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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 648154-2022 (ID: 2022112209315723146)
Veröffentlicht: 22.11.2022
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DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 225/2022 648154
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und
-verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
in konventioneller Bauweise in Leipzig, Nordstraße 46 - VOEK 382-22
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 382-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit Teinahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von
Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau eines
Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in 04105 Leipzig,
Nordstraße 46. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die
Leistungsphasen 1-4 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und
anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und
Bauleistungen an einen Totalunternehmer in einem seperaten
Vergabeverfahren zu vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Nordstraße 46 in 04105 Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausgangssituation:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist
Eigentümerin des Grundstückes in Leipzig, Nordstraße 46 (Gemarkung
Leipzig, Flurstück 2708/17). Im Rahmen des Wohnungsneubauprogramms
beabsichtigt die BImA auf dem Eckgrundstück ein mehrgeschossiges
Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück ist aktuell unbebaut und
ungenutzt.
Für das Grundstück in der Nordstraße 46 wurde durch die BImA eine
Bauvoranfrage bei der Stadt Leipzig eingereicht, die vom Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege mit dem Bauvorbescheid vom 18.10.2020
(Anlagenkonvolut 6) positiv beschieden wurde. Gemäß den Angaben im
Vorbescheid ist das beabsichtigte Bauvorhaben nach §34 BauGB
bauplanungsrechtlich zulässig. Das Eckgrundstück mit einer Größe von
1.176 m² stellt eine Baulücke an Nordstraße, Ecke Ernst-Pinkert-Straße
dar. Es befindet sich in zentrumsnaher, sehr guter Wohnlage von
Leipzig. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen
Wohngebiet gem. §4 BauNVO.
Geplant ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit
Tiefgarage und Staffelgeschoss in konventioneller Bauweise. Erste
konzeptionelle Planungsentwürfe (Baufeld, Grundriss, Schnitt) sind
Bestandteil des Anlagenkonvolut 6 zum Verfahrensleitfaden. Diese dienen
lediglich der Orientierung. Die Anforderungen an das Bauwerk sowie
weitere Informationen zu der Ausgangssituation sind der
Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 5) zu entnehmen.
--
Leistungsumfang:
Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau des oben
beschriebenen Wohngebäudes benötigt. Seitens der Auftraggeberin ist
geplant, für die Leistungsphasen 1-4 HOAI den gesuchten Generalplaner
zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die
Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Dazu
sollen vom Bewerber/Bieter folgende 3 Teilpakete als Beauftragungsstufe
von Leistungen angeboten werden:
Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 1-4 für den Neubau eines
Mehrfamilienhauses als Generalplanungsleistungen, begleitende techn.
Beratungsleistungen
Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren:
Vorbereitung und Mitwirkung)
Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise und Umsetzung
des Vorhabens (Unterkriterien und deren Gewichtung siehe Ziffer 7.2.4
des Verfahrensleitfaden - Bestandteil der Vergabeunterlagen) /
Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/08/2023
Ende: 01/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Referenz Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung (vgl. Ziff. 5.1
des Verfahrensleitfaden)
2. Referenzen Fachplanung Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz
(vgl. Ziff. 5.1 des Verfahrensleitfaden)
3. Referenz Fachplanung Technische Ausführung (vgl. Ziff. 5.1 des
Verfahrensleitfaden)
4. Referenz Generalplanung (vgl. Ziff. 5.1 des Verfahrensleitfaden)
--
Die genaue Bewertung mit Punktverteilung und Gewichtung ist unter Ziff.
5.1 des Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei
Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche
Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung
anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die
Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III
Teilnahmebedingungen sowie Ziff. 3 und Ziff. 4 des Verfahrensleitfaden)
--
In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, mindestens die
drei und bis zu höchstens sieben punktbesten geeigneten Bewerber auf
der Grundlage der in
der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien (siehe Abschnitt
II.2.9) zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes auszuwählen (vgl.
Verfahrensleitfaden Ziff. 5.1 - Bewerberauswahl) und ggf. zu einer
Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin
einzuladen.
