Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2022062710262398462" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Dachau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 345524-2022 (ID: 2022062710262398462)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
  DE-Dachau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2022/S 121/2022 345524
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau
   Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 2 - 6
   Ort: Dachau
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 85221
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Diane Schiebelsberger
   E-Mail: [5]kaemmerei@dachau.de
   Fax: +49 813175288
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.dachau.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe von Omnibusverkehrsleistungen für den Stadtbusverkehr
   Dachau als Gesamtnetz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE217 Dachau
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Dachau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Große Kreisstadt Dachau als Aufgabenträger und zuständige Behörde
   nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO
   (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt, die Stadtwerke Dachau, Eigenbetrieb
   der Stadt Dachau (Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau, vertreten durch den
   Werkleiter Herrn Robert Haimerl, Tel. +49 8131 7009-0, E-Mail:
   [7]info@stadtwerke-dachau.de) als internen Betreiber auf der Grundlage
   einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 1370/2007 mittels
   eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) mit der Erbringung
   von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen zu beauftragen.
   Gegenstand des öDA sind die gesamten Verkehrsleistungen des
   Stadtbusverkehrs im Stadtgebiet Dachau, einschließlich ein- und
   ausbrechender Linien als Gesamtnetz. Es handelt sich dabei um
   Linienverkehre im öffentlichen Personennahverkehr nach § 42 i.V.m. § 8
   Abs. 1 PBefG. Umfasst sind die Linien 716, 717, 718, 719, 720, 722, 726
   und 744. Der Auftrag wird gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG als
   Gesamtleistung vergeben. Es handelt sich um ein vorhandenes
   Verkehrsnetz i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d) PBefG. Die
   Betriebsaufnahme ist zum voraussichtlichen Fahrplanwechsel 2023/2024
   geplant (siehe dazu unten II.2.7., das dort genannte Datum ist
   vorläufig; es kann sich abhängig vom tatsächlichen Datum des
   Fahrplanwechsels noch ändern).
   Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 1,4 Mio NwKm/Jahr. Die
   Verkehrsdurchführung ist mit ca. 30 Niederflur- oder Low-Entry-Bussen
   zu erbringen. Die Bedienung umfasst 135 Haltestellen im Stadtgebiet.
   Mit dem beabsichtigten öDA werden Anforderungen an die umfassten
   Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und
   Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG festgelegt. Diese werden
   nachfolgend beschrieben.
   Es sind sämtliche Linien gemäß geltenden Linienverläufen und Fahrplänen
   zu bedienen. Die Linienverläufe sind auf dem Stadtverkehrsplan
   einsehbar unter
   [8]https://www.stadtwerke-dachau.de/images/pdf/verkehr/Fahrpl%C3%A4ne_2
   022/Stadtverkehrsplan_Dachau_2022.pdf.
   Die einzelnen Linienverläufe mit den zu bedienenden Haltestellen sind
   auf den Linienverlaufskarten unter
   [9]https://www.stadtwerke-dachau.de/verkehr/busse.html einsehbar. Dort
   finden sich auch die Linienfahrpläne.
   Die für die Linien geltenden qualitativen Anforderungen sind dem
   Nahverkehrsplan (NVP) für die Große Kreisstadt Dachau und den Landkreis
   Dachau in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen (abrufbar unter
   [10]https://www.landratsamt-dachau.de/media/5744/nahverkehrsplan-fuer-d
   ie-grosse-kreisstadt-dachau-und-den-landkreis-dachau-endbericht.pdf).
   Der NVP enthält insbesondere Anforderungen an die Taktung (Nr. 3.2.1.2
   und Nr. 4.2 NVP), Qualitätsstandards für die Haltestellen (Nr. 3.2.2.1
   NVP), Qualitätsstandards für die Fahrzeuge (Nr. 3.2.2.2 NVP),
   Qualitätsstandards für die Kundeninformation (Nr. 3.2.2.3 NVP),
   Qualitätsstandards zum Fahrpersonal (Nr. 3.2.2.4 NVP) und
   Umweltstandards (Nr. 3.2.2.5 NVP