Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2022062809241800656" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Offenburg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 347361-2022 (ID: 2022062809241800656)
Veröffentlicht: 28.06.2022
*
  DE-Offenburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2022/S 122/2022 347361
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ortenau Kreis, Eigenbetrieb Ortenau
   Klinikum
   Postanschrift: Badstraße 20
   Ort: Offenburg
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Postleitzahl: 77654
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]krankenhausverwaltung@ortenau-klinikum.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ortenau-klinikum.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbH
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 9
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe-s@lutzabel.com
   Telefon: +49 711252890-0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.lutzabel.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2804/2020_TWP_Ortenau
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2804/2020_TWP_Ortenau
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen
   (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1
   bis 6 und 8 (§ 3 HOAI) gem. § 49 HOAI für das Projekt "Abschnittsweiser
   Ersatzneubau Betriebsstelle Lahr" im Rahmen der Agenda 2030.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
   Hauptort der Ausführung:
   Ortenau Klinikum Betriebsstelle Lahr Klostenstraße 19 77933 Lahr
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen
   (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1
   bis 6 und 8 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 49 HOAI für das Projekt
   Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr
   im Rahmen der Agenda 2030.
   Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5.800 Mitarbeitern der viertgrößte
   kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.
   Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in
   Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
   Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1.400
   engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die
   Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22.500 vollstationäre und 28.000
   ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431
   Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das
   Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit
   aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten
   unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen
   Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten
   medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und
   patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch
   medizinische Kompetenzzentren. Für den klinischen Betrieb wird eine
   Gesamt-Nutzfläche von ca. 26.500 m² mit einem Investitionsvolumen
   von ca. EUR 183 Mio. brutto (davon entfallen in einer ersten
   Grobschätzung ca. EUR 10 Mio. auf die Medizintechnik) veranschlagt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 30/08/2022
   Ende: 30/08/2032
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit
   erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit
   die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe
   gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um
   solche Gründe, die im Falle einer
   bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer
   außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
   Der AG beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die
   Leistungen de weiteren angebotenen, nicht von der ersten
   Beauftragungsstufe erfassten Leistungsstufen hat der AN entsprechend
   den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der AG diese durch
   einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder
   vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen,
   Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile
   und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Rechtsanspruch
   des AN auf Beauftragung von weiteren Leistungsstufen besteht
   vorbehaltlich anderer Regelungen dieses Vertrages nicht. Aus einer
   stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen
   Unterbrechung der
   Leistungsausführung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars
   verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer
   Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über
   die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung
   dieses Vertrages.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
   Bieter
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1
   GWB;
   - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein
   Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im
   Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt
   ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch
   die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB;
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen
   Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
   aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
   Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4
   GWB;
   - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1
   Nr. 7 GWB;
   - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
   Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
   erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
   - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
   - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel
   5k der Verordnung EU Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket
   gegen Russland);
   - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
   § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
   - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllt;
   - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit
   sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
   hat;
   - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
   Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist;
   - für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen
   ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
   oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der
   Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter
   als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin
   für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei
   fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei
   Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche
   Mitglieder der Bietergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den
   Bewerbungsunterlagen enthalten);
   - Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach-
   und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen
   oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt,
   ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem
   Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind
   ein entsprechender Nachweis oder
   eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Der jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren muss durchschnittlich EUR 650.000,00 netto betragen
   haben;
   - Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach-
   und Vermögensschäden je bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen
   oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt,
   ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem
   Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
   Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind
   ein entsprechender Nachweis oder
   eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über die Anzahl durchschnittlich Beschäftigter in den
   letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die diesbezügliche
   Anzahl an Ingenieuren TWP
   - Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen.
   Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
   - Angabe der Projektbezeichnung;
   - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
   - Angabe des Auftraggebers;
   - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon,
   E-Mail);
   - Angaben zum Projekt
   - Ausführungszeitraum inklusive Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ);
   - des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts;
   - Projektbeschreibung.
   Es muss eine vergleichbare Referenz für Planungsleistungen des
   Leistungsbildes TWP für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen,
   Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder
   Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und
   Behandlungsbereich oder vergleichbare
   Gebäude nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und
   zwischen dem 01.01.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen
   wurde. Es muss sich jeweils um einen Umbau und/oder Erweiterung bei
   laufendem Betrieb handeln. Der AN muss mit den wesentlichen
   Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6
   beauftragt gewesen sein. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss
   größer 16,0 Mio. EUR netto sein.
   Vergleichbar ist auch eine Referenz, die nur einen von mehreren
   Bauabschnitten darstellt, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen
   Bauabschnitt erfüllt sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Angabe von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen des
   Leistungsbildes TWP für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen,
   Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder
   Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und
   Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude, die zwischen 01.01.2015
   und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurden. Als vergleichbar
   angesehen werden Leistungen mit einem Projektvolumen (KGR 200 bis 600)
   größer 16,0 Mio. EUR netto.
   - durchschnittliche Anzahl der Ingenieure TWP jeweils mindestens 5 in
   den letzten drei abgelaufenen
   Kalenderjahren.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Vgl. Ziff. III.1.1).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/07/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/07/2022
   Ortszeit: 09:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR2M7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
   folgenden Regelungen des GWB:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich
   in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer
   8 / 8
   Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen
   werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
   versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf
   den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
   an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall
   verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
   können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen
   über die Zuschlagserteilung oder den
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert,
   dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder
   Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte
   geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren
   Wettbewerb zwischen ihnen
   beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen
   Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn1)
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht
   ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/06/2022
References
   6. mailto:krankenhausverwaltung@ortenau-klinikum.de?subject=TED
   7. http://www.ortenau-klinikum.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7/documents
   9. mailto:vergabe-s@lutzabel.com?subject=TED
  10. https://www.lutzabel.com/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PR2M7
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau