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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung
Rechtsberatung
Dokument Nr...: 645852-2022 (ID: 2022112109441420664)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
   2022/S 224/2022 645852
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
   Servicestelle Vergabe
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488496
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488496
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratung des BMDV zur Einrichtung einer gemeinwohlorientierten
   Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2280/StrG-Tr-DB AG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79410000 Unternehmens- und Managementberatung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zur Umsetzung der klima- und verkehrspolitischen Ziele aus dem
   Koalitionsvertrag ist die Erstellung eines Ansatzes für eine
   Transformation der Organisation, Finanzierung und Steuerung der
   Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG erforderlich. In diesem
   Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Vorbereitung und Begleitung
   des Transformationsprozesses im Auftrag des BMDV benötigt.
   Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMDV durch die Entwicklung von
   Modellen zur Organisation, Steuerung und Finanzierung der neuen
   Infrastrukturgesellschaft unter Berücksichtigung der politischen Ziele
   des Koalitionsvertrages und daraus abgeleiteter Unterziele sowie durch
   Klärung von rechtlichen und (betriebs-)wirtschaftlichen Einzelfragen
   und Zusammenhängen hierzu. Darüber hinaus begleitet der AN das Vorhaben
   durch Dialogprozesse, Kommunikation und Moderation. Während der
   Umsetzungsphase begleitet der AN das BMDV zu Konkretisierungs- und
   Ausgestaltungsfragen in juristischer und ökonomischer Hinsicht. Eine
   Beratung der im Folgeprozess neu gegründeten Infrastrukturgesellschaft
   ist nicht von diesem Auftrag erfasst.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 6 351 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79111000 Rechtsberatung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
   Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die
   Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem
   anderen Ort zu erbringen sind.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
   - In AP 1 (Entwicklung einer Gesellschaftsstruktur für die neue InfraG)
   soll ermittelt werden, welche Organisationsformen inkl. Rechtsform für
   die InfraG unter Berücksichtigung der Beibehaltung der grundsätzlichen
   Konzernstruktur (InfraG unter dem Dach einer Aktiengesellschaft)
   möglich sind und inwiefern dabei die Ausrichtung am Ziel der
   Gemeinwohlorientierung möglich ist.
   - Schwerpunkt von AP 2 (Entwicklung eines Finanzierungsmodells) bildet
   eine vergleichende Betrachtung konkreter Finanzierungsmodelle für die
   InfraG. Ziel ist es, die vorrangig aus dem
   Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) abgeleitete Komplexität des
   bestehenden Modells durch einfache Strukturen zu verringern und die
   Transparenz des Mitteleinsatzes zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll
   die (teilweise) Finanzierung von Vorhaben durch den Bund und die
   Finanzierung von Maßnahmen durch Nutzungsentgelte berücksichtigt
   werden. Außerdem sollen die möglichen Auswirkungen der neuen
   DB-Strategie einer Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)
   auf die Finanzierungsstrukturen beurteilt und sich aus dieser Strategie
   für den Bund ergebende Prüfaufträge bearbeitet werden.
   - Um die Ziele des Bundes erfüllen zu können, sollen im Rahmen des AP 3
   (Entwicklung eines Steuerungsmodells) Instrumente entwickelt werden,
   die eine gezielte, effiziente und aktive Steuerung der InfraG durch den
   Bund ermöglichen. Ziel des Bundes ist es, dergestalt auf die InfraG
   einwirken zu können, dass eine (im Sinne des Gemeinwohls) qualitativ
   hochwertige, verlässliche Infrastruktur bereitgestellt werden wird, die
   sich an den Bedürfnissen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der
   Fahrgäste und des Güterverkehrs orientiert.
   - In AP 4 (Zusammenführung Gesamtmodell) sollen enge Interdependenzen
   zwischen Gesellschaftsstruktur, Finanzierungs- und Steuerungsmodell
   berücksichtigt und ein Gesamtmodell entworfen werden.
   - Das AP 5 (Begleitung Dialogprozesse sowie Umsetzungsphase) beinhaltet
   den Austausch mit der DB AG und sonstigen betroffenen oder
   interessierten Akteuren während des gesamten Prozesses (AP 5.1) sowie
   die Begleitung des Bundes in der Umsetzungsphase der Modelle (AP 5.2).
