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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Wernberg-Köblitz
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Stadtplanung
Dokument Nr...: 647270-2022 (ID: 2022112209153822155)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Wernberg-Köblitz: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2022/S 225/2022 647270
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Wernberg-Köblitz
Postanschrift: Nürnberger Str. 124
Ort: Wernberg-Köblitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland
E-Mail: [6]wolfgang.geitner@wernberg-koeblitz.de
Telefon: +49 960492110
Fax: +49 9604921150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wernberg-koeblitz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25267
9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=25267
9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Schönerwiese Öffentlicher
Freiraum mit städtebaulicher Neuentwicklung" Markt Wernberg-Köblitz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist
- ein Städtebaulicher Entwurf für das Wettbewerbsgebiet mit
städtebaulicher Anordnung eines Rathauses in Zusammenhang mit
denkmalgeschütztem Bestand,
städtebaulicher Anordnung mehrerer Wohngebäude sowie ggf. Neugestaltung
der verkehrlichen Erschließung,
- die Planung eines öffentlichen Freiraums und
- die Planung einer öffentlichen Stellplatzanlage.
Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 21.000 m² groß. Es liegt östlich der
Wernberger Ortsmitte und umfasst hauptsächlich die sogenannte
Schönerwiese, die der Markt erworben hat. Er will auf dem Areal eine
öffentliche Freianlage mit Stellplatzanlage errichten. Außerdem sollen
die denkmalgeschütze Alte Mühle perspektivisch öffentlich genutzt
werden, ein neues Rathaus nahe dem Wernberger Marktplatz errichtet
werden und Wohngebäude entstehen, wofür ein städtebaulicher Entwurf und
ein Bebauungsplan beauftragt wird.
Der Planungswettbewerb wurde mit der Bayerischen Architektenkammer
abgestimmt und wird von der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet
Städtebauförderung, gefördert.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den
Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 1,5
Mio. EUR für die Freianlagen.
Der Auftragswert für den Städtebaulichen Entwurf liegt bei ca. 21.000
EUR.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum
Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben
und Eigenerklärungen abzugeben:
Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter,
Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten
Bewerbergemeinschaft bewerben. Formblatt Erklärung
Bewerbergemeinschaft mit Angabe der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils,
Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die
Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im
Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine
Bietergemeinschaft bilden werden.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Landschaftsarchitekten in
Zusammenarbeit mit Architekten oder Stadtplanern.
.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die
erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als
Landschaftsarchitekt und Stadtplaner/Architekt besitzen
2) dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3) dass sich kein Bewerber/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
mehrfach bewirbt,
4) dass sie das Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen
einhalten,
5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI
2021 für die Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage mindestens mit
den LPh. 2 bis einschließlich 8 vorliegt und
6) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 1,0 Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio.
für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder im Auftragsfall
abgeschlossen wird.
.
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 01.01.2013
abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je
Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zum Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
a. Angaben zum Unternehmen
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh. 8 (Monat/Jahr)
e. Fläche in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil
.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen,
erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu
den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
.
1. Referenz für die Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage
Fläche
6.000 m² oder mehr = 5,0 Punkte
5.000 m² oder mehr = 4,0 Punkte
4.000 m² oder mehr = 3,0 Punkte
3.000 m² oder mehr = 2,0 Punkte
2.000 m² oder mehr = 1,0 Punkte
weniger als 2.000 m² = 0 Punkte
.
Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
1 * Referenz Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage mit max. 5
Punkten = 5 Punkte
Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 5 Punkte
Es wird maximal eine Referenz bewertet.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet.
Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben
in den Formularen des Teilnahmeantrags vollständig gemacht wurden.
.
Im Falle eines Wettbewerbserfolgs sind alle Nachweise in Bezug auf die
Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung zusammen mit dem
Angebot vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekten, Architekten, Stadtplanern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
adlerolesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg, mit feil Architekten
Partnerschaft mbb, Regensburg
grabner huber lipp Landschaftschaftsarchitekten partnerschaft mbb,
Freising, mit BLAUWERK Architekten GmbH, München
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh, München
Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München, mit Pesch Partner
Architekten Stadtplaner GmbH, Stuttgart
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Städtebauliche Qualität
Gestalterische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der
Freianlagen und der Stellplatzanlage
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 09/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 18.000,-
2. Preis 13.000,-
3. Preis 6.000,-
Anerkennungen 6.000,-
Preissumme gesamt netto 43.000,-
zzgl. MwSt. 8.170,-
Preissumme gesamt brutto 51.170,-
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Martin Köstlbacher, Architekt und Stadtplaner
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin
Bernard Lorenz, Landschaftsarchitekt
Bernd Rohloff, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Dr. Hubert Schmid, Architekt und Stadtplaner, Regierung der Oberpfalz
Ralph Stadter, Architekt und Stadtplaner
Konrad Kiener, Erster Bürgermeister
Dieter Rosenberg, Dritter Bürgermeister
Dieter Buchner, Marktgemeinderat
Marianne Schieder, Marktgemeinderätin
Georg Schlögl, Marktgemeinderat
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind
ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum
Verfahren und zur Bewerberauswahl, die vor dem 09.12.2022 eingehen,
werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte
Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte
Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach
Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der
Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der
Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen
gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell
darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform
hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine
Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche
Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim
Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des
SPAM-Ordners.
.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14
Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung
der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft
im Wettbewerb entsprechen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 %
gewichtet.
.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder
vorgesehen:
Für das gesamte Wettbewerbsgebiet:
ggf. Überarbeitung Städtebaulicher Entwurf nach § 17 Abs. 2 HOAI 2021
in Verbindung mit Anlage 9 HOAI 2021 als Besondere Leistung mit den
Leistungsphasen 13
Für die Schönerwiese mit Stellplatzanlage:
Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Lph. 19
.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei
der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2
bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 Freianlagen) beauftragt, außer
es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung
aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die
Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen. Es
bleibt vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu
erteilen.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt
voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft
gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Auslober mit dem
Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild
Freianlagen sowie einen Vertrag für das Leistungsbild
Städtebaulicher Entwurf abschließen. Die Vergabe an eine
Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekt und Architekt/Stadtplaner
ist z. Z. nicht beabsichtigt, außer die Leistungen innerhalb eines
Leistungsbilds werden von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft
arbeitsteilig erbracht.
.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden
Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und
Eignung vorzulegen:
1) Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung
eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland:
Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes
Berufsregister als Landschaftsarchitekt und Architekt oder Stadtplaner
(jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen
die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung
nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU
aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
2) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der
Bewerberauswahl benannten Referenzen;
3) Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über
eine Versicherbarkeit im Auftragsfall für eine angemessenen
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
vorliegt: 1,0 Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio. für Sach und
Vermögensschäden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:wolfgang.geitner@wernberg-koeblitz.de?subject=TED
7. http://www.wernberg-koeblitz.de/
8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252679
9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=252679
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
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