(1) Searching for "2022062809335501637" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Kaltenkirchen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 348302-2022 (ID: 2022062809335501637)
Veröffentlicht: 28.06.2022
*
DE-Kaltenkirchen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2022/S 122/2022 348302
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [6]m.geng@akn.de
Telefon: +49 4191/933841
Fax: +49 4191/93398841
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.akn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E59397688
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21 Los 5 Beweissicherung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros - MA08
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beweissicherung für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21 von
Eidelstedt bis Kaltenkirchen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:
AKN-Strecke A1/ S21 von Eidelstedt bis Kaltenkirchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21 von Eidelstedt bis
Kaltenkirchen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/09/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
gemäß Auftragsunterlagen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
gemäß Auftragsunterlagen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
gemäß Auftragsunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
gemäß Auftragsunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
gemäß Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/08/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/08/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin,
dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher oder genehmigungsrechtlicher
Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet
werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren
aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches
Angebot vorliegt
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium
für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431/988-4640
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: [10]www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen - Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das
Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung
oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise
erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest,
ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem
Fall nicht.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
References
6. mailto:m.geng@akn.de?subject=TED
7. http://www.akn.de/
8. https://www.subreport.de/E59397688
9. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
10. http://www.schleswig-holstein.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|