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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Frankfurt am Main
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 348046-2022 (ID: 2022062809311901367)
Veröffentlicht: 28.06.2022
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  DE-Frankfurt am Main: Planungsleistungen im Bauwesen
   2022/S 122/2022 348046
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
   E-Mail: [7]nicole.mies@deutschebahn.com
   Telefon: +49 20330173426
   Fax: +49 6926554724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Lose 1-2)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44169
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
   VA inkl. TSA
   TA
   Ing BW
   TWP
   Umwelt
   Schall
   Vermessung
   Logistik
   vertiefte Kostenschätzung
   Bericht zur parlamentarischen Verfassung
   üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl.
   TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/03/2021
   Ende: 30/06/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 030-075643
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 20FEI44169
   Los-Nr.: 2
   Bezeichnung des Auftrags:
   BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   08/02/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise
   des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020,
   Ziff. II (BW I 7  70406/21#1, abrufbar unter
   [10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin
   verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
   Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten,
   z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden
   Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Ab dem 19.04.2017 ist bei
   Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die
   Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
   Deutschen Bahn AG zulässig. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als
   Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
   Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
   erforderlich: Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten
   genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen
   verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
   verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
   Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
   einzelne Gemeinschaftsmitglied.
   1. BLOM Deutschland GmbH
   2. THOST Projektmanagement GmbH
   3. Höcker Project Managers GmbH
   4. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH
   5. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und
   Umwelttechnik mbH
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. -Erklärung zur
   Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention -Erklärung,
   dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt
   und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. -Erklärung, dass das Unternehmen
   zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder
   eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht
   hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
   versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)
   irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
   beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten
   Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind
   zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
   akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und
   prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die
   Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind
   nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten
   Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
   einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
   vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
   sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
   Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
   spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält
   sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb
   von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
   bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der
   Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei
   Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
   Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
   Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
   setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
   zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
   Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
   ist zulässig.
   Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf
   eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/06/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Köln
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau Los 2
   VA inkl. TSA
   TA
   Ing BW
   TWP
   Umwelt
   Schall
   Vermessung
   Logistik
   vertiefte Kostenschätzung
   Bericht zur parlamentarischen Verfassung
   üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl.
   TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/03/2021
   Ende: 30/06/2024
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Leistung der Artenschutzkartierung wurde zu Beginn des Jahres 2022
   ausgeschrieben (22FEI56900). Bis zur Angebotsfrist am 02.03.2022 sind
   keine Angebote von Bietern eingegangen. Ein Teilnahmewettbewerb wurde
   erfolglos durchgeführt.
   Im Rahmen der erweiterten Vorplanung sollen Planungs- und
   Umweltgutachterleistungen aus den Leistungsphasen 3 und 4 ergänzt
   werden, um eine qualifizierte Grundlage für die parlamentarische
   Befassung zu erhalten. Um mögliche Umweltauswirkungen möglichst
   frühzeitig zu erfassen, sollen die Gutachten mit den Ergebnissen einer
   Artenschutzkartierung übergeben werden. Die Ergebnisse sind u.a. in dem
   mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten artenschutzrechtlichen
   Fachbeitrag und landwirtschaftlichen Begleitplan aufzuführen und
   anschließend im Umweltverträglichkeitsbericht nach den Vorgaben des EBA
   zusammenzufassen. Unter Berücksichtigung des Planungsstandes werden
   diese Umweltplanungsleistungen in die Ergebnisse der Vorplanung,
   einschließlich der Ergebnisse der frühzeitigen
   Öffentlichkeitsbeteiligung, in den Bericht zur parlamentarischen
   Befassung und Vorlage im Deutschen Bundestag übernommen.
   Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer keine
   Artenschutzkartierung. Die Durchführung der Artenschutzkartierung ist
   für die umfassende Erfüllung der o.g. Aufgabe erforderlich.
   Aufgrund des erfolglosen Wettbewerbes und der zeitlichen Zwänge, ist es
   notwendig den Auftragnehmer, der bereits vertraglich mit der Erstellung
   der Gutachten gebunden ist, mit der Durchführung der
   Artenschutzkartierung zu beauftragen.
   (LOS 2_MKA 1_2)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Eine wiederholte Ausschreibung würde im Projekt insbesondere durch die
   zeitlichen Engpässe, zu erheblichen Verzögerungen im gesamten
   Leistungsprozess führen. Aufgrund der allgemeinen Baukostensteigerungen
   ist bei erneuter Ausschreibung nicht mit einem wirtschaftlicheren
   Angebot als durch den Nachtrag zu rechnen. Der gebundene AN hat bereits
   große Detailkenntnisse des Projektes. Dadurch können bei der
   Leistungserbringung Synergieeffekte realisiert werden, die bei der
   Nachtragsverhandlung berücksichtigt werden können.
   Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da
   aufgrund der Ausschreibungsdauer die Erstellung der Gutachten nicht
   fristgerecht ausgeführt werden kann. Aufgrund der Art der Leistung, die
   nur in bestimmten Jahreszeiten erbracht werden kann, birgt die
   Neuausschreibung zusätzlich die Gefahr, dass die Leistungen die Planung
   des Projektes um ein ganzes Jahr verzögern.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:nicole.mies@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:075643-2021:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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