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Ausschreibung: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr - DE-Mainz
Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
Dokument Nr...: 647205-2022 (ID: 2022112209142822081)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
DE-Mainz: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
2022/S 225/2022 647205
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Mainz
Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [6]verdingungsstelle@stadt.mainz.de
Telefon: +49 6131-12-2263
Fax: +49 6131-12-2071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.mainz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kompletterneuerung von 40 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz und
Softwarekomponenten des Verkehrsrechners
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder
Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Innerhalb des Stadtgebietes Mainz sollen 40 Lichsignalanlagen erneuert
werden. Ebenso Softwarekomponenten des steuernden Verkehrsrechners.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 679 042.44 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Verkehrsabteilung des 61-Stadtplanungsamtes beabsichtigt zunächst
die Kompletterneuerung von 40 alten Lichtzeichenanlagen innerhalb des
Stadtgebietes Mainz. Darüber hinaus die Erneuerung von
Softwarekomponenten des städtischen Verkehrsleitrechners auf den
aktuellen Stand der Technik, um hierdurch aktuelle und bereits für die
Zukunft geplante Projektvorhaben zur Optimierung der Verkehrssteuerung
im Stadtgebiet zu ermöglichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach unserem Kenntnisstand ist nur die Fa. Siemens Mobility GmbH (im
folgenden Siemens) in der Lage, die fachlichen und technischen
Anforderungen, in Zusammenhang mit der Kompletterneuerung der
Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Mainz zu erfüllen, so dass hierdurch
bedingt kein Wettbewerb vorhanden ist.
Dabei sind folgende fachlichen, technischen, kaufmännischen und
sicherheitsrelevanten Anforderungen der Stadt Mainz ausschlaggebend:
a) Zur Verwendung kommen ausschließlich Steuergeräte mit einer
Ausgangsspannung von 24 Volt. Diese werden nur von Siemens angeboten.
Steuergeräte von Mitbewerbern arbeiten mit einer 40
Volt-Ausgangsspannung und müssten zunächst durch einen zusätzlichen
Trafo am Signalmast auf 24 Volt reduziert werden. Die vorhandene
Infrastruktur lässt die Aufnahme von zusätzlichen Komponenten nur sehr
eingeschränkt zu. Außerdem entspricht dieses Verfahren, nicht den
Anforderungen der Stadt Mainz.
b) Ziel der Stadt Mainz ist ein flächendeckender Ausbau der bestehenden
1-Watt-Technologie mit Sternverkabelung vom Steuergerät zu den
Signalgebern. Eine andere Vorgehensweise würde einen flächendeckenden
Austausch der Verkabelung erforderlich machen, was zu unverhältnismäßig
hohen Zusatzkosten führen würde. Zusätzlich würde dies einhergehen mit
notwendigen, äußerst komplexen und aufwändigen Tiefbauarbeiten an allen
Lichtsignalanlagen, die zu tagelangen und mitunter erheblichen
Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs führen würden.
c) Im Zuge von notwendigen Erweiterungen der Bestandsverkabelung
ermöglicht es nur die 24-Volt Technologie von Siemens, wesentlich
dünnere Kabel zu verwenden, als dies bei anderen Ausgangsspannungen
erforderlich wäre. Dies hat den Vorteil, dass die Kabel in die
bestehende Verrohrung eingezogen werden können. Durch die Nutzung der
Bestandsverkabelung können ebenfalls umfangreiche Tiefbauarbeiten
vermieden werden.
d) Die Stadt Mainz fordert zur Ansteuerung und Überwachung der
Signalgeber mit 1-Watt-Technologie eine zentrale Lampenschalter-Technik
im Steuergerät. Damit wird eine größere Flexibilität der
Lampenschalterbelegung für zukünftige Änderungen und Erweiterungen an
den Lichtsignalanlagen sichergestellt. Diese Kombination aus
1-Watt-Technolgie und zentraler Lampenschaltertechnik wird nach
aktuellem Kenntnisstand, derzeit nur von Siemens angeboten.
e) Die Lichtsignalanlagen müssen an den vorhandenen Verkehrsrechner der
Stadt Mainz angeschlossen werden. Die Stadt Mainz hat das sehr sichere
und marktführende Datenübertragungsprotokoll CANTO von Siemens im
Einsatz. Lösungen anderer Anbieter basieren auf dem
Datenübertragungsprotokoll OCIT. Die hohen sicherheitsrelevanten
VPN-Verschlüsselungsanforderungen der Stadt Mainz werden durch OCIT
nicht vollständig erfüllt. Außerdem werden über das
Datenübertragungsprotokoll OCIT zurzeit nicht alle notwendigen Daten
für aktuelle und bereits für die Zukunft geplanten Projektvorhaben zur
Optimierung der Verkehrssteuerung im Stadtgebiet Mainz übertragen.
f) Eine Kombination von zwei verschiedenen, nicht 100 % miteinander
kompatiblen Technologien, führt unmittelbar zu einer teilweise
doppelten und redundant auszulegenden Technologie- und
Datensicherheitsarchitektur. Diese Zweigleisigkeit wiederrum ist
risikobehaftet und kann auch zu einer Reduzierung der
Betriebsbereitschaft der Signalanlagen und damit zu einer Erhöhung des
Verkehrssicherheitsrisikos in Mainz führen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Yunex GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 16
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 3 700 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 679 042.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [9]http://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [11]http://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße gegen das Vergaberecht sind bei der
Vergabestelle gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 innerhalb von 10 Kalendertagen
zu rügen. Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge
nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]http://mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022
References
6. mailto:verdingungsstelle@stadt.mainz.de?subject=TED
7. https://www.mainz.de/
8. mailto:vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
9. http://mwvlw.rlp.de/
10. mailto:vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
11. http://mwvlw.rlp.de/
12. http://mwvlw.rlp.de/
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