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Ausschreibung: Versuchs- und Aufschlussbohrungen - DE-Hamburg
Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Forschungslabordienste
Dokument Nr...: 346028-2022 (ID: 2022062809084199332)
Veröffentlicht: 28.06.2022
*
DE-Hamburg: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
2022/S 122/2022 346028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@bsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: [9]http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen: Durchführung von 80
zusätzlichen Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der
deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich
Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in
Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung
Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067b
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Deutsche AWZ der Nordsee
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen
- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2
Standard
Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich
Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben
- Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne
- Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische
Versuche)
- Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts
---------------------------------------------
Aufschlussverfahren:
- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)
- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit
Porenwasserdruckmessung:
o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed
SCPTu)
o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole
CPTu)
- Bohrlochgeophysik
---------------------------------------------
Probenentnahme (Lockergestein):
- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der
erforderlichen Güteklasse:
o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens
aber
der Güteklasse 2
o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse
4
gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für
nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
- Entsorgung des restlichen Bohrgutes
---------------------------------------------
Laboruntersuchungen:
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das
Laborprogramm
festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen
- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie
Bodenmechanischen Versuche
- Durchführung der Laboruntersuchungen
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Flächen, Anzahl der Lokationen:
Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im
Geltungsbereich des FEP.
In 2021 sind 36 Lokationen zu einem maximal Wert von 38.400.000,-
inkl.
MwSt.,
in 2022 sind 22 Lokationen zu einem maximal Wert von 24.000.000,-
inkl.
MwSt.,
in 2023 sind 28 Lokationen zu einem maximal Wert von 30.000.000,-
inkl.
MwSt.,
Lage jeweils nach Wahl der Auftraggeberin, zu erkunden (beinhaltet
Bohrung,
Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).
---------------------------------------------
FERTIGSTELLUNG:
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des
jeweiligen
Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/05/2021
Ende: 15/11/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 098-252865
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
23/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73111000 Forschungslabordienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Deutsche AWZ der Nordsee
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anpassung des Umfanges der Laboruntersuchungen in Form von 80
zusätzlichen Ringscherversuchen
Der Nachtrag sieht eine Anpassung des Laborprogramms zur Untersuchung
von Bodenproben im Gebiet N-9 vor. Die Bodenproben sollen zusätzlich
durch 80 Ringscherversuche untersucht werden. Dabei werden dränierte
Ringscherversuche nach DIN EN ISO 17892-10 mit der Testmethode
soil-steel interface nach ICP Design Methods for driven Piles in
Sands and Clays nach Jardin et al. (2005) durchgeführt.
Der Nachtrag ist notwendig geworden, weil sich die Baugrundverhältnisse
inhomogener darstellen als es voran gegangene indirekte
Baugrunduntersuchugen vermuten ließen. Eine Abschätzung von allgemeinen
Bodenkennwerten ist somit ungemein erschwert, sodass die zusätzlichen
Laboruntersuchungen mittels Ringscherversuchen notwendig werden. Dabei
bieten die Ringscherversuche die Möglichkeit das Reibungsverhalten,
Spitzen- und Restscherfestigkeiten zu bestimmen. Diese Erkenntnisse
sind insbesondere für die Durchführung von Rammanalysen zur Errichrtung
von Pfahlgründungen unerlässich.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/07/2022
Ende: 01/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
4. Nachtrag (siehe oben)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Notwendigkeit zur Durchführung von Ringscherversuchen konnte im
Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers während der
Auftragsvergabe nicht vorhergesehen werden, da sich der Baugrund anders
darstellt, als es eine vorangegangene Erkundungsmethode (seismische
Untersuchung) vermuten ließ. Der Baugrund stellt sich inhomogener dar,
als erwartet und zeigt unerwartete Sprünge in der Lagerungsdichte des
Bodens auf. Diese Erkenntnisse haben erst die Ergebnisse der
Erkundungsmethoden aus dem FERKL2021 Vertrag geliefert. Zur weiteren
Abschätzung von Bodenkennwerten werden nun die Ergebnisse aus den
Ringscherversuchen notwendig.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 3.00 EUR
References
7. mailto:vergabestelle@bsh.de?subject=TED
8. http://www.bsh.de/
9. http://www.evergabe-online.de/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:252865-2021:TEXT:DE:HTML
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