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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 648891-2022 (ID: 2022112209404423736)
Veröffentlicht: 22.11.2022
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  DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2022/S 225/2022 648891
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
   Informationstechnik
   Postanschrift: Postfach 200363
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53133
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 521: SecMedID - Absicherung medialer Identitäten
   Referenznummer der Bekanntmachung: P 521
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   In diesem Projekt soll zunächst das Gefahrenpotential evaluiert werden,
   welches aufgrund von neuartigen Angriffen auf mediale Identitäten auf
   Basis von Technologien aus dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz,
   insbesondere tiefen neuronalen Netzen, eröffnet wird. Dabei soll der
   Fokus auf Angriffe auf biometrische Systeme gelegt werden, welche a)
   über den Video-Kanal und b) über den Audio-Kanal operieren. Zusätzlich
   sollen existierende Gegenmaßnahmen auf ihre praktische Eignung und
   Sicherheit hin evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   siehe II. 1.4)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 21
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   AP 2.4, 2.5, 3.4, 3.5, 4.1 und 5 sind optionale Leistungen. Diese
   müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch
   ggf. generell auf deren Beauftragung.
   Die Beauftragung von AP 2.4, 2.5 erfolgt abhängig von den
   Zwischenergebnissen von AP 2.3. Entsprechendes gilt für AP 3.4, 3.5 in
   Abhängigkeit von AP 3.3. D.h. für eine Beauftragung müssen nicht zuerst
   die AP 2.3 und 3.3 abgeschlossen sein, sondern es muss lediglich deren
   Entwicklung abgeschätzt werden können.
   Die Beauftragung von AP 4.1 erfolgt in Abhängigkeit AP 2.2 und 3.2. AP
   5 ist ebenfalls abhängig von den Zwischenergebnissen aus AP 2 und AP 3.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
   Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
   Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des
   Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
   aufgenommen:
   Artikel 5k
   (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
   Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
   sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
   Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
   Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben
   b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18,
   Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30
   der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
   bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen,
   Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
   Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
   a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
   natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen,
   b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
   c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
   Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
   auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
   genommen werden.
   Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine
   öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine
   Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der
   Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung
   eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g.
   Ausschlussgründe verstoßen?
   Bitte die Frage nur mit JA (Bestätigung) oder NEIN (keine
   Bestätigung) beantworten.
   Mindestanforderung: Die Frage wurde mit Ja beantwortet. Wurde die
   Frage mit Nein beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche
   Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und
   nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung
   berechtigt.
   Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
   Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
   des Kriteriums.
   2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
   Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer
   Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die
   mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen
   und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten?
   Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt
   eingesetzte Personal.
   Bitte mit JA oder NEIN beantworten.
   Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise dann vor, wenn der AN
   Anbieter von Fernidentifikationsverfahren/
   Fernauthentifikationsverfahren inklusive Erkennungsverfahren von
   Deepfake-basierten Angriffen ist. Die Entwicklung von potenten
   Angriffen zur Demonstration von Schwachstellen im System kann im
   Konflikt zum Interesse des Verkaufs der potentiell angreifbaren Systeme
   stehen.
   Mindestanforderung: Wurde die Frage mit Nein beantwortet (= es
   besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und
   stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
   diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
   Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
   Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
   Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
   des Kriteriums.
   3) Referenzen
   Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor.
   Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden
   Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
   im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt
   haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden
   Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Bereich der KI,
   Medienmanipulation (inklusive Gegenmaßnahmen) und Biometrie.
   Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der
   beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung
   sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im
   Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten
   Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen
   gesammelt haben:
   1. Entwicklung von KI-Systemen
   2. Arbeiten im Bereich der Medienmanipulation oder Detektion dieser
   Bei hinreichend guter Dokumentation mittels Publikationen (Journal,
   Konferenz, Whitepaper, Technical Report) können auch
   unternehmensinterne Projekte berücksichtigt werden.
   Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden
   Punkte ein:
   - Auftraggeber inkl. Fachbereich
   - (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
   - Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
   - Dauer
   - Auftragsvolumen
   - Anzahl und fachlicher Hintergrund beteiligter Mitarbeiter
   Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht
   überschreiten.
   Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
   Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens zwei geeignete Referenzen
   vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen
   belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche
   herangezogen werden darf.
   4) Referenzen: wissenschaftliche Publikationen
   Belegen Sie anhand von mindestens zwei Referenzen, dass mindestens
   eines der beteiligten Unternehmen Erfahrungen in der Publikation von
   wissenschaftlichen Artikeln hat.
   Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
   - veröffentlichte Artikel (Liste und PDFs der Artikel)
   - Art der Veröffentlichung (Journal oder Konferenz, peer-reviewed oder
   nicht)
   - Abstract der Artikel
   - Rolle des AN bei der Erstellung und Publikation der Artikel
   Die Darstellung sollte insgesamt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten
   (ohne Artikel im PDF-Format) nicht überschreiten.
   Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens zwei
   geeigneten Referenzen.
   5) Referenzen: Entwicklungen im Bereich KI-Systeme und
   Medienmanipulation
   Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der
   beteiligten Unternehmen Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der
   Entwicklung von KI-Systemen, insbesondere von tiefen neuronalen Netzen,
   besitzt. Hierbei sind relevante Programmierkenntnisse und Erfahrung mit
   relevanten Deep-Learning-Frameworks, u.a. Tensorflow und PyTorch,
   nachzuweisen.
   Weiterhin ist die aktive Mitarbeit in Industrie- und/oder öffentlichen
   Forschungsprojekten nachzuweisen, die jeweils mit mind. eines der
   folgenden Aspekte befasst waren: Entwicklung von KI-Systemen,
   Entwicklung von Angriffsverfahren oder Detektionsverfahren für
   biometrische Systeme, Entwicklung oder Untersuchungen von
   Detektionsverfahren von Medienmanipulationen im Video-Bereich,
   Entwicklung oder Untersuchungen von Detektionsverfahren von
   Medienmanipulationen im Audio-Bereich, Entwicklung von Verfahren zur
   Medienmanipulation. Bei hinreichend guter Dokumentation mittels
   Publikationen (Journal, Konferenz, Whitepaper, Technical Report) können
   auch unternehmensinterne Projekte berücksichtigt werden.
   Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
   - Auftraggeber inkl. Fachbereich
   - Gegenstand der Projekte
   - Umfang / Dauer
   Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seite pro Referenz nicht
   überschreiten.
   Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
   Mindestanforderung: Eine Referenz darf zur Abdeckung mehrerer Bereiche
   herangezogen werden. Insgesamt sind mindestens zwei Referenzen
   vorzulegen.
   Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden
   Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
   im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt
   haben wie die ausgeschriebene Leistung.
   6) Technische Ausrüstung
   Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches
   Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der AP 2 und 3
   eingesetzt wird.
   Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die
   hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen
   Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/02/2023
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/02/2023
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499400
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
   sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
   Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
   können nur vor den
   Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
   Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
   Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem BSI gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
   GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
   7. https://www.bsi.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
  10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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