Ostalbkreis wird neben der Stadt Neresheim auch das
Breitbandkompetenzzentrum Ostalbkreis eng in das Projekt und die damit
einhergehenden erforderlichen Abstimmungen eingebunden. Die Stadt
Neresheim ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum
Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40,
89073 Ulm).
Der Auftraggeber hat am 19.07.2022 Fördermittel aus dem Programm des
Bundes zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt
und in vorläufiger Höhe am 16.09.2022 bewilligt erhalten. Daneben hat
der Auftraggeber am 07.10.2022 einen Fördermittelantrag im Rahmen des
Mitfinanzierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg zum
Bundesförderprogramm gestellt.
Für die Stellung der Förderanträge hat der Auftraggeber das Büro GEO
DATA GmbH aus Westhausen als technischen Berater beauftragt.
Mit diesem Verfahren sollen die erforderlichen Planungs- und
Beratungsleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur
ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag um
die sog. "dunkelgrauen Flecken" zu erweitern, die über mehr als 100
Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig
sind, soweit die Finanzierbarkeit sichergestellt ist und die
Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden
ist. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer hierzu ein weiteres
Markterkundungsverfahren durchführen. Nach dem im Vorfeld dieser
Ausschreibung durchgeführten Markterkundungsverfahren liegen ca. 138
dunkelgraue Flecken im Projektgebiet. Damit die Planungsleistung "aus
einer Hand" erbracht wird und der Auftrag auch zeitnah nach Änderung
der Aufgreifschwellen ab dem 01.01.2023 erteilt werden kann, sollen die
Bieter daher bereits jetzt als Option die Beratungs- und
Planungsleistungen für die sog. "dunkelgrauen" Flecken mit anbieten (s.
Ziff. III.2b) der Leistungsbeschreibung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Dauer für die Erstellung einer
vorlagefähigen Genehmigungsplanung / Gewichtung: Max. 20 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzungskonzept / Gewichtung: Max.
20 Punkte
Kostenkriterium - Name: Höhe des Pauschalhonorars / Gewichtung: Max. 60
Punkte
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat im Rahmen der durchgeführten Markterkundung
Adressen im Projektgebiet ermittelt, die mit derzeit mehr als 100
Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
Download) versorgt werden und daher nach der FörderRiL Gigabit derzeit
nicht, jedoch ab dem 01.01.2023 förderfähig sind (sog. "dunkelgraue
Flecken"). Vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der
"dunkelgrauen Flecken" sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung auch
der "dunkelgrauen Flecken" und der erfolgreichen Vergabe von
Bauleistungen will der Auftraggeber den Auftragnehmer auch insoweit mit
der Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen gemäß des
Leistungsbildes (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) beauftragen. Die
Bieter werden daher aufgefordert, für die mit der Vergabeunterlage
mitgeteilten "dunkelgrauen Flecken" im Angebot bereits als
Eventualposition zu jeder Position im Leistungsbild (Anlage 2 zur
Leistungsbeschreibung) eine Honorarangabe zu machen. Die Erweiterung um
die förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" soll als Option im Beratungs-
und Planervertrag (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart
werden, die vom Auftraggeber innerhalb einer zu vereinbarenden Frist
(mindestens 12 Monate nach Auftragserteilung) ausgeübt werden kann. Die
Option erstreckt sich zunächst auf die im vorangegangenen
Markterkundungsverfahren ermittelten "dunkelgrauen Flecken", die
Gegenstand dieser Ausschreibungsunterlage sind. Sofern ein weiteres
Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen "dunkelgrauen
Flecken" durchgeführt werden muss, erfolgt erforderlichenfalls eine
Anpassung des Ausbaugebiets. Näheres kann erst vereinbart werden, wenn
die neue Förderrichtlinie des Bundes vorliegt. Mit dem anzubietenden
Honorar sind jedoch Adressmehrungen von bis zu 5 % im Vergleich zu den
ausgeschriebenen Adressen abgegolten.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine
Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125
GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise"
(Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort
geforderten Anlage
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich
der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des
Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw.
anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage
1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur
Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem
Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur
Bekanntmachung)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers/ eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den
Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem
Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende
Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatz-zahlen aus dem
Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren
2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je
Versicherungsjahr) sowie Sach- und Vermögensschäden von mind.
1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch
entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von mind.
3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für
Personenschäden sowie von mind. 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je
Versicherungsjahr) für Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren
(maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten
vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der
eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch
entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw.
vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen
eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von
Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss
zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der
Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind drei geeignete Referenzen anzugeben; mindestens ein
Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den
Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden
sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Liefer- und
Dienstleistungen zum Zwecke der Errichtung eines öffentlichen
Kommunikationsnetzes, um dieses an den bereits ausgewählten
Netzbetreiber zu verpachten (§ 103 Abs. 1, Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV).
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
(Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist
Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser
Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt
ausschließlich über das
Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung
genannt). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem
Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist
freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht
unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter
[10]http://ted.europa.eu und
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR8J8 bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP64JY
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der
behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird.
Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen
entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1
GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff.
IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022
References
6. mailto:Sandra.Schiele@neresheim.de?subject=TED
7. http://www.neresheim.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY
10. http://ted.europa.eu/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR8J8
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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