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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Osnabrück
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 646938-2022 (ID: 2022112209104521819)
Veröffentlicht: 22.11.2022
*
  DE-Osnabrück: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2022/S 225/2022 646938
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale
   Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
   Postanschrift: Am Schölerberg 1
   Ort: Osnabrück
   NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 49082
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@Lkos.de
   Fax: +49 541/501-61100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.landkreis-osnabrueck.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDQC/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDQC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau -
   Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne
   Badewassertechnik)
   Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 198
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne
   Badewassertechnik) für die Sanierung des Freibades Fürstenau
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Freibad Fürstenau Wegemühle 4 49584 Fürstenau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Sanierung des von ihr
   betriebenen Freibades in Fürstenau.
   Das Freibad besteht aus drei separaten Becken, einem Schwimmerbecken
   (460 qm Wasserfläche), einem Nichtschwimmerbecken (280 qm Wasserfläche)
   und einem Kleinkinderbecken. Die Beckenbauwerke aus Beton sind abgängig
   und die Wasseraufbereitung / das Durchströmungssystem entspricht nicht
   den aktuellen Vorschriften. Im Bereich der Badewassertechnik wurden
   2010 Teilbereiche erneuert. Die bestehende Technik ist auf die
   Komptabilität mit einem Durchströmungssystem zu überprüfen.
   Die Gebäude befinden sich teilweise noch im Ursprungszustand aus den
   1950er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Das Technikgebäude weist
   Risse auf und muss auf Standsicherheit überprüft werden.
   Bei einer Sanierung sind die Belange der Barrierefreiheit zu
   berücksichtigen. Die Gebäudetechnik soll auf einen aktuellen Stand
   gebracht werden und die Räumlichkeiten sind insgesamt an heutige
   Anforderungen anzupassen.
   Als Energieträger für die Beheizung der Becken wird aktuell Gas
   verwendet. Eine Reduzierung des Wärme- und Energiebedarfes ist geplant.
   Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres
   Heizkonzept umgestellt werden.
   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und
   Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die
   Planungsleistungen umfassen unter anderem
   ? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
   ? die Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI 2021,
   ? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 (ohne
   Badewassertechnik),
   ? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 und
   ? SiGeKo-Leistungen.
   Die Planungsleistungen für die Badewassertechnik werden in einem
   separaten Verfahren vergeben.
   Für die Baumaßnahme sollen Fördergelder über verschiedene
   Förderprogramme beantragt werden. Die Fristen und Vorgaben aus den
   Förderbescheiden sind zwingend einzuhalten. Die Beantragung der
   Fördermittel läuft in Abstimmung mit dem AN.
   Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen:
   Zunächst wird die Stufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Dabei ist das gesamte
   Freibadgelände inkl. Sozialtrakt zu betrachten und beplanen.
   Bei positivem Förderbescheid erfolgt die Weiterbeauftragung des AN für
   Stufe 2 (LPH 4-9). Bei
   negativem Förderbescheid behält sich der AG vor, die Leistungen gar
   nicht abzurufen bzw. innerhalb
   eines Zeitraumes von 5 Jahren die weiteren Stufen zu beauftragen.
   Für die 2. Stufe behält der AG sich vor, Bauabschnitte einzurichten und
   diese jeweils stufenweise zu
   beauftragen (siehe Anlage - mögliche Bauabschnitte).
   Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne
   Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
   Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke
   bewilligt werden, behält der AG
   sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die
   Stufe 2 für den Bauabschnitt der
   Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 29/09/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
   erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl.
   die Tabelle "01 - Teilnahmewettbewerb - Bewertung der Teilnahmeanträge"
   in den Teilnahmeunterlagen --> Ordner "Sonstiges".
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
   Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages
   beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 werden mit dem Abschluss
   des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich
   lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch
   auf Übertragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht.
   Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne
   Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
   Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke
   bewilligt werden, behält der AG
   sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die
   Stufe 2 für den Bauabschnitt der
   Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag
   mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über das Bestehen
   einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1
   Nr. 3 VgV ist dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen, ggf. ergänzt um
   die Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die
   geforderten Summen (min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio.
   EUR für sonstige Schäden) erhöht werden kann
   Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur
   Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen
   Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung
   vorzulegen): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- /
   Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis.
   - Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die
   Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende
   Dokumente" die Vordrucke "Referenzblatt Objektplanung", "Referenzblatt
   Objektplanung - Beckenbauwerk" und "Referenzblatt Technische
   Gebäudeausrüstung".
   Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren
   Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der
   Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten
   Bauaufgabe eignen sollte.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 75 VgV
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/12/2022
   Ortszeit: 10:45
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 27/01/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der
   Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so
   haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
   Textform darauf hinzuweisen.
   Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische
   Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen
   ist nicht gestattet.
   Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens XX.XX.XXXX ausschließlich
   an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die
   Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
   Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über
   eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der
   Vergabeplattform ist nicht zulässig!
   Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten
   gem. § 77 VgV nicht erstattet.
   Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den
   Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende
   Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann
   nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
   wird (Abwehrklausel).
   Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
   nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
   Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie
   beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer
   Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale
   Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und
   gespeichert.
   Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck
   der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der
   Daten an Dritte.
   Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die
   Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als
   zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren
   gespeichert.
   Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
   erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter
   [10]www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
   Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDQC
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2
   des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
   unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
   Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB
   unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
   als 15 Kalendertage vergangen sind.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
   Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
   der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem
   Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der
   Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/11/2022
References
   6. mailto:vergabe@Lkos.de?subject=TED
   7. https://www.landkreis-osnabrueck.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDQC/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYDQC
  10. http://www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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