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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Düsseldorf
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Allgemeine Managementberatung
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 645560-2022 (ID: 2022112109385220189)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Düsseldorf: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   2022/S 224/2022 645560
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
   Postanschrift: Kavalleriestraße 22
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40213
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
   Fax: +49 21191741-1746
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der
   Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen
   des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme
   Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die umfassende Unterstützung
   der NRW.BANK im Zuschusskontext
   a. bei der Konzeption und Steuerung neuer Förderprogramme (Schwerpunkt
   1 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung) und
   b. bei der Antragsbearbeitung und Antragsberatung im Rahmen von
   Förderprogrammen (Schwerpunkt 2 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung).
   Hierbei erwartet die NRW.BANK innerhalb des vorgebebenen Rechtsrahmens
   - insbesondere den vorgegebenen Programm- und Bearbeitungsrichtlinien
   sowie den einschlägigen landeshaushaltsrechtlichen Vorgaben (u. a. den
   Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO NRW) - weitestmögliche
   Eigenständigkeit in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht. Die
   Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere
   selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen.
   Hoheitliche Handlungen sowie die außenwirksame Ausübung von
   verwaltungsverfahrensrechtlichen Ermessensentscheidungen bzw.
   Letztentscheidungsbefugnissen bleiben ausschließlich der NRW.BANK
   vorbehalten.
   Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden
   Leistungen aus der
   a. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der
   NRW.BANK
   b. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
   c. Anlage 14: Projektmanagementkonzept
   d. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren- und
   Qualitätssicherungskonzept und der
   e. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
   79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
   79411000 Allgemeine Managementberatung
   79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
   Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Auftrag der Ministerien bearbeitet die NRW.BANK Förderanträge zu
   Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiteren
   ergänzenden Hilfsprogrammen.
   Die NRW.BANK zieht im Rahmen dieser Zuständigkeit nach der in den
   Vertragsbedingungen vorgegebenen Kaskade bis zu zwei externe
   Dienstleister (nachfolgend für jeden Dienstleister: Auftragnehmerin)
   hinzu, der sie auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung als
   Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen
   Bearbeitungsrichtlinien - umfassend auf sämtlichen Stufen des
   jeweiligen Verwaltungsverfahrens - unterstützt und hierbei
   ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der
   NRW.BANK tätig wird. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der
   Auftragnehmerin nicht zu. Die Aufgabe schließt Billigkeitsleistungen
   sowie Förderprogramme mit Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese
   u. U. in privatrechtlicher Form vergeben werden. Explizit
   ausgeschlossen werden Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen
   Kreditentscheidungen durch die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.
   Förderprogramme im Sinne der Rahmenvereinbarung sind sämtliche
   Förderprogramme, die die NRW.BANK in eigenem Namen, für das Land
   Nordrhein-Westfalen und/ oder für Dritte bearbeitet, unabhängig davon,
   ob die nach diesen Programmen vorgesehenen Leistungen durch
   Verwaltungsakt oder in privatrechtlicher Form gewährt werden. Dies
   schließt Billigkeitsleistungen sowie Förderprogramme mit
   Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese u. U. in privatrechtlicher
   Form vergeben werden. Explizit ausgeschlossen sind
   Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen Kreditentscheidungen durch
   die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.
   Der Förderbearbeitung vorgelagert ist bei neuen Programmen eine
   intensive Phase der Gestaltung und Vorbereitung, so dass der generische
   Prozess der Sachbearbeitung in folgende Aufgabenschwerpunkte
   zusammengefasst werden kann:
   Schwerpunkt 1: Projektbüro und Unterstützung Programmgestaltung
   [Konzeption und Steuerung (Programmgestaltung & -entwicklung)]
   Schwerpunkt 2: Antragsbearbeitung [Antragsbearbeitung (Bewilligung,
   Maßnahmen- und Verwendungsnachweisprüfung, Änderungsbearbeitung)] und
   [Unterstützung Antragsberatung und Service-Center (begleitende oder
   vorlaufende Beratung)]
   Die Unterstützung umfasst im Rahmen einer angemessenen Projektstruktur
   die vollständige und eigenständige Abwicklung der jeweils aktuellen und
   zukünftigen Förderprogramme von ihrer Konzeption, der Anbahnungsphase
   und der Beratung der Antragsteller über die Antragsbearbeitung, die
   Vorlage unterschriftsreifer Entscheidungsentwürfe sowie mögliche
   nachträgliche Änderungen bis hin zum Verfahrensabschluss nach Prüfung
   der Verwendungsnachweise in den oben genannten Schwerpunkten. Hierzu
   hat die Auftragnehmerin jeweils auch eine angemessene Projektstruktur
   zu schaffen und vorzuhalten.
   Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte
   insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu
   überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK in ihrer
   Funktion als Bewilligungsbehörde oder bearbeitende Stelle jederzeit
   weitere Kontrollen auch des Tagesgeschäftes und/oder
   Freigabeerfordernisse umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz
   der NRW.BANK bleibt unberührt.
   Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin
   die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die
   Auftragnehmerin ermöglicht dies insbesondere durch:
   - Professionelle Projektsteuerung, die auf eine enge Abstimmung mit der
   NRW.BANK, angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der
   Prozesse achtet
   - Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und
   personellen Ressourcen innerhalb einer definierten Vorlaufzeit in
   großem und skalierbarem Umfang für die Prüfung der Anträge
   - Teamleitung und -steuerung
   - Qualitätssichernde Maßnahmen in der Vorbereitung und im Tagesbetrieb
   - Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals.
   Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung
   insgesamt 95.560 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die
   maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren
   für die Unterstützung bei der Konzeption und der Antragsbearbeitung;
   gestaffelt wie folgt:
   Schwerpunkt 1:
   2023: 1.480 PT
   2024: 2.600 PT
   2025: 2.880 PT
   2026: 1.160 PT
   Schwerpunkt 2:
   2023: 3.160 PT
   2024: 14.920 PT
   2025: 35.140 PT
   2026: 34.220 PT
   Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche
   Höchstabnahmegrenze von 196.086 PT. Davon entfallen auf den Schwerpunkt
   1 25.684 PT und auf den Schwerpunkt 2 170.402 PT. Eine
   Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK
   ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser
   Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl.
   Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
   De Qualifikation und Erfahrung der bei der Durchführung der
   Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder hat einen erheblichen
   Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 2:
   Projektmanagementkonzept / Gewichtung: 15 %
   Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 3:
   Schulungs-Multiplikatoren-und Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung:
   15 %
   Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 4: Erfahrung des Teams /
   Gewichtung: 40 %
   Preis - Gewichtung: 30 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Diese Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2023, spätestens mit
   Erteilung des Zuschlages. Sie hat eine Laufzeit von einem Jahr ab
   Inkrafttreten. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um
   jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei
   Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt
   wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten
   (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die
   Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
   Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 5 vorgesehenen verbindlichen
   Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
   § 625 BGB findet keine Anwendung. Die in § 16 vorgesehene
   Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt unberührt. Soweit die
   Rahmenvereinbarung endet, enden auch sämtliche auf ihr beruhenden
   Einzelaufträge, ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden
   projektbezogen durch Abruf der NRW.BANK ohne erneutes Vergabeverfahren
   vergeben.
   2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu zwei Unternehmen.
   3. Einzelabrufe richten sich im Regelfall an das auf dem ersten Rang
   liegende Unternehmen. Im Ausnahmefall ist die NRW.BANK dazu berechtigt,
   einen Einzelabruf nach eigenem Ermessen an das auf dem zweiten Rang
   liegende Unternehmen zu richten, wenn
   a. der Einzelabruf oder ein möglicher Folge-Einzelabruf für das den
   Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt nach begründeter
   Schätzung der NRW.BANK bei der Auftragnehmerin zu einer Überschreitung
   der in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.3
   (Schwerpunkt 1) oder 2.3.3 (Schwerpunkt 2) angegebenen
   Personalkapazitäten führen könnte (zumindest für einen begrenzten
   Zeitraum),
   b. das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen für das den Gegenstand
   des Einzelauftrages bildende Projekt bereits Leistungen des
   Schwerpunktes 1 (Konzeption und Steuerung) erbracht hat (Sicherstellung
   der erforderlichen "Bearbeitung aus einer Hand") oder
   c. der Einzelauftrag zwar an das auf dem ersten Rang liegende
   Unternehmen erteilt, aber von einer Partei gekündigt oder auf sonstige
   Weise beendet oder rückgängig gemacht wurde.
