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Ausschreibung: Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren - DE-Bremen
Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren
Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
Dokument Nr...: 346372-2022 (ID: 2022062809132399640)
Veröffentlicht: 28.06.2022
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DE-Bremen: Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren
2022/S 122/2022 346372
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BREPARK GmbH
Postanschrift: Ansgaritorstr. 16
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Bau/Technik
E-Mail: [6]info.verdingung@immobilien.bremen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.bremen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-1819019ebb0-5d8e9fdf76b13809
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Gesellschaft mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Parkraum- und Immobilienmanagement
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten,
V0419/2022, Brepark GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: V0419/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38700000 Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Parkscheinautomaten im
Stadtgebiet Bremen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder
Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einer
Laufzeit von 4 Jahren über die Lieferung und betriebsfertige
Aufstellung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Bremen.
Die Produktion, Lieferung, Montage mit Inbetriebnahme von 240
Parkscheinautomaten hat zwingend im Jahr 2022 zu erfolgen und ist
fester Bestandteil der Rahmenvereinbarung.
Der Liefer- und Leistungsumfang wird im Detail durch das
Leistungsverzeichnis (kurz "LV", siehe beiliegende Vergabeunterlagen)
und diese Leistungsbeschreibung (kurz "LB) definiert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (§
44 Abs. 1 VgV 2016)
Das Formblatt 124LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den
Vergabeunterlagen bei.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für
vergleichbare Leistungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2016)
Mindeststandard: Mindestumsatz 1,0 Mio. EUR in jedem Geschäftsjahr
b) Nachweis der Berufs- oder Haftpflichtversicherung (§45 Abs. 1 Nr. 3
VgV 2016)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten
gilt § 45 Abs. 4 VgV 2016.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise)
über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit
der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 5 Arbeitskräfte in jedem
Geschäftsjahr
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
d) Testticket, Produktdatenblätter mit detaillierter Beschreibung
e) Soweit Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) zum Einsatz gebracht
werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit
ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für
den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt
vorzulegen:
- Angaben nach § 45 VgV 2016
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu
vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes
sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen
Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der
letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit
eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn
dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die
Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist
unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach
Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter
innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen
Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich
benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU
verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen,
dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU
Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur
Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b))
vorzulegen.
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten
gilt § 45 Abs. 4 VgV 2016.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/07/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder
amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch
verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen
Übersetzung einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei
der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bau.bremen.de
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Internet-Adresse: [12]www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein
Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter
VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
References
6. mailto:info.verdingung@immobilien.bremen.de?subject=TED
7. https://vergabe.bremen.de/
8. https://vergabe.bremen.de/
9. https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1819019ebb0-5d8e9fdf76b
13809
10. https://vergabe.bremen.de/
11. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
12. http://www.bauumwelt.bremen.de/
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