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Ausschreibung: Fahrzeugabschleppdienste - DE-Wiesbaden
Fahrzeugabschleppdienste
Dokument Nr...: 647197-2022 (ID: 2022112209143522088)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
  DE-Wiesbaden: Fahrzeugabschleppdienste
   2022/S 225/2022 647197
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
   Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65197
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408d2cfe3-2be32f19980ceacb
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und
   amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches
   Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 9 562 598.50 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 84
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 7
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen
   (km 320,7)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 7
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze
   (km 344,2)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 49
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km
   121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 49
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt
   (km 178,1)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 44
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg
   (km 18,4)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 44
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt
   (km 48,6)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
   Los-Nr.: 15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
   Los-Nr.: 16
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
   Los-Nr.: 17
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
   Los-Nr.: 18
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
   Los-Nr.: 19
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
   Los-Nr.: 20
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
   Los-Nr.: 21
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
   Los-Nr.: 22
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
   Los-Nr.: 23
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
   Los-Nr.: 24
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
   Los-Nr.: 25
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
   Los-Nr.: 26
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
   Los-Nr.: 27
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
   Los-Nr.: 28
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
   Los-Nr.: 29
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
   Los-Nr.: 30
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-USINGEN-PST
   Los-Nr.: 31
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
   Los-Nr.: 32
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
   Los-Nr.: 33
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
   Los-Nr.: 34
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
   Los-Nr.: 35
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
   Los-Nr.: 36
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 66
   Los-Nr.: 37
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 37: Gebiet BAB A 66
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 3
   Los-Nr.: 38
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 3
   Los-Nr.: 39
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46)
   WI-Niedernhausen (km 143,7)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BAB A 3
   Los-Nr.: 40
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS
   (48) Raunheim (km 161,4)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
   Los-Nr.: 41
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
   Los-Nr.: 42
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
   Los-Nr.: 43
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 /
   HEFF-FRANKf.-PREV18
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
   Los-Nr.: 44
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
   Los-Nr.: 45
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
   Los-Nr.: 46
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 /
   HEFF-FRANKF.-PREV17
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
   Los-Nr.: 47
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
   Los-Nr.: 48
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
   Los-Nr.: 49
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
   Los-Nr.: 50
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
   Los-Nr.: 51
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
   Los-Nr.: 52
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
   Los-Nr.: 53
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
   Los-Nr.: 54
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
   Los-Nr.: 55
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 55: Gebiet BAB A 3
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
   Los-Nr.: 56
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 56: Gebiet BAB A 66
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
   Los-Nr.: 57
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 57: Gebiet BAB A 45
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
   Los-Nr.: 58
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
   Los-Nr.: 59
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 59: Gebiet BAB A 66
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
   Los-Nr.: 60
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 60: Gebiet BAB A 66
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
   Los-Nr.: 61
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
   Los-Nr.: 62
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
   Los-Nr.: 63
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 63: Gebiet A 661
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
   Los-Nr.: 64
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
   Los-Nr.: 65
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
   Los-Nr.: 66
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
   Los-Nr.: 67
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
   Los-Nr.: 68
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-DIEBURG-PST
   Los-Nr.: 69
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
   Los-Nr.: 70
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
   Los-Nr.: 71
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
   Los-Nr.: 72
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
   Los-Nr.: 73
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
   Los-Nr.: 74
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
   Los-Nr.: 75
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
   Los-Nr.: 76
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
   Los-Nr.: 77
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
   Los-Nr.: 78
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
   Los-Nr.: 79
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
   Los-Nr.: 80
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
   Los-Nr.: 81
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
   Los-Nr.: 82
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
   Los-Nr.: 83
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
   Los-Nr.: 84
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
   und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
   Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
   Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
   Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
   Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
   + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
   wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
   und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
   Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
   Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
   Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   maximal einseitig abrufen darf. Er
   entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
   geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
   Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
   Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
   der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
   Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
   (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
   Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
   Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
   automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
   der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
   Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
   Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
   Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende
   Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
   1. Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
   Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
   anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil des
   Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-beitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfol-ge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage
   ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen
   Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs
   (6) Monate - nachzuweisen.
   Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
   Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
   (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
   Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes
   ihrer Mitglieder einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
   einzureichen.
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister als Bestandteil seines / ihres Angebots einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
   Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der
   letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) er-sichtlich ist.
   Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
   a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
   Angebot einreicht:
   Lose 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80;
   b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
   Angebot einreicht:
   Lose 1, 2, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33,
   34, 35, 54, 66, 69, 78, 79;
   c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
   Angebot einreicht:
   Lose 25, 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12,
   13, 19, 20, 21, 22, 36, 37, 38, 39, 40, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56,
   57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84;
   im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem
   der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und
   2021).
   Soweit ein Bieter beispielsweise einen Jahresumsatz (netto) in Höhe
   123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte,
   hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle
   Lose der Kategorie a) und b).
   Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
   tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des
   Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).
   Bei Bietergemeinschaften ist in jedem der letzten drei (3)
   Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) der jeweilige tätigkeitsbezogene
   Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu
   addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je
   Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
   Mindestanforderung.
   Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter
   hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
   einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser
   EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die
   weiteren Bedingungen für den Auftrag insbesondere Kapitel 11 der Anlage
   802 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/12/2022
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/12/2022
   Ortszeit: 13:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht be-rücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   er-gangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408d2cfe3-2be32f19980
ceacb
   9. https://vergabe.hessen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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