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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Kiel
Computeranlagen und Zubehör
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 651093-2022 (ID: 2022112309133126160)
Veröffentlicht: 23.11.2022
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DE-Kiel: Computeranlagen und Zubehör
2022/S 226/2022 651093
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Seehafen Kiel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schwedenkai 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [6]lgummels@portofkiel.com
Telefon: +49 4319822122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.portofkiel.com
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SHK-2022-0006
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SHK-2022-0006
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
D-TECH-BASE_Los 1 - 5-G Campus Netz
Referenznummer der Bekanntmachung: X-SHK-2022-0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
D-TECH-Base_Los 1 - 5-G Campus Netz
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Kiel GmbH & Co KG
Schwedenkai 1
24103 Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
-Detaillierte Netzplanung basierend auf dem mit dem Angebot abgegebenen
technischen Konzept,
-die Vorbereitung des Antrags auf Frequenzzuteilung bei der
Bundesnetzagentur bis zur Antragsreife
-die Lieferung der Hardware und der Software,
-Einrichtung und Konfiguration der gesamten Infrastruktur Komponenten,
-vollständige Installation und Inbetriebnahme des 5G-Campusnetzes (die
Installation der Hardware an vorhandener Mastinfrastruktur seitens des
AG vorgenommen),
-Integration des 5G-Campusnetzes in das bestehende Netzwerk der
Seehafen Kiel,
-Schulung und Begleitung des anfänglichen Betriebes,
-IT-Support/Analyse und Behebung von Fehlern und Störungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 28/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
s. Vertragsunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
s. Vertragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe eines Referenznachweises in "Anlage 8 Referenzen" von Planung
und Erstellung eines 5G Campusnetzes, das mit dem hier ausgeschriebenen
Auftrag nach Art und Umfang vergleichbar ist
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
s. Vertragsunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
s. Vertragsunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/12/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) § 134 Absatz (2) GWB, Informations- und Wartepflicht:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) § 160 Absatz (1) und Absatz (3) GWB, Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022
References
6. mailto:lgummels@portofkiel.com?subject=TED
7. http://www.portofkiel.com/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SHK-2022-0006
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SHK-2022-0006
10. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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