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Ausschreibung: Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad Salzungen - DE-Bad Salzungen
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 812899-2022 (ID: 2022112410502127497)
Veröffentlicht: 24.11.2022
*
  Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad Salzungen
Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Ihr Schreiben/Ihr Gespräch: Vergabenummer: IT/03/2022 Datum: 18.11.2022
Vergabenummer: IT/03/2022
Vergabeart (national):
 Öffentliche Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung
 Freihändige Vergabe
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Lieferung/Leistung von:
 Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im
Klinikum Bad Salzungen
Anlagen:
 Bewerbungsbedingungen
 Angebotsschreiben
 Rahmenvereinbarung
 Zusätzliche Vertragsbedingungen (VOL-ZVB)
 Leistungsbeschreibung / Angebotsvordruck
 Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen
Aufgabefrist:
Datum: 13.12.2022 Uhrzeit:15:00 Uhr
Ort: Klinikum Bad Salzungen GmbH
 Lindigallee 3
 36433 Bad Salzungen
Zimmer: Sekretariat Geschäftsführung
Bindefrist endet am: 30.06.2023
Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Seite 2 von 3 Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-0
Fax.: 03695 64-1002
www.klinikum-badsalzungen.de
HRB 303245 Jena
Geschäftsführer: Harald Muhs
Wartburg Sparkasse Bad Salzungen
IBAN: DE59 84055050 0000 003131
BIC: HELADEF1WAK
1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen
zu vergeben.
2. Auskünfte werden erteilt und nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen
werden:
Ort: Zimmer: Telefon:
Montag bis Freitag in der Zeit von: bis: Uhr
Nicht beigefügte Vergabeunterlagen sind:
3. Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Vergabeunterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der oben genannten Vergabestelle vorzulegen. Bei
Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der oben
genannten Stelle.
4. Ihr Angebot wird nach folgenden Kriterien gewertet:
 100 % Preis
 siehe beigefügte Matrix  siehe Angaben im Leistungsverzeichnis
5. Erforderliche Nachweise:
siehe Anlage Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen
6. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für Lieferungen der Klinikum Bad Salzungen
GmbH.
7. Es gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der Klinikum Bad Salzungen
GmbH.
8. Die Vergabe nach Positionen wird vorbehalten:
 nein
 ja; Angebote können abgegeben werden für eine Position, mehrere Positionen
oder alle Positionen. Die Vergabe erfolgt auf das anhand der genannten
Zuschlagskriterien ermittelte wirtschaftliches Angebot (Vergabe einer, mehrerer oder aller
Positionen an einen Bieter)
Seite 3 von 3 Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-0
Fax.: 03695 64-1002
www.klinikum-badsalzungen.de
HRB 303245 Jena
Geschäftsführer: Harald Muhs
Wartburg Sparkasse Bad Salzungen
IBAN: DE59 84055050 0000 003131
BIC: HELADEF1WAK
9. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten:
 nein
 ja, Angebote sind zugelassen:
 nur für ein Los  nur für Lose
 nur für alle Lose  für eine beliebige Anzahl von Losen
Aus einer Vergabe nach Losen dürfen Preiserhöhungen nicht hergeleitet werden.
10. Nebenangebote:
 sind zugelassen
 sind nicht zugelassen
 sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen
Alle o.g. Anlagen sind auch den Nebenangeboten, die unterschrieben einzureichen sind,
beizufügen.
11. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen
zum Ausschluss von der Wertung.
12. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
13. Sofern Sie nach Angebotsabgabe  aber noch innerhalb der Angebotsfrist  Änderungen
und Berichtigungen zu Ihrem bereits abgegebenen Angebot vornehmen möchten, sind
diese entsprechend zu kennzeichnen und ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag
mit Angabe des Aktenzeichens und des o.a. Abgabetermins an die o.a. Adresse zu
senden.
14. Angebote, die nicht den von der Klinikum Bad Salzungen GmbH genannten Bedingungen
entsprechen, können leider nicht berücksichtigen werden.
15. Auf Verlangen ist der in der Leistungsbeschreibung benannten Stelle ein Muster, frei
Verwendungsstelle, zu überlassen. Für Proben und Muster wird keine Vergütung
gewährt. Die nicht gewählten Proben und Muster werden auf Anforderung innerhalb von
14 Tagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgegeben, soweit sie nicht bei der Prüfung der
Angebote verbraucht worden sind oder bei erteilten Aufträgen zu Vergleichszwecken
benötigt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Proben und Muster nicht mehr
aufbewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seite 1 von 2
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im
Klinikum Bad Salzungen
Verfahrensnummer: IT/03/2022
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu
vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Die für die Ausschreibung zugrundeliegenden Bedingungen und
Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vertragsbedingungen / Formularen
sowie den Anlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise
der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des
Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad Salzungen
Projektbeschreibung: Die Klinikum Bad Salzungen GmbH schreibt die Leistungen zur
Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des
Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad Salzungen aus. Die
Leistungen umfassen alle notwendigen Hard- und
Softwarekomponenten sowie die entsprechend notwendige
Installation, Einweisung und Schulung des Personals.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibung in Losen: Ja
Zuschlagskriterium: Wirtschaftlichstes Angebot
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Termine
Frist Bieterfragen: 05.12.2022, 12:00 Uhr
Angebotsfrist: 13.12.2022, 15:00 Uhr
Bindefrist: 30.06.2023
Zuschlagsfrist: 31.12.2022
Seite 2 von 2
II. Bieterfragen
Bieterfragen müssen schriftlich oder per Mail (auftragsvergabe@klinikum-badsalzungen.de)
gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch oder per Fax,
werden nicht beantwortet.
