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Ausschreibung: Laser - DE-Siegen
Laser
Dokument Nr...: 650084-2022 (ID: 2022112309074725190)
Veröffentlicht: 23.11.2022
*
DE-Siegen: Laser
2022/S 226/2022 650084
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Siegen
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Straße 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat für Finanzen - Abteilung Beschaffung und
Zollangelegenheiten
E-Mail: [6]ausschreibungen@zv.uni-siegen.de
Telefon: +49 2717404868
Fax: +49 27174014868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1neu/abteilung_1_3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Yb- und Ba-Lasersystems zur Kühlung gemischter
Ionenkristalle
Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-12EU2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38636100 Laser
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Lasersystems zur Kühlung gemischter Ionenkristalle im
Rahmen einer BMBF-Projektierung. Es sollen Forschungsarbeiten für einen
neuartigen Quantencomputer durchgeführt werden. Dieser wird auf
Ionenkristallen, zusammengesetzt sowohl aus Ytterbium- als auch
Barium-Ionen, beruhen. Bei dem geplanten Verfahren sind so Laser mit
den für diese beiden Ionensorten erforderlichen Wellenlängen beteiligt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung:
Universität Siegen
Fakultät IV Department Physik
Lehrstuhl für Quantenoptik
Prof. Dr. Christof Wunderlich
Walter-Flex-Straße 3
57072 Siegen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Lasersystem zur Kühlung gemischter Ionenkristalle
Es sollen Forschungsarbeiten für einen neuartigen Quantencomputer
durchgeführt werden. Dieser wird auf Ionenkristallen, zusammengesetzt
sowohl aus Ytterbium- als auch Barium-Ionen, beruhen. Bei dem geplanten
Verfahren sind so Laser mit den für diese beiden Ionensorten
erforderlichen Wellenlängen beteiligt. Besonders wichtige Anforderungen
für den Erfolg der geplanten Forschungsarbeiten sind die relative
Genauigkeit des Abstandes der Barium (Ba)-Wellenlängen 493 nm und 650
nm sowie die Stabilität und Schmalbandigkeit der 1762 nm Ba-Linie. Die
Komplexität des Lasersystems sowie die technischen Anforderungen
erfordern elektronik- und softwareseitig ein monolithisches oder
zumindest hochgradig aufeinander abgestimmtes System ein Gesamtsystem
aus Komponenten verschiedener Anbieter ohne zuvor bereits erfolgte
Integration ist im Rahmen dieses Projekts nicht handhabbar und daher
ausgeschlossen.
Die relativen und absoluten Stabilitäten der einzelnen
Laserwellenlängen werden maßgeblich von den Rauscheigenschaften der
Laser-Kontrollelektronik und der Qualität der Stabilisierung auf die
gemeinsame Referenz, so wie der Referenz selber, beeinflusst.
Elektronikkomponenten müssen deshalb bestmögliche Rauscheigenschaften
aufweisen. Aufgrund der vielen erforderlichen Wellenlängen und somit
der Vielzahl der beteiligten Laser ist darüber hinaus einem möglichst
perfekten Zusammenspiel von Kontroll-Elektronik und Software höchste
Priorität einzuräumen. Idealerweise wird, soweit wie nur irgendwie
möglich, auf elektronische Regelschleifen und das damit einhergehende
charakteristische elektronische Rauschen verzichtet.
Mit der Digitalisierung von Elektronik können die Rauschquellen
deutlich reduziert werden. Die Verknüpfung von mehreren Elektroniken
wird so deutlich vereinfacht, und die Einführung einer zuverlässigen
Fernsteuerung der Einzelkomponenten durch eine zentrale Kontrolleinheit
ermöglicht. Laserkontrolleinheiten auf Basis von Digitalelektronik
sollten deshalb bevorzugt eingesetzt werden. Bei komplexen
Gesamtsystemen ist außerdem unbedingt die problemlose Kommunikation der
einzelnen Kontrolleinheiten untereinander sicherzustellen. Vor dem
Hintergrund von minimiertem Aufwand für Gerätesteuerung und effizientem
Arbeiten im Labor ist insbesondere auf eine zentrale Steuerung aller
Einzelkomponenten zu achten.
