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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Zwiesel
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 644638-2022 (ID: 2022112109222219360)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Zwiesel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   2022/S 224/2022 644638
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Arberlandkliniken / Anstalt des öffentlichen
   Rechts
   Postanschrift: Arberlandstraße 1
   Ort: Zwiesel
   NUTS-Code: DE229 Regen
   Postleitzahl: 94227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): HITZLER INGENIEURE  Vergabemanagement
   E-Mail: [6]vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.arberlandkliniken.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bde46
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bde46
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kommunalunternehmen / Anstalt des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel
   (ALK-ZWI)  Objektplanung Freianlagen, Lph. 19 gemäß §§ 38 ff. HOAI
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Arberlandkliniken sind ein selbstständiges Kommunalunternehmen mit
   den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach. Sie stellen die
   Grund-, Regel- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis
   Regen und das Umland sicher.
   Seitens der Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der
   Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Hierzu ist beabsichtigt, mit
   dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und
   stufenweise) zu beauftragen:
   Objektplanung Freianlagen, Lph. 19 gemäß §§ 38 ff. HOAI
   AUSDRÜCKLICHER HINWEIS: Arberlandkliniken und Fördermittelgeber
   befinden gegenwärtig im Abstimmungsprozess zur Bewertung der Varianten
   13, die unter Ziffer II.2.4) näher beschrieben sind.
   Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur
   operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
   HITZLER INGENIEURE  Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807
   München
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE229 Regen
   Hauptort der Ausführung:
   Arberlandstraße 1
   94227 Zwiesel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Aufgabenstellung
   Seitens des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ist der Neubau der
   Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Aufgrund der
   komplexen Situation  der Verbindung des heterogenen Baubestandes mit
   der anspruchsvollen Topographie  wurde im Rahmen der erarbeiteten
   Zielplanung eine Variantenprüfung mit unterschiedlichen Lösungsansätzen
   vorgenommen. Das Ergebnis der Zielplanung ist, dass eine weitere
   Nutzung des Bestandes aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht nicht
   zu empfehlen ist. Eine in jeglicher Hinsicht nachhaltige Lösung könne
   nur mit einem vollständigen Ersatzbau erreicht werden. Dabei sei sowohl
   der Ersatzneubau des Klinikums in einem Zug (Variante 1), als auch die
   Aufteilung in Bauabschnitte (Variante 2) in Verbindung mit der
   derzeitigen Bestandssituation realisierbar.
   Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, ob der
   Fördermittelgeber diese Einschätzung teilt. Vor diesem Hintergrund muss
   aktuell als Variante 3 die Möglichkeit der Kliniksanierung im Bestand
   offen bleiben. Für diesen Fall sind vorerst Kosten und Termine von
   Variante 2 (siehe unten) anzunehmen, ohne dass diese bislang vertieft
   betrachtet worden wären. Der Auftraggeber wirkt nachdrücklich darauf
   hin, dass zumindest mit Aufforderung zur Angebotsabgabe
   behördlicherseits eine Entscheidung über die Sanierungsoption gefallen
   ist. Die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb sind dementsprechend
   offen gestaltet.
   Die anstehenden Entscheidungsprozesse können es erforderlich machen,
   während des Vergabeverfahrens auf die jeweilige Situation zu reagieren,
   sowohl was die Konkretisierung des Inhalts als auch den zeitlichen
   Ablauf des Vergabeverfahrens anbelangt. Denkbar ist aber auch, dass
   eine finale Entscheidung über die zu realisierende Variante erst nach
   Zuschlagserteilung fallen kann. In diesem Fall sind die Varianten als
   Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zu verstehen.