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Bitte senden Sie die komplett ausgefüllten, unterschriebenen Vergabeunterlagen in einem
verschlossenen Umschlag zum Einreichungstermin an die in den Vergabeunterlagen
genannte Adresse.
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für
Ausschreibung Nr. IT/03/2022 zu versehen. Bitte verwenden Sie den in den
Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Angebotsaufkleber.
Bad Salzungen, 18.11.2022
Seite 1 von 5
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
Verfahren: IT/03/2022 - Lieferung und Integration einer Software zur Digitalisierung des
Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad Salzungen
SKONTO
Skonto zugelassen (ja/nein): __________
Zahlungsziel (falls zugelassen): __________ Tag(e)
Skonto: __________ %
1. Verfahren allgemein
Die Klinikum Bad Salzungen GmbH schreibt die Leistungen zur Lieferung und
Integration einer Software zur Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im Klinikum
Bad Salzungen aus. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Hard- und
Softwarekomponenten sowie die entsprechend notwendige Installation, Einweisung
und Schulung des Personals.
2. Allgemeine Informationen
Mit über 18.500 stationären Patienten und mehr als 55.000 ambulanten und
Notfallpatienten nimmt die Klinikum Bad Salzungen GmbH einen wichtigen Stellenwert
in der medizinischen Versorgung im stationären und Notfallbereich in
Südwestthüringen ein. Das Klinikum versorgt dabei stationäre Patienten auf den
Gebieten Innere Medizin (Gastroenterologie, Kardiologie, Rheumatologie), Allgemeinund Visceralchirurgie, Gefäßchirurgie,
Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie
und Geburtshilfe, HNO, Kinder- und Jugendmedizin, Palliativ- und Schmerzmedizin,
Anästhesie und Intensivmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie
diagnostische und interventionelle Radiologie.
Als Krankenhausinformationssystem wird das KIS der Fa. NEXUS Deutschland
GmbH eingesetzt. Für den ambulanten Bereich wird das System Vianova der Fa.
Medatixx GmbH & Co. KG eingesetzt.
3. Eignung des Bieters
Die gesamte Korrespondenz und Dokumentation erfolgt in deutscher Sprache. Es
muss ein Projektleiter für das Projekt benannt werden, einer Änderung muss die
Klinikum Bad Salzungen GmbH zustimmen.
Seite 2 von 5
Für Projektbesprechungen werden regelmäßige feste Termine geplant, für die keine
gesonderten Reisekosten des Dienstleisters anfallen dürfen.
Protokolle werden innerhalb von zwei Tagen vom Dienstleister erstellt.
Der Bieter (konkret der Projektleiter des Bieters) muss zwingend tiefste Erfahrung in
den Bereichen Digitalisierung von Aufnahme-, Verwaltungs- und
Archivierungsprozessen nachweisen können. Darüber hinaus muss er Erfahrungen
im Umgang mit der digitalen Stifttechnologie sowie der elektronischen
fortgeschrittenen Signatur im Gesundheitswesen haben. Aus vorgenannten Gründen
geben Sie bitte den voraussichtlichen Namen des Projektleiters an sowie seine
Ausbildung, beruflichen Erfahrungen und die Anzahl der Projekte an, die Ihr
Projektleiter in den letzten 3 Jahren umgesetzt hat, wobei zwingend eines im
Krankenhausbereich liegen muss.
4. Leistungsverzeichnis
Das Klinikum Bad Salzungen beabsichtigt, für die Patientenaufnahmen (vorrangig
zentrale Notaufnahme und Patientenaufnahme) eine Lösung anzuschaffen, die aus
einer Kombination aus Soft- und Hardware besteht. Die Lösung soll es ermöglichen,
dass für Dokumente (Patientenverträge, Datenschutzeinwilligungen, Aufklärungen
etc.) Unterschriften der Patienten eingeholt und an das bestehende Archivsystem
(als PDF/A) übergeben werden können. Zudem muss die Technologie die Richtlinien
der elektronischen fortgeschrittenen Signatur im Gesundheitswesen erfüllen.
Die Lösung soll zum einen mittels digitaler Stifte und Tabletcomputern lauffähig sein.
Eine Integration in die bestehenden EDV-technischen Prozesse im Klinikum Bad
Salzungen soll über Schnittstellen abgebildet werden. Beim Einsatzszenario mittels
des digitalen Stiftes soll ein Dokument für den Patienten ausgedruckt werden. Der
Patienten füllt das Dokument mittels des digitalen Stiftes aus. Ein Mitarbeiter des
Klinikums Bad Salzungen liest den Stift via USB aus, wobei aus dem Datensatz ein
PDF/A erzeugt wird, welches aus dem Ursprungsdokument und den
handschriftlichen Daten des Patienten besteht.
Im Einsatzszenario Tabletcomputer wird das Dokument auf einem Tabletcomputer
angezeigt und der Patient beschreibt auf dem Tablet mit einem geeigneten Digitizer
das Dokument oder Formular. Ein Ausdruck für den Patienten kann über den
Tabletcomputer erfolgen. Die erfassten Daten (Dokument und handschriftliche
Eintragungen) werden in einem PDF/A zusammengefasst und an das Archivsystem
übergeben.
Das System soll grundsätzlich so ausgelegt werden, dass Dokumente und zu einem
späteren Zeitpunkt Formulare mit der Lösung erfasst werden können.
Seite 3 von 5
Anforderungen an die Lösung
Alle aufgeführten Anforderungen sind zu erfüllen. Sollte eine Anforderung nicht erfüllt sein,
so wird der Anbieter ausgeschlossen.
Pos. Anforderungen
1 Alle Systemkomponenten müssen in der EDV-Infrastruktur des Klinikums
betrieben werden können.
