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Ausschreibung: Medizinische Hilfsmittel - DE-Stuttgart
Medizinische Hilfsmittel
Dokument Nr...: 650677-2022 (ID: 2022112309112925820)
Veröffentlicht: 23.11.2022
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DE-Stuttgart: Medizinische Hilfsmittel
2022/S 226/2022 650677
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstr. 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Funktionspostfach des Geschäftsbereich Verhandlungen
& Verträge - Produkte
E-Mail: [6]a99_vertragpg17@bw.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.aok.de/gp/?region=baden-wuerttemberg
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.aok.de/gp/orthopaedie-rehatechnik/vertragsabsichten?regi
on=baden-wuerttemberg
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Absicht über den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V über
die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 und der Produktart
02.40.01.3 des HMV nach § 139 SGB V.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertragsschlussabsicht: Vertrag zur mehrkostenfreien Versorgung der
Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der
Produktgruppe 17 (Kompressionstherapie) und der Produktart 02.40.01.3
Strumpfanziehhilfen für Kompressionstrümpfe des
Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V inkl. damit
zusammenhängender notwendiger Dienstleistungen wie Beratung, Anpassung,
Einweisung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie Hausbesuche.
Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer
bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOK
Baden-Württemberg oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende
Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die
Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und
funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel
erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten,
unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Ausführungen unter Ziffer II.1.4.
Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die
produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnis
nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter
[9]https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hi
lfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Nach Vertragsschluss sind Leistungserbringer (LE), welche zur Abgabe
der Hilfsmittel präqualifiziert sind berechtigt, dem Vertrag während
der gesamten Vertragsdauer zu gleichen Bedingungen jederzeit
beizutreten, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur
Versorgung berechtigt sind. Gleiches gilt je nach Vertragstyp auch für
Verbände von LE oder sonstigen Zusammenschlüsse.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Leistungsanbieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende,
zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der
Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und eine gültige
Präqualifizierung nachweisen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter
[10]https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/pr
aequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung
mit Absatz 3 SGB V, die durch Vorlage eines Zertifikats einer
geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126
Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 16/12/2022
Ortszeit: 17:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz
1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen
Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1
des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem
Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4.
Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es
handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des
Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein
Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach
Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine
Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Angebote für
Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem
unter Abschnitt IV.2.2. genannten Schlusstermin noch an die
Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird das DE
Standardformular 1 Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde
liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung
steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben
des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der
Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das
Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern
nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten
Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt
nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht
bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen
Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten
Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein
Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl
der Verhandlungspartner stattfindet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022
References
6. mailto:a99_vertragpg17@bw.aok.de?subject=TED
7. https://www.aok.de/gp/?region=baden-wuerttemberg
8. https://www.aok.de/gp/orthopaedie-rehatechnik/vertragsabsichten?region=baden-wuerttemberg
9. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
10. https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp
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