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Ausschreibung: Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen - DE-Stuttgart
Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Baustahlmontagearbeiten
Dokument Nr...: 648299-2022 (ID: 2022112209514924239)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Stuttgart: Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
2022/S 225/2022 648299
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gür, Emre
E-Mail: [7]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
PFA 1.6a, Stahlbau / Pressen für die Abfangung der Bruckwiesenwegbrücke
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54443
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262420 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45262400 Baustahlmontagearbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Im PFA 1.6a des Bahnprojekts Stuttgart 21 sollen im Rahmen einer
Optimierung die eingleisigen Tunnelröhren der Zuführung Obertürkheim in
bergmännischer Bauweise an der Grenze vom Los 1B zum Los 3 bei ca. km
6.0+32 (Achse 60) um ca. 342 m bis ca. km 6.3+74 (Achse 60) verlängert
werden. Von km 6.0+04 bis km 6.0+80 (Achse 60) wird die
Bruckwiesenwegbrücke unterfahren. Die Brücke ist auf Bohrpfählen
gegründet. Vier Gründungspfähle liegen innerhalb des Querschnitts der
aufzufahrenden Tunnelröhren. Zwei Pfähle liegen unmittelbar neben den
Tunnelröhren. Es sind daher Abfangmaßnahmen erforderlich, die
nachstehend erläutert werden.
Die Lasten der Brücke werden über Bohrpfähle in den Untergrund
abgetragen. Die Lastabtragung erfolgt i. W. über Mantelreibung im
ausgelaugten Gipskeuper. Die Gründungspfähle 31, 32, 41 und 42 liegen
im Tunnelquerschnitt. Diese Pfähle sollen über Hilfspfähle, die auf den
Fels abgesetzt werden, temporär abgefangen werden. Die endgültige
Abfangung der Pfähle erfolgt durch Ortbetontragringe, die im Zuge des
Vortriebs im Bereich der Pfähle eingebaut werden.
Für die temporäre Abfangung werden derzeit an jedem der vier
Brückenpfeiler jeweils zwei Bohrpfähle (Hilfspfähle) bis in den
unausgelaugten Gipskeuper unterhalb der Tunnelsohle abgeteuft. Auf den
Bohrpfählen wird ein massiver Ortbetonbalken hergestellt. Auf diesem
soll wiederum eine Stahlkonstruktion (Stützenturm) errichtet werden,
auf der Pressen zum Anheben des Überbaus aufgestellt werden. Durch das
Anheben des Überbaus erfolgt eine Lastumlagerung von den ursprünglichen
Gründungspfählen auf die Hilfspfähle.
Beim Tunnelvortrieb werden sich auch an den beiden dicht neben den
Tunnelröhren liegenden Pfeilern 22 und 51 Senkungen einstellen, die
ausgeglichen werden müssen. Dazu werden während der Vortriebsarbeiten
an diesen Pfeilern Hilfsstützen auf den vorhandenen Pfahlköpfen
aufgestellt. An den in den jeweiligen Pfeilerachsen liegenden Pfeilern
21 und 52 werden ebenfalls Hilfsstützen aufgestellt. Dort werden
allerdings keine oder nur geringe Senkungen infolge des Vortriebs
erwartet.
Zusätzlich zu den vortriebsbedingten Senkungen können Setzungen infolge
der mit dem Vortrieb einhergehenden Grundwasserabsenkung auftreten. Im
nördlichen Teil der Brücke ist dies bereits geschehen, so dass dort der
Überbau ggf. angehoben werden muss. An den Pfeilern 61 und 62 können
noch Setzungen infolge Grundwasserabsenkung beim Vortrieb auftreten. Es
sind daher optional auch an den Pfeilern 11, 12, 61 und 62 Hilfsstützen
sowie am Widerlager Pressen vorgesehen.
Die Abfangkonstruktionen an den Pfeilern 31, 32, 41 und 42 bleiben bis
4 Wochen nach Fertigstellung der Tragringe im Tunnel einsatzbereit.
Danach wird der Überbau auf die Pfeiler abgesenkt und die Stützentürme
können abgebaut werden. Die Hilfsstützen an den Pfeilern 11, 12, 21,
22, 51, 52, 61 und 62 einschl. der Pressen sowie die Pressen am
Widerlager bleiben bis etwa 4 Wochen nach Fertigstellung der
Tunnelinnenschale einsatzbereit.
Danach wird der Überbau mit den Pressen auf den Hilfsstützen und am
Widerlager in die endgültige Höhenlage gebracht.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 16/11/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze"
(TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava"" hier Abschnitt:
Stuttgart - Obertürkheim
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 010-021909
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI54443
Bezeichnung des Auftrags:
PFA 1.6a, Stahlbau / Pressen für die Abfangung der Bruckwiesenwegbrücke
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
16/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Teupe GmbH
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 107
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41541
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe
eines Teilnahmeantrages.
