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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Mannheim
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 645296-2022 (ID: 2022112109364620053)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
DE-Mannheim: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 224/2022 645296
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: [6]vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 621465-0
Fax: +49 621465-3111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rnv-online.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anpassung der Schnittstelle zur Fahrzeugsteuerung RNV Variobahnen
aufgrund Ersatzbeschaffung von Bordnetzumrichtern - hier:
Hardwareanpassung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Laufe der Projektdurchführung ergaben sich zusätzlich für den
universellen Einsatz des neuen mit WTB ausgerüsteten Bordnetzumrichters
geänderte technische Anforderungen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 127 400.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Laufe der Projektdurchführung ergaben sich zusätzlich für den
universellen Einsatz des neuen mit WTB ausgerüsteten Bordnetzumrichters
geänderte technische Anforderungen.
Alternativer Anschlussstecker (Kabelpeitsche) ohne Datenbus
Verdrahtung mit Kodierung MVB
Mechanischer Halter für nicht verwendeten Stecker und DVB-Bus
Durchschleifung im Gegenstecker
Kodierung des vorhandenen Steckers mit DVB.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2, ist eine Änderung eines öffentlichen
Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn
zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die ein Wechsel des
Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht
zulassen.
Dies ist in diesem Fall gegeben.
Die DVB Schnittstelle ist eine Eigenentwicklung von ehemals Bombardier
Transportation jetzt Alstom Transportation Germany und eine
Schnittstellenbeschreibung nicht
existiert. Des Weiteren wäre eine Anpassung der Fahrzeugsoftware
notwendig. Diese kann ebenfalls nur der
Fahrzeughersteller (BT/Alstom) vornehmen.
Es liegt für die DVB-Schnittstelle keine bekannte Norm zugrunde und
die rnv hat keine technische Beschreibung
vorliegen. Aus diesem Grund kann kein Bieter dieses Kriterium erfüllen.
Vor diesem Hintergrund besteht keine
Alternative dazu als die Leistung der DVB-Kompatibilität von
BT/Alstom zu beziehen - auch aus
zulassungstechnischen Gründe wegen der Änderung der Fahrzeugsoftware.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 005-010120
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transportation Germany GmbH
Postanschrift: Neustadter Straße 62
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziffer VI.4.1
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022
References
6. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
7. http://www.rnv-online.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:010120-2022:TEXT:DE:HTML
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