   Hierzu sollen der Branchendialog sowie erforderliche Abstimmungs- und
   Einbindungsprozesse bezogen auf berührte Bundesbehörden (z.B.
   Bundesministerium der Finanzen, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesnetzagentur)
   unterstützt werden.
   - Das AP 6 (Projekt- und Qualitätsmanagement) beinhaltet ein
   umfassendes und zielgerichtetes Projekt- und Qualitätsmanagement.
   *****
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept - Themenbereich:
   Finanzierungsmodell / Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept - Themenbereich:
   Interdependenzen zwischen Gesellschafts-, Finanzierungs- und
   Steuerungsmodell / Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement und Zeitplanung /
   Gewichtung: 10
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 6 351 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG kann die Vertragslaufzeit im Falle von unvorhersehbaren
   Verzögerungen, die durch Dritte, politische Entscheidungen oder durch
   unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, um maximal 12 Monate
   verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9
   Absatz (7) des Vertrags ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden,
   beispielsweise weil unvorhersehbare Ergänzungen bei den Arbeiten zu
   Gesellschafts-, Finanzierungs- oder Steuerungsmodell oder deren
   integrierte Gesamtbetrachtung eine deutlich umfangreichere
   Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG
   einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue
   Vergütungsobergrenze festsetzen.
   Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
   erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
   realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im
   Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.
   Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht
   nicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben)
   vorzulegen:
   a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
   Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die
   unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
   Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
   Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
   Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterium Nr.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
   hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und
   diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
   (Formblatt F2).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu Nr. 2: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens
   die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
   - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000  pauschal je
   Schadensfall
   - Für Vermögensschäden mindestens 10.000.000  je Schadensfall
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterium Nr.3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen
   Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen,
   Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
   Bieters geben.
   Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit bei der Prüfung und
   Eruierung von Handlungsalternativen zur gesellschaftsrechtlichen
   Ausgestaltung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 40
   Mio. Euro zum Zeitpunkt der Tätigkeit.
   *****
   Eignungskriterium Nr.3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen
   Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen,
   Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
   Bieters geben.
   Bereich: Gutachterliche, wissenschaftliche oder beratende Tätigkeit zu
   Instrumenten der Finanzierung der Deutschen Bahn AG durch den Bund.
   (Die Referenzen müssen nicht als Auftragnehmer der DB AG oder
   verbundener Unternehmen erbracht worden sein.)
   *****
   Eignungskriterium Nr.3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen
   Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen,
   Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
   Bieters geben.
   Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit zu Instrumenten für
   die Steuerung von Unternehmen
   *****
   Eignungskriterium Nr.4.1 (Besondere Bedinung):
   Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der
   Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen
   (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich
   anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen
   gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
   oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum
   Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und
   ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder
   sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
   ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen
   zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im
   Einzelfall ausgeschlossen.
   *****
   Eignungskriterium Nr. 4.2 (Besondere Bedingung): Erklärung zum
   NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU)
   2022/576
   *****
   Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
   Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise
   des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte
   Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung vorzulegen.
   *****
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare
   Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder
   ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und
   Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei
   gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden
   Referenzen:
   Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen.
   Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
   (Formblatt F3.1):
   - Kurztitel des Referenzprojektes
   - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
   - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
   - Leistungszeitraum (Jahr)
   - Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
   prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
   Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
   - Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
   Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
   Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
   unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/
   Tätigkeiten ein)
   *****
   zu Eignungskriterium Nr.3.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen,
   d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und
   in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich
   folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
   Es ist mindestens eine (1) Referenz vorzulegen.
   Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
   (Formblatt F3.2):
   - Kurztitel des Referenzprojektes
   - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
   - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
   - Leistungszeitraum (Jahr)
   - Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
   prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
   Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
   - Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
   Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
   Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
   unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/
   Tätigkeiten ein)
   *****
   zu Eignungskriterium Nr.3.3: Gefordert werden vergleichbare Referenzen,
   d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und
   in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich
   folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
   Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen.
   Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen
   (Formblatt F3.3):
   - Kurztitel des Referenzprojektes
   - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
   - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
   - Leistungszeitraum (Jahr)
   - Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
   prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
   Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
   - Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
   Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
   Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
   unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/
   Tätigkeiten ein)
   *****
   zu Eignungskriterium 4.1: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind
   Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden.
   Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm
   oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene
   Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer
   darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der
   vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei
   Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten
   verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der
   vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn,
   eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
   Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
   1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen)
   gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener
   Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen
   der Gesamtleistung erbringt
   2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen)
   gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener
   Unternehmen erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung
   des Beratungsgegenstands (gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung,
   Finanzierungsquellen/-instrumente, Instrumente für die Steuerung)
   abhängig ist
   3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) in einem
   Geschäftsfeld tätig ist oder einem Konzernverbund angehörig ist,
   welches bzw. welcher durch die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung
   der neuen Infrastrukturgesellschaft, die Gestaltung von
   Finanzierungsquellen/-instrumenten oder die Instrumente für die
   Steuerung unmittelbar betroffen ist.
   Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters
   (Unternehmens), dass:
   - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine
   Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
   - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus
   dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und
   ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine
   Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter
   muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
   darstellen.
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden
   kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte
   im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen
   wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme
   am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der
   Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem
   vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
   stehenden Neutralitätsgebots.
   Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters
   (Unternehmens), dass:
   - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine
   Interessenkollision ausgeschlossen ist oder
   - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus
   dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und
   ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine
   Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter
   muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
   darstellen.
   (Formblatt F4.1)
   *****
   zu Eignungskriterium 4.2:
   Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das
   Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
   (Formblatt F 4.2-Sanktion VO 2022/576)
   *****
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der
   Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen
   (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich
   anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen
   gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
   oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum
   Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und
   ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder
   sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
   ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen
   zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im
   Einzelfall ausgeschlossen (siehe III.1.3)
   - Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit
   bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter
   Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit
   entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des
   Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass
   die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren.
   Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer /
   Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des
   Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
   - Der AN gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass die mit dem
   Projekt betrauten Mitarbeiter über umfassende Kenntnisse (Juristische
   Expertise [Vergaberecht, Vertragsrecht, Eisenbahnrecht,
   Eisen-bahnregulierungsrecht, Energiewirtschaftsrecht,
   Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umwandlungsrecht,
   Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht, Kapitalmarktrecht,
   Verfassungs- und Europarecht, Genehmigungsrecht, Arbeitsrecht],
   ökonomische Expertise [internes und externes Rechnungswesen,
   Controlling, Unternehmensfinanzierung, Produktionsstrategie und
   Produktionstechnik im Bahnsektor, Vertriebsorganisation und -strategie,
   Prozessmanagement, Strategisches Management, Unternehmensführung,
   Personalwesen, Unternehmenssteuerung durch Anreizsysteme,
   Wirtschaftsprüfung, Unternehmensorganisation, Change Management,
   Gemeinwohl-Ökonomik (public value)], Erfahrung/Fachkenntnis und
   Branchenkenntnis im Bahnsektor [aktuelle Marktorganisation und
   Entwicklungen der letzten Jahre, Zustand des Bahnsystems,
   technisch-systemische Kenntnisse zu bestehenden Bahnsystem und seine
   künftige Gestaltung, Finanzierungsgrundsätze /-procedere gemäß
   Bundesschienenwegeausbaugesetz] und Kenntnisse über das
   Buchungssystem/Rechenwerk der DB AG [insb. zur LuFV] ) verfügen, die
   für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts in
   inhaltlich-methodischer Hinsicht notwendig sind.
   *****
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt einer nicht abschließend
   gesicherten Finanzierung (Ausschreibung unter Haushaltsvorbehalt), weil
   der Haushalt 2023 noch nicht in Kraft getreten ist. An der endgültigen
   Bereitstellung der Haushaltsmittel bestehen keine ernsthaften Zweifel,
   da der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 10.11.2022
   einem entsprechenden Antrag zugestimmt hat.
   *****
   Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des
   BMI (s. unter [12]www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die
   Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen
   Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
   E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die
   technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:
   [13]www.evergabe-online.info .
   Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung:
   über die E-Vergabe-Plattform bis zum 09.12.2022 (als registrierter
   Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über
   die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
   [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
   [15]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488496
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488496
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. http://www.evergabe-online.de/
  13. http://www.evergabe-online.info/
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  15. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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