   Variante 1 und 2 gestalten sich wie folgt:
   Variante 1
    Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum
    Bauabschnitt 2: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
   Variante 2
    Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum (Funktionen)
    Bauabschnitt 2: Neubau Klinikum (Pflege)
    Bauabschnitt 3: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
    Nutzfläche und Kosten
   Die im Rahmen der Zielplanung ermittelte Nutzfläche beträgt:
    Variante 1: 13.604,40 m²
    Variante 2: 13.751,60 m²
   Die Gesamtkosten (Kgr. 200-700) wurden über die KFA-Methode (inkl.
   Berücksichtigung einer Baupreissteigerung) geschätzt:
    Variante 1: 238,1 Mio. EUR brutto
    Variante 2: 284,6 Mio. EUR brutto
   Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Zielplanung zu
   entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
    Terminziele
   Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor, wobei
   die terminliche Fertigstellung stark von der Aufnahme ins
   Jahreskrankenhausbauprogramm abhängt:
    Leistungsbeginn: Mai 2023
    Fertigstellung Variante 1: Ende 2032
    Fertigstellung Variante 2: Ende 2035
    angestrebte Auftragsvergabe
   Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen
   bauabschnitts- und stufenweise zu beauftragen:
   Objektplanung Freianlagen, Lph. 19 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
   Zunächst werden nach baulogistischer Abfolge der Bauabschnitte in der
   Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung
   und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer
   Leistungsphasen je Bauabschnitt ist optional möglich (vgl. Ziffer
   II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen
   bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektleiter:in / Gewichtung: 10 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Stellvertretende:r Projektleiter:in /
   Gewichtung: 10 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Objektüberwacher:in / Gewichtung: 10 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Projektbearbeiter (Mitarbeiter für die
   einzelnen Teilaufgaben) einschließlich des BIM-Ansprechpartners /
   Gewichtung: 5 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Kurzfristige Verfügbarkeit sowie
   Vor-Ort-Präsenz in der Planungs- und Ausführungsphase / Gewichtung: 5
   Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Ablauforganisation im
   Projektteam und mit den Planungsbeteiligten / Qualitätssicherung /
   Kostensicherung und -optimierung / Terminsicherung / Gewichtung: 5
   Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Gestalterische und funktionale Umsetzung /
   Gewichtung: 5 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Analyse der Projektaufgabe / Gewichtung: 15
   Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Einsatz der BIM-Methode im Projekt /
   Gewichtung: 5 Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck des Konzepts / Gewichtung: 5
   Prozent
   Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20 Prozent
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2023
   Ende: 31/12/2035
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden
   Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden
   (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
   1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten
   drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr.
   1 VgV)
   Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
    Jahresmittel  500.000 EUR/a (5 Punkte)
    Jahresmittel < 500.000 EUR/a und  400.000 EUR/a (3 Punkte)
    Jahresmittel < 400.000 EUR/a und  300.000 EUR/a (1 Punkte)
    Jahresmittel < 300.000 EUR/a (0 Punkte)
   2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021
   für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
   Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
   Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende
   (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.)
   werden wie folgt abgestuft:
    durchschnittlich  5 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
    durchschnittlich < 5 und  4 technische Mitarbeitende (3 Punkte)
    durchschnittlich < 4 und  3 technische Mitarbeitende (1 Punkte)
    durchschnittlich < 3 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
   3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn
   Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den
   Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des
   Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in
   Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
   DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen
   wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Beachten Sie auch
   die weiteren Mindestanforderungen, die kumulativ zu erfüllen sind!
   Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige
   Referenzprojekt nicht gewertet.
   Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte
   folgende Anforderungen zu erfüllen:
    Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2012 in Betrieb
   genommen.
   | Mindestanforderung
    Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder
   Klinikmaßnahme.
   | Referenzprojekt 1: Mindestanforderung, Referenzprojekte 2 + 3: je ja:
   10 Punkte, nein: 0 Punkte
    Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500
    Referenzprojekt 1: 5 Mio. EUR brutto, Referenzprojekte 2 + 3: je 2
   Mio. EUR brutto.
   | Referenzprojekt 1: max. 20 Punkte interpoliert, Referenzprojekt 2 +
   3: max. 10 Punkte interpoliert
    Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 28 gemäß §
   39 HOAI erbracht.
   | Referenzprojekt 1: max. 20 Punkte anteilig, Referenzprojekte 2 + 3:
   je max. 10 Punkte anteilig
    Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens
   Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
   | Referenzprojekt 1: Mindestanforderung, Referenzprojekte 2 + 3: je ja:
   10 Punkte, nein: 0 Punkte
   Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   beträgt 130 Punkte:
    max. 5 Punkte für Gesamtumsatz
    max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl
    je max. 40 Punkte für Referenzprojekt 13
   Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum
   Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die
   Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen,
   der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Jeder Bauabschnitt setzt sich aus vier Beauftragungsstufen zusammen,
   die bauabschnitts- und stufenweise abzurufen sind:
    Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 39 HOAI
    Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 39 HOAI
    Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 57 gemäß § 39 HOAI
    Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 39 HOAI
    ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 11 HOAI
   Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw.
   Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist je Bauabschnitt
   optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert
   ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte
   Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des
   Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
   Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,
   Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw.  soweit zutreffend  zu den an der
   Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,
   Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
   2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der
   Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und
   Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis
   der Vertretungsmacht auf Anforderung.
   3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers,
   die Berufsbezeichnung (Landschafts-)Architekt zu tragen oder in
   Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
   4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
   5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   GWB
   6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB
   7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
   Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c
   Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
   8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte
   5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach
   den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
   gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
   9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft
   sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
   Unternehmen
   10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an
   andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei
   der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen
   bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend
   anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV
   freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf
   Anforderung nachzureichen.
   11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen
   (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie
   mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber
   muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
   Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
   anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
   Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam
   für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende
   Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe
   von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige
   Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die
   gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
   Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung
   für die Zuschlagserteilung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
   Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2017
   bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des
   Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die
   Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), der
   Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der
   Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber
   eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen
   können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar
   komplexer Maßnahmen vorliegen.
   2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder
   privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen
   Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Erbringung der Dienstleistung ist natürlichen Personen vorbehalten,
   die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht
   berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder
   Landschaftsarchitekt zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über
   einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der
   Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG
   (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach
   Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch
   Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über
   die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als
   Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
   Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und
   sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
   Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
   Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in
   Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Unabhängig von der Entscheidung über Variante 1, 2 oder 3  näher
   beschrieben unter Ziffer II.2.4)  wird das Projekt unter Einsatz der
   Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) umgesetzt. Hierzu
   definieren die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) in
   verbindlicher Weise organisatorische Strukturen und
   Verantwortlichkeiten sowie wesentliche Prozesse, Qualitätskontrollen,
   Softwarelösungen und Formate.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/12/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags
   beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die
   geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende) in Bezug auf
   Variante 2. Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und
   Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen
   Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der
   Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines
   Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der
   kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt
   angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und
   müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch
   dazugerechnet werden.
   Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum
   Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere
   Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener
   Bietergemeinschaften.
   Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in
   Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich
   mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer
   I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der
   Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
   Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende
   Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
   Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur
   Verfügung.
   Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die
   Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf
   der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche
   Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder
   Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs
   Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach
   Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch
   beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen
   aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur
   herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf
   der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen,
   Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
   haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die
   Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der
   vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall
   wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
   Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter
   Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die
   Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die
   verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und
   Anmerkungen per E-Mail informiert.
   Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer
   III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu
   erbringen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise
   gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
   Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde
   gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die
   Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch
   Los zu treffen.
   Auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw.
   des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 14 GWB
   wird hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80583
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
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   Internet-Adresse: [11]http://www.regierung-oberbayern.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
   der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de?subject=TED
   7. https://www.arberlandkliniken.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1bde46
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1bde46
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. http://www.regierung-oberbayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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