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Ausschreibung: Alarmsysteme - DE-Pinneberg
Alarmsysteme
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 344193-2022 (ID: 2022062710350998798)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
DE-Pinneberg: Alarmsysteme
2022/S 121/2022 344193
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sekretariat.schellenberg@heuking.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kreis-pinneberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag über die Lieferung
eines digitalen Alarmierungsnetzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35121700 Alarmsysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Errichtung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes für die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreis Segeberg.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 396 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes für die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreis Segeberg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Mit der Aufgabenübertragung zur Einrichtung und Betrieb der
Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle durch den Kreis Segeberg an
die Kooperative Regionalleitstelle West (Kreis Pinneberg), ist der
Kreis Segeberg mit dem bei den übrigen Kreisen bestehenden digitalen
Alarmierungsnetz auszurüsten. Im Bereich der kritischen Infrastruktur
sind Risiken in Bezug auf die Kompatibilität von vornherein
auszuschließen. Es ist daher beabsichtigt, zur Errichtung eines
flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes zusätzliche 22 Standorte
mit digitaler Alarmierungstechnik auszustatten. Es handelt sich bei
dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, da bei Beschaffung eines anderen
Netzes sicherheitstechnisch nicht tolerierbare Kompatibilitätsprobleme
zu befürchten wären.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sinus Nachrichtentechnik GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 396 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit der Aufgabenübertragung zur Einrichtung und Betrieb der
Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle durch den Kreis Segeberg an
die Kooperative Regionalleitstelle West (Kreis Pinneberg), ist der
Kreis Segeberg mit dem bei den übrigen Kreisen bestehenden digitalen
Alarmierungsnetz auszurüsten. Im Bereich der kritischen Infrastruktur
sind Risiken in Bezug auf die Kompatibilität von vornherein
auszuschließen. Es ist daher beabsichtigt, zur Errichtung eines
flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes zusätzliche 22 Standorte
mit digitaler Alarmierungstechnik auszustatten. Es handelt sich bei
dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, da bei Beschaffung eines anderen
Netzes sicherheitstechnisch nicht tolerierbare Kompatibilitätsprobleme
zu befürchten wären. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er
wird nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Der hier angegebene Zuschlagszeitpunkt gibt den Zeitpunkt der Absendung
der Bekanntmachung der Europäischen Union, nicht den tatsächlichen
Zuschlag an. Dieser erfolgt gemäß der vorgenannten Fristberechnung. Der
Vertrag soll mit der Sinus Nachrichtentechnik GmbH, Kiebitzhörn 28,
22885 Barsbüttel abgeschlossen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Gem. § 135 GWB gilt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022
References
6. mailto:sekretariat.schellenberg@heuking.de?subject=TED
7. https://www.kreis-pinneberg.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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