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Ausschreibung: Rechtsberatung - DE-Berlin
Rechtsberatung
Dokument Nr...: 651384-2022 (ID: 2022112309153826489)
Veröffentlicht: 23.11.2022
*
DE-Berlin: Rechtsberatung
2022/S 226/2022 651384
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
E-Mail: [6]ivette.seifert@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756741
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepli
nk/subproject/ad319c5b-0c0e-45a9-a533-f10b6f5b7538
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FEA3 - Beschaffung Beratung, Kommunikation und
Sonstige Dienstleistungen
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
E-Mail: [9]ivette.seifert@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029756741
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deepl
ink/subproject/ad319c5b-0c0e-45a9-a533-f10b6f5b7538
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen
Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63129
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung
von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturprojekten der
Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:
bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen
Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht zu beauftragen.
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung
von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der
Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht. Vom Gegenstand der
Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer
gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie
Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien
abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den
entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einer
Laufzeit von vier Jahren (mit Verlängerungsoption, siehe Ziffer II.2.7)
abgeschlossen werden.
Durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der abzuschließenden
Rahmenvereinbarung entsteht kein Anspruch auf Beauftragung. Eine
Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der
Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und
richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus
(Rahmenvereinbarung, Ziffer 2.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption des Auftraggebers:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um zwei weitere Jahre, sofern
sie seitens der DB nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt wird.
Die maximale Laufzeit des Vertrags beträgt sechs Jahre.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Die Finanzierung der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu
vergebenden Einzelaufträge steht im Zeitpunkt der Vergabe der
Rahmenvereinbarung nicht abschließend fest. Eine Finanzierung über
EU-Mittel ist nicht ausgeschlossen.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.5
Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren
Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb
erzielten, endverhandelten Angebotspreise (Honorarstundensatz) nicht
überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) soweit einschlägig: Auszug aus dem Handels- oder
Partnerschaftsregister ist beizufügen (nicht älter als sechs Monate zum
Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung des
Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
b) Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung (Vordruck
bereitgestellt unter [12]http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter
Angabe der Vergabenr. 22FEA63129 oder jeweils unterzeichnete
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das
Unternehmen verzeichnet sind.
Erklärung, ob und welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),
das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen
kann/können.
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach HGB eintragungspflichtig im
Handelsregister eingetragen ist.
Erklärung zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands in der Ukraine:
a) Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der
erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für jeweiligen national
geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer
nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter
Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner
US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder
sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das
Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum
einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der
genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung,
- dass der Bewerber kein russischer Staatsangehöriger und keine in
Russland niedergelassene natürliche Person bzw. das Unternehmen keine
in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische
Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass der Bewerber bzw. sein Unternehmen weder im Namen noch auf
Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder
juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag
beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG oder § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat.
Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und
Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber
hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere
Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art.
101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur
Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die
Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren
Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche
Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung, dass
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB
oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug
auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und
ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Weitere Erklärungen siehe VI.3.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5 Mio. je Versicherungsjahr; sollte noch
kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche
Zusage des Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung
Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unternehmensdarstellung / Kanzleiprofil mit Angaben zu
Tätigkeitsfeldern, Standorten, Anzahl der Berufsträger im öffentlichen
Recht (aufgegliedert nach Standort)
Benennung eines Beratungsteams von mindestens 3 Rechtsanwälten, die
öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber des schienen-
und/oder straßengebundenen Verkehrsinfrastrukturbereichs im deutschen
öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungs- und Umweltrecht
(vergleichbare Leistungen) beraten haben
Jeder Rechtsanwalt des Beratungsteams muss folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
- Rechtsanwaltszulassung seit mindestens 3 Jahren, wobei mindestens ein
Rechtsanwalt des Beratungsteams eine Zulassung seit mindestens 10
Jahren haben muss
- planungsbegleitende Rechtsberatung öffentlicher Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des schienen- und/oder straßengebundenen
Verkehrsinfrastrukturbereichs im deutschen öffentlichen Recht,
insbesondere Fachplanungs- und Umweltrecht seit mindestens 3 Jahren,
wobei mindestens einer der Rechtsanwälte des Beratungsteams seit
mindestens 10 Jahren in diesem Bereich Beratungsleistungen erbracht
haben muss.
