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Ausschreibung: Alarmsysteme - DE-Pinneberg
Alarmsysteme
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 344193-2022 (ID: 2022062710350998798)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
  DE-Pinneberg: Alarmsysteme
   2022/S 121/2022 344193
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg
   Ort: Pinneberg
   NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]sekretariat.schellenberg@heuking.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.kreis-pinneberg.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Vertrag über die Lieferung
   eines digitalen Alarmierungsnetzes
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35121700 Alarmsysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Errichtung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes für die
   Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreis Segeberg.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 396 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0D Segeberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Errichtung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes für die
   Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreis Segeberg.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Mit der Aufgabenübertragung zur Einrichtung und Betrieb der
   Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle durch den Kreis Segeberg an
   die Kooperative Regionalleitstelle West (Kreis Pinneberg), ist der
   Kreis Segeberg mit dem bei den übrigen Kreisen bestehenden digitalen
   Alarmierungsnetz auszurüsten. Im Bereich der kritischen Infrastruktur
   sind Risiken in Bezug auf die Kompatibilität von vornherein
   auszuschließen. Es ist daher beabsichtigt, zur Errichtung eines
   flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes zusätzliche 22 Standorte
   mit digitaler Alarmierungstechnik auszustatten. Es handelt sich bei
   dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
   Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, da bei Beschaffung eines anderen
   Netzes sicherheitstechnisch nicht tolerierbare Kompatibilitätsprobleme
   zu befürchten wären.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/06/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Sinus Nachrichtentechnik GmbH
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE60 Hamburg
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 396 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit der Aufgabenübertragung zur Einrichtung und Betrieb der
   Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle durch den Kreis Segeberg an
   die Kooperative Regionalleitstelle West (Kreis Pinneberg), ist der
   Kreis Segeberg mit dem bei den übrigen Kreisen bestehenden digitalen
   Alarmierungsnetz auszurüsten. Im Bereich der kritischen Infrastruktur
   sind Risiken in Bezug auf die Kompatibilität von vornherein
   auszuschließen. Es ist daher beabsichtigt, zur Errichtung eines
   flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes zusätzliche 22 Standorte
   mit digitaler Alarmierungstechnik auszustatten. Es handelt sich bei
   dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB.
   Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Vertragsschluss ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, da bei Beschaffung eines anderen
   Netzes sicherheitstechnisch nicht tolerierbare Kompatibilitätsprobleme
   zu befürchten wären. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen, er
   wird nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab
   dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
   Der hier angegebene Zuschlagszeitpunkt gibt den Zeitpunkt der Absendung
   der Bekanntmachung der Europäischen Union, nicht den tatsächlichen
   Zuschlag an. Dieser erfolgt gemäß der vorgenannten Fristberechnung. Der
   Vertrag soll mit der Sinus Nachrichtentechnik GmbH, Kiebitzhörn 28,
   22885 Barsbüttel abgeschlossen werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
   Ort: Kiel
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gem. § 160 GWB gilt:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Gem. § 135 GWB gilt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
   Ort: Kiel
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/06/2022
References
   6. mailto:sekretariat.schellenberg@heuking.de?subject=TED
   7. https://www.kreis-pinneberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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