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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Düsseldorf
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Allgemeine Managementberatung
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 645560-2022 (ID: 2022112109385220189)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
DE-Düsseldorf: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2022/S 224/2022 645560
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: [6]einkauf@nrwbank.de
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der
Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen
des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme
Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die umfassende Unterstützung
der NRW.BANK im Zuschusskontext
a. bei der Konzeption und Steuerung neuer Förderprogramme (Schwerpunkt
1 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung) und
b. bei der Antragsbearbeitung und Antragsberatung im Rahmen von
Förderprogrammen (Schwerpunkt 2 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung).
Hierbei erwartet die NRW.BANK innerhalb des vorgebebenen Rechtsrahmens
- insbesondere den vorgegebenen Programm- und Bearbeitungsrichtlinien
sowie den einschlägigen landeshaushaltsrechtlichen Vorgaben (u. a. den
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO NRW) - weitestmögliche
Eigenständigkeit in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht. Die
Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere
selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen.
Hoheitliche Handlungen sowie die außenwirksame Ausübung von
verwaltungsverfahrensrechtlichen Ermessensentscheidungen bzw.
Letztentscheidungsbefugnissen bleiben ausschließlich der NRW.BANK
vorbehalten.
Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden
Leistungen aus der
a. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der
NRW.BANK
b. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
c. Anlage 14: Projektmanagementkonzept
d. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren- und
Qualitätssicherungskonzept und der
e. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
79411000 Allgemeine Managementberatung
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Auftrag der Ministerien bearbeitet die NRW.BANK Förderanträge zu
Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiteren
ergänzenden Hilfsprogrammen.
Die NRW.BANK zieht im Rahmen dieser Zuständigkeit nach der in den
Vertragsbedingungen vorgegebenen Kaskade bis zu zwei externe
Dienstleister (nachfolgend für jeden Dienstleister: Auftragnehmerin)
hinzu, der sie auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung als
Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen
Bearbeitungsrichtlinien - umfassend auf sämtlichen Stufen des
jeweiligen Verwaltungsverfahrens - unterstützt und hierbei
ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der
NRW.BANK tätig wird. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der
Auftragnehmerin nicht zu. Die Aufgabe schließt Billigkeitsleistungen
sowie Förderprogramme mit Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese
u. U. in privatrechtlicher Form vergeben werden. Explizit
ausgeschlossen werden Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen
Kreditentscheidungen durch die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.
Förderprogramme im Sinne der Rahmenvereinbarung sind sämtliche
Förderprogramme, die die NRW.BANK in eigenem Namen, für das Land
Nordrhein-Westfalen und/ oder für Dritte bearbeitet, unabhängig davon,
ob die nach diesen Programmen vorgesehenen Leistungen durch
Verwaltungsakt oder in privatrechtlicher Form gewährt werden. Dies
schließt Billigkeitsleistungen sowie Förderprogramme mit
Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese u. U. in privatrechtlicher
Form vergeben werden. Explizit ausgeschlossen sind
Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen Kreditentscheidungen durch
die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.
Der Förderbearbeitung vorgelagert ist bei neuen Programmen eine
intensive Phase der Gestaltung und Vorbereitung, so dass der generische
Prozess der Sachbearbeitung in folgende Aufgabenschwerpunkte
zusammengefasst werden kann:
Schwerpunkt 1: Projektbüro und Unterstützung Programmgestaltung
[Konzeption und Steuerung (Programmgestaltung & -entwicklung)]
Schwerpunkt 2: Antragsbearbeitung [Antragsbearbeitung (Bewilligung,
Maßnahmen- und Verwendungsnachweisprüfung, Änderungsbearbeitung)] und
[Unterstützung Antragsberatung und Service-Center (begleitende oder
vorlaufende Beratung)]
Die Unterstützung umfasst im Rahmen einer angemessenen Projektstruktur
die vollständige und eigenständige Abwicklung der jeweils aktuellen und
zukünftigen Förderprogramme von ihrer Konzeption, der Anbahnungsphase
und der Beratung der Antragsteller über die Antragsbearbeitung, die
Vorlage unterschriftsreifer Entscheidungsentwürfe sowie mögliche
nachträgliche Änderungen bis hin zum Verfahrensabschluss nach Prüfung
der Verwendungsnachweise in den oben genannten Schwerpunkten. Hierzu
hat die Auftragnehmerin jeweils auch eine angemessene Projektstruktur
zu schaffen und vorzuhalten.
Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte
insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu
überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK in ihrer
Funktion als Bewilligungsbehörde oder bearbeitende Stelle jederzeit
weitere Kontrollen auch des Tagesgeschäftes und/oder
Freigabeerfordernisse umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz
der NRW.BANK bleibt unberührt.
Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin
die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die
Auftragnehmerin ermöglicht dies insbesondere durch:
- Professionelle Projektsteuerung, die auf eine enge Abstimmung mit der
NRW.BANK, angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der
Prozesse achtet
- Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und
personellen Ressourcen innerhalb einer definierten Vorlaufzeit in
großem und skalierbarem Umfang für die Prüfung der Anträge
- Teamleitung und -steuerung
- Qualitätssichernde Maßnahmen in der Vorbereitung und im Tagesbetrieb
- Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals.
Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung
insgesamt 95.560 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die
maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren
für die Unterstützung bei der Konzeption und der Antragsbearbeitung;
gestaffelt wie folgt:
Schwerpunkt 1:
2023: 1.480 PT
2024: 2.600 PT
2025: 2.880 PT
2026: 1.160 PT
Schwerpunkt 2:
2023: 3.160 PT
2024: 14.920 PT
2025: 35.140 PT
2026: 34.220 PT
Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche
Höchstabnahmegrenze von 196.086 PT. Davon entfallen auf den Schwerpunkt
1 25.684 PT und auf den Schwerpunkt 2 170.402 PT. Eine
Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK
ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser
Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl.
Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
De Qualifikation und Erfahrung der bei der Durchführung der
Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder hat einen erheblichen
Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 2:
Projektmanagementkonzept / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 3:
Schulungs-Multiplikatoren-und Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung:
15 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 4: Erfahrung des Teams /
Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2023, spätestens mit
Erteilung des Zuschlages. Sie hat eine Laufzeit von einem Jahr ab
Inkrafttreten. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei
Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt
wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten
(Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die
Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 5 vorgesehenen verbindlichen
Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
§ 625 BGB findet keine Anwendung. Die in § 16 vorgesehene
Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt unberührt. Soweit die
Rahmenvereinbarung endet, enden auch sämtliche auf ihr beruhenden
Einzelaufträge, ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden
projektbezogen durch Abruf der NRW.BANK ohne erneutes Vergabeverfahren
vergeben.
2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu zwei Unternehmen.
3. Einzelabrufe richten sich im Regelfall an das auf dem ersten Rang
liegende Unternehmen. Im Ausnahmefall ist die NRW.BANK dazu berechtigt,
einen Einzelabruf nach eigenem Ermessen an das auf dem zweiten Rang
liegende Unternehmen zu richten, wenn
a. der Einzelabruf oder ein möglicher Folge-Einzelabruf für das den
Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt nach begründeter
Schätzung der NRW.BANK bei der Auftragnehmerin zu einer Überschreitung
der in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.3
(Schwerpunkt 1) oder 2.3.3 (Schwerpunkt 2) angegebenen
Personalkapazitäten führen könnte (zumindest für einen begrenzten
Zeitraum),
b. das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen für das den Gegenstand
des Einzelauftrages bildende Projekt bereits Leistungen des
Schwerpunktes 1 (Konzeption und Steuerung) erbracht hat (Sicherstellung
der erforderlichen "Bearbeitung aus einer Hand") oder
c. der Einzelauftrag zwar an das auf dem ersten Rang liegende
Unternehmen erteilt, aber von einer Partei gekündigt oder auf sonstige
Weise beendet oder rückgängig gemacht wurde.
Das auf Platz 2 liegende Unternehmen kann in diesem Fall von dem
Einzelauftrag innerhalb von einer Woche nach Zugang des Einzelabrufs
ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf
der Schriftform.
4. Sofern die Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
allein mit der Auftragnehmerin bestehen sollte, richtet sich der
Einzelabruf abweichend von den vorstehenden Absätzen 2 und 3 direkt an
die Auftragnehmerin.
5. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen
Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung
entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen
vorsehen.
6. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen-
und Rangfolge:
a. der Text der Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf
Bieterfragen
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/
Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
j. Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
k. Anlage 10: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/
Insidervorschriften"
l. Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a
EstG
m. Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance
n. Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
o. Anlage 14: Projektmanagementkonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck
08)
p. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren und
Qualitätssicherungskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
q. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin
(= Vordruck 10)
r. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
s. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter [10]https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine
Anwendung.
8. Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der Durchführung der
Rahmenvereinbarung als Teammitglied nur Personen einsetzen, die nach
dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
(Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt
geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I
S. 1942), verpflichtet sind.
9. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der
Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder die
insoweit jeweils in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Mindestanforderungen erfüllen und über die in der Anlage 16: Konzept
über die Erfahrung des Teams zugesagte Erfahrung verfügen.
10. Soweit die Auftragnehmerin in der Anlage 16: Konzept über die
Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin Teammitglieder namentlich
benannt oder diesem Konzept Lebensläufe bestimmter Personen beigefügt
hat, die im Rahmen der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung
eingesetzt werden, müssen die Einzelaufträge unter Beteiligung dieser
Personen erbracht werden. Diese Personen müssen jeweils die ihnen in
der Anlage 16 : Konzept über die Erfahrung des Teams der
Auftragnehmerin zugemessene Funktion ausüben. Sie dürfen nur aus
wichtigem Grund (z.B. Kündigung des Mitarbeitenden, Eintritt in den
Ruhestand, Krankheit) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK
durch Personen mit vergleichbarer Erfahrung ausgetauscht werden. Die
Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei der Auftragnehmerin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen die erlaubte
Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften
des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht
unterliegt.
Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt
werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben
unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
BBieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen eine Erklärung
über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten
drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem
Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für
jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten zwei
abgelaufenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen
haben: 5.000.000 EUR.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen geeignete
Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens
drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) angeben. Jede
Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben.
Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich
vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die
nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand
aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem
Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für
jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen
angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der
Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die nachfolgenden Mindestbedingungen zu Ziff. (1.) und Ziff. (2.) sind
kumulativ zu erfüllen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff.
(1.) und Ziff. (2.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer
Ziffer.
(1.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen
(kumulativ)
- Bearbeitung eines Projekts mit dem Schwerpunkt im Bereich von
Zuwendungen gemäß § 44 BHO oder LHO oder vergleichbar (nicht:
Billigkeitsleistungen wie z. B. Überbrückungshilfe)
- auf grundsätzlich allen Stufen der Zuwendungssachbearbeitung (nicht
lediglich Datenerfassung)
- mit mindestens 3 Teams bestehend aus insgesamt mindestens 25
Sachbearbeitenden
- für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im
Referenzzeitraum
(2.) Mindestens drei Referenzen mit folgenden Referenzleistungen
(kumulativ)
- Projektmanagement einschließlich der Steuerung von Projektteams
bestehend aus insgesamt mindestens 30 Personen,
- Aufbau einer Organisations- und Governance-Struktur mit klar
definierten Eskalationsebenen,
- Budget- und Zeitplanung sowie -überwachung sowie
Projektfortschrittsmessung,
- Berichterstattung und Frühwarnindikatoren für Projektrisiken und
- Reflektion und Optimierung der Strategie zur Projektabwicklung
- für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im
Referenzzeitraum.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß
Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist
von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
I. Für den Erhalt der Leistungsbeschreibung während der Angebotsfrist
vorzulegende Unterlagen
Nr Unterlage
1 Vordruck 01a Verpflichtung zur Vertraulichkeit
II. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Projektmanagementkonzept
9 Vordruck 09 Schulungs-,Multiplikatoren und Qualitätssicherungskonzept
10 Vordruck 10 Konzept über die Erfahrung des Teams (mit erforderlichen
CVs)
11 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
12 Handelsregisterauszug
III. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft mit jedem Angebot vorzulegen
(für jedes Mitglied)
Nr Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die
Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
8 Handelsregisterauszug
IV. Ergänzend bei Nachunternehmern/Eignungsleihe mit jedem Angebot
vorzulegen (für jeden Nachunternehmer)
Nr Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für die
Gemeinschaft)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
für Nachunternehmer
4 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers
5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers
V. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller
Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
Vergabeunterlagen zu dem gesetzlichen Verfahrensrecht sind
ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die
Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen
auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit
arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und
Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden
Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen /
Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen
ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung
maßgeblich.
VI. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsbeschreibung
vertrauliche Informationen enthält. Zum Schutz der Vertraulichkeit
müssen alle Bieter vor Abruf dieser Unterlage gemäß § 126b BGB eine
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies
muss vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikationsfunktion
des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern
(soweit diese bereits feststehen, § 36 Abs. 1 S. 1 VgV) von jedem
Nachunternehmer abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen
werden erst nach Übersendung der unterschriebenen
Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Auf § 41 Abs. 3 VgV
wird verwiesen.
VII. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (=
Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in
Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Bitte
beachten Sie, dass das Preisblatt nicht geändert, ergänzt und / oder
kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Es sind
ausschließlich die dafür vorgesehenen Linien und Felder zu befüllen.
Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen
Schätzmengen. Die abgefragten Tagessätze basieren auf einer täglichen
Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger
als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger
geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet.
Angebotsvergleichspreis ist der jeweils angegebene Brutto(gesamt)preis.
Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält
die volle angegebene Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter
erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl
(Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den
angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie, dass Sie den
Bruttopreis unter Zugrundelegung des für Sie geltenden Steuersatzes
selbst errechnen und eintragen müssen. Das Preisblatt errechnet nur den
Nettopreis.
VIII. Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien
(Projektmanagementkonzept, Schulungs- und Multiplikatorenkonzept) ist
jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 08
(Projektmanagementkonzept), 09 (3. Schulungs-Multiplikatoren- und
Qualitätssicherungskonzept) und 10 (Qualifikation und Erfahrung des
Teams) zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der
Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 08, 09 und 10 dürfen
ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils
Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar;
Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen
Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10
Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen
Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 10 sind
die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf
die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den in den
Bewerbungsbedingungen (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien
jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
ausgeschriebenen Auftrag erwartet.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNEH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022
References
6. mailto:einkauf@nrwbank.de?subject=TED
7. http://www.nrwbank.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH
10. https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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