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Ausschreibung: Verlagsdienste - DE-Bochum
Verlagsdienste
Dokument Nr...: 645298-2022 (ID: 2022112109520221224)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Bochum: Verlagsdienste
   2022/S 224/2022 645298
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
   Industrie
   Postanschrift: Hunscheidtstr. 18
   Ort: Bochum
   NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44789
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]id-vergabe@bgrci.de
   Telefon: +49 6221/5108-48140
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bgrci.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E19327423
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E19327423
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verlags- und Medienpartnerschaft: Herstellung von neuen Schriften und
   Medien
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79970000 Verlagsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftragsgegenstand umfasst die Herstellung von neuen Schriften und
   Medien. In Verfolgung ihres gesetzlichen Auftrags, Arbeitsunfälle sowie
   Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
   stellt die Auftraggeberin ein vielfältiges Medienangebot zur Verfügung.
   Dieses beinhaltet neben klassischen Printmedien auch Web-Applikationen
   und Online-Medien. Gegenstand der Ausschreibung sind die
   medienübergreifende und umfassende Herstellung von Schriften und Medien
   der BG RCI. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
    Koordinationsleistungen  Bildredaktion  Redaktion  Satz und
   Gestaltung  Fotografie  Lektorat  Datenmanagement 
   Kreativleistungen  Softwareproduktion Für die Zwecke des
   Auftragsgegenstandes wird ein entsprechender Rahmenvertrag geschlossen.
   Nähere Informationen zum Leistungsumfang können den
   Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 900 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung sind die medienübergreifende und
   umfassende Herstellung von Schriften und Medien der BG RCI. Hierzu
   zählen unter anderem folgende Leistungen:
    Koordinationsleistungen  Bildredaktion  Redaktion  Satz und
   Gestaltung  Fotografie  Lektorat  Datenmanagement 
   Kreativleistungen  Softwareproduktion
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 600 Punkte
   Preis - Gewichtung: 400 Punkte
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   In einem mehrstufigen Verfahren werden 5 Bewerber ausgewählt, die zur
   Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Gehen mehr als 5
   wertungsfähige Teilnahmeanträge zu, werden nur die 5 Bewerber mit der
   höchsten Gesamtpunkzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand entscheidet das Los.
   Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin überprüft, ob sie
   rechtzeitig eingegangen sind, an den vorgesehenen Stellen
   unterschrieben wurden, alle verlangten Erklärungen nach den Ziffern
   III.1.1), III.1.2) und III.1.3) enthalten und die Mindestbedingungen
   erfüllen. Sodann erfolgt die weitere Auswahl unter den nicht bereits
   ausgeschlossenen Bewerbern nach folgenden Kriterien (vgl. Anlage 6 der
   Teilnahmeantragsunterlagen).
   1. Bewerber Referenzbezeichnung oder Projektname (Pflichtangabe,
   Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Angabe, von welchem
   Unternehmen die Referenz eingebracht wird (z. B. Bewerber /
   Nachunternehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft)
   (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe). Angabe des
   Namens des die Referenz einbringenden Unternehmens (bei Einzelbewerbern
   das Unternehmen selbst) (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei
   Nicht-Angabe).
   2. Kontaktdaten zur Referenz Name und Anschrift des Auftraggebers
   (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei Nicht-Angabe).
   Ansprechpartner beim Auftraggeber (Pflichtangabe, Ausschluss der
   Referenz bei Nicht-Angabe). Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des
   Ansprechpartners (Pflichtangabe, Ausschluss der Referenz bei
   Nicht-Angabe). Ausführungszeitraum (Pflichtangabe, Ausschluss der
   Referenz bei Nicht-Angabe oder zu alter Referenz). Beachte: die
   Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der
   Zeitpunkt des effektiven Vertragsendes sowie das Datum der
   Veröffentlichung des vorliegenden Vergabeverfahrens).
   3. Rahmenbedingungen zur Referenz Netto-Auftragswert der Referenz in
   TEUR; pro 80 TEUR 1 Punkt;  400 TEUR 5 Punkte. Handelt es sich bei der
   Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB?:
   nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte. Das Referenzprojekt hatte eine
   Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte.
   Dieses Referenzprojekt beinhaltete die kreative Erarbeitung von
   Informationsmedien: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte. Dieses
   Referenzprojekt beinhaltete die Nutzung und Organisation digitaler
   Medien: nein: 0 Punkte; ja: 5 Punkte.
