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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten - DE-Ehingen (Donau)
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
Kabelinfrastruktur
Verlegen von Kabeln
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 647972-2022 (ID: 2022112209290322927)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
  DE-Ehingen (Donau): Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und
Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
   2022/S 225/2022 647972
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
   Postanschrift: Talstraße 21
   Ort: Ehingen (Donau)
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Postleitzahl: 89584
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]franz.retzer@oew-breitband.de
   Telefon: +49 73917600911
   Fax: +49 73917600999
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.oew-breitband.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-D
   B50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
   Partnerschaftsgesellschaft mbB
   Postanschrift: Panoramastraße 33
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe@iuscomm.de
   Telefon: +49 71125359390
   Fax: +49 711253593927
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.iuscomm.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-
   DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: BREITBAND GMBH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: BREITBANDAUSBAU
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
   Alb-Donau-Kreis Süd
   Referenznummer der Bekanntmachung: 245/22 Alb-Donau-Kreis Cluster Süd
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
   für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
   Nivellierungsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
   Alb-Donau-Kreis Süd
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 132 618 016.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 - Blaustein
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [13]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und
   Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
   Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
   sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 1  Blaustein:
   - ca. 49,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 6,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 1.740 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 1 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 23 710 044.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zu-schlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 Blaubeuren
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [14]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 2 Blaubeuren folgende Längen, Massen und
   Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
   Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
   sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 2  Blaubeuren:
   - ca. 35,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 8,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 1.400 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 65 % des Gesamtauftragswertes für Los 2 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 18 352 975.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3 Erbach
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [15]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 3 Erbach folgende Längen, Massen und
   Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
   Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
   sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 3  Erbach:
   - ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   -´ca. 15,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 1.810 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 3 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 20 801 867.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [16]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
   Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
   Einteilungen enthalten sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 4  Schelklingen, Allmendingen, Altheim:
   - ca. 33,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 8,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 1.390 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 4 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 17 729 457.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [17]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
   Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
   Einteilungen enthalten sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 5  Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen:
   - ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 17,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 2.070 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 5 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 21 926 667.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 6 Balzheim, Illerrieden
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [18]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 6 Balzheim, Illerrieden folgende Längen, Massen
   und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
   Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
   sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
   (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
   (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 6  Balzheim, Illerrieden:
   - ca. 22,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 10,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 1.120 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 6 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 13 327 632.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [19]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
   Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
   Einteilungen enthalten sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   - Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer
   Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
   - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1
   Gbit/s
   Los 7  Lauterach, Emeringen, Obermarchtal:
   - ca. 14,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 12,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 710 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 7 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 9 087 285.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 8 Munderkingen
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
   die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
   Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
   bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
   über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
   Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
   Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
   Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
   den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
   2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
   die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
   landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
   Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
   -Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
   -Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
   Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Gigabitmitfinanzierung) und dem
   - zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
   kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
   Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
   der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
   - Württemberg
   gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
   Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
   Ausschreibungsunterlagen beige
   fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
   die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
   Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
   Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
   noch nicht beschieden.
   Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
   Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
   Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
   ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
   Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
   vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
   vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
   Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
   Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
   mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
   Hausanschlussmanagement.
   Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
   Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
   der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
   Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
   gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
   Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
   Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
   wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
   Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
   vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
   des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
   Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
   beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
   Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
   Informationen über das Vergabeportal [20]www.deutsche-evergabe, siehe
   hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
   Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
   in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
   Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
   Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
   Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
   (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und
   Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
   Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
   sind:
   - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s
   - Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer
   Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
   - Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1
   Gbit/s
   Los 8  Munderkingen:
   - ca. 13,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 1,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 730 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
   - ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 80 % des Gesamtauftragswertes für Los 8 zugesichert werden.
   Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
   vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
   zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 7 682 089.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
   durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
   Teil 4  Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen  des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
   Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
   Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
   ausdrücklich vorbehalten bleiben:
   Aufforderung Erstangebot
   09.01.2023
   Submission Erstangebot
   09.02.2023
   Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 01.03.  03.03.2023
   Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
   Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
   Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
   erfolgt) 29.03.2023
   Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
   Stufe 1  Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
   Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
   vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
   geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
   Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
   Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
   Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
   Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
   geeignet be-trachtet werden kann.
   Stufe 2  (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
   zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
   erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
   Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
   Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
   Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
   Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
   Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
   gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
   aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
   und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
   beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
   Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
   Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
   Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
   und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
   Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
   Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
   Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
   Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
   zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
   soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
   oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
   sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
   erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
   Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
   Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
   verhandelt.
   Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
   ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
   Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
   Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
   verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
   ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
   vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
   Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
   vollumfänglich verwiesen wird.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung
   in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der
   Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65) gemäß
   Anlage Bewerbung
   Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und
   Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
   - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1  4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs.
   6 VOB/A gemäß Ziffer 8.a) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Zuverlässigkeit der Anlage
   Bewerbung
   - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Ziffer 8.b) Aufforderung zur
   Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt MiLoG der
   Anlage Bewerbung
   - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und
   Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des
   Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG)
   gemäß Ziffer 8.c) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt LTMG der Anlage Bewerbung
   - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG
   vorliegen gemäß Ziffer 8.d) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Schwarzarbeit der Anlage Bewerbung
   - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr.
