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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten - DE-Ehingen (Donau)
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
Kabelinfrastruktur
Verlegen von Kabeln
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 647972-2022 (ID: 2022112209290322927)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Ehingen (Donau): Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und
Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
2022/S 225/2022 647972
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
Postanschrift: Talstraße 21
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail: [6]franz.retzer@oew-breitband.de
Telefon: +49 73917600911
Fax: +49 73917600999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.oew-breitband.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-D
B50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.iuscomm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-
DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: BREITBAND GMBH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: BREITBANDAUSBAU
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
Alb-Donau-Kreis Süd
Referenznummer der Bekanntmachung: 245/22 Alb-Donau-Kreis Cluster Süd
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
Nivellierungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
Alb-Donau-Kreis Süd
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 132 618 016.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 - Blaustein
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [13]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und
Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 1 Blaustein:
- ca. 49,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 6,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.740 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 1 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 23 710 044.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zu-schlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Blaubeuren
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [14]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 2 Blaubeuren folgende Längen, Massen und
Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 2 Blaubeuren:
- ca. 35,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 8,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.400 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 65 % des Gesamtauftragswertes für Los 2 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 18 352 975.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 Erbach
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [15]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 3 Erbach folgende Längen, Massen und
Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 3 Erbach:
- ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
-´ca. 15,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.810 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 3 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 20 801 867.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [16]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 4 Schelklingen, Allmendingen, Altheim:
- ca. 33,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 8,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.390 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 4 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 17 729 457.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [17]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen:
- ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 17,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.070 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 5 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 21 926 667.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 6 Balzheim, Illerrieden
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [18]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 6 Balzheim, Illerrieden folgende Längen, Massen
und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 6 Balzheim, Illerrieden:
- ca. 22,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 10,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.120 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 6 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 13 327 632.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [19]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den
Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen
Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer
Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1
Gbit/s
Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal:
- ca. 14,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 12,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 710 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 7 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 9 087 285.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 8 Munderkingen
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist
die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte
Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4
bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die
über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten
Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese
Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in
den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis
2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an
die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das
landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten
Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der
Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über
kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der
Präambel zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden
- Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer
Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den
Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn
die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten
Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber
noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem
Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen,
Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los
ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und
Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die
vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach
vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden
Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und
Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst
Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der
Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit
der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als
Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar
gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der
Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der
Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen
wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und
Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich
vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium
des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere
Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu
beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die
Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere
Informationen über das Vergabeportal [20]www.deutsche-evergabe, siehe
hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage
Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann
in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im
Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses
Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz
(FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und
Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende
Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten
sind:
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s
- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer
Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1
Gbit/s
Los 8 Munderkingen:
- ca. 13,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 1,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 730 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 80 % des Gesamtauftragswertes für Los 8 zugesichert werden.
Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Konzept
zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 7 682 089.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2
durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen
ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 01.03. 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein
Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot
erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere
Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung
vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird
geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der
Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und
Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen
Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob
Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der
Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als
geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung
zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des
Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene
Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als
Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar
gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit
aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung
und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum
beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des
Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen
Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener
Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen
und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und
Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und
Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und
Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder
Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe,
zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur
soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten
oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen
sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote
erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den
Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf
Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst
verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A
ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit
Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen
verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit,
ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur
vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß
Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit
vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung
in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65) gemäß
Anlage Bewerbung
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und
Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs.
6 VOB/A gemäß Ziffer 8.a) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Zuverlässigkeit der Anlage
Bewerbung
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Ziffer 8.b) Aufforderung zur
Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt MiLoG der
Anlage Bewerbung
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und
Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des
Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
gemäß Ziffer 8.c) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt LTMG der Anlage Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG
vorliegen gemäß Ziffer 8.d) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Schwarzarbeit der Anlage Bewerbung
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
gemäß Ziffer 8.e) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Santkionsverordnung der Anlage
Bewerbung
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
(finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.(PQ [21]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach-
und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 8.g)
Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m.