   Das auf Platz 2 liegende Unternehmen kann in diesem Fall von dem
   Einzelauftrag innerhalb von einer Woche nach Zugang des Einzelabrufs
   ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf
   der Schriftform.
   4. Sofern die Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
   allein mit der Auftragnehmerin bestehen sollte, richtet sich der
   Einzelabruf abweichend von den vorstehenden Absätzen 2 und 3 direkt an
   die Auftragnehmerin.
   5. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen
   Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung
   entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen
   vorsehen.
   6. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen-
   und Rangfolge:
   a. der Text der Rahmenvereinbarung
   b. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf
   Bieterfragen
   c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
   d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
   e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
   f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
   g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/
   Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
   h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
   i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
   j. Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
   k. Anlage 10: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/
   Insidervorschriften"
   l. Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a
   EstG
   m. Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance
   n. Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
   o. Anlage 14: Projektmanagementkonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck
   08)
   p. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren und
   Qualitätssicherungskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
   q. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin
   (= Vordruck 10)
   r. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
   s. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
   Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
   * in jeweils aktuellster Fassung
   ** abrufbar unter [10]https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
   7. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine
   Anwendung.
   8. Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der Durchführung der
   Rahmenvereinbarung als Teammitglied nur Personen einsetzen, die nach
   dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
   (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt
   geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I
   S. 1942), verpflichtet sind.
   9. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der
   Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder die
   insoweit jeweils in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung vorgegebenen
   Mindestanforderungen erfüllen und über die in der Anlage 16: Konzept
   über die Erfahrung des Teams zugesagte Erfahrung verfügen.
   10. Soweit die Auftragnehmerin in der Anlage 16: Konzept über die
   Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin Teammitglieder namentlich
   benannt oder diesem Konzept Lebensläufe bestimmter Personen beigefügt
   hat, die im Rahmen der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung
   eingesetzt werden, müssen die Einzelaufträge unter Beteiligung dieser
   Personen erbracht werden. Diese Personen müssen jeweils die ihnen in
   der Anlage 16 : Konzept über die Erfahrung des Teams der
   Auftragnehmerin zugemessene Funktion ausüben. Sie dürfen nur aus
   wichtigem Grund (z.B. Kündigung des Mitarbeitenden, Eintritt in den
   Ruhestand, Krankheit) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK
   durch Personen mit vergleichbarer Erfahrung ausgetauscht werden. Die
   Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei der Auftragnehmerin.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen die erlaubte
   Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften
   des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht
   unterliegt.
   Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt
   werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben
   unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   BBieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen eine Erklärung
   über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten
   drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
   Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
   Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem
   Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für
   jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Weitergehende
   Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in
   dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten zwei
   abgelaufenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen
   haben: 5.000.000 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen geeignete
   Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens
   drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) angeben. Jede
   Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich
   bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
   E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben.
   Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich
   vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
   Referenzkunden zu überprüfen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die
   nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand
   aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen.
   Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem
   Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für
   jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen
   angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der
   Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende
   Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die nachfolgenden Mindestbedingungen zu Ziff. (1.) und Ziff. (2.) sind
   kumulativ zu erfüllen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff.
   (1.) und Ziff. (2.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer
   Ziffer.
