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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Braunschweig
Bewachungsdienste
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 651592-2022 (ID: 2022112309165426678)
Veröffentlicht: 23.11.2022
*
DE-Braunschweig: Bewachungsdienste
2022/S 226/2022 651592
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und
Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [6]beschaffung@braunschweig.de
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5B61BECF-5
4B4-48CF-86F9-C8CCF7FBC2F1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5B61BECF-5
4B4-48CF-86F9-C8CCF7FBC2F1
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherheitsdienst für die Wohnstandorte zur Unterbringung von
Geflüchteten - Standort Nordstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 50_155 2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylantragstellern schreibt die Stadt
Braunschweig den Sicherheitsdienst an dem Wohnstandort Nordstadt in
Braunschweig zur Unterbringung von Geflüchteten aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylantragstellern schreibt die Stadt
Braunschweig den Sicherheitsdienst an dem Wohnstandort Nordstadt,
Mendelssohnstr. 3 in Braunschweig zur Unterbringung von Geflüchteten
aus.
Der Standort hat eine Aufnahmekapazität von max. 100 Personen. Die
Bewachung erfolgt innerhalb und außerhalb der Wohnstandorte für
Geflüchtete mit jeweils 2 Sicherheitskräften pro Schicht. Im
Bedarfsfall, z. B. einmal jährlich bei besonderen Veranstaltungen, sind
weitere Sicherheitskräfte (bis zu 3) mit einer Vorlaufzeit von max. 3
Tagen einzusetzen. Die Einsatzzeiten sin in der Zeit von Montag bis
Donnerstag von 15:30 Uhr bis 08:00 Uhr, freitags ab 14:30 Uhr bis 0:00
Uhr und samstags, sonntags sowie feiertags und am Heiligabend und an
Sylvester, 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, bzw. 8:00 Uhr am darauffolgenden
Werktag. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere damit betraut, das
jeweilige Objekt nach innen und außen zu bewachen. Dazu gehören u. a.:
Unterstützung der AG bei der Durchsetzung der Satzung über die
vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Personen in der Stadt
Braunschweig und der Hausordnung, Unterstützung bzw. Sicherstellung des
Brandschutzes im Sinne der Hausordnung. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu
Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren. Schlichtung von Streitigkeiten sowie
aktive deeskalierende Einflussnahme, Hinweisgaben bei Verstößen und
angegessenes Einschreiten bei Auseinandersetzungen nutzen, ggf. unter
Hinzuziehung der Polizei. Verweigerung des Zutritts der Objekte bei
bestehenden Hausverboten, in kritischen Situationen eine Entscheidung
über den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. treffen,
d.h. ggf. auch Ruf eines Rettungswagens für erkrankte Bewohner:innen.
Die Ausgabe von Post an die Bewohner:innen in vorab abgesprochenen
Einzelfällen bzw. bei Vorlage einer Berechtigung zur Entgegennahme der
Post der Bewohner: innen.
Mindestens stündliche Rundgänge am Standort zu wechselnden Uhrzeiten.
Innen- und Außenkontrollen (z. B. Ausschalten aller technischen Geräte,
wie unbeaufsichtigter Herd), in Einzelfällen Verschlusskontrolle der
Fenster und Türen. Während der Leistungserbringung sind alle
festgestellten Schäden an und in den Objekten und Auffälligkeiten
schnellstmöglich zu melden, ggf. auf den notwendigsten Wegen Schnee
schieben und die Laubenzugänge von Eis befreien, Verhinderung von
Sachbeschädigungen durch die Bewohner:innen. Der AN ist verantwortlich
für die Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie
berufsgenossenschaftlicher Vorschriften bei der Durchführung der
Arbeiten. Dies gilt auch für Vorschriften zur Verhütung von Bränden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 21/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Vertragsverlängerung im gegenseitigen Einvernehmen ist zweimal für
jeweils 12 Monate möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch,
sofern nicht 4 Monate zum Monatsende vor Ablauf des Vertragsjahres
gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf der zweiten
Vertragsverlängerung zum 21.01.2026 , 08:00 Uhr, ohne dass es einer
schriftlichen Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen
für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig)
besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß
gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen
erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben. Mit Angebotsabgabe ist
die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens in Kopie vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart,
die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch
Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch
Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels
Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten
Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen. Das beauftragte Unternehmen
haftet für alle Personen- Sach- und Vermögensschäden, die es bzw. seine
Beschäftigten im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrages
verursachen oder die infolge der Verletzung der Bewachungspflicht
entstehen. Der AN hat gem. § 6 BewachV für sich und die in seinem
Unternehmen beschäftigten Personen zur Deckung der Schäden, die dem AG
oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen,
eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer
der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Mindesthöhe der
abzuschließenden Versicherungssumme beträgt gem. § 6 BewachV je
Schadenereignis:
1. für Personenschäden 1 Million Euro,
2. für Sachschäden 250.000 Euro,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
4. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.
