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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen - DE-Neresheim
Technische Planungsleistungen
Kommunikationsinfrastruktur
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 652899-2022 (ID: 2022112509064828287)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Neresheim: Technische Planungsleistungen
   2022/S 228/2022 652899
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Neresheim
   Postanschrift: Hauptstraße 20
   Ort: Neresheim
   NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
   Postleitzahl: 73450
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Sandra Schiele
   E-Mail: [6]Sandra.Schiele@neresheim.de
   Telefon: +49 73268122
   Fax: +49 73268145
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.neresheim.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 24743 II 22
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71356400 Technische Planungsleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Erteilung eines Auftrags über
   die erforderlichen technischen Beratungs- und Planungsleistungen zur
   Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines
   nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes
   (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue
   NGA-Flecken") der Stadt Neresheim (nachfolgend: "Auftraggeber") im
   Ostalbkreis. Neresheim umfasst die sechs Stadtteile Neresheim als
   Kernstadt, Dorfmerkingen, Elchingen auf dem Härtsfeld, Kösingen,
   Ohmenheim und Schweindorf. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog.
   "dunkelgrauen Flecken" (ca. 138 Adressen), die derzeit mit mehr als 100
   Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
   Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023
   förderfähig sind, wird als Option ausgeschrieben (s.
   Leistungsbeschreibung Ziff. III. 2 b)). Es sollen Planungsleistungen
   erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten
   unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht
   und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am
   Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff.
   i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen.
   Es sollen die Positionen 1 - 12 gemäß Leistungsbild (Anlage 2 zur
   Leistungsbeschreibung) stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die
   Positionen 1 - 4 (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemäß
   Leistungsbild. Nach Bewilligung der Fördermittel in vorläufiger Höhe
   schließen sich die weiteren Leistungspositionen 4 - 12 nach Bedarf an.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32412000 Kommunikationsnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Neresheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   In Neresheim wurden bereits sog. "weiße NGA-Flecken" (Gebiete mit einer
   Versorgung unter 30 Mbit/s) gefördert ausgebaut. Bei der Ausschreibung
   der Planung ging das Büro GEO DATA aus Westhausen als Sieger hervor.
   Nach Abschluss des Ausbaus der sog. weißen Flecken wird das
   Glasfasernetz anschließend die Netcom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479
   Ellwangen betreiben. Diese soll auch Betreiber dieses grauen NGA-Netzes
   werden. Dies steht noch unter Vorbehalt der finalen Genehmigung durch
   den für Baden-Württemberg zuständigen Projetträger
   Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
   Die Durchführung des nun auszuschreibenden Projekts zum Ausbau der
   grauen NGA-Flecken erfolgt ebenfalls in Form eines Betreibermodells
   gem. Ziff. 7. der Förderrichtlinie des Bundes "Unterstützung des
   Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland" vom 26.04.2021. Zur Klärung grundsätzlicher
   Fragestellungen sowie zur besseren Koordinierung des Breitbandausbaus
   im Ostalbkreis wird neben der Stadt Neresheim auch das
   Breitbandkompetenzzentrum Ostalbkreis eng in das Projekt und die damit
   einhergehenden erforderlichen Abstimmungen eingebunden. Die Stadt
   Neresheim ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum
   Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40,
   89073 Ulm).
   Der Auftraggeber hat am 19.07.2022 Fördermittel aus dem Programm des
   Bundes zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt
   und in vorläufiger Höhe am 16.09.2022 bewilligt erhalten. Daneben hat
   der Auftraggeber am 07.10.2022 einen Fördermittelantrag im Rahmen des
   Mitfinanzierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg zum
   Bundesförderprogramm gestellt.
   Für die Stellung der Förderanträge hat der Auftraggeber das Büro GEO
   DATA GmbH aus Westhausen als technischen Berater beauftragt.
   Mit diesem Verfahren sollen die erforderlichen Planungs- und
   Beratungsleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur
   ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag um
   die sog. "dunkelgrauen Flecken" zu erweitern, die über mehr als 100
   Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
   Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig
   sind, soweit die Finanzierbarkeit sichergestellt ist und die
   Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden
   ist. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer hierzu ein weiteres
   Markterkundungsverfahren durchführen. Nach dem im Vorfeld dieser
   Ausschreibung durchgeführten Markterkundungsverfahren liegen ca. 138
   dunkelgraue Flecken im Projektgebiet. Damit die Planungsleistung "aus
   einer Hand" erbracht wird und der Auftrag auch zeitnah nach Änderung
   der Aufgreifschwellen ab dem 01.01.2023 erteilt werden kann, sollen die
   Bieter daher bereits jetzt als Option die Beratungs- und
   Planungsleistungen für die sog. "dunkelgrauen" Flecken mit anbieten (s.