   3. Zusammenfassende Beschreibung der Referenz Vergleichbarkeit der
   Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens: Beschreiben Sie
   das Referenzprojekt mit Bezug auf die folgenden Anforderungen (pro
   Referenz max. 8 Seiten á DIN-A4):
   (1.) "Art der erbrachten Leistungen", (2.) Umfang der erbrachten
   Leistungen und (3.) Komplexität der erbrachten Leistungen 1. Art der
   erbrachten Leistungen (25 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die Art
   der erbrachten Leistungen, die in der jeweiligen Referenz durchgeführt
   wurde. Gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein:
   Handelte es sich um die Erarbeitung eines medialen Gesamtkonzeptes
   (inkl. Koordinationsleistungen, redaktioneller Arbeit, Datenmanagement,
   Kreativleistungen und digitalen Medien)? Worin lag der Schwerpunkt des
   Projektes? Welche Leistungen waren im Einzelnen enthalten? Beinhaltete
   das Projekt Kreativleistungen? 2. Umfang der erbrachten Leistungen (25
   Punkte): Bitte beschreiben Sie hier den Umfang der erbrachten
   Leistungen, die in der jeweiligen Referenz durchgeführt wurden. Gehen
   Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein: Wie viele
   Publikationen wurden entworfen und veröffentlicht? 3. Komplexität der
   erbrachten Leistungen (25 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die
   Komplexität der Leistungen, die in der jeweiligen Referenz erbracht
   wurden. Gehen Sie dabei bitte auf die Verknüpfung von digitalen und
   Printmedien sowie auf die Erarbeitungsprozesse neuer Medienangebote
   ein.
   In den Kriterien können jeweils bis zu 25 Punkte erreicht werden. Es
   werden 0/5/10/15/20 oder 25 Punkte vergeben. Andere Punktehöhen
   (beispielsweise 17 Punkte) können nicht erzielt werden.
   Die Bewertung der Kriterien erfolgt wie folgt:
    Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen
   Leistung vollumfänglich vergleichbar: 25 Punkte  Die Referenz ist im
   jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung im hohen Maße
   vergleichbar: 20 Punkte  Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit
   der ausgeschriebenen Leistung im befriedigenden Maße vergleichbar: 15
   Punkte  Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der
   ausgeschriebenen Leistung im ausreichenden Maße vergleichbar: 10 Punkte
    Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen
   Leistung im geringen Maße vergleichbar: 5 Punkte  Die Referenz ist im
   jeweiligen Kriterium mit der ausgeschriebenen Leistung nicht
   vergleichbar: 0 Punkte
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Dieser Vertrag beginnt nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens
   am 31. Dezember 2026, jedenfalls aber sobald das Auftragsvolumen in
   Höhe von EUR 900.000 erreicht ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bewerber oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden:
   Bewerbergemeinschaft) bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV
   verweist, müssen zur persönlichen Lage und Zuverlässigkeit folgende
   Eigenerklärungen abgeben:
   a) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaftgemeinschaft keine Kenntnis über einen
   Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt/vorliegen.
   b) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach §
   124 GWB vorliegt/vorliegen.
   c) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §
   19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   d) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §
   21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
   Die Eigenerklärungen sind Teil der Unterlagen für den
   Teilnahmewettbewerb.
   Der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft hat die
   geforderten Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage,
   Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jeweils der
   einzelnen Mitglieder mit der Bewerbung vorzulegen.
   Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen
   im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten
   (nachfolgend gemeinsam andere Unternehmen, vgl. § 47 VgV) gilt
   Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht
   benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es
   muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden.
   Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht
   möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren
   Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen
   der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen
   ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen,
   aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen
   Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die
   engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und
   den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich
   zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen
   sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen
   bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden
   Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind
   innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist  die ggf.
   nur wenige Tage beträgt  einzureichen.
   Weiterhin werden folgende Angaben benötigt:
   Sie sind ein KMU (Kleinst-/Klein- oder Mittelunternehmen): Ja/Nein
   (Unter KMU versteht man Unternehmen, deren Beschäftigtenzahl unter 250
   Personen liegt und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt.)