2 Das System erkennt Störungen und meldet diese dem Anwender.
3 Die Clientanwendung (Digitaler Stift und Tabletcomputer) sind unter dem
Betriebssystem Microsoft Windows 10 lauffähig.
4 Der Anbieter liefert für die Clientanwendungen Installationsprogramme aus, die
über eine Softwareverteilung im Haus verteilt werden können.
5 Die Serveranwendung muss über eine HL7-Schnittelle zum NEXUS KIS des
Klinikums verfügen, die mindestens ADT-Nachrichten verarbeiten und MDMNachrichten versenden kann.
6 Die HL7-Schnittelle muss via Socket-Verbindung arbeiten können.
7 Die in Schnittstellen verarbeiteten Daten müssen grundsätzlich mitprotokolliert
werden und es muss ein Fehlerlog geführt werden. Die nicht korrekt
verarbeitete Nachricht muss identifizierbar sein und muss bei Bedarf nochmals
der Verarbeitung übergeben werden können.
8 Die Systemdokumentation muss in deutscher Sprache vorliegen.
9 Die Benutzerdokumentation muss in deutscher Sprache vorliegen.
10 Es wird ein modular aufgebautes System erwartet, das stufenweise erweitert
werden und auf kommende Anforderungen flexibel reagieren kann.
11 Wir setzen eine gesicherte Authentifizierung der Benutzer im System voraus.
Nutzereingaben sollen mit Zeitstempel protokolliert werden.
12 Sie bieten ein rollen- und gruppenbezogenes Berechtigungskonzept mit
individueller Vergabe von Rechten für einen Benutzer in Ihrer Software an.
Zugriffsberechtigungen können durch eine autorisierte Person geändert
werden. Die Rechtevergabe innerhalb des Systems wird dokumentiert.
13 Die Technologie erfüllt die Richtlinien der elektronischen fortgeschrittenen
Signatur im Gesundheitswesen.
14 Die Arbeitsabfolge im Prozess wird durch Workflows unterstützt.
15 Berichte, Listen und Statistiken sind von der Oberfläche aus exportierbar.
16 Formulare lassen sich für unterschiedliche Bereiche erstellen. Die Fragen je
Formular sind nicht beschränkt, soweit sich das Formular noch adäquat
bedienen lässt. Das Programm verfügt über eine Fragebogenfunktionalität, mit
der verschiedene Fragebögen konfiguriert werden können. Es lassen sich
Formeln für die Berechnung der Fragebogenscores hinterlegen. Auch
mehrsprachige Fragebögen werden unterstützt.
17 Eingabefelder können Freitextformat und vorbelegte Auswahlmenüs haben.
18 Es lassen sich für Bereiche individuelle Formulare erstellen, um die
Vollständigkeit der Dateneingabe zu gewährleisten. Die Formulare können so
konfiguriert werden, dass bestimmte Angaben verpflichtend auszufüllen sind.
Des Weiteren können abhängig von der Art der zu erfassenden Daten Kriterien
vorausgewählt werden. Durch geeignete Konfiguration können damit sogar je
nach der Art der zu erfassenden Daten verschiedene Kriterien verpflichtend
auszufüllen sein.
19 Eine Übergabe der Dokumente oder Formulare erfolgt mindestens als PDF/A
in das Archivsystem des Auftraggebers.
20 Daten der aus erfassten Formularen können als Microsoft Excel oder als XMLDaten exportiert werden.
21 Eine Lizenzverwaltung der Lizenzen ist im Produkt integriert.
22 Die Tablet-Lösung muss so ausgelegt werden, dass bei der Nutzung keine
ständige Netzwerkverbindung vorhanden sein muss. Im Minimum sind
Seite 4 von 5
geöffnete Fragebögen bearbeitbar, wenn keine Netzwerkverbindung vorliegt.
Die Daten müssen dementsprechend zwischengespeichert werden, bis wieder
eine Netzwerkverbindung aufgebaut werden kann. Die Netzwerkverbindung
selber baut die Lösung selbständig auf, wenn diese entsprechend konfiguriert
ist.
23 Lizenzgebühren für die Softwarelösung und den Betrieb der Softwarelösung
müssen in den Angebotspreisen enthalten sein.
Zu liefernde Komponenten
Pos. Menge Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
1 1 Stck Serverapplikation zum Handling
 der Dokumente, für den Betrieb
 innerhalb der Infrastruktur des Klinikums
 ____________ ___________
2 8 Stck Softwarelizenzen zum Auslesen und
 zur Verarbeitung auf einem
 Tabletcomputer oder einem
 Desktopcomputer des Klinikums
 ____________ ___________
3 1 Stck Schnittstellenkomponente zur
 Kommunikation via HL7
 (MDM und ADT)
 ____________ ___________
4 1 Stck Komponente zur Erstellung der
 Ausdrucke für den digitalen Stift,
 die auf im System hinterlegte Vorlagen
 zurückgreift
 ____________ ___________
5 1 Stck Komponente zur Erstellung der
 Ausdrucke für den digitalen Stift
 (Virtueller Druckertreiber)
 ____________ ___________
6 10 Stck Digitaler Stift
 _____________ ___________
7 10 Stck Dockingstation für den
 Digitalen Stift
 ____________ ___________
Seite 5 von 5
Pos. Menge Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
8 10 Stck Magnetanschlusskabel für den
 Digitalen Stift
 _____________ ___________
9 1 Stck Dienstleistung zur Projektierung,
 Installation und Schulung
Incl. Reisekosten
 ____________ ___________
Gesamtpreis (netto) ____________________
Mwst. ____________________
Gesamtpreis (brutto) ____________________
 _________________________________________
 Datum / Unterschrift / Stempel
Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-0
Fax.: 03695 64-1002
www.klinikum-badsalzungen.de
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Geschäftsführer: Harald Muhs
Wartburg Sparkasse Bad Salzungen
IBAN: DE59 84055050 0000 003131
BIC: HELADEF1WAK
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Name und Anschrift des Bieters (Stempel):
(Ort) (Datum)
Angebot
Lieferung/Leistung von
Angebot für
Anlagen (vom Bieter durch Ankreuzen und ggf. durch weitere Angaben zu vervollständigen):
 Leistungsbeschreibung/Angebotsvordruck
1. Die Ausführung der beschriebenen Leistungen wird zu den eingesetzten Preisen
und mit allen den Preis betreffenden Angaben für das Hauptangebot sowie
Nebenangebote wie im Leistungsverzeichnis eingetragen angeboten.
