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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Dokument Nr...: 348060-2022 (ID: 2022062809301601270)
Veröffentlicht: 28.06.2022
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 122/2022 348060
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gring, Miriam
E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Lph 3-4, optional Lph 5-9 ohne 8 für die ESTW
Offenburg, Niederschopfheim und Lahr
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51655
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
Offenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Planung ESTW Offenburg, Niederschopfheim und Lahr, Lph 3-4; Planung LST
ETCS Level 2, Lph 3-4; Baugrunduntersuchungen und Gutachten alle ESTW;
Schalluntersuchungen, schalltechnische Gutachten alle ESTW;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 1 Grundlagenermittlung;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 2 Geödätisches Festpunktfeld;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 3 Bestandsvermessung
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 02/05/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 204-534455
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI51655
Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Lph 3-4, optional Lph 5-9 ohne 8 für die ESTW
Offenburg, Niederschopfheim und Lahr
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
15/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7
70406/21#1, abrufbar unter
[10]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen
entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder
Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen
werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (
[11]https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/ge
schaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
([12]https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiativ
e/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen
gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf
eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von
Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien
unterbreitet haben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
Offenburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung ESTW Offenburg, Niederschopfheim und Lahr, Lph 3-4; Planung LST
ETCS Level 2, Lph 3-4; Baugrunduntersuchungen und Gutachten alle ESTW;
Schalluntersuchungen, schalltechnische Gutachten alle ESTW;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 1 Grundlagenermittlung;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 2 Geödätisches Festpunktfeld;
Vermessungsleistungen Leistungsstufe 3 Bestandsvermessung
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 02/05/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
LÄA 01: Planungsleistungen auf Basis der erweiterten Aufgabenstellung
der Gewerke LST und OLA im Zuge der Entwurfsplanung sowie der Abgleich
der Planungsstände Vorplanung und Vorplanung
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aufgrund erhöhter Aufwand der Planungsleistung sowie diverser Umstände
die im Projektverlauf erkannt wurden, sind zusätzliche
Planungsleistungen des AN erforderlich um den ursprünglich
zugesicherten Vertragserfolg herbeizuführen. Die im Nachtrag angebotene
Leistung ist so unmittelbar mit der Planungsauftrag aus dem HV
verbunden und verpflechtet, dass für den AG durch Beauftragung eines
zweiten AN nicht mehr hinreichend erkenn-bar ist, welchem AN gegenüber
er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der
Verantwortlichkeiten besonders erschwert). Beträchtliche Zusatzkosten
würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B.
Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz
gebracht werden können.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:534455-2021:TEXT:DE:HTML
10. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
11. https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
12. https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/
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