   Sie sind im Handelsregister eingetragen: Ja/Nein
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden:
   Bewerbergemeinschaft) bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV
   verweist, müssen zur wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit folgende Eigenerklärung abgeben:
   Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz mit Leistungen im Bereich
   Herstellung von Schriften und Medien aus den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen
   im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten
   (nachfolgend gemeinsam andere Unternehmen, vgl. § 47 VgV) gilt
   Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht
   benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es
   muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden.
   Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht
   möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren
   Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen
   der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen
   ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen,
   aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen
   Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die
   engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und
   den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich
   zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen
   sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen
   bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   müssen jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu
   erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten
   Informationen sind innerhalb einer von der Vergabestelle zu
   bestimmenden Frist  die ggf. nur wenige Tage beträgt  einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bewerber muss nachweisen, dass seine Umsatzerlöse der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils in jedem Jahr mindestens 400
   TEUR betragen haben. Die Umsätze einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
   werden kumuliert berücksichtigt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber haben die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   durch Referenzprojekte nachzuweisen. Jeder Bewerber legt mit seinem
   Teilnahmeantrag mindestens 1 Referenz vor. Aus Sicht der Vergabestelle
   sind zum Nachweis der Eignung in der Regel 3 vergleichbare Leistungen
   ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten
   Referenzen berücksichtigt. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge
   werden 3 Referenzen herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen
   abgegeben, werden nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung
   einbezogen. Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag beziehungsweise
   einen Auftrag beziehen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für
   denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern
   nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die Referenzen dürfen
   nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt des
   effektiven Vertragsendes sowie das Datum der Veröffentlichung des
   vorliegenden Vergabeverfahrens). Die Bewertung der Referenzen erfolgt
   auf Basis der in der Anlage 6 beschriebenen Kriterien. Die Referenzen
   sollen auf jeweils maximal 8 DIN-A4-Seiten einseitig dargestellt
   werden. Die Darstellung soll wie unten dargestellt gegliedert werden:
    Referenzbezeichnung oder Projektname,
    von welchen Unternehmen wird die Referenz eingebracht (z. B.
   Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
    Name des die Referenz einbringenden Unternehmens,
    Name und Anschrift des Auftraggebers,
    Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder
   E-Mailadresse,
    Ausführungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
    Netto-Auftragswert der Referenz in TEuro,
    Angabe, ob es sich bei der Referenz um einen öffentlichen
   Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelt,
    Vetragslaufzeit (MM/JJJJ bis MM/JJJJ)  Angabe zur kreativen
   Erarbeitung von Informationsmedien  Angabe zur Nutzung und
   Organisation digitale Medien  Zusammenfassende Beschreibung der
   Referenz (siehe Ziffer II.2.9)),
   Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag bzw. einen Auftrag beziehen.
   Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht
   wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen
   gewertet werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein
   (Zeitpunkt des Vertragsendes).
   Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die vom Bewerber bzw. von
   den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden:
   Bewerbergemeinschaft) oder von Unternehmen, auf deren Ressourcen der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung
   nach § 47 VgV verweist, jeweils als verantwortliches Unternehmen
   erbracht wurden. Bei Bewerberrgemeinschaften ist es ausreichend, wenn
   deren Mitglieder zusammen mindestens eine vergleichbare Leistung
   angeben.
   Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen
   im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten
   (nachfolgend gemeinsam andere Unternehmen, vgl. § 47 VgV) gilt
   Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht
   benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es
   muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden.
   Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht
   möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren
   Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen
   der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen
   ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen,
   aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen
   Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die
   engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und
   den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des
   Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich
   zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen
   sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen
   bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen
   jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden
   Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind
   innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist  die ggf.
   nur wenige Tage beträgt  einzureichen.
   Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der in Ziffer II.2.9)
   beschriebenen Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es muss mindestens 1 Referenz angegeben werden, die nach Art, Umfang
   und Schwierigkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar
   ist, und die erforderlichen unter Ziffer II.2.9) genannten
   Mindestinformationen enthält. Bei Bewerbergemeinschaften ist es
   ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens 1 vergleichbare
   Referenz angeben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 24/01/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt..
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:id-vergabe@bgrci.de?subject=TED
   7. http://www.bgrci.de/
   8. https://www.subreport.de/E19327423
   9. https://www.subreport.de/E19327423
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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