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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Hamburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 348377-2022 (ID: 2022062809332401554)
Veröffentlicht: 28.06.2022
*
DE-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 122/2022 348377
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: [6]rafael.krause@hochbahn.de
Telefon: +49 403288-2975
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RK/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RK
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Qualifizierungssystem Risikomanagement [bq]
Referenznummer der Bekanntmachung: QS 007_200
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Vergabe von Sachverständigenleistungen für Risikomanagement im Zuge
eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils
zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die
Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen
Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12
geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und
vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9,
Ziffern 1 bis 12 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant
zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl
berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9,
Ziffern 1 bis 12 sind auch für alle Beteiligten einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu
erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses
Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten
und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und
behalten Ihre Zulassung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der
Lage ist, die beschriebene Leistung sowohl technisch als auch
wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher
Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht
haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu
erbringen.
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO
grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen
sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen
bzw. die nachfolgend beschriebenen
Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten
Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert
ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren
Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Bewerber, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise
/ Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und
Abgaben;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro
Schadensfall Planungsfehler und Personenschäden;
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a für Ingenieurdienstleistungen im
Bereich Risikomanagement
8. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur
Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
9. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume
erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender
Anzahl zur Verfügung steht;
10. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch
Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer
und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im
Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren
Qualifikation;
11. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren
beschäftigten Personen (> 10 Personen)
12. Der Bewerber hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Erfahrung und Zuverlässigkeit durch Vorlage von Referenzen
(Eigenerklärung möglich) zu erbringen. Die Referenzen müssen
Erfahrungen aus folgenden Bereichen in mindestens 3 großen (auch
internationalen) Infrastrukturprojekten umfassen:
- Methoden und Instrumente für ein projektbezogenes Risikomanagement.
Als Resultat wurde ein integriertes Kosten-, Risiko,- und Terminmodell
zur Erstellung eines digitalen Projektzwillings erstellt.
- Eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen
von 3 internationalen Infrastrukturprojekten, insbesondre im
Risikomanagement bei Vorhaben bei vergleichbarer Größenordnung (>1 Mrd.
EUR).
- Unterstützung bei der Identifizierung und Abgrenzung systemrelevanter
Einflüsse aus der Systemumgebung. Aufbau von weiteren
Projektabschnitten im Systemumfeld (RIAAT o.glw.)
- Darstellung eines Muster-Gesamtbasisterminplan aus
Vergleichsprojekten. Überwachung und Betrachtung verschiedener
kritischer Pfade die aufgrund des probabilistischen Charakters eines
Projektes entstehen.
- Darstellung eines Musterprojektes bei den parallelen Risken und die
Kosten aufgrund von Verzögerung verursacht werden und mit der
Mittelabflussplanung und der Preissteigerung verknüpft werden.
- Verzögerungskosten und Terminverschiebungen aus Risiken sollen in AG-
und AN-Sphären einteilbar sein. Hierzu ist ein Musterprojekt
einzureichen.
- Vorstellung einer Methode für die Modellierung von komplexen
Risikoereignissen (Ereignisbaumanalyse).
- Musterprojekt mit Verknüpfung zum Projektcontrolling, wie
Unterstützung bei der Erarbeitung einer Kostenbestandteilstruktur und
Baulosen.
- Vorstellung einer Maßnahmenplanung für Risikobewertung und
Strukturplanung (Projektablaufdiagram mit unterschiedlichen
Stakeholdern)
- Bearbeitung im RIAAT Programm (Fa. RiskCon) oder gleichwertig.
- Alle Dokumente und Schnittstellen (zu MS Excel, MS Project, etc.)
müssen so gestaltet sein, dass sie zu jederzeit im Projektverlauf auf
einfache Weise für den Datenimport und Datenexport angepasst und
erweitert werden können.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis
nicht erbracht wird.
zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis
nicht erbracht wird.
zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe
dieser Ausschlussgründe. Fakultativer
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß
§124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
berücksichtigt.
zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen
Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung
der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der
Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 7. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank). Zwingender
Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 10. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 11. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn
diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 12. z.B. Tabellarische Darstellung der geforderten Referenzen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal
(Projektleiter, stellvertretender Projektleiter)
einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2021/S 182-474708
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen
Dienstleistungen zum Risikomanagement ausgeschrieben werden.
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier:
[12]https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung
eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss
sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
ausgewiesen ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
(Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R2RK
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
References
6. mailto:rafael.krause@hochbahn.de?subject=TED
7. http://hochbahn.de/
8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RK/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R2RK
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:474708-2021:TEXT:DE:HTML
12. https://www.schneller-durch-hamburg.de/
13. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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