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Ausschreibung: Buchprüfung - DE-Berlin
Buchprüfung
Dokument Nr...: 648065-2022 (ID: 2022112209291422951)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Berlin: Buchprüfung
2022/S 225/2022 648065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [6]einkauf@gewobag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gewobag - Rahmenvereinbarung - Abschlussprüfer und prüfungsnahe
Beratungsleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79212100 Buchprüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der
HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1
aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses
einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten
Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser
Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der
Leistungsbeschreibung).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der
HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1
aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses
einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten
Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser
Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der
Leistungsbeschreibung). Die Gewobag geht davon aus, lediglich zwei
Lageberichte erstellen zu müssen (Gewobag AG und Gewobag-Konzern), die
von dem Abschlussprüfer zu prüfen sind. Sollte diese Annahme
unzutreffend sein, wird sich die Gewobag wegen der Vergütung
zusätzlicher Lageberichte mit dem Auftragnehmer ins Benehmen setzen.
Die Leistungen beinhalten weiterhin die Prüfung nach § 53 HGrG sowie
die mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Erstellung des
Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen
des Berliner Corporate Goverance Kodex sowie die Prüfung der
Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den
Vorgaben des Berliner Corporate Governance Kodex. Zudem ist eine
betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung der Zielvorgaben der
Geschäftsführung für das jeweilige Geschäftsjahr vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungs- und
Dienstleistungen sein. Zu den prüfungsnahen Dienstleistungen sind
Bestätigungen zu folgenden Komplexen zu erteilen:
Bestätigung Mittelverwendung Social Bond
Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit
der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung
zu meldenden Kennzahlen mit den entsprechenden Zahlen in dem von der
Gewobag erstellten IFRS Konzernabschluss
Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit
der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung
zu meldenden Informationen zum 31. Dezember
Comfort Letter (bei Bedarf)
Prüfung der Angaben zur EU-Taxonomie-Konformität ab 2026 für das
Geschäftsjahr 2025 ff.
Durchführung einer Limited Assurance der Nachhaltigkeitsinformationen
gem. den Anforderun-gen der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ff.
Nach jew. (Einzel-)Auftrag zu prüfende Gesellschaften:
Gewobag Wohnungsbau- AktienG Berlin
Gewobag WB GmbH
Gewobag PB GmbH
Gewobag EB mbH
Gewobag KA GmbH & Co. KG
Gewobag ED GmbH
Gewobag MB GmbH
Gewobag VB GmbH
TREUCONSULT Immobilien GmbH
Gewobag ID GmbH
BERLETAS Beteiligungs- und VerwaltungsG mbH & Co. KG
Gewobag RS GmbH & Co. KG
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH & Co. KG
Kronberg/Gewobag GrundstücksentwicklungsG mbH
Treucon/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Straße GmbH & Co. KG
BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG
Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH & Co. KG
Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH & Co. KG
Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Straße GmbH & Co.
KG
ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
ZS Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Straße GmbH
ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs-UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH
Leistungssoll sind die entsprechenden Aufträge für das Geschäftsjahr
2023 sowie eine Option über die Erbringung entsprechender Leistungen
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026.
Die Gewobag behält sich das Recht vor, weitere zukünftig zum
Gewobag-Konzern gehörende prüfungspflichtige Gesellschaften in die
Rahmenvereinbarung einzubeziehen. Diese Prüfungsleistungen werden
gesondert auf der Grundlage der angebotenen Pauschalen vergütet.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen (insb. Rahmenvereinbarung und
Leistungsbeschreibung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Gewobag behält sich die Möglichkeit vor, den Abschlussprüfer auch
mit den Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen)
jeweils für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu betrauen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in
Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die
Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 Teilnahmeantrag werden
bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb.
vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag
abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5
bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur
Angebotsabgabe auffordern.
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Bewerber durchführen und bewerten. Bei dieser Prüfung
können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
---
4.3.1
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche
Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach
HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) eingesetzter
Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden
bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern
innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
---
4.3.2.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf
Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in
unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
Referenzleistung zusammenzufügen.
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw.
aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.
Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
Konzernabschluss (4 Punkte)
Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 5 Gesellschaften (4 Punkte)
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
- Beauftragung mit den gegenständlichen Leistungen auch für die Jahre
2024 bis (max.) 2026
- Hinzunahme weiterer Gesellschaften der Gewobag
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vorgaben insb. des AEntG, des MiLoG sowie des AEntG sind zwingend
einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter
für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen)
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfüllt/erfüllen,
über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als
möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen
würde,
er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
ist,
er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur
Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
er/sie die gemäß Ziffer VI.3) der Bekanntmachung geforderte
Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens
10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor
Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese
Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden
Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern
werden sowie
er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall
ausschließlich Mitglieder im Prüfungsteam einzusetzen, die neben einer
mehrjährigen Erfahrung bei der Prüfung von kommunalen
Immobilienunternehmen auch Prüfungserfahrungen bezüglich SAP/R3 und der
speziellen wohnungswirtschaftlichen Module haben.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise
von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die
abgegebenen Eigenerklärungen über-prüfen zu können. Legt der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach
Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht
vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend
vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht,
muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem
EU-Ausland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer positiven Bankerklärung auf Anforderung durch die
Gewobag.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber
durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4.3.1 - Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für
vergleichbare Leistungen eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der
letzten drei Geschäftsjahre
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche
Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach
HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter
Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden
bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern
innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden
Angaben werden interpoliert.
4.3.2 - Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf
Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in
unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
Referenzleistung zusammenzufügen.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der
Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum
Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit
einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei
dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand
eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen
geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung
nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B.
Wohnungswirtschaft)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw.
aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.
Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
Konzernabschluss (4 Punkte)
Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 5 Gesellschaften (4 Punkte)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
---
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
Mio.
Abschluss der Leistung nicht vor 2018
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zulassung als Wirtschaftsprüfer
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung insb. der Vorgaben des BerlAVG und des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2025
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir
abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 12.12.2022, 10.00 Uhr, darauf
hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der
Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der
Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften
zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
er/sie dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt/verfügt
und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis
genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu
sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser
Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die
in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6
Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel
11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8,
Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU,
unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29
und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an
folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw.
Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit
dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der
Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu
entscheiden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:einkauf@gewobag.de?subject=TED
7. http://www.gewobag.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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