   833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU)
   2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
   der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
   gemäß Ziffer 8.e) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Santkionsverordnung der Anlage
   Bewerbung
   Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
   Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
   gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
   Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
   Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
   einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
   gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
   Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
   des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
   Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
   Unterauftragnehmer anzugeben.
   Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
   Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
   muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
   (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
   für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
   Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
   Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
   entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
   benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
   Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
   bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
   zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
   Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
   Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
   und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
   nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V.(PQ  [21]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
   die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
   Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
   werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
   oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
   Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
   benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
   EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
   Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
   von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach-
   und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 8.g)
   Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m.
   Formblatt Versicherung der Anlage Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften
   ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im
   Falle der Zuschlagserteilung stellt
   - Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf
   die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
   Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Ziffer 8.h) Aufforderung
   zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt
   Umsatz der Anlage Bewerbung.
   Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der
   Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in
   Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens
   den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
   Los 1 Blaustein: 5,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 2 Blaubeuren: 4,5 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 3 Erbach: 5,2 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 4 Ammendingen, Altheim, Schelklingen: 4,4 Mio. Euro netto zzgl.
   MwSt.
   Los 5: Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen: 5,4 Mio. Euro netto zzgl.
   MwSt.
   Los 6 Balzheim; Illerieden: 3,3 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 7 Lauterbach, Emeringen Obermarchtal: 2,2 Mio. Euro netto zzgl.
   MwSt.
   Los 8: Munderkingen 1,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
   Nachdem die Lose teils zeitgleich auszuführen sind, macht der
   Auftraggeber von der in § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A vorgesehenen Möglichkeit
   Gebrauch, den Mindestjahresumsatz in Bezug auf eine Gruppe von Losen
   festzulegen, soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten
   würde, die gleichzeitig auszuführen sind. In diesem Fall erhöht sich
   der Mindestumsatz auf die Summe der zur Bezuschlagung an den
   betreffenden Bieter anstehenden Lose (Bsp.: Bieter mit Mindestumsatz
   2.500.000 Euro, je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im
   Bereich der zu vergebenden Leistungen, würd den Zuschlag für Los A mit
   Mindestumsatz 1.000.000 Euro und für Los B mit Mindestumsatz 2.500.000
   Euro erhalten. Summe Mindestumsatz bei der zur Bezuschlagung
   anstehender Lose beträgt aber 3.500.000 Euro je in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden
   Leistungen= Bieter benötigt für die Bezuschlagung beider Lose einen
   nachgewiesenen Umsatz von 3.500.000 Euro je in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden
   Leistungen, wenn beide Lose bezuschlagt werden sollen, in denen er
   Bestbieter ist. Beträgt sein Umsatz im Bereich der zu vergebenden
   Leistungen je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren z.B. nur
   2.700.000 Euro, kann nur ein Los bezuschlagt werden, weil die Summe der
   Mindestumsätze nicht erreicht wird.) Bei mehreren Wahlmöglichkeiten
   hinsichtlich der Auswahl der zur Bezuschlagung anstehenden Lose und
   obsiegenden Bieter erfolgt diese nach Maßgabe der
   Gesamtwirtschaftlichkeit aus Sicht des Auftraggebers.
   Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft ad-diert.
   Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle
   der wirt-schaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender
   Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt
   Verpflichtungserklärung Unterauf-tragnehmer.
   Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
   Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
   gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
   Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
   Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
   einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
   gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
   Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
   des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
   Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
   Unterauftragnehmer anzugeben.
   Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
   Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
   muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
   (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
   für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
   Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
   Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
   entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
   benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
   Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
   bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
   zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
   Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
   Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
   und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
   nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V.(PQ  [22]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
   die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
   Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
   werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
   oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
   Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
   benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
   EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
   Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
   technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
   verfügt gemäß Ziffer 8.i) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt technische Ausrüstung der Anlage
   Bewerbung.
   -Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß
   Ziffer 8.j) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
   Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Mitarbeiter der Anlage Bewerbung
   Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach
   Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
   der Bewerbung beizufügen.
   - Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind gemäß Ziffer 8.k) Aufforderung zur Bewerbung
   am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Referenzen (1-3)
   der Anlage Bewerbung. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu
   aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von
   eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend
   sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu
   machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
   Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder
   Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der
   Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen,
   wobei min-estens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und
   mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten
   muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch
   Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in
   diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen,
   also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
   Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt die obigen Vorgaben zu den Referenzen
   erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene
   Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
   Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
   Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
   gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
   Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
   Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
   einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
   gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
   Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
   des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
   Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
   Unterauftragnehmer anzugeben.
   Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
   Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
   muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
   (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
   für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
   Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
   Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
   entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
   benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
   Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
   bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
   zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
   Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
   Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
   und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
   nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e.V.(PQ  [23]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
   die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
   Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
   werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
   oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
   Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
   benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
   EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
   Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 09/01/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/04/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [24]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
   Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
   Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
   einzureichen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:franz.retzer@oew-breitband.de?subject=TED
   7. http://www.oew-breitband.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
   9. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
  10. https://www.iuscomm.de/
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. http://www.deutsche-evergabe/
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  20. http://www.deutsche-evergabe/
  21. http://www.pq-verein.de/
  22. http://www.pq-verein.de/
  23. http://www.pq-verein.de/
  24. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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