   Ziff. III.2b) der Leistungsbeschreibung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Dauer für die Erstellung einer
   vorlagefähigen Genehmigungsplanung / Gewichtung: Max. 20 Punkte
   Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzungskonzept / Gewichtung: Max.
   20 Punkte
   Kostenkriterium - Name: Höhe des Pauschalhonorars / Gewichtung: Max. 60
   Punkte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat im Rahmen der durchgeführten Markterkundung
   Adressen im Projektgebiet ermittelt, die mit derzeit mehr als 100
   Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und
   Download) versorgt werden und daher nach der FörderRiL Gigabit derzeit
   nicht, jedoch ab dem 01.01.2023 förderfähig sind (sog. "dunkelgraue
   Flecken"). Vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der
   "dunkelgrauen Flecken" sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung auch
   der "dunkelgrauen Flecken" und der erfolgreichen Vergabe von
   Bauleistungen will der Auftraggeber den Auftragnehmer auch insoweit mit
   der Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen gemäß des
   Leistungsbildes (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) beauftragen. Die
   Bieter werden daher aufgefordert, für die mit der Vergabeunterlage
   mitgeteilten "dunkelgrauen Flecken" im Angebot bereits als
   Eventualposition zu jeder Position im Leistungsbild (Anlage 2 zur
   Leistungsbeschreibung) eine Honorarangabe zu machen. Die Erweiterung um
   die förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" soll als Option im Beratungs-
   und Planervertrag (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart
   werden, die vom Auftraggeber innerhalb einer zu vereinbarenden Frist
   (mindestens 12 Monate nach Auftragserteilung) ausgeübt werden kann. Die
   Option erstreckt sich zunächst auf die im vorangegangenen
   Markterkundungsverfahren ermittelten "dunkelgrauen Flecken", die
   Gegenstand dieser Ausschreibungsunterlage sind. Sofern ein weiteres
   Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen "dunkelgrauen
   Flecken" durchgeführt werden muss, erfolgt erforderlichenfalls eine
   Anpassung des Ausbaugebiets. Näheres kann erst vereinbart werden, wenn
   die neue Förderrichtlinie des Bundes vorliegt. Mit dem anzubietenden
   Honorar sind jedoch Adressmehrungen von bis zu 5 % im Vergleich zu den
   ausgeschriebenen Adressen abgegolten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine
   Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
   123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125
   GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise"
   (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort
   geforderten Anlage
   - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich
   der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
   2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des
   Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung)
   - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular
   "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
   nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw.
   anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
   - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern
   und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
   durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage
   1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
   - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur
   Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
   Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
   Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem
   Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur
   Bekanntmachung)
   - Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw.
   Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung)
   - Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des
   Nachunternehmers/ eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den
   Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem
   Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende
   Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatz-zahlen aus dem
   Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren
   2018, 2019 und 2020 anzugeben.
   - Eigenerklärung über das Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
   Personenschäden von mind. 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je
   Versicherungsjahr) sowie Sach- und Vermögensschäden von mind.
   1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch
   entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von mind.
   3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für
   Personenschäden sowie von mind. 1.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je
   Versicherungsjahr) für Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren
   (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten
   vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der
   eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch
   entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum
   Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw.
   vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen
   eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der
   Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von
   Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss
   zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der
   Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es sind drei geeignete Referenzen anzugeben; mindestens ein
   Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den
   Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden
   sein.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/12/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Liefer- und
   Dienstleistungen zum Zwecke der Errichtung eines öffentlichen
   Kommunikationsnetzes, um dieses an den bereits ausgewählten
   Netzbetreiber zu verpachten (§ 103 Abs. 1, Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV).
   Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe
   (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist
   Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser
   Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen.
   Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des
   Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des
   Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt
   ausschließlich über das
   Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung
   genannt). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem
   Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
   Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist
   freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht
   unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
   Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter
   [10]http://ted.europa.eu und
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR8J8 bekannt gemacht.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP64JY
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 07219268730
   Fax: +49 07219263985
   Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der
   behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird.
   Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen
   entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1
   GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff.
   IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist
   zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 07219268730
   Fax: +49 07219263985
   Internet-Adresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:Sandra.Schiele@neresheim.de?subject=TED
   7. http://www.neresheim.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP64JY
  10. http://ted.europa.eu/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR8J8
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
  14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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