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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 648891-2022 (ID: 2022112209404423736)
Veröffentlicht: 22.11.2022
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DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 225/2022 648891
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt 521: SecMedID - Absicherung medialer Identitäten
Referenznummer der Bekanntmachung: P 521
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
In diesem Projekt soll zunächst das Gefahrenpotential evaluiert werden,
welches aufgrund von neuartigen Angriffen auf mediale Identitäten auf
Basis von Technologien aus dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz,
insbesondere tiefen neuronalen Netzen, eröffnet wird. Dabei soll der
Fokus auf Angriffe auf biometrische Systeme gelegt werden, welche a)
über den Video-Kanal und b) über den Audio-Kanal operieren. Zusätzlich
sollen existierende Gegenmaßnahmen auf ihre praktische Eignung und
Sicherheit hin evaluiert und ggf. weiterentwickelt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Beim Auftragnehmer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
siehe II. 1.4)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
AP 2.4, 2.5, 3.4, 3.5, 4.1 und 5 sind optionale Leistungen. Diese
müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch
ggf. generell auf deren Beauftragung.
Die Beauftragung von AP 2.4, 2.5 erfolgt abhängig von den
Zwischenergebnissen von AP 2.3. Entsprechendes gilt für AP 3.4, 3.5 in
Abhängigkeit von AP 3.3. D.h. für eine Beauftragung müssen nicht zuerst
die AP 2.3 und 3.3 abgeschlossen sein, sondern es muss lediglich deren
Entwicklung abgeschätzt werden können.
Die Beauftragung von AP 4.1 erfolgt in Abhängigkeit AP 2.2 und 3.2. AP
5 ist ebenfalls abhängig von den Zwischenergebnissen aus AP 2 und AP 3.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben
b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18,
Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30
der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f
bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen,
Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine
öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine
Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der
Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung
eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g.
Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit JA (Bestätigung) oder NEIN (keine
Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit Ja beantwortet. Wurde die
Frage mit Nein beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche
Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und
nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
des Kriteriums.
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer
Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die
mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen
und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten?
Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt
eingesetzte Personal.
Bitte mit JA oder NEIN beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise dann vor, wenn der AN
Anbieter von Fernidentifikationsverfahren/
Fernauthentifikationsverfahren inklusive Erkennungsverfahren von
Deepfake-basierten Angriffen ist. Die Entwicklung von potenten
Angriffen zur Demonstration von Schwachstellen im System kann im
Konflikt zum Interesse des Verkaufs der potentiell angreifbaren Systeme
stehen.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit Nein beantwortet (= es
besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und
stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
des Kriteriums.
3) Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden
Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt
haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden
Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Bereich der KI,
Medienmanipulation (inklusive Gegenmaßnahmen) und Biometrie.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der
beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung
sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im
Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten
Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen
gesammelt haben:
1. Entwicklung von KI-Systemen
2. Arbeiten im Bereich der Medienmanipulation oder Detektion dieser
Bei hinreichend guter Dokumentation mittels Publikationen (Journal,
Konferenz, Whitepaper, Technical Report) können auch
unternehmensinterne Projekte berücksichtigt werden.
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden
Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
- Dauer
- Auftragsvolumen
- Anzahl und fachlicher Hintergrund beteiligter Mitarbeiter
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht
überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Insgesamt sind mindestens zwei geeignete Referenzen
vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen
belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche
herangezogen werden darf.
4) Referenzen: wissenschaftliche Publikationen
Belegen Sie anhand von mindestens zwei Referenzen, dass mindestens
eines der beteiligten Unternehmen Erfahrungen in der Publikation von
wissenschaftlichen Artikeln hat.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- veröffentlichte Artikel (Liste und PDFs der Artikel)
- Art der Veröffentlichung (Journal oder Konferenz, peer-reviewed oder
nicht)
- Abstract der Artikel
- Rolle des AN bei der Erstellung und Publikation der Artikel
Die Darstellung sollte insgesamt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten
(ohne Artikel im PDF-Format) nicht überschreiten.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens zwei
geeigneten Referenzen.
5) Referenzen: Entwicklungen im Bereich KI-Systeme und
Medienmanipulation
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der
beteiligten Unternehmen Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der
Entwicklung von KI-Systemen, insbesondere von tiefen neuronalen Netzen,
besitzt. Hierbei sind relevante Programmierkenntnisse und Erfahrung mit
relevanten Deep-Learning-Frameworks, u.a. Tensorflow und PyTorch,
nachzuweisen.
Weiterhin ist die aktive Mitarbeit in Industrie- und/oder öffentlichen
Forschungsprojekten nachzuweisen, die jeweils mit mind. eines der
folgenden Aspekte befasst waren: Entwicklung von KI-Systemen,
Entwicklung von Angriffsverfahren oder Detektionsverfahren für
biometrische Systeme, Entwicklung oder Untersuchungen von
Detektionsverfahren von Medienmanipulationen im Video-Bereich,
Entwicklung oder Untersuchungen von Detektionsverfahren von
Medienmanipulationen im Audio-Bereich, Entwicklung von Verfahren zur
Medienmanipulation. Bei hinreichend guter Dokumentation mittels
Publikationen (Journal, Konferenz, Whitepaper, Technical Report) können
auch unternehmensinterne Projekte berücksichtigt werden.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- Gegenstand der Projekte
- Umfang / Dauer
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seite pro Referenz nicht
überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Eine Referenz darf zur Abdeckung mehrerer Bereiche
herangezogen werden. Insgesamt sind mindestens zwei Referenzen
vorzulegen.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden
Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt
haben wie die ausgeschriebene Leistung.
6) Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches
Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der AP 2 und 3
eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die
hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen
Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2023
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
7. https://www.bsi.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488710
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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