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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Rosenheim
Computeranlagen und Zubehör
Tablettcomputer
Dokument Nr...: 644759-2022 (ID: 2022112109245319488)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Rosenheim: Computeranlagen und Zubehör
   2022/S 224/2022 644759
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
   Postanschrift: Königstraße 24
   Ort: Rosenheim
   NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 83022
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
   E-Mail: [6]vvs@rosenheim.de
   Telefon: +49 8031-365-8302
   Fax: +49 8031-365-889-8310
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/233865
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von iPads Air mit Zubehör
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0578
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30200000 Computeranlagen und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Kauf von iPads Air mit Zubehör (Lehrerdienstgeräte) für die
   IT-Ausstattung an Schulen auf Grundlage eines EVB-IT Rahmenvertrags mit
   einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die maximale Abnahmemenge
   beträgt 500 Stück, die Mindestabnahmemenge 100 Stück.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30213200 Tablettcomputer
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   83022 Rosenheim, Bayerstr. 5
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kauf von iPads Air mit Zubehör (Lehrerdienstgeräte) für die
   IT-Ausstattung an Schulen auf Grundlage eines EVB-IT Rahmenvertrags mit
   einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die maximale Abnahmemenge
   beträgt 500 Stück, die Mindestabnahmemenge 100 Stück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
   Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen
   Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB.
   Die Eignung ist von dem Bieter  bei Bietergemeinschaften von jedem
   seiner Mitglieder gesondert  und von Unterauftragnehmern bzw.
   Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:
   Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung
   zur Eignung (Formblatt L 124)
   [11]https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=233865
   oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im
   Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
   Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei
   der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem
   Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch
   eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
   wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls
   zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
   wurde.
   Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124
   Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben geleistet hat oder
   diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle
   der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle
   Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich
   keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und
   er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/
   Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), Gewerbeanmeldung oder
   anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Im Falle der Mitgliedschaft
   bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der
   Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser
   Berufsgenossenschaft vorzulegen, im Insolvenzfall ein rechtskräftig
   bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter
   Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber.
   Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem
   Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. §
   21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4
   Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde
   im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei
   Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind . Erwartet wird ein
   Mindestjahresumsatz (siehe unten bei Möglicherweise geforderte
   Mindeststandards). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder
   gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Auf gesondertes
   Verlangen des Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten
   Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
   Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
   Verlustrechnungen vorzulegen.
   Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer
   marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer
   vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur
   Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für
   Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Mindestdeckungssummen (siehe
   unten bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Der Nachweis
   zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über
   das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder
   über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den
   genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei
   Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen
   Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen
   sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
   Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der geforderte Mindestumsatz beträgt 760.000 Euro jährlich bzw. im
   Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
   Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die
   Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
   Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende
   Mindestdeckungssummen erwartet:
   Personenschäden 3 Mio. Euro,
   Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher
   ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten drei Jahren und zu den Teilen des Auftrags, die als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
   Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende
   Nachweise einzureichen.
   Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner und
   Telefonnummer), die in Art und Rechnungswert mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht
   älter als drei Jahre sein. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt,
   behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim
   jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei
   Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte
   Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle des Einsatzes von
   Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz
   für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher
   Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht
   zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im
   Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender
   geeigneter Referenzen vorbehalten.
   Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter
   heranziehen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2022/S 194-546500
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/12/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/12/2022
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird
   ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform
   geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein
   elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der
   Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen
   werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote
   sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten
   Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der
   Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der
   Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des
   Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten
   Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der
   einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise beizufügen.
   Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der
   Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der
   Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über
   die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen
   gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
   bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu
   informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform
   hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
   Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des
   Bieters.
   Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den
   bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und
   empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit
   befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung
   aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter-
   /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot
   einzureichen ist.
   Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen
   Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters
   ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot
   nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der
   Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft
   erhält.
   Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor,
   zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern,
   mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den
   Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für
   die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
   Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung
   eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot
   darauf hinzuweisen.
   Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem
   Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
   der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
   GWB),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
   5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in
   Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax
   oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
   bleiben unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
   Postanschrift: Königstraße 24
   Ort: Rosenheim
   Postleitzahl: 83022
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 80313658301
   Fax: +49 80313658898310
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
   7. https://my.vergabe.bayern.de/
   8. https://my.vergabe.bayern.de/
   9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/233865
  10. https://my.vergabe.bayern.de/
  11. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=233865
  12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:546500-2022:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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