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb
über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Der Teilnahmeantrag (bestehend aus den geforderten Anlagen 1 bis 7)
wird vom Bewerber selbst zusammengestellt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) sind zwingend
vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) und III.1.2) und III.1.3) geforderten
Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise (PDF-Dokumente) sind entsprechend
zu beschriften (z. B. Anlage_1.pdf, Anlage_2.pdf, usw.).
Formulare sind nicht erforderlich und werden nicht zur Verfügung
gestellt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der
Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen
Unternehmen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
beantworten.
Die Submission (Angebotsöffnung) ist nicht öffentlich.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 70406/21#1,
abrufbar unter
[10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45262420 Baustahlmontagearbeiten für Konstruktionen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45262400 Baustahlmontagearbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im PFA 1.6a des Bahnprojekts Stuttgart 21 sollen im Rahmen einer
Optimierung die eingleisigen Tunnelröhren der Zuführung Obertürkheim in
bergmännischer Bauweise an der Grenze vom Los 1B zum Los 3 bei ca. km
6.0+32 (Achse 60) um ca. 342 m bis ca. km 6.3+74 (Achse 60) verlängert
werden. Von km 6.0+04 bis km 6.0+80 (Achse 60) wird die
Bruckwiesenwegbrücke unterfahren. Die Brücke ist auf Bohrpfählen
gegründet. Vier Gründungspfähle liegen innerhalb des Querschnitts der
aufzufahrenden Tunnelröhren. Zwei Pfähle liegen unmittelbar neben den
Tunnelröhren. Es sind daher Abfangmaßnahmen erforderlich, die
nachstehend erläutert werden.
Die Lasten der Brücke werden über Bohrpfähle in den Untergrund
abgetragen. Die Lastabtragung erfolgt i. W. über Mantelreibung im
ausgelaugten Gipskeuper. Die Gründungspfähle 31, 32, 41 und 42 liegen
im Tunnelquerschnitt. Diese Pfähle sollen über Hilfspfähle, die auf den
Fels abgesetzt werden, temporär abgefangen werden. Die endgültige
Abfangung der Pfähle erfolgt durch Ortbetontragringe, die im Zuge des
Vortriebs im Bereich der Pfähle eingebaut werden.
Für die temporäre Abfangung werden derzeit an jedem der vier
Brückenpfeiler jeweils zwei Bohrpfähle (Hilfspfähle) bis in den
unausgelaugten Gipskeuper unterhalb der Tunnelsohle abgeteuft. Auf den
Bohrpfählen wird ein massiver Ortbetonbalken hergestellt. Auf diesem
soll wiederum eine Stahlkonstruktion (Stützenturm) errichtet werden,
auf der Pressen zum Anheben des Überbaus aufgestellt werden. Durch das
Anheben des Überbaus erfolgt eine Lastumlagerung von den ursprünglichen
Gründungspfählen auf die Hilfspfähle.
Beim Tunnelvortrieb werden sich auch an den beiden dicht neben den
Tunnelröhren liegenden Pfeilern 22 und 51 Senkungen einstellen, die
ausgeglichen werden müssen. Dazu werden während der Vortriebsarbeiten
an diesen Pfeilern Hilfsstützen auf den vorhandenen Pfahlköpfen
aufgestellt. An den in den jeweiligen Pfeilerachsen liegenden Pfeilern
21 und 52 werden ebenfalls Hilfsstützen aufgestellt. Dort werden
allerdings keine oder nur geringe Senkungen infolge des Vortriebs
erwartet.
Zusätzlich zu den vortriebsbedingten Senkungen können Setzungen infolge
der mit dem Vortrieb einhergehenden Grundwasserabsenkung auftreten. Im
nördlichen Teil der Brücke ist dies bereits geschehen, so dass dort der
Überbau ggf. angehoben werden muss. An den Pfeilern 61 und 62 können
noch Setzungen infolge Grundwasserabsenkung beim Vortrieb auftreten. Es
sind daher optional auch an den Pfeilern 11, 12, 61 und 62 Hilfsstützen
sowie am Widerlager Pressen vorgesehen.
Die Abfangkonstruktionen an den Pfeilern 31, 32, 41 und 42 bleiben bis
4 Wochen nach Fertigstellung der Tragringe im Tunnel einsatzbereit.
Danach wird der Überbau auf die Pfeiler abgesenkt und die Stützentürme
können abgebaut werden. Die Hilfsstützen an den Pfeilern 11, 12, 21,
22, 51, 52, 61 und 62 einschl. der Pressen sowie die Pressen am
Widerlager bleiben bis etwa 4 Wochen nach Fertigstellung der
Tunnelinnenschale einsatzbereit.
Danach wird der Überbau mit den Pressen auf den Hilfsstützen und am
Widerlager in die endgültige Höhenlage gebracht.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/11/2022
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
-
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Teupe GmbH
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 107
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41541
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
0001: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung. Rückbauarbeiten
von temporären Baubehelfen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung
der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen
Erfolges. Anpassung der Leistungen an den aktuellen Baufortschritt und
die örtlichen Gegebenheiten.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:021909-2022:TEXT:DE:HTML
10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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