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Ausschreibung: Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen - DE-Stuttgart
Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Baustahlmontagearbeiten
Dokument Nr...: 648299-2022 (ID: 2022112209514924239)
Veröffentlicht: 22.11.2022
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  DE-Stuttgart: Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
   2022/S 225/2022 648299
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
   Postanschrift: Räpplenstraße 17
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gür, Emre
   E-Mail: [7]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   PFA 1.6a, Stahlbau / Pressen für die Abfangung der Bruckwiesenwegbrücke
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54443
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262420 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
   45262400 Baustahlmontagearbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Im PFA 1.6a des Bahnprojekts Stuttgart 21 sollen im Rahmen einer
   Optimierung die eingleisigen Tunnelröhren der Zuführung Obertürkheim in
   bergmännischer Bauweise an der Grenze vom Los 1B zum Los 3 bei ca. km
   6.0+32 (Achse 60) um ca. 342 m bis ca. km 6.3+74 (Achse 60) verlängert
   werden. Von km 6.0+04 bis km 6.0+80 (Achse 60) wird die
   Bruckwiesenwegbrücke unterfahren. Die Brücke ist auf Bohrpfählen
   gegründet. Vier Gründungspfähle liegen innerhalb des Querschnitts der
   aufzufahrenden Tunnelröhren. Zwei Pfähle liegen unmittelbar neben den
   Tunnelröhren. Es sind daher Abfangmaßnahmen erforderlich, die
   nachstehend erläutert werden.
   Die Lasten der Brücke werden über Bohrpfähle in den Untergrund
   abgetragen. Die Lastabtragung erfolgt i. W. über Mantelreibung im
   ausgelaugten Gipskeuper. Die Gründungspfähle 31, 32, 41 und 42 liegen
   im Tunnelquerschnitt. Diese Pfähle sollen über Hilfspfähle, die auf den
   Fels abgesetzt werden, temporär abgefangen werden. Die endgültige
   Abfangung der Pfähle erfolgt durch Ortbetontragringe, die im Zuge des
   Vortriebs im Bereich der Pfähle eingebaut werden.
   Für die temporäre Abfangung werden derzeit an jedem der vier
   Brückenpfeiler jeweils zwei Bohrpfähle (Hilfspfähle) bis in den
   unausgelaugten Gipskeuper unterhalb der Tunnelsohle abgeteuft. Auf den
   Bohrpfählen wird ein massiver Ortbetonbalken hergestellt. Auf diesem
   soll wiederum eine Stahlkonstruktion (Stützenturm) errichtet werden,
   auf der Pressen zum Anheben des Überbaus aufgestellt werden. Durch das
   Anheben des Überbaus erfolgt eine Lastumlagerung von den ursprünglichen
   Gründungspfählen auf die Hilfspfähle.
   Beim Tunnelvortrieb werden sich auch an den beiden dicht neben den
   Tunnelröhren liegenden Pfeilern 22 und 51 Senkungen einstellen, die
   ausgeglichen werden müssen. Dazu werden während der Vortriebsarbeiten
   an diesen Pfeilern Hilfsstützen auf den vorhandenen Pfahlköpfen
   aufgestellt. An den in den jeweiligen Pfeilerachsen liegenden Pfeilern
   21 und 52 werden ebenfalls Hilfsstützen aufgestellt. Dort werden
   allerdings keine oder nur geringe Senkungen infolge des Vortriebs
   erwartet.
   Zusätzlich zu den vortriebsbedingten Senkungen können Setzungen infolge
   der mit dem Vortrieb einhergehenden Grundwasserabsenkung auftreten. Im
   nördlichen Teil der Brücke ist dies bereits geschehen, so dass dort der
   Überbau ggf. angehoben werden muss. An den Pfeilern 61 und 62 können
   noch Setzungen infolge Grundwasserabsenkung beim Vortrieb auftreten. Es
   sind daher optional auch an den Pfeilern 11, 12, 61 und 62 Hilfsstützen
   sowie am Widerlager Pressen vorgesehen.
   Die Abfangkonstruktionen an den Pfeilern 31, 32, 41 und 42 bleiben bis
   4 Wochen nach Fertigstellung der Tragringe im Tunnel einsatzbereit.
   Danach wird der Überbau auf die Pfeiler abgesenkt und die Stützentürme
   können abgebaut werden. Die Hilfsstützen an den Pfeilern 11, 12, 21,
   22, 51, 52, 61 und 62 einschl. der Pressen sowie die Pressen am
   Widerlager bleiben bis etwa 4 Wochen nach Fertigstellung der
   Tunnelinnenschale einsatzbereit.
   Danach wird der Überbau mit den Pressen auf den Hilfsstützen und am
   Widerlager in die endgültige Höhenlage gebracht.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 16/11/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze"
   (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"" hier Abschnitt:
   Stuttgart - Obertürkheim
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 010-021909
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 21FEI54443
   Bezeichnung des Auftrags:
   PFA 1.6a, Stahlbau / Pressen für die Abfangung der Bruckwiesenwegbrücke
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   16/11/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Teupe GmbH
   Postanschrift: Düsseldorfer Straße 107
   Ort: Dormagen
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Postleitzahl: 41541
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe
   eines Teilnahmeantrages.
   Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb
   über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
   Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
   Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der
   Deutschen Bahn AG zulässig.
   Der Teilnahmeantrag (bestehend aus den geforderten Anlagen 1 bis 7)
   wird vom Bewerber selbst zusammengestellt.
   Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) sind zwingend
   vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Nur die unter III.1.1) und III.1.2) und III.1.3) geforderten
   Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) werden für die Bieterauswahl
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Die geforderten Erklärungen/Nachweise (PDF-Dokumente) sind entsprechend
   zu beschriften (z. B. Anlage_1.pdf, Anlage_2.pdf, usw.).
   Formulare sind nicht erforderlich und werden nicht zur Verfügung
   gestellt.
   Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der
   Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen
   Unternehmen.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist.
   Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
   gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
   beantworten.
   Die Submission (Angebotsöffnung) ist nicht öffentlich.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
   Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
   Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
   1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7  70406/21#1,
   abrufbar unter
   [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen.
   2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
   entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
   Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
   werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45262420 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
   45262400 Baustahlmontagearbeiten
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im PFA 1.6a des Bahnprojekts Stuttgart 21 sollen im Rahmen einer
   Optimierung die eingleisigen Tunnelröhren der Zuführung Obertürkheim in
   bergmännischer Bauweise an der Grenze vom Los 1B zum Los 3 bei ca. km
   6.0+32 (Achse 60) um ca. 342 m bis ca. km 6.3+74 (Achse 60) verlängert
   werden. Von km 6.0+04 bis km 6.0+80 (Achse 60) wird die
   Bruckwiesenwegbrücke unterfahren. Die Brücke ist auf Bohrpfählen
   gegründet. Vier Gründungspfähle liegen innerhalb des Querschnitts der
   aufzufahrenden Tunnelröhren. Zwei Pfähle liegen unmittelbar neben den
   Tunnelröhren. Es sind daher Abfangmaßnahmen erforderlich, die
   nachstehend erläutert werden.
   Die Lasten der Brücke werden über Bohrpfähle in den Untergrund
   abgetragen. Die Lastabtragung erfolgt i. W. über Mantelreibung im
   ausgelaugten Gipskeuper. Die Gründungspfähle 31, 32, 41 und 42 liegen
   im Tunnelquerschnitt. Diese Pfähle sollen über Hilfspfähle, die auf den
   Fels abgesetzt werden, temporär abgefangen werden. Die endgültige
   Abfangung der Pfähle erfolgt durch Ortbetontragringe, die im Zuge des
   Vortriebs im Bereich der Pfähle eingebaut werden.
   Für die temporäre Abfangung werden derzeit an jedem der vier
   Brückenpfeiler jeweils zwei Bohrpfähle (Hilfspfähle) bis in den
   unausgelaugten Gipskeuper unterhalb der Tunnelsohle abgeteuft. Auf den
   Bohrpfählen wird ein massiver Ortbetonbalken hergestellt. Auf diesem
   soll wiederum eine Stahlkonstruktion (Stützenturm) errichtet werden,
   auf der Pressen zum Anheben des Überbaus aufgestellt werden. Durch das
   Anheben des Überbaus erfolgt eine Lastumlagerung von den ursprünglichen
   Gründungspfählen auf die Hilfspfähle.
   Beim Tunnelvortrieb werden sich auch an den beiden dicht neben den
   Tunnelröhren liegenden Pfeilern 22 und 51 Senkungen einstellen, die
   ausgeglichen werden müssen. Dazu werden während der Vortriebsarbeiten
   an diesen Pfeilern Hilfsstützen auf den vorhandenen Pfahlköpfen
   aufgestellt. An den in den jeweiligen Pfeilerachsen liegenden Pfeilern
   21 und 52 werden ebenfalls Hilfsstützen aufgestellt. Dort werden
   allerdings keine oder nur geringe Senkungen infolge des Vortriebs
   erwartet.
   Zusätzlich zu den vortriebsbedingten Senkungen können Setzungen infolge
   der mit dem Vortrieb einhergehenden Grundwasserabsenkung auftreten. Im
   nördlichen Teil der Brücke ist dies bereits geschehen, so dass dort der
   Überbau ggf. angehoben werden muss. An den Pfeilern 61 und 62 können
   noch Setzungen infolge Grundwasserabsenkung beim Vortrieb auftreten. Es
   sind daher optional auch an den Pfeilern 11, 12, 61 und 62 Hilfsstützen
   sowie am Widerlager Pressen vorgesehen.
   Die Abfangkonstruktionen an den Pfeilern 31, 32, 41 und 42 bleiben bis
   4 Wochen nach Fertigstellung der Tragringe im Tunnel einsatzbereit.
   Danach wird der Überbau auf die Pfeiler abgesenkt und die Stützentürme
   können abgebaut werden. Die Hilfsstützen an den Pfeilern 11, 12, 21,
   22, 51, 52, 61 und 62 einschl. der Pressen sowie die Pressen am
   Widerlager bleiben bis etwa 4 Wochen nach Fertigstellung der
   Tunnelinnenschale einsatzbereit.
   Danach wird der Überbau mit den Pressen auf den Hilfsstützen und am
   Widerlager in die endgültige Höhenlage gebracht.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 14/11/2022
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   -
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Teupe GmbH
   Postanschrift: Düsseldorfer Straße 107
   Ort: Dormagen
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Postleitzahl: 41541
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   0001: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung. Rückbauarbeiten
   von temporären Baubehelfen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung
   der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen
   Erfolges. Anpassung der Leistungen an den aktuellen Baufortschritt und
   die örtlichen Gegebenheiten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:021909-2022:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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