- Auflistung und Darstellung der in den letzten 3 bzw. 10 Jahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen); soweit möglich mit
Beschreibung der erbrachten Beratungsleistungen, Umfang des Mandats,
Zeitraum, Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, ansonsten anonymisiert
(mindestens Anzahl und Zeitraum der Mandate mit Beschreibung)
Durch das Beratungsteam müssen insgesamt folgende
Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Vertretung in mindestens 10 Verwaltungsstreitverfahren vor
Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in den
letzten 5 Jahren
- ausgewiesene fachliche Expertise durch Veröffentlichungen zum
öffentlichen Recht, insbesondere dem Fachplanungs- und Umweltrecht in
den letzten 5 Jahren
- Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens jeweils 3
Projekten oder Teilprojekten mit einem Volumen von > 5 Mio. EUR, > 50
Mio. EUR und > 100 Mio. EUR
- Erbringung vergleichbarer Leistungen bei mindestens einem Projekt
oder Teilprojekt mit einem Projektvolumen > 250 Mio. EUR
- Prüfung von Antragsunterlagen für planungsrechtliche
Zulassungsverfahren für öffentliche Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des Verkehrsinfrastrukturbereichs
- Prüfung und Bearbeitung von Einwenden in planungsrechtlichen
Zulassungsverfahren für öffentliche Auftraggeber oder
Sektorenauftraggeber des Verkehrsinfrastrukturbereichs
- Kenntnisse im Zuwendungsrecht bzw. zur Finanzierung öffentlich
geförderter Bauvorhaben
Nachweis der vorgenannten Kriterien über Eigenerklärungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bereitschaft zur Abgabe einer Datenschutz- und
Vertraulichkeitserklärung, die auch über die Vertragslaufzeit hinaus
Gültigkeit behält
Bereitschaft zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass während
der Vertragslaufzeit bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben keine Mandate
gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im öffentlichen
Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht, angenommen
werden
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
ja, gemäß § 5 RDG sowie den jeweiligen gerichtlichen
Verfahrensordnungen nur zugelassene Rechtsanwälte
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verpflichtungserklärung, dass während der Vertragslaufzeit keine
Mandate gegen die DB AG bzw. konzernverbundene Unternehmen im Bereich
des öffentlichen Rechts, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
angenommen werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fortsetzung von Ziffer III.1.1:
Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der
in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig
festgesetzt wurde
Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe
Vergabeunterlagen, Anhang C, Anlage 5) aufgeführten Prinzipien
eingehalten werden
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im
Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung, soweit
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend
entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte ArbeitnehmerInnen
(AEntG)
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über
Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind,
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden
Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der
vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer
(NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher
jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher
schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf
Verlangen nachgewiesen wird.
Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässig
oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren
Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die in
III.1.1 und VI.3 genannten Erklärungen nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
ab.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung zu den in
III.1.1 und VI.3 genannten Erklärungen von jedem einzelnen
Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
HINWEIS 1: Jegliche Kommunikation (insbes. Teilnahmeanträge, Angebote)
erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform der DB AG. Eine
Zusendung z.B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
HINWEIS 2: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur
Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die
den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus
dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden Teilnahmeanträge
abgefordert. Zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine
Registrierung und Anmeldung auf der e-Vergabeplattform der DB AG
erforderlich, [13]http://www.deutschebahn.com/bieterportal.
Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung einige Werktage
dauern kann. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die
zugelassenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zu weiteren
Einzelheiten siehe die Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen, Anhang
A, abrufbar unter [14]http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter
Nr. 22FEA63129).
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Jeder Bewerber muss
bis zum Ende der Teilnahmefrist alle unter Ziffer III.1.1. bis III.1.4
sowie VI.3 geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform in einem mit
Standardsoftware lesbaren Datenformat (z.B. PDF) hinterlegen.
Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind auf der
Vergabeplattform des Auftraggebers zu der Projektnr. 22FEA63129 zu
hinterlegen. Diese Fragen werden zentral dort beantwortet und sind nur
auf der Vergabeplattform (nach erfolgter Registrierung) sichtbar.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022
References
6. mailto:ivette.seifert@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ad319c5b-0c0e-45a9-a533-f10b6f5b7538
9. mailto:ivette.seifert@deutschebahn.com?subject=TED
10. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
11. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ad319c5b-0c0e-45a9-a533-f10b6f5b7538
12. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
13. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
14. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
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