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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-München
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 648168-2022 (ID: 2022112209312223076)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
  DE-München: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2022/S 225/2022 648168
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer.
   Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
   Postanschrift: Odeonsplatz 4
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle des StMFH
   E-Mail: [6]vergabe@stmfh.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stmfh.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Landesweite Vereinbarung zur Nutzung von Esri-Produkten und
   Dienstleistungen durch die Behörden des Freistaats Bayern
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit der Fa. Esri Deutschland GmbH wird eine landesweite Vereinbarung
   zur Nutzung von Esri-Produkten und Dienstleistungen durch die Behörden
   der Freistaats Bayern für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025
   abgeschlossen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zum Führen, Verwalten und Bearbeiten von Geodaten setzen viele
   bayerische Behörden Produkte der Firma Esri ein. Für den Zeitraum
   01.01.2023  31.12.2025 soll mit der Fa. Esri Deutschland GmbH eine
   Vereinbarung geschlossen werden, die die Nutzung der von den Behörden
   des Freistaats Bayern benötigten Esri-Produkte und Dienstleistungen
   ermöglicht und damit den Betrieb der vorhandenen IT-Infrastruktur
   sicherstellt. Die Vereinbarung umfasst insbesondere folgende Produkte
   und Dienstleistungen:
    Lizenzen für ArcGIS Desktop Produkte und Erweiterungen
    Lizenzen für ArcGIS Server Produkte und Erweiterungen
    Lizenzen für ArcGIS Runtime Produkte
    ArcGIS Developer Subscriptionen
    Named User für ArcGIS Online und Enterprise
    Dienstleistungen (EEAP , Beratung, Schulungen)
    Nachkaufoption für Named User Pakete für Named User Typen Creator,
   Field Worker und Editor
    Premium Support Service
    Tickets für Veranstaltungen/Konferenzen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2025 abgeschlossen.
   Verlängerungsoption für drei Jahre.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Gesamtwert der Beschaffung gemäß II.1.7) wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV
   nicht veröffentlicht.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Zum Führen, Verwalten und Bearbeiten von Geodaten setzen viele
   bayerische Behörden Produkte der Firma Esri ein. Um zu vermeiden, dass
   jedes Ressort eigenständig eine Lizenzvereinbarung abschließen muss,
   wird für den Freistaat Bayern eine zentrale Vereinbarung abgeschlossen.
   Der (Weiter)Betrieb der vorhandenen IT-Infrastruktur wird damit
   sichergestellt. Die Fa. Esri Deutschland GmbH ist derzeit das einzige
   Unternehmen, das in Deutschland die geforderten Leistungen und Lizenzen
   aktiv vertreiben darf.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/11/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Esri Deutschland GmbH
   Postanschrift: Ringstraße 7
   Ort: Kranzberg
   NUTS-Code: DE21B Freising
   Postleitzahl: 85402
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [8]www.esri.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Gesamtwert der Beschaffung gemäß II.1.7) wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV
   nicht veröffentlicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben
   sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.+
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:vergabe@stmfh.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.stmfh.bayern.de/
   8. http://www.esri.de/
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  10. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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