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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Bruchsal
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 347371-2022 (ID: 2022062809242100666)
Veröffentlicht: 28.06.2022
*
  DE-Bruchsal: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2022/S 122/2022 347371
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
   Karlsruhe
   Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6, Gebäude 5110 A
   Ort: Bruchsal
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Postleitzahl: 76646
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sekretariat
   E-Mail: [6]ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
   Telefon: +49 725198206408
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.awb-landkreis-karlsruhe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1818ac480d9-
   4e72a1bb3753b00c
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1818ac480d9-
   4e72a1bb3753b00c
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Problemstoffsammlung und -entsorgung
   Referenznummer der Bekanntmachung: AWLK-2022-0003
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Problemstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Karlsruhe
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erfassung der schadstoffhaltigen Abfälle (Problemstoffen) an den vom
   Auftraggeber festgelegten Sammelstellen,
   Transport zu geeigneten Zwischenlagern bzw. Entsorgungsanlagen,
   und
   Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
   Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2023 kündigt, verlängert sich der
   Vertrag automatisch bis zum 31.12.2025.
   2. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls der Auftraggeber oder der
   Auftragnehmer nicht bis zum 31.12.2024 kündigen, verlängert sich der
   Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft
   vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere
   Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
   ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
   Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
   dem Bieter und
   den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist
   auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
   beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
   Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter
   zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1)
   bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu
   deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
   Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die
   Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen
   Leistungsfähigkeit nach III.1.3) werden nicht als Nachweis der
   beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der
   technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.
   "Know-how-Leihe" möglich.
   2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
   einzureichen:
   - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   123 GWB,
   - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB,
   - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
   Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
   - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
   - Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
   (Komplementär)),
   - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
   Sozialversicherungsträgers sowie der
   Berufsgenossenschaft,
   - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände
   (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber sowie
   den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
   -die Gewerbeanmeldung
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der
   ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für
   die Jahre 2019, 2020, 2021 (ggfs. vorläufig),
   - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
   mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall
   für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
   jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
   Auftragsfalle abzuschließen,
   - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-
   und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
   Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
   abzuschließen,
   - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten
   bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   folgende Unterlagen einzureichen:
   - die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie
   Gewinn- und Verlustrechnung der
   Jahre 2019, 2020 und 2021 (ggfs. vorläufig), in der für das Unternehmen
   handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen
   nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
   ansässig ist,
   vorgeschrieben sind,
   - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
   Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den
   jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines
   Versicherers, im Auftragsfalle einen
   entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
   - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen
   Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
   übernommen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Referenzen
   - Eigenerklärung über eine Referenz über die die Einsammlung und
   Entsorgung von Problemstoffen mit einer Leistungsmenge von 340 Mg pro
   Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
   Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu
   erbringen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
   - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers,
   Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des
   Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
   Auftragswertes).
   Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu
   erbringen.
   Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der
   geforderten Leistungsmenge entsprechen.
   Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Entsorgung können sich aus
   einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
   B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
   - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
   nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich
   der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Befördern",
   "Lagern",
   "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der
   leistungsgegenständlichen Abfallarten.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
   - das/die Zertifikat(e)
   Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des
   Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die
   Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen
   des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf
   Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
   Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
   Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate müssen während der
   Auftragsdurchführung vorliegen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/08/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/08/2022
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für Bietergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bietergemeinschaft,
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
   liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat
   spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in
   schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag
   einzureichen.
   Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
   und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder
   teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
   (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle
   gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
   Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
   Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
   regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres
   Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der
   Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
   gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: 54321-Tender-1818ac480d9-4e72a1bb3753b00c
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht
   berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
   darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
   an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/06/2022
References
   6. mailto:ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de?subject=TED
   7. http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1818ac480d9-4e72a1bb3753b00c
   9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1818ac480d9-4e72a1bb3753b00c
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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