  Anzahl der beiliegenden Nebenangebote
Ein Anschreiben  liegt bei.  liegt nicht bei.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
  % (in Worten von Hundert) Nachlass auf das Hauptangebot und
eventuelle Nebenangebote (Angaben nur an dieser Stelle erbeten).
Vergabenummer:
Vergabeart:
 Öffentliche Ausschreibung
 Freihändige Vergabe
 Offenes Verfahren
 Nichtoffenes Verfahren
 Verhandlungsverfahren
Bindefrist endet am
Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Seite 2 von 3 Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-0
Fax.: 03695 64-1002
www.klinikum-badsalzungen.de
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Geschäftsführer: Harald Muhs
Wartburg Sparkasse Bad Salzungen
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2. Diesem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
2.1 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Klinikum Bad Salzungen GmbH für die
Ausführung von Leistungen (ZVB).
2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
2.3 Bewerbungsbedingungen der Klinikum Bad Salzungen GmbH
3. Hiermit wird erklärt, dass
- den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wurde,
- ein Eintrag im Handels- oder Berufsregister für die ausgeschriebene Leistung besteht und
die Beiträge bezahlt wurden,
- in den letzten drei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- gem.	21 Arbeitnehmerentsendegesetz,
- gem.	16 Mindestarbeitsbedingungsgesetz oder
- gem.  21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
- gem.  16 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verhängt wurde,
- und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung erfüllt werden,
- bzw. z. Zt. kein Insolvenzverfahren droht oder in Liquidation befindet,
- die Voraussetzungen nach  128 GWB erfüllt sind,
- keine Ausschlussgründe nach  123, 124 GWB vorliegen.
4.  Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n) Nachweis(en).
 ( 141 und 143 SBGIX,  56 und 58 Schwerbehindertengesetz).
  Die Präqualifikation ist in der Präqualifizierungsdatenbank eingetragen unter der
 Nr.
5.  Der Einsatz von Nachunternehmern ist beabsichtigt. Eine Bescheinigung des
 Nachunternehmers, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer), wird vorgelegt.
 Der Nachunternehmer erfüllt die Voraussetzungen nach  36 Abs.4 VgV in
 Verbindung mit  128 GWB.
Ist das vorgenannte Kästchen nicht angekreuzt, wird die geforderte Leistung im
eigenen Betrieb durchgeführt.
Die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz und die Folgen bei illegaler
Beschäftigung sind in den zusätzlichen Vertragsbedingungen der Klinikum Bad
Salzungen GmbH unter den Punkten 5 und 6 enthalten. Diese wurden in den
zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) nachgelesen.
Seite 3 von 3 Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-0
Fax.: 03695 64-1002
www.klinikum-badsalzungen.de
HRB 303245 Jena
Geschäftsführer: Harald Muhs
Wartburg Sparkasse Bad Salzungen
IBAN: DE59 84055050 0000 003131
BIC: HELADEF1WAK
6. Sonstige Regelungen:
6.1 Es liegen keine Verfehlungen vor, die einen Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen
könnten. Es ist bekannt, dass vor Zuschlagserteilung eine Anfrage beim
Vergaberegister gem.  8 Korruptionsbekämpfungsgesetz durchgeführt werden
kann. Ebenso werden Verfehlungen im Sinne dieses Gesetzes an das
Vergaberegister gemeldet.
6.2 Die Unrichtigkeit abgegebener Erklärungen kann zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages
wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen
und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die
Informationsstelle für Vergabeausschlüsse nach sich ziehen. Seitens der
Vergabestelle sind noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger Ausschlüsse
meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren eingeholt worden.
6.3 Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen werden auch von
Nachunternehmern gefordert und auf Anforderung des Auftraggebers vor
Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung zur Weiterbeauftragung diesem
vorgelegt.
7. Eine wissentlich falsch abgegebene Erklärung kann den Ausschluss von weiteren
Zuschlagserteilungen zur Folge haben.
8. Ich/Wir erkläre(n), dass dem vorliegenden Angebot eventuell beigefügte AGB
nicht Bestandteil meines/unseres Angebotes sind und im Fall des
Vertragsschlusses keine Wirksamkeit entfalten sollen.
9. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf der ersten Seite aufgeführten Anlagen.
Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift:
Seite 1 von 1
Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen:
Dienst- und Lieferleistungen: Lieferung und Integration einer Software zur
Digitalisierung des Aufnahmeprozesses im Klinikum Bad
Salzungen (IT/03/2022)
Folgende Nachweise und Erklärungen sind vorzulegen
a) mit dem Angebot:
 Umsatznachweise der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich IT.
Bitte Anlage 1 verwenden!
 Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bitte Anlage
1 verwenden!
 Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Bitte Anlage
2 verwenden!
 Geben Sie bitte den voraussichtlichen Namen des Projektleiters an sowie seine
Ausbildung, beruflichen Erfahrungen und die Anzahl der Projekte an, die Ihr
Projektleiter in den letzten 3 Jahren umgesetzt hat, wobei zwingend eines im
Krankenhausbereich liegen muss.
