(1) Searching for "2022112209143522088" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Fahrzeugabschleppdienste - DE-Wiesbaden
Fahrzeugabschleppdienste
Dokument Nr...: 647197-2022 (ID: 2022112209143522088)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Wiesbaden: Fahrzeugabschleppdienste
2022/S 225/2022 647197
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [6]SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408d2cfe3-2be32f19980ceacb
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und
amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches
Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 9 562 598.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 84
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 7
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen
(km 320,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 7
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze
(km 344,2)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 49
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km
121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 49
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt
(km 178,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 44
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg
(km 18,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 44
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt
(km 48,6)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 66
Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 37: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46)
WI-Niedernhausen (km 143,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BAB A 3
Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS
(48) Raunheim (km 161,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 /
HEFF-FRANKf.-PREV18
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 /
HEFF-FRANKF.-PREV17
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 55: Gebiet BAB A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 56: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 57: Gebiet BAB A 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 59: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 60: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 63: Gebiet A 661
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Los-Nr.: 75
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Los-Nr.: 76
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Los-Nr.: 77
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Los-Nr.: 78
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Los-Nr.: 79
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Los-Nr.: 80
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Los-Nr.: 81
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Los-Nr.: 82
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
Los-Nr.: 83
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Los-Nr.: 84
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen
und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die
Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit
+ Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im
wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung
und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem
Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung
maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen
geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller
Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit
der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr
(max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der
Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen
Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die
automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss
der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der
Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende
Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende
Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-beitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfol-ge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen
Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs
(6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes
ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
einzureichen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister als Bestandteil seines / ihres Angebots einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der
letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) er-sichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
Angebot einreicht:
Lose 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80;
b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
Angebot einreicht:
Lose 1, 2, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33,
34, 35, 54, 66, 69, 78, 79;
c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein
Angebot einreicht:
Lose 25, 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12,
13, 19, 20, 21, 22, 36, 37, 38, 39, 40, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56,
57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84;
im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem
der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und
2021).
Soweit ein Bieter beispielsweise einen Jahresumsatz (netto) in Höhe
123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte,
hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle
Lose der Kategorie a) und b).
Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).
Bei Bietergemeinschaften ist in jedem der letzten drei (3)
Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) der jeweilige tätigkeitsbezogene
Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu
addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je
Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderung.
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter
hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser
EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die
weiteren Bedingungen für den Auftrag insbesondere Kapitel 11 der Anlage
802 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht be-rücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
er-gangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:SG121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18408d2cfe3-2be32f19980
ceacb
9. https://vergabe.hessen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|