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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Walldorf
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 643468-2022 (ID: 2022112109054818194)
Veröffentlicht: 21.11.2022
*
  DE-Walldorf: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2022/S 224/2022 643468
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Walldorf, Fachbereich 4  Planen, Bauen,
   Immobilien
   Postanschrift: Nußlocher Str. 45
   Ort: Walldorf
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Postleitzahl: 69190
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Walldorf, Andreas Tisch, Fachbereichsleiter
   Planen und Technik und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer,
   Kontakt: Christine Marquardt
   E-Mail: [6]christine.marquardt@kohlergrohe.de
   Telefon: +49 711/76963933
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.walldorf.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E59132495
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E59132495
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   VgV Fachplanung TGA HLS - Wohnungsbau Wieslocher Straße, Stadt Walldorf
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die
   Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet
   Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt zu ergänzen und zusätzlichen geförderten
   Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen,
   welche langfristig nutzbar sein sollen.
   Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen
   Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten
   dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung
   markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf
   der Südseite der Straße.
   Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die
   Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung Die
   Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
   Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von
   einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
   Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8
   (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die
   Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Fachplanung TGA (Elektro)
   ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Walldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die
   Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet
   Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt zu ergänzen und zusätzlichen geförderten
   Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen,
   welche langfristig nutzbar sein sollen.
   Die zukünftigen Wohnungen werden von der Stadt errichtet und vom
   Eigenbetrieb der Stadt betreut.
   Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen
   Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten
   dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung
   markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf
   der Südseite der Straße.
   Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die
   Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung zum
   Wettbewerb wird im Dezember stattfinden.
   Im Rahmen des Wettbewerbs sind innovative Vorschläge zur Anlage von
   Wohngebäuden für die beiden genannten Grundstücke zu entwickeln. Ebenso
   sind die Freiflächen einzubeziehen und thematisch darzustellen. Dabei
   liegt das Hauptaugenmerk neben der städtebaulichen Planung mit der
   Stellung von Wohngebäuden in diesem spezifischen Stadtraum auf der
   Entwicklung eines zeitgemäßen zukunftsorientiertem Wohnraumangebotes.
   Im Zuge der planerischen Entwicklung soll hier ein Gesamtkonzept für
   diese beiden Grundstücke entwickelt werden. Die Bebauung der beiden
   Grundstücke soll in einem baulichen und städtebaulichen Zusammenhang
   stehen.
   Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle,
   wirtschaftliche und nachhaltige Wohnbebauung zu errichten, die auf die
   städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen
   antwortet.
   Alle Wohnungen sollen sich innerhalb der Grenzen der Wohnraumförderung
   bewegen und die Kriterien bezogen auf die Wohnungsgrößen erfüllen.
   Im Sinne der Nachhaltigkeit der Baukonstruktion und der Materialien ist
   für die Ausloberin gut vorstellbar, die Wohngebäude in
   Holzhybridbauweise zu erstellen.
   Grundsätzlich sollen bei der Planung der Wohngebäude folgende
   allgemeine Anforderungen erfüllt werden:
    Geschosswohnungsbauten mit Parkierungsanlagen.
    Berücksichtigung einer Energieeffizienten Bauweise.
    Ausbauoption mit Aufzügen zur barrierefreien Erreichbarkeit der
   Wohnungen.
    Kostenoptimierte Bauweise.
    Ausführung der Wohnungsgrößen bezogen auf die Anforderungen des
   Landeswohnraumförderungsgesetzes.
    Einfache Bau- und Außenwandkonstruktionen.
   .
   Die Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
   Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von
   einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
   .
   Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,
   optional 8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
   Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Für den Wohnungsbau werden
   neben der Fachplanung TGA HLS die Leistungen für die Fachplanung
   Elektro, Tragwerksplanung und Projektsteuerung mittels
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung
   soll stufenweise erfolgen.
   Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 28.03.2023 statt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch
   den Projektleiter / Gewichtung: 35
   Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
   Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/
   Bewerbergemeinschaften.
   Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne
   Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den
   Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese
   zugelassen.
   Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3
   zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl
   erzielen:
   1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%):
   Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
   Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des
   Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen
   in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur
   durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden
   Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
   2. Technische Leistungsfähigkeit:
   Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt
   auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den
   Formblättern.
   .
   Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend,
   Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Für
   Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt genannt werden. Die
   Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
   .
   Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h.
   max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
   Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte
   erreicht werden.
   Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des
   Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von
   den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte
   bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl
   ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit
   der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt
   sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in
   der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl
   ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen
   und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
   zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den
   verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
   .
   Referenz A (zwingend):
   Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Wohnungsbau
   vom Bewerber erbracht.
   Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, vgl. NUF ca. 5.500 m²,
   öffentlicher Auftraggeber o. vgl.
   .
   Referenz B (optional):
   Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts beliebiger
   Nutzung, vom Bewerber erbracht Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau,
   vgl. NUF ca. 5.500 m², ein Wohnungsbau wird höher bewertet.
   .
   Darstellung der Referenzen auf einem Projektblatt DIN A4:
   Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und
   zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine
   Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
   Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
   .
   Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3
   formuliert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen
   Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der
   Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu
   senden.
   Voraussichtliche weitere Termine:
   Verhandlungsgespräche 28.03.2023
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei
   Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
   anzugeben:
   Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für
   Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird.
   Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben.
   .
   Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
   GWB vorliegen.
   .
   Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu
   Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
   .
   Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
   .
   Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in
   Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
   .
   Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
   getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
   Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
   .
   Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. §
   21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des
   Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG)
   vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob
   weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB
   vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und
   gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative
   Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
   .
   Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe
   des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung
   (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
   (EU) Nr. 833/2014.
   .
   Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von
   Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim
   Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach
   § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
   Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
   Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen
   (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
   Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen
   Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise,
   soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen
   bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die
   nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu
   verlangen.
   Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind
   ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die
   Vergabeplattform eingereicht werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem
   Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
   Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu
   vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
   Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für
   entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem
   Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
   .
   Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, Referenz A ist zwingend
   erforderlich, Referenz B optional. Mehrfachnennungen sind nicht
   möglich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
   .
   Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
   Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an
   Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter
   II.2.9 aufgeführt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
   - Nachweis eines realisierten vergleichbaren Wohnungsbaus.
   - Kosten (KG 300 - 400) mind. 4,0 Mio.  brutto.
   - Leistungszeitraum 2011  Mitte 2022, fertiggestellt.
   - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im
   Unternehmen des Bewerbers
   .
   Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
   - Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts
   - Kosten (KG 300 - 400) mind. 4,0 Mio.  brutto.
   - Leistungszeitraum 2011  Mitte 2022, fertiggestellt.
   - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im
   Unternehmen des Bewerbers.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die
   gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung
   zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung
   Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.
   Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich
   nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender
   Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU
   Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden
   Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die
   Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
   Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen
   gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der
   bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
   Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
   natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher
   und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn
   jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
   Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
   Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der
   Beteiligten.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine
   Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft
   gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter
   bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine
   unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften,
   deren Mitglieder sich mehrfach  sei es als einzelnes Unternehmen,
   Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer  an diesem Vergabeverfahren
   beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip
   ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
   Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
   jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
   nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
   entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot
   abgegeben werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/12/2022
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen
   können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link
   kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
   Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3
   angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV
   einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die
   unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen
   ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt
   werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige
   Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren
   werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen
   Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher
   regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen
   und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt
   wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten
   sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]http://www.rp-karlsruhe.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
   werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
   erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
   die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben
   informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
   wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
   Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
   Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§160 Abs. 3 GWB)
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/11/2022
References
   6. mailto:christine.marquardt@kohlergrohe.de?subject=TED
   7. http://www.walldorf.de/
   8. https://www.subreport.de/E59132495
   9. https://www.subreport.de/E59132495
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp-karlsruhe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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