Unternehmensauskunft: Umsatz und Mitarbeiter Anlage 1
Umsatz 2020 2021 2022
gesamter Jahresumsatz
(gerundet)
Mitarbeiter 2020 2021 2022
Mitarbeiter/-innen gesamt
Datum: ____________ Unterschrift: ____________________
Anlage 2
Eigenerklärung
für Liefer- und Dienstleistungen gem. GWB n.F. und VgV n.F.
Institution / Unternehmen:
Ansprechpartner:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
I. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe sowie die Regelungen
 nach.	123 GWB n.F. (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe/n
 und diese bei mir/uns nicht vorliegen.
II. Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch
 bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
___________________________ __________________________
Ort, Datum Unterschrift
Seite 1 von 2
Anlage zur Eigenerklärung
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt
haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung
abgegeben haben.
 123 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass
eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach  30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder  129b
des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit  335a des Strafgesetzbuchs
Seite 2 von 2
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den  232, 232a Absatz 1 bis 5, den	232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1
stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn:
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss
nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen
des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich
unverhältnismäßig wäre.  125 bleibt unberührt.
Achtung Vergabeunterlagen!
Vergabestelle: Klinikum Bad Salzungen GmbH
 Geschäftsführung
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Eröffnung am: 13.12.2022
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Vergabenummer: IT/03/2022
Name/ Anschrift Bieter:
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Bewerbungsbedingungen
der Klinikum Bad Salzungen GmbH
für die Vergabe von Leistungen
(ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.06.2022
INHALTSÜBERSICHT
1. Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
2. Anfragen
3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen
4. Angebot
5. Nebenangebote
6. Bietergemeinschaften
7. Unterauftragnehmer
8. Bevorzugte Bewerber
9. Angebotsfrist/Eröffnungstermin
10. Kosten
1. Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Sollte er unvollständige Unterlagen erhalten haben oder der Auffassung sein, dass die
Unterlagen inhaltliche Unstimmigkeiten aufweisen, so hat er unverzüglich den Auftraggeber
vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Diese Hinweispflicht besteht auch, wenn der Bewerber nach einem Ortstermin der
Auffassung ist, dass das Leistungsverzeichnis nicht oder nicht vollständig die erforderlichen
Leistungen enthält.
Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen
unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt werden.
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2. Anfragen
Sowohl Anfragen an die Vergabestelle als auch deren Beantwortung haben schriftlich zu
erfolgen.
3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende
Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere
für Bietergemeinschaften.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig ( 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots.
Die Klinikum Bad Salzungen GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.
4. Angebot
4.1. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es
ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.2. Das Angebot ist in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form und Frist
einzureichen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen werden nur die Angebote gewertet, die mit dem
zugelassenen Verfahren eingereicht wurden. Diese werden in der jeweiligen
Ausschreibung bekannt gemacht. Bei freihändigen Vergaben kann auch die Abgabe
der Angebote per Fax zugelassen werden.
Bei Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko, dass das Angebot rechtzeitig bei der
zuständigen Stelle eingeht.
4.3. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu
verwenden, sofern diese zur Verfügung gestellt werden.
4.4. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle
Eintragungen müssen dokumentenecht sein (z. B. sind Eintragungen mit Bleistift
unzulässig).
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein
bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und
macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat
als angeboten.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich gehalten werden,
sind diese auf besonderen Anlagen beizufügen. Muster und Proben müssen als zum
Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
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Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einzelpreis, so ist der Einzelpreis maßgebend.
4.5. Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
Die Preise (Einzelpreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss der Leistungsbeschreibung / des
Leistungsverzeichnisses / des Angebots- und Preisblanketts hinzuzufügen.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der in den
Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der
Wertung nicht berücksichtigt werden.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder unaufgefordert
angebotene mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und
werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.6. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf
angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung
muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot
nachzuweisen.
4.7. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden;
jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung
der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
4.8. Der Bieter hat  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die ihm bei seiner
Tätigkeit bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers
Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des
Angebotes beschäftigen Mitarbeiter/-innen sowie einbezogene Unterauftragnehmer
und Lieferanten zu verpflichten. Weitergehende, insbesondere datenschutzrechtliche
Regelungen, sind dem Einzelfall vorbehalten.
5. Nebenangebote
5.1. Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie im Vergleich zur
Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der
geforderten Mindestkriterien bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden.
Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der in den Vergabeunterlagen
bezeichneten Stelle aufzuführen.
Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen
auch dann unterschrieben zurückzugeben, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben
wird.
5.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über
Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich
erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4. Der Auftraggeber behält sich vor, Nebenangebote, die den Nrn. 5.1 - 5.3 nicht
entsprechen, von der Wertung auszuschließen.
6. Bietergemeinschaften
6.1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2. Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Bietergemeinschaften sind die Belange
kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist auf
Verlangen der Klinikum Bad Salzungen GmbH nachzuweisen.
6.3. Beim Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen
gebildet haben, nicht zugelassen.
6.4. Darüber hinaus sind Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber
nur zugelassen, wenn durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht
eingeschränkt wird. Eine Einschränkung des Wettbewerbs liegt insbesondere dann
nicht vor, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der
Ausschreibung, und zwar zur Bedienung auch nur eines Loses, mit einem
eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
objektiv nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer
Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Die Leistungsunfähigkeit aufgrund von betrieblichen oder geschäftlichen
Verhältnissen kann sich insbesondere aus mangelnden Kapazitäten, technischen
Einrichtungen und /oder fachlichen Kenntnissen ergeben. Für die Begründung der
Bildung einer Bietergemeinschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil, der aus dem
Zusammenschluss als Bietergemeinschaft resultiert, nicht allein ausreichend.
Bewerber, die sich in einer Bietergemeinschaft zusammenschließen wollen, haben
mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass durch den Zusammenschluss zu
einer Bietergemeinschaft eine Einschränkung des Wettbewerbs nicht erfolgt.
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7. Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die
gewerblichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben des TVgG, insbesondere über
Tarif- und Mindestlöhne beachten. Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines
Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt
und insbesondere das TVgG zu beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von
Verleihern von Arbeitskräften.
Der Auftragnehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach
wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen
den Auftraggeber zu benennen und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine
ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und
Sicherheitsleistungen  zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig
kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleine und
mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Unterauftragnehmer
übertragen will.
8. Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis,
dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, bei der Angebotsabgabe führen; wird der
Nachweis nicht bei der Angebotsabgabe geführt, so wird das Angebot wie die Angebote
nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben
zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am
Gesamtangebot haben. Dieser Nachweis ist dem Angebotsschreiben beizufügen.
9. Angebotsfrist / Eröffnungstermin
Die Angebotsfrist läuft zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ab. Bis zum
Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per E-Mail
(auftragsvergabe@klinikum-badsalzungen.de) zurückgezogen werden.
10. Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt,
wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
der Klinikum Bad Salzungen GmbH
für die Ausführung von Leistungen (ZBV)
(ausgenommen Bauleistungen)
Stand: 01.06.2022
INHALTSÜBERSICHT
1. Art und Umfang der Leistung
2. Mehr- und Minderleistungen
3. Ausführungsunterlagen
4. Ausführung der Leistung
5. Nachunternehmer
6. Verhinderung illegaler Beschäftigung
7. Art der Anlieferung und Versand
8. Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
9. Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrages durch den Auftragnehmer
10. Vertragsstrafe
11. Güteprüfung
12. Abnahme und Gefahrenübergang
13. Mängelansprüche und Verjährung
14. Rechnung
15. Zahlung
16. Sicherheitsleistung
17. Bürgschaften
18. Streitigkeiten
19. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
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Hinweis:
Für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) für die Klinikum
Bad Salzungen GmbH als Auftraggeber gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch die nachfolgenden
Regelungen. Die nachstehenden zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Kauf-,
Werk- und Werklieferungsverträge. Sie gelten für andere Verträge über Leistungen entsprechend. Die
Paragraphen beziehen sich auf die VOL/B.
1. Art und Umfang der Leistungen ( 1)
1.1. Leistungsbeschreibung
Ist in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein
bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt
die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das in der Leistungsbeschreibung
genannte Fabrikat als vereinbart.
Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Zeichnungen geht die
Leistungsbeschreibung vor.
1.2. Preise
Die angebotenen Preise sind feste Preise. Die vereinbarten Preise enthalten auch die
Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder
Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sowie die Erstellung
von Betriebs-, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache und
sonstige Kosten und Lasten sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.3. Verpackung
Es sind vorzugsweise Mehrwegverpackungen zu verwenden. Sollte dies nicht
möglich sein, sind wiederverwertbare Verpackungsmaterialien zu benutzen.
Darüber hinaus gilt die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen
vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mehr- und Minderleistungen ( 2)
2.1. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer hat auf
Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
2.2. Bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einzelpreise im Vertrag
vorgesehen sind,
- ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im
Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einzelpreisen zu
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erbringen; bei einer Mehrleistung von mehr als 10 v. H. ist ein neuer
Einzelpreis zu verhandeln.
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen
keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einzelpreise.
3. Ausführungsunterlagen ( 3)
3.1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung
und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach  4 Nr. 1 Abs. 1 und  14, werden
nicht eingeschränkt.
3.2. EN-Normen, DIN-Normen, VDE Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses
für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) u. ä. hat sich der Auftragnehmer
ohne Anspruch auf besondere Vergütung selbst zu beschaffen.
3.3. Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung
des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
4. Ausführung der Leistung ( 4)
4.1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen die Handelsbräuche, die
anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und
behördlichen Bestimmungen
 bei öffentlicher Ausschreibung in der am Tag der Bekanntmachung der
Ausschreibung,
 bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe in der am Tag der
Aufforderung zur Angebotsabgabe
maßgeblichen Fassung zu beachten.
4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der
Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen
Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome
Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Stellt sich nach der Prüfung heraus, dass die vorgenannten Vorschriften und
anerkannten Regeln nicht erfüllt werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer,
nachträglich die Mängel unentgeltlich zu beseitigen.
4.3. Der Erfüllungs- und Leistungsort liegt beim Auftraggeber, wenn im Auftragsschreiben
nichts anderes angeben ist.
4.4. Die vereinbarte Liefer- und Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der
fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder Einhaltung der Lieferfrist
entgegenstehen, hat der Auftragnehmer unter Angabe der Gründe und der zur
Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen ohne Ausnahme
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht
Empfänger der Leistung ist.
4.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsmäßigen Ausführung der
Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur
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Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer
hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat.  4
Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 bleiben unberührt.
4.6. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. sind auch ohne besondere
Vereinbarung der zu erbringenden Leistung in deutscher Sprache beizufügen.
4.7. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der
Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen
und Berechnungen des Auftragnehmers geprüft und nach diesen bestellt hat.
4.8. Der Auftragnehmer hat ohne Anspruch auf besondere Vergütung alle zur Verhütung
von Personen- und Sachschäden notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Das gilt
besonders für Vorsichtsregeln, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften zur Sicherung seiner Arbeitnehmer erforderlich sind.
4.9. Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder auf Grundstücken des
Auftraggebers seine Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen
Bediensteten zu befolgen. Zuwiderhandelnde können sofort von der Arbeitsstelle
entfernt werden. Verstößt der Auftragnehmer trotz wiederholter Aufforderung gegen
derartige Anweisungen, so kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
4.10. Die Bewachung und Verwahrung der dem Auftragnehmer und seinen Arbeitnehmern
gehörenden Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. und der von dem Auftraggeber
beigestellten Stoffe und Geräte ist, auch während der Arbeitsruhe, Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist hierfür auch dann nicht verantwortlich, wenn
sich diese Gegenstände in seinen Räumen oder auf seinem Grundstück befinden.
5. Nachunternehmer ( 4 Nr. 4)
5.1. Der Auftragnehmer muss grundsätzlich die Leistungen durch den eigenen Betrieb mit
eigenem Personal ausführen ( 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1).
5.2. Leistungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers auf
Nachunternehmer übertragen werden. Dies gilt sowohl für die Übertragung von
Leistungen durch den Auftragnehmer auf Nachunternehmer als auch für die
Übertragung von Leistungen durch einen Nachunternehmer auf jeden weiteren
Nachunternehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass vor jeder
Übertragung von Leistungen - auch durch Nachunternehmer - die Zustimmung des
Auftraggebers eingeholt wird. Die Zustimmung ist schriftlich unter der Angabe der
Firma des neu zu beauftragenden Nachunternehmers und der Zahl seiner
Beschäftigten zu beantragen.
Die Zustimmung kann insbesondere von der Vorlage der Handwerks-/Gewerbekarte,
einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder eines Führungszeugnisses
sowie vom Nachweis einer gültigen Gewerbemeldung, der erforderlichen gültigen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse und
Berufsgenossenschaft - bezogen auf den neu zu beauftragenden Nachunternehmer -
abhängig gemacht werden.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen  bezogen auf den neu zu beauftragenden
Nachunternehmer  wie zum Beispiel Referenzen, Angabe der Umsätze der letzten
drei Jahre oder Qualifikationsnachweise gefordert werden.
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Jeder Nachunternehmer darf auf der Arbeitsstelle/Bedarfsstelle erst dann tätig
werden, wenn der Auftraggeber die erforderliche Zustimmung zur Beauftragung des
Nachunternehmers erteilt hat. Auch jeder Nachunternehmer hat die übertragenen
Leistungen grundsätzlich durch den eigenen Betrieb mit eigenem Personal
auszuführen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dies von allen
Nachunternehmern beachtet wird.
5.3. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen sowie die
Vorgaben des TVgG, insbesondere über Tarif- und Mindestlöhne beachten. Er hat die
Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass
es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und insbesondere das TVgG zu
beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften.
Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere
hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als
zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Die Vereinbarung der Preise
bleibt hiervon unberührt.
5.4. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm
übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor
schriftlich zugestimmt; die Nummern 5.1 bis 5.3 gelten entsprechend.
6. Verhinderung illegaler Beschäftigung
Auf der Arbeitsstelle/Bedarfsstelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch
durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
 für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen
abgeführt werden.
 für die nicht die unter Einhaltung des  8 Abs.
Arbeitnehmerentsendegesetz zu zahlenden Sozialabgaben abgeführt
werden.
 die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis
nach  284 ff Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung)
sind.
 deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis
unter Verstoß gegen  1, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in Satz 1 genannte Verpflichtung von allen
auf der Arbeitsstelle/Bedarfsstelle tätigen Nachunternehmern eingehalten wird, unabhängig
davon, von wem der jeweilige Nachunternehmer beauftragt wurde.
7. Art der Anlieferung und Versand ( 6)
7.1. Die Lieferungen sind nach den Angaben im Auftragsschreiben des Auftraggebers und
auf Gefahr des Auftragnehmers frei Haus zu liefern, wenn nichts anderes festgelegt
ist.
7.2. Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den
Versand entstehenden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen von
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Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebühren usw. und etwaige am Herstellungsoder Auslieferungsort anfallende Ortsfrachten und
örtliche Gebühren (Anschluss-,
Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes
vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.3. Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und
Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die
Leistung abgegolten. Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden
nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart worden ist.
7.4. Die Kosten für die Hin- und Rückbeförderung von Werkzeugen und Geräten, die für
einen Aufbau bei der Empfangsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes
vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.5. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts
anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
8. Lösung des Vertrages durch den Auftraggeber ( 8 Nr. 1 und 3)
8.1. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen, wenn
a) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet werden,
es sei denn, dass der Auftragnehmer unverzüglich ausreichende Sicherheit
anbietet,
b) der Auftragnehmer den Verpflichtungen nach  4 Nr. 2 Abs. 1 oder  4 Nr. 4
zuwiderhandelt,
c) der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des
Auftraggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen
des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf
Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die
Vorteile den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem
Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen
oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten,
versprochen oder gewährt werden,
d) der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Erklärungen
abgibt.
8.2. Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 8.1 ZVB vom Vertrag zurück, ist er berechtigt, aber
nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so
hat er ihren Wert zu vergüten, werden sie zurückgegeben, so muss auch der
Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Der Auftraggeber kann
vom Auftragnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den Rücktritt
vom Vertrag entsteht. Dagegen stehen dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber
auf Grund des Rücktritts keine Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages zu. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt.
8.3. Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet,
einander die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche
zu bemessen.
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9. Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrages durch den Auftragnehmer ( 9)
Bei Lösung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer kann Ersatz für
entgangenen Gewinn nicht gefordert werden. Wenn der Auftraggeber jedoch den
Kündigungsgrund zu vertreten hat, kann der Gewinnanteil beansprucht werden, der in den
Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten ist.
10. Vertragsstrafe ( 11)
Der Auftragnehmer haftet für fristgerechte Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges
beträgt die Vertragsstrafe für jede volle Woche 0,25 v. H. des Wertes des noch
ausstehenden Teiles der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe ist auf
5 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt. Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der
Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln
in Verzug gerät. Dies gilt auch für Auftragserweiterungen.