Formblatt Versicherung der Anlage Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften
ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im
Falle der Zuschlagserteilung stellt
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Ziffer 8.h) Aufforderung
zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt
Umsatz der Anlage Bewerbung.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der
Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in
Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens
den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Blaustein: 5,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Blaubeuren: 4,5 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Erbach: 5,2 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 4 Ammendingen, Altheim, Schelklingen: 4,4 Mio. Euro netto zzgl.
MwSt.
Los 5: Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen: 5,4 Mio. Euro netto zzgl.
MwSt.
Los 6 Balzheim; Illerieden: 3,3 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 7 Lauterbach, Emeringen Obermarchtal: 2,2 Mio. Euro netto zzgl.
MwSt.
Los 8: Munderkingen 1,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Nachdem die Lose teils zeitgleich auszuführen sind, macht der
Auftraggeber von der in § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A vorgesehenen Möglichkeit
Gebrauch, den Mindestjahresumsatz in Bezug auf eine Gruppe von Losen
festzulegen, soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten
würde, die gleichzeitig auszuführen sind. In diesem Fall erhöht sich
der Mindestumsatz auf die Summe der zur Bezuschlagung an den
betreffenden Bieter anstehenden Lose (Bsp.: Bieter mit Mindestumsatz
2.500.000 Euro, je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im
Bereich der zu vergebenden Leistungen, würd den Zuschlag für Los A mit
Mindestumsatz 1.000.000 Euro und für Los B mit Mindestumsatz 2.500.000
Euro erhalten. Summe Mindestumsatz bei der zur Bezuschlagung
anstehender Lose beträgt aber 3.500.000 Euro je in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden
Leistungen= Bieter benötigt für die Bezuschlagung beider Lose einen
nachgewiesenen Umsatz von 3.500.000 Euro je in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden
Leistungen, wenn beide Lose bezuschlagt werden sollen, in denen er
Bestbieter ist. Beträgt sein Umsatz im Bereich der zu vergebenden
Leistungen je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren z.B. nur
2.700.000 Euro, kann nur ein Los bezuschlagt werden, weil die Summe der
Mindestumsätze nicht erreicht wird.) Bei mehreren Wahlmöglichkeiten
hinsichtlich der Auswahl der zur Bezuschlagung anstehenden Lose und
obsiegenden Bieter erfolgt diese nach Maßgabe der
Gesamtwirtschaftlichkeit aus Sicht des Auftraggebers.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft ad-diert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle
der wirt-schaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt
Verpflichtungserklärung Unterauf-tragnehmer.
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
(finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.(PQ [22]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt gemäß Ziffer 8.i) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt technische Ausrüstung der Anlage
Bewerbung.
-Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß
Ziffer 8.j) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen
Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Mitarbeiter der Anlage Bewerbung
Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind gemäß Ziffer 8.k) Aufforderung zur Bewerbung
am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Referenzen (1-3)
der Anlage Bewerbung. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu
aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von
eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend
sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu
machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder
Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der
Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen,
wobei min-estens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und
mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten
muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch
Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in
diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen,
also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
Bewerbergemeinschaft insgesamt die obigen Vorgaben zu den Referenzen
erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene
Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle
Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine
Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage
einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die
gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten
Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile
des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt
Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der
Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann
muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung
(finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung)
für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der
Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine
entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe
benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten
Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten
Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten
und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis
nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.(PQ [23]www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso
die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche
Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben
werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE
oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten
Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder
benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene
EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur
Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/04/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [24]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:franz.retzer@oew-breitband.de?subject=TED
7. http://www.oew-breitband.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
9. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
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11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F86EAF68-DB50-4B2F-96B1-7C2D4FFE32B8
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21. http://www.pq-verein.de/
22. http://www.pq-verein.de/
23. http://www.pq-verein.de/
24. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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