Es ist eine Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Auftragsfall einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen (Wohnstandorte von Geflüchteten
mit ca. 100 Personen) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit
sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte
Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht
werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw.
mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den
beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Eine Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN ISO 9001:2015 oder einer
vergleichbaren Zertifizierung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5.
EU-Sanktionspaket. Der AN ist verpflichtet, durch das positive
Prüfungsergebnis des zuständigen Ordnungsamtes nachzuweisen, dass die
einzusetzenden Sicherheitskräfte die Anforderungen des § 9 BewachV
erfüllen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN, für die Dienstleistung
(zu mindestens 50 %) Personal mit erfolgreich abgeschlossener IHK
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO einzusetzen. Mindestens eine der zwei
pro Schicht eingesetzten Sicherheitskräfte muss die Sachkundeprüfung
erfolgreich abgelegt haben. Die andere Sicherheitskraft muss mindestens
an der Unterrichtung gemäß § 34 a GewO teilgenommen haben. Der Bieter
muss mit Angebotsabgabe bzw. bis spätestens zum Vertragsbeginn für das
eingesetzte Personal einen Auszug aus dem Bewacherregister vorlegen,
dass die zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte freigegeben bzw. dort
angemeldet sind. Für alle neu eingestellten Sicherheitskräfte ist der
Auszug aus dem Bewacherregister vor erstmaligem Einsatz vorzulegen.
Weiterhin verpflichtend ist die erfolgte Teilnahme aller eingesetzten
Sicherheitskräfte an einer Integrationsschulung. Alle eingesetzten
Sicherheitskräfte müssen über eine Ausbildung als Ersthelfer verfügen.
Von den zwei am Standort eingesetzten Sicherheitskräften muss
mindestens eine Person über die Schulung als Brandschutzhelfer
verfügen. Für die eingesetzten Sicherheitskräfte des AN müssen
schriftlich abgefasste Arbeitsverträge bestehen. Ausländische
Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis sein, die durch den AN vorzulegen ist. Sie dürfen sich
nicht in einem laufenden Asylantragsverfahren befinden und müssen
selbstverständlich auch nachweisen, dass sie die Voraussetzungen des §
34 a GewO erfüllen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die
eingesetzten Sicherheitskräfte sich gegenüber den Flüchtlingen und
Mitarbeiter:innen der AG stets höflich und angemessen verhalten. Die
Sicherheitskräfte müssen eine Schulung in deeskalierendem Verhalten bei
Gefahrensituationen belegt haben. Der letzte Besuch einer Schulung darf
nicht länger als zwei Jahre zurückliegen; spätestens nach diesem
Zeitpunkt sind Auffrischungslehrgänge zu belegen.
Die Nachweise (im Original, als Scan oder in Kopie) hierrüber sind der
AG nach Auftragserteilung bis spätestens 01.03.2023 zu erbringen.
Etwaige Ausnahmen von diesem Stichtag sind vorab schriftlich oder per
E-Mail unter Nennung der Personen und der fehlenden Unterlagen für
jeden Einzelfall mit der AG abzustimmen und können nur in ganz
vereinzelten Sonderfällen genehmigt werden. Die Sicherheitskräfte
müssen über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen
(sofern es sich nicht um die Muttersprache handelt min. Niveau B 1
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, dieser ist im Zweifelsfall auf
Verlangen der AG nachzuweisen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/12/2022
Ortszeit: 08:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022
References
6. mailto:beschaffung@braunschweig.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5B61BECF-54B4-48CF-86F9-C8CCF7FBC2F1
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5B61BECF-54B4-48CF-86F9-C8CCF7FBC2F1
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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