--
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17
Abs. 11 VgV). In diesem Fall erfolgt im Anschluss die Auswertung der
Erstangebote sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste
Angebot. Bei stattfindenden Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe
eines finalen Angebotes aufgefordert.
--
In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor,
nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der
Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix
(vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Ziff. 7.1 des Verfahrensleitfadens) in die
engere Wahl kommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit
sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise
vorzulegen. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der als
Anlage 1 beigefügte Vordruck Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen,
Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu verwenden und mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter kann alternativ als
vorläufigen Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE
eingereichten Unterlagen nach.
--
Die Auftraggeberin kann weitergehende Nachweise der Bewerber fordern,
sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
--
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus
berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht
beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso
geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu belegen.
--
Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindeststandard
definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem
Verfahren.
--
Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
--
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den
Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) entsprechen.
--
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen zu den Ziff.
2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei
Einzelunternehmen, 2.3 Nachweis hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister, 3. Zwingende und fakultative
Ausschlussgründe, 4.
Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die
Leistungserbringung und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind die
Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage
1 Bewerberauskunft).
--
Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren
Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen
und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen
(Vordruck Anlagen 3 und 4). Der Bewerber hat ferner für jedes der
Unternehmen die vorliegende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen,
Eignungskriterien und Mindestanforderungen mit den Erklärungen zu den
Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe
bei Einzelunternehmen und 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Es
sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu
beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).
--
In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der
Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch
EEE):
1. Abgabe Teinahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder
Bewerbergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift,
Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem
öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter,
Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige
Niederlassung bzw. Standort
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das
Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben
zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname,
Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des
Unternehmens sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen.
Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln,
der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister /
Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung
benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein
entsprechender ausdrücklicher Hinweis.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach
§ 123 und § 124 GWB:
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße
Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen
Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die
Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine
Tätigkeit nicht eingestellt hat,
- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere
Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das
Aufenthaltgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
--
Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärungen ändern,
ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor
Zuschlagserteilung mitzuteilen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613&criteri
aId=27961
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613&criteri
aId=27960
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
([12]http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
--
Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen
ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen
und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform
erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches
Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird
allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu
registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu
aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine
gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die
Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten
Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen
Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der
Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu
überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt
wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die
Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der
Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge
und Angebote zugrunde zu legen.
--
Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter
unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach
Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die
Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder
Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die
Vergabeplattform hinzuweisen.
--
Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der
ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis
unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt
nicht mehr möglich ist (Präklusion).
--
Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([13]https://www.evergabe-online.de) bis
spätestens zum 09.12.2022 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen
erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf
anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird
rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende
Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der
Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges
auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die
Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig
eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht
mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der
Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG
vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf
der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig
und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und
diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der
e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch
informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum
Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen.
--
Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten
Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen
und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung
der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der
Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen.
--
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [14]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
--
Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote:
Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes ([15]www.evergabe-online.de) bis zum
Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der
e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax,
Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte
Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen
ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf
hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach §
57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern
vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht
zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig.
--
Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu
verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der spätere Vordruck
"Angebotsschreiben" (2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden
Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot
entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder
dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert
einzureichen.
--
In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen,
einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit
die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei
erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des
Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können
sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt
werden.
--
Die Bewerber/-innen haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages
deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus
an-deren wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den
Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1
GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hin-gewiesen wie darauf,
dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur
Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist
(§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
--
Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal
vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen
Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet,
vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
--
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige
Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich.
--
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien. Verboten sind demnach
seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
Russland im Sinne der EURichtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr
als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um
die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom
Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft die Anlage 1.1_erg.
"Bewerberauskunft_EE_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers
zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor
Ablauf der Teilnahmefrist über die e- Vergabe Plattform einzureichen.
--
weiter Angaben und Bedingungen siehe Vergabeunterlagen -
Verfahrensleitfaden
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse:
[17]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabek
ammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen,
Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen
nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und
Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den
Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen
oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen
diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die
Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe -
schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten
oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten
hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot
einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist
ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://www.bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613&criteriaId=27961
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488613&criteriaId=27960
12. http://www.evergabe-online.de/
13. https://www.evergabe-online.de/
14. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
15. http://www.evergabe-online.de/
16. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
17. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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