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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-München
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 648168-2022 (ID: 2022112209312223076)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-München: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2022/S 225/2022 648168
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer.
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Postanschrift: Odeonsplatz 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des StMFH
E-Mail: [6]vergabe@stmfh.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.stmfh.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landesweite Vereinbarung zur Nutzung von Esri-Produkten und
Dienstleistungen durch die Behörden des Freistaats Bayern
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mit der Fa. Esri Deutschland GmbH wird eine landesweite Vereinbarung
zur Nutzung von Esri-Produkten und Dienstleistungen durch die Behörden
der Freistaats Bayern für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025
abgeschlossen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zum Führen, Verwalten und Bearbeiten von Geodaten setzen viele
bayerische Behörden Produkte der Firma Esri ein. Für den Zeitraum
01.01.2023 31.12.2025 soll mit der Fa. Esri Deutschland GmbH eine
Vereinbarung geschlossen werden, die die Nutzung der von den Behörden
des Freistaats Bayern benötigten Esri-Produkte und Dienstleistungen
ermöglicht und damit den Betrieb der vorhandenen IT-Infrastruktur
sicherstellt. Die Vereinbarung umfasst insbesondere folgende Produkte
und Dienstleistungen:
Lizenzen für ArcGIS Desktop Produkte und Erweiterungen
Lizenzen für ArcGIS Server Produkte und Erweiterungen
Lizenzen für ArcGIS Runtime Produkte
ArcGIS Developer Subscriptionen
Named User für ArcGIS Online und Enterprise
Dienstleistungen (EEAP , Beratung, Schulungen)
Nachkaufoption für Named User Pakete für Named User Typen Creator,
Field Worker und Editor
Premium Support Service
Tickets für Veranstaltungen/Konferenzen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird zunächst bis zum 31.12.2025 abgeschlossen.
Verlängerungsoption für drei Jahre.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung gemäß II.1.7) wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV
nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Zum Führen, Verwalten und Bearbeiten von Geodaten setzen viele
bayerische Behörden Produkte der Firma Esri ein. Um zu vermeiden, dass
jedes Ressort eigenständig eine Lizenzvereinbarung abschließen muss,
wird für den Freistaat Bayern eine zentrale Vereinbarung abgeschlossen.
Der (Weiter)Betrieb der vorhandenen IT-Infrastruktur wird damit
sichergestellt. Die Fa. Esri Deutschland GmbH ist derzeit das einzige
Unternehmen, das in Deutschland die geforderten Leistungen und Lizenzen
aktiv vertreiben darf.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Esri Deutschland GmbH
Postanschrift: Ringstraße 7
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.esri.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Gesamtwert der Beschaffung gemäß II.1.7) wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV
nicht veröffentlicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[10]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben
sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.+
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:vergabe@stmfh.bayern.de?subject=TED
7. http://www.stmfh.bayern.de/
8. http://www.esri.de/
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
10. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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