   (1.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen
   (kumulativ)
   - Bearbeitung eines Projekts mit dem Schwerpunkt im Bereich von
   Zuwendungen gemäß § 44 BHO oder LHO oder vergleichbar (nicht:
   Billigkeitsleistungen wie z. B. Überbrückungshilfe)
   - auf grundsätzlich allen Stufen der Zuwendungssachbearbeitung (nicht
   lediglich Datenerfassung)
   - mit mindestens 3 Teams bestehend aus insgesamt mindestens 25
   Sachbearbeitenden
   - für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im
   Referenzzeitraum
   (2.) Mindestens drei Referenzen mit folgenden Referenzleistungen
   (kumulativ)
   - Projektmanagement einschließlich der Steuerung von Projektteams
   bestehend aus insgesamt mindestens 30 Personen,
   - Aufbau einer Organisations- und Governance-Struktur mit klar
   definierten Eskalationsebenen,
   - Budget- und Zeitplanung sowie -überwachung sowie
   Projektfortschrittsmessung,
   - Berichterstattung und Frühwarnindikatoren für Projektrisiken und
   - Reflektion und Optimierung der Strategie zur Projektabwicklung
   - für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im
   Referenzzeitraum.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
   a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
   Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß
   Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
   b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist
   von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die
   Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung
   (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 12:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   I. Für den Erhalt der Leistungsbeschreibung während der Angebotsfrist
   vorzulegende Unterlagen
   Nr Unterlage
   1 Vordruck 01a Verpflichtung zur Vertraulichkeit
   II. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
   Nr Unterlage
   1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
   2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
   3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
   5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
   7 Vordruck 07 Preisblatt
   8 Vordruck 08 Projektmanagementkonzept
   9 Vordruck 09 Schulungs-,Multiplikatoren und Qualitätssicherungskonzept
   10 Vordruck 10 Konzept über die Erfahrung des Teams (mit erforderlichen
   CVs)
   11 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
   12 Handelsregisterauszug
   III. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft mit jedem Angebot vorzulegen
   (für jedes Mitglied)
   Nr Unterlage
   1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die
   Gemeinschaft)
   2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
   3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
   5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
   7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
   8 Handelsregisterauszug
   IV. Ergänzend bei Nachunternehmern/Eignungsleihe mit jedem Angebot
   vorzulegen (für jeden Nachunternehmer)
   Nr Unterlage
   1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für die
   Gemeinschaft)
   2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
   3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   für Nachunternehmer
   4 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers
   5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
   6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers
   V. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller
   Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
   Vergabeunterlagen zu dem gesetzlichen Verfahrensrecht sind
   ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die
   Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen
   auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit
   arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber
   keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und
   Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden
   Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen /
   Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen
   ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung
   maßgeblich.
   VI. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsbeschreibung
   vertrauliche Informationen enthält. Zum Schutz der Vertraulichkeit
   müssen alle Bieter vor Abruf dieser Unterlage gemäß § 126b BGB eine
   Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies
   muss vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikationsfunktion
   des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei
   Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern
   (soweit diese bereits feststehen, § 36 Abs. 1 S. 1 VgV) von jedem
   Nachunternehmer abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen
   werden erst nach Übersendung der unterschriebenen
   Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Auf § 41 Abs. 3 VgV
   wird verwiesen.
   VII. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (=
   Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in
   Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Bitte
   beachten Sie, dass das Preisblatt nicht geändert, ergänzt und / oder
   kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Es sind
   ausschließlich die dafür vorgesehenen Linien und Felder zu befüllen.
   Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen
   Schätzmengen. Die abgefragten Tagessätze basieren auf einer täglichen
   Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger
   als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger
   geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet.
   Angebotsvergleichspreis ist der jeweils angegebene Brutto(gesamt)preis.
   Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält
   die volle angegebene Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter
   erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl
   (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den
   angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie, dass Sie den
   Bruttopreis unter Zugrundelegung des für Sie geltenden Steuersatzes
   selbst errechnen und eintragen müssen. Das Preisblatt errechnet nur den
   Nettopreis.
   VIII. Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien
   (Projektmanagementkonzept, Schulungs- und Multiplikatorenkonzept) ist
   jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 08
   (Projektmanagementkonzept), 09 (3. Schulungs-Multiplikatoren- und
   Qualitätssicherungskonzept) und 10 (Qualifikation und Erfahrung des
   Teams) zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der
   Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 08, 09 und 10 dürfen
   ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils
   Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar;
   Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen
   Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10
   Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen
   Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 10 sind
   die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf
   die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den in den
   Bewerbungsbedingungen (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien
   jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
   ausgeschriebenen Auftrag erwartet.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNEH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
   7. http://www.nrwbank.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH
  10. https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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