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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen - DE-Düsseldorf
Bauarbeiten für Rohrleitungen
Betonarbeiten
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Dokument Nr...: 647467-2022 (ID: 2022112209181822359)
Veröffentlicht: 22.11.2022
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DE-Düsseldorf: Bauarbeiten für Rohrleitungen
2022/S 225/2022 647467
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Uniper Global Commodities SE
Postanschrift: Holzstraße 6
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [6]alexander.meyer@uniper.energy
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uniper.energy
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Installation von Kabelkanälen und Leerrohren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Installation von Kabelkanälen und Leerrohren
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2022
Ende: 10/10/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 4590134810
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Anton Meyer GmbH & Co. KG
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 855 301.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
und § 135 GWB i.V.m § 9 LNGG vollumfänglich verwiesen.
Nach § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen
hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach §
135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Nach §
135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Nachprüfungsverfahren 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der
Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 LNGG (LNG Gesetz) kann abweichend von § 135
Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren in den Fällen des § 9
Absätze 2 und 3 LNGG bei Feststellung eines Verstoßes des Auftraggebers
im Sinne des § 135 Absatz 1 GWB auf Antrag des Auftraggebers oder von
Amts wegen ein Vertrag nicht als unwirksam erachtet werden, wenn nach
Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung des
Zweckes im Sinne des § 1 LNGG und des besonderen Interesses nach § 3
LNGG zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es rechtfertigen, die
Wirkung des Vertrages zu erhalten. Das besondere Interesse rechtfertigt
es in der Regel, die Wirkung des Vertrages zu erhalten. In Fällen des §
9 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 LNGG hat die Vergabekammer oder das
Beschwerdegericht alternative Sanktionen zur Feststellung der
Unwirksamkeit nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 Nr. 6 LNGG zu erlassen.
Im Übrigen wird auf die Regelungen des § 9 LNGG verwiesen.
Für die Auftraggeberin ist die folgende Vergabekammer zuständig:
Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [8]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45262300 Betonarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und
Kabelnetze
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Material inkl. Montage von Erdungsarbeiten sowie Arbeiten
mit Aufbeton und Betonkabelkanälen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/10/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 88 707.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Anton Meyer GmbH & Co. KG
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Lieferung von Material inkl. Montage von Erdungsarbeiten sowie Arbeiten
mit Aufbeton und Betonkabelkanälen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erhöhter Koordinationsaufwand durch Anbieterwechsel. Hohe Zusatzkosten
bei verzögerter Fertigstellung (durch Anbieterwechsel).
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 164 132.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 252 839.00 EUR
References
6. mailto:alexander.meyer@uniper.energy?subject=TED
7. http://www.uniper.energy/
8. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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