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Ausschreibung: Buchprüfung - DE-Berlin
Buchprüfung
Dokument Nr...: 648065-2022 (ID: 2022112209291422951)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
  DE-Berlin: Buchprüfung
   2022/S 225/2022 648065
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
   Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Postleitzahl: 10559
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf@gewobag.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gewobag.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gewobag - Rahmenvereinbarung - Abschlussprüfer und prüfungsnahe
   Beratungsleistungen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79212100 Buchprüfung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der
   HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1
   aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des
   Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
   sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses
   einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten
   Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser
   Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der
   Leistungsbeschreibung).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der
   HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1
   aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des
   Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
   sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses
   einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten
   Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser
   Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der
   Leistungsbeschreibung). Die Gewobag geht davon aus, lediglich zwei
   Lageberichte erstellen zu müssen (Gewobag AG und Gewobag-Konzern), die
   von dem Abschlussprüfer zu prüfen sind. Sollte diese Annahme
   unzutreffend sein, wird sich die Gewobag wegen der Vergütung
   zusätzlicher Lageberichte mit dem Auftragnehmer ins Benehmen setzen.
   Die Leistungen beinhalten weiterhin die Prüfung nach § 53 HGrG sowie
   die mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Erstellung des
   Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen
   des Berliner Corporate Goverance Kodex sowie die Prüfung der
   Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den
   Vorgaben des Berliner Corporate Governance Kodex. Zudem ist eine
   betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung der Zielvorgaben der
   Geschäftsführung für das jeweilige Geschäftsjahr vorzunehmen.
   Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungs- und
   Dienstleistungen sein. Zu den prüfungsnahen Dienstleistungen sind
   Bestätigungen zu folgenden Komplexen zu erteilen:
    Bestätigung Mittelverwendung Social Bond
    Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit
   der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung
   zu meldenden Kennzahlen mit den entsprechenden Zahlen in dem von der
   Gewobag erstellten IFRS Konzernabschluss
    Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit
   der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung
   zu meldenden Informationen zum 31. Dezember
    Comfort Letter (bei Bedarf)
    Prüfung der Angaben zur EU-Taxonomie-Konformität ab 2026 für das
   Geschäftsjahr 2025 ff.
    Durchführung einer Limited Assurance der Nachhaltigkeitsinformationen
   gem. den Anforderun-gen der Corporate Sustainability Reporting
   Directive (CSRD) ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ff.
   Nach jew. (Einzel-)Auftrag zu prüfende Gesellschaften:
   Gewobag Wohnungsbau- AktienG Berlin
   Gewobag WB GmbH
   Gewobag PB GmbH
   Gewobag EB mbH
   Gewobag KA GmbH & Co. KG
   Gewobag ED GmbH
   Gewobag MB GmbH
   Gewobag VB GmbH
   TREUCONSULT Immobilien GmbH
   Gewobag ID GmbH
   BERLETAS Beteiligungs- und VerwaltungsG mbH & Co. KG
   Gewobag RS GmbH & Co. KG
   OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG
   OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH & Co. KG
   Kronberg/Gewobag GrundstücksentwicklungsG mbH
   Treucon/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Straße GmbH & Co. KG
   BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG
   Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH & Co. KG
   Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH & Co. KG
   Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Straße GmbH & Co.
   KG
   ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
   ZS Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Straße GmbH
   ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs-UG
   (haftungsbeschränkt) & Co. KG
   RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH
   Leistungssoll sind die entsprechenden Aufträge für das Geschäftsjahr
   2023 sowie eine Option über die Erbringung entsprechender Leistungen
   für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026.
   Die Gewobag behält sich das Recht vor, weitere zukünftig zum
   Gewobag-Konzern gehörende prüfungspflichtige Gesellschaften in die
   Rahmenvereinbarung einzubeziehen. Diese Prüfungsleistungen werden
   gesondert auf der Grundlage der angebotenen Pauschalen vergütet.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen (insb. Rahmenvereinbarung und
   Leistungsbeschreibung).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Gewobag behält sich die Möglichkeit vor, den Abschlussprüfer auch
   mit den Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen)
   jeweils für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu betrauen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in
   Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die
   Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 Teilnahmeantrag werden
   bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb.
   vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag
   abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5
   bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur
   Angebotsabgabe auffordern.
   Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
   Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Bewerber durchführen und bewerten. Bei dieser Prüfung
   können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
   Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
   höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
   auffordern.
   Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
   wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   ---
   4.3.1
   Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche
   Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach
   HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) eingesetzter
   Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei
   Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden
   bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern
   innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
   ---
   4.3.2.
   Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf
   Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in
   unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
   Referenzleistung zusammenzufügen.
   Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
   der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw.
   aufklären.
   Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
    5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
    15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
   Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
   sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
    Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
    Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
   Mio.
    Abschluss der Leistung nicht vor 2018
   Zusätzliche Spezifika:
    Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
    Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
    Konzernabschluss (4 Punkte)
    Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
   > 5 Gesellschaften (4 Punkte)
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   - Beauftragung mit den gegenständlichen Leistungen auch für die Jahre
   2024 bis (max.) 2026
   - Hinzunahme weiterer Gesellschaften der Gewobag
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vorgaben insb. des AEntG, des MiLoG sowie des AEntG sind zwingend
   einzuhalten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter
   für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
    er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen)
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
   erfüllt/erfüllen,
    über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
   vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
    er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
    er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als
   möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen
   würde,
    er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
   nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
   ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
    keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
   einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
   ist,
    er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
   aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
    insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
   Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
    er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur
   Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
    er/sie die gemäß Ziffer VI.3) der Bekanntmachung geforderte
   Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens
   10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor
   Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese
   Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
    er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden
   Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern
   werden sowie
    er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall
   ausschließlich Mitglieder im Prüfungsteam einzusetzen, die neben einer
   mehrjährigen Erfahrung bei der Prüfung von kommunalen
   Immobilienunternehmen auch Prüfungserfahrungen bezüglich SAP/R3 und der
   speziellen wohnungswirtschaftlichen Module haben.
   Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise
   von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die
   abgegebenen Eigenerklärungen über-prüfen zu können. Legt der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach
   Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht
   vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend
   vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
   Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
   erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht,
   muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
   Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
   Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
   Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
   eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
   bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
   Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
   wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
   Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
   auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
   Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem
   EU-Ausland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage einer positiven Bankerklärung auf Anforderung durch die
   Gewobag.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
   Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber
   durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
   Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
   höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
   auffordern.
   Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
   wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   4.3.1 - Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für
   vergleichbare Leistungen eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der
   letzten drei Geschäftsjahre
   Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche
   Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach
   HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter
   Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei
   Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden
   bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern
   innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
   Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden
   Angaben werden interpoliert.
   4.3.2 - Referenzen
   Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
   auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
   Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf
   Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in
   unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
   Referenzleistung zusammenzufügen.
   Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der
   Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum
   Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
   Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit
   einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei
   dem Referenzauftraggeber einholt.
   Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
   und muss  trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
   Referenz-Auftraggebers  in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
   insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
   Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
   vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand
   eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen
   geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung
   nicht gewertet.
   Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
   herstellen:
    Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
    Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B.
   Wohnungswirtschaft)
   Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
   der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw.
   aufklären.
   Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
    5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
    15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
   Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
   sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
    Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
    Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
    Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
   Mio.
    Abschluss der Leistung nicht vor 2018
   Zusätzliche Spezifika:
    Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
    Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
    Konzernabschluss (4 Punkte)
    Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
   > 5 Gesellschaften (4 Punkte)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte,
   wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   ---
   Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn
   sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
    Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
    Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
    Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500
   Mio.
    Abschluss der Leistung nicht vor 2018
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zulassung als Wirtschaftsprüfer
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Beachtung insb. der Vorgaben des BerlAVG und des MiLoG.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2025
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir
   abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
   Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
   Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
   Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den
   Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 12.12.2022, 10.00 Uhr, darauf
   hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
   erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der
   Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
   2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
   der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften
   zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
   3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
    er/sie dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt/verfügt
   und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
    dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
   08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis
   genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu
   sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser
   Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die
   in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
   Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6
   Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel
   11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8,
   Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU,
   unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29
   und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
   Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an
   folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw.
   Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
   weiterhin zu erfüllen:
   a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
   natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen,
   b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
   c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
   Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
   Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
   auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen,
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
   genommen werden (Eignungsleihe).
   Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
   Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit
   dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der
   Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu
   entscheiden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
   eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
   bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:einkauf@gewobag.de?subject=TED
   7. http://www.gewobag.de/
   8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   9. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
  10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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