11. Güteprüfung ( 12)
Die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Eigenschaften sowie die Eigenschaften der
der Zuschlagserteilung zugrunde gelegten Proben und Muster sind für die Güte der zu
liefernden Ware maßgebend und gelten als zugesichert. Hat die Leistung nicht die in der
Leistungsbeschreibung bezeichneten Eigenschaften, oder entspricht sie nicht den bei der
Zuschlagserteilung zugrunde gelegten Proben oder Mustern, so steht dem Auftraggeber
unbeschadet weitergehende Ansprüche (z. B. aus  434, 443, 437 BGB) das Recht zu, die
Annahme zu verweigern. Falls der Auftraggeber sich mit einem Umtausch beanstandeter
Ware einverstanden erklärt, dürfen ihm hierdurch keine Mehrkosten entstehen.
12. Abnahme und Gefahrenübergang ( 13)
12.1. Eine förmliche Abnahme von Lieferungen oder Leistungen ist im Bedarfsfall
gesondert zu vereinbaren. Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die
Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme, rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
12.2. Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach
Fertigstellung abgenommen. Bei der Abnahme sich zeigende Mängel können
ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch
dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen dem Auftraggeber übereignet
worden sind oder die Gefahr auf Grund einer Vereinbarung auf den Auftraggeber
übergegangen ist.
12.3. Jeder Lieferung - auch Teillieferung - ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel)
beizufügen. Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Abnahme.
12.4. Die Abnahme der Ware erfolgt durch die Abteilung Einkauf des Auftraggebers, sofern
nichts anderes festgelegt ist. Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass
der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Die bloße Entgegennahme einer
Lieferung reicht hierzu nicht aus.
12..5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung bei der
Versendung von Waren geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die
Empfangsstelle die Leistung des Auftragnehmers abgenommen oder - wenn eine
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Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist - die Lieferung
des Auftragnehmers angenommen hat.
13. Mängelansprüche und Verjährung ( 14)
13.1. Die Eigenschaften vorgelegter Proben und Muster sowie die unter Ziffer 4.2 ZVB
genannten Eigenschaften gelten als vereinbart.
13.2. Die Frist für Mängelansprüche richtet sich nach den entsprechenden Angaben im
Auftragsschreiben oder in der Leistungsbeschreibung, mangels solcher Angaben
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt mit der unbeanstandeten
Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch
vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung.
Durch die rechtzeitige Mängelrüge wird die Verjährung eines Mängelanspruchs so
lange gehemmt, bis der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich das Ergebnis
seiner Prüfung des angezeigten Mangels mitgeteilt hat. Die Verjährung eines
Mängelanspruchs beginnt erneut, wenn der Auftragnehmer diesen Anspruch durch
sein Verhalten anerkennt.
Für die gemäß den unter Ziffer 4.2 ZVB genannten Bestimmungen vorausgesetzten
Eigenschaften übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr - unabhängig von einer im
Übrigen geltenden Mängelhaftungsfrist - für die Dauer der betriebsüblichen Nutzung,
längstens jedoch für 5 Jahre.
14. Rechnung ( 15)
14.1. Die Rechnung ist auf die Klinikum Bad Salzungen GmbH auszustellen, sofern nichts
anderes festgelegt ist. Die Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-,
Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und
Teilschlussrechnungen sind laufend zu nummerieren. In den Rechnungen sind
Nettobeträge und Mehrwertsteuer gesondert aufzuführen.
14.2. In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach
Ordnungszahlen (Positionen) der Leistungsbeschreibung aufzuführen und mit
Nettopreisen (Einzelpreisen, Pauschalpreisen, Verrechnungssätzen,
Stundenlohnzuschlägen) anzugeben.
14.3. Auftragnehmer haben die Rechnung mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer
(Nettopreis) aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit
dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim
Überschreiten der Vertragsfristen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt der bei
Fristablauf maßgebende Steuersatz. Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten
haben bei der Aufstellung der Rechnung die besonderen umsatzsteuerrechtlichen
Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
15. Zahlung ( 17)
15.1. Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos.
15.2. Sofern der Rechnung keine prüfungsfähigen Unterlagen beigefügt sind, kann der
Auftraggeber die Zahlung bis zur Einreichung der Unterlagen verweigern.
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16. Sicherheitsleistung ( 18)
Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten folgende Regelungen:
16.1. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadenersatz, sowie
auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für
Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Mängelhaftung
einschließlich Schadensersatz und Ansprüche aus der Abrechnung sowie auf die
Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
16.2. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu
stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
a) die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
b) etwaige erhobene Ansprüche befriedigt und
c) eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Urkunde über die Mängelansprüchebürgschaft wird auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und
die bis dahin erhobenen Ansprüche  auch Erstattung von Überzahlungen - erfüllt
sind. Durch die Rückgabe der Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung
von Überzahlungen nicht berührt.
17. Bürgschaften
17.2. Die Bürgschaft ist von
 einem in der Europäischen Gemeinschaft oder
 einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraum oder
 in einem Staat der Vertragsparteien des WTO -Abkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherers zu stellen.
17.2. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
 Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische
Bürgschaft nach deutschem Recht.
 Auf die Einrede der Vorausklage gemäß  771 BGB wird verzichtet.
 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
 Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über
die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen
Zustimmung bindend.
 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
17.3. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu
stellen.
17.4. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach Annahme der
Schlusszahlung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
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 die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
 etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat und
 eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
17.5. Die Urkunde über die Mängelansprüche-Bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen
Ansprüche erfüllt sind.
17.6. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
18. Streitigkeiten ( 19)
Gerichtsstand ist Bad Salzungen.
19. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den
Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl.
gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Klinikum-Bad-Salzungen-GmbH/2022/11/4727080.html
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