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Ausschreibung: Versuchs- und Aufschlussbohrungen - DE-Hamburg
Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Forschungslabordienste
Dokument Nr...: 346028-2022 (ID: 2022062809084199332)
Veröffentlicht: 28.06.2022
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  DE-Hamburg: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
   2022/S 122/2022 346028
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@bsh.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.bsh.de
   Adresse des Beschafferprofils: [9]http://www.evergabe-online.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80
   zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der
   deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich
   Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in
   Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067b
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Deutsche AWZ der Nordsee
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
   Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
   - UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen
   - Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2
   Standard
   Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich
   Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
   - Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben
   - Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne
   - Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische
   Versuche)
   - Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts
   ---------------------------------------------
   Aufschlussverfahren:
   - Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)
   - Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit
   Porenwasserdruckmessung:
   o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed
   SCPTu)
   o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole
   CPTu)
   - Bohrlochgeophysik
   ---------------------------------------------
   Probenentnahme (Lockergestein):
   - Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der
   erforderlichen Güteklasse:
   o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens
   aber
   der Güteklasse 2
   o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse
   4
   gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für
   nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
   - Entsorgung des restlichen Bohrgutes
   ---------------------------------------------
   Laboruntersuchungen:
   - Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das
   Laborprogramm
   festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen
   - Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie
   Bodenmechanischen Versuche
   - Durchführung der Laboruntersuchungen
   ---------------------------------------------
   Flächen, Anzahl der Lokationen:
   Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im
   Geltungsbereich des FEP.
   In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38.400.000,- 
   inkl.
   MwSt.,
   in 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24.000.000,- 
   inkl.
   MwSt.,
   in 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30.000.000,- 
   inkl.
   MwSt.,
   Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet
   Bohrung,
   Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).
   ---------------------------------------------
   FERTIGSTELLUNG:
   Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des
   jeweiligen
   Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 03/05/2021
   Ende: 15/11/2023
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 098-252865
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   23/06/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/06/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   73111000 Forschungslabordienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Deutsche AWZ der Nordsee
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen in Form von 80
   zusätzlichen Ringscherversuchen
   Der Nachtrag sieht eine Anpassung des Laborprogramms zur Untersuchung
   von Bodenproben im Gebiet N-9 vor. Die Bodenproben sollen zusätzlich
   durch 80 Ringscherversuche untersucht werden. Dabei werden dränierte
   Ringscherversuche nach DIN EN ISO 17892-10 mit der Testmethode
   soil-steel interface nach ICP Design Methods for driven Piles in
   Sands and Clays nach Jardin et al. (2005) durchgeführt.
   Der Nachtrag ist notwendig geworden, weil sich die Baugrundverhältnisse
   inhomogener darstellen als es voran gegangene indirekte
   Baugrunduntersuchugen vermuten ließen. Eine Abschätzung von allgemeinen
   Bodenkennwerten ist somit ungemein erschwert, sodass die zusätzlichen
   Laboruntersuchungen mittels Ringscherversuchen notwendig werden. Dabei
   bieten die Ringscherversuche die Möglichkeit das Reibungsverhalten,
   Spitzen- und Restscherfestigkeiten zu bestimmen. Diese Erkenntnisse
   sind insbesondere für die Durchführung von Rammanalysen zur Errichrtung
   von Pfahlgründungen unerlässich.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/07/2022
   Ende: 01/12/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   4. Nachtrag (siehe oben)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Notwendigkeit zur Durchführung von Ringscherversuchen konnte im
   Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers während der
   Auftragsvergabe nicht vorhergesehen werden, da sich der Baugrund anders
   darstellt, als es eine vorangegangene Erkundungsmethode (seismische
   Untersuchung) vermuten ließ. Der Baugrund stellt sich inhomogener dar,
   als erwartet und zeigt unerwartete Sprünge in der Lagerungsdichte des
   Bodens auf. Diese Erkenntnisse haben erst die Ergebnisse der
   Erkundungsmethoden aus dem FERKL2021 Vertrag geliefert. Zur weiteren
   Abschätzung von Bodenkennwerten werden nun die Ergebnisse aus den
   Ringscherversuchen notwendig.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 2.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 3.00 EUR
References
   7. mailto:vergabestelle@bsh.de?subject=TED
   8. http://www.bsh.de/
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:252865-2021:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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