Für die Stabilisierung einzelner Laser auf eine gemeinsame hochpräzise
Referenz werden typischerweise sogenannte Frequenzkämme verwendet.
Dabei ist die Kontrolle der Carrier Envelope Offset Frequenz fceo eine
der größten Herausforderungen und essentiell für die Übertragung der
Stabilität der Referenz auf die einzelnen Wellenlängen. Die im
Standardverfahren (f-2f) verwendete Regelschleife führt zu einem
zusätzlichen Eintrag von Rauschen auf die Stabilisierung des
Frequenzkamms und somit auch auf den relativen Abstand der Wellenlängen
zueinander sowie der Stabilität und Schmalbandigkeit von
Einzellaserlinien, z.B. durch Konversion von Amplituden- zu
Phasenrauschen an der verwendeten Photodiode. Im Gegensatz zu früheren
Verfahren wird in neueren Ansätzen auf Regelelektronik für die
Stabilisierung von fceo verzichtet. Stattdessen wird das physikalische
Prinzip der Differenzfrequenzerzeugung genutzt, wodurch fceo durch
inhärente, ausschließlich optische Prozesse eliminiert wird und somit
elektronische Kontrollschleifen entfallen können. Die Verwendung eines
Intra-Cavity-EOMs bei 1762 nm soll darüber hinaus Resonanzen des
Regelkreises in Frequenzbänder weit oberhalb der Fallenfrequenzen
verschieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Entscheidend ist das unabdingbare Kompatibilitätserfordernis mit der
vorhandenen Hardware- und Softare-Infrastruktur des Forschungsaufbaus
des Labors.
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit b) ii) RL
2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da der Auftragnehmer der einzige
Anbieter und Erbringer der vertragsgegenständlichen Leistungen ist.
Beabsichtigt ist die Beschaffung einer Laseranlage zur Kühlung von
Ionen-Mischkristallen bei dem benannten Auftragnehmer und zwar aufgrund
folgender Umstände:
Die TOPTICA Photonics AG liefert die für die geplanten Experimente und
Entwicklungen erforderlichen Laser mit digitaler Steuerelektronik. Die
digitale Steuerelektronik der Laser wird von einer überordneten und
einheitlichen Software-Steuerungsplattform gesteuert.
Die Softwareplattform ermöglicht insbesondere die zentrale
Fernsteuerung der Wellenlänge der cw-Laser. Die Gesamtlösung von
Toptica Photonics AG umfasst somit alle notwendigen Lasersysteme, deren
Stabilisierung sowie eine standardisierte SW-Steuerungsplattform. Die
Lösung erfüllt alle Anforderungen und bietet eine wesentliche
Voraussetzung für den Erfolg der geplanten Experimente.
Im Unterschied zu anderen Marktteilnehmern hat der Auftragnehmer
angesichts des kumulativen Vorhandenseins der unverzichtbaren
wissenschaftlich-technischen Spezifika eine hinreichend einzigartige
Position. Nur auf der Grundlage dieser Alleinstellung kann die
Universität Siegen objektiv die im Rahmen der BMBF-Projektplanung
bewilligten wissenschaftlichen Sonderforschungsarbeiten durchführen
mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Vergabeparameter
vorgenommen und es gibt keine zumutbare Alternativ- oder Ersatzlösung
im Sinne von Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL 2014/24/EU
(§ 14 Abs. 6 VGV).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.3-12EU2022
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Yb- und Ba-Lasersystems zur Kühlung gemischter
Ionenkristalle
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fa. Toptica Photonics AG
Postanschrift: Lochhamer Schlag 19
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
- Das unter Ziff. V.2.1 angegebene Datum ist nicht das Datum des
Vertragsschlusses, der Vertrag wird frühestens 10 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen werden (§ 135 Abs.
3, S. 1, Nr. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@btms.nrw.de
Telefon: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022
References
6. mailto:ausschreibungen@zv.uni-siegen.de?subject=TED
7. http://www.uni-siegen.de/
8. http://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1neu/abteilung_1_3
9. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
10. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@btms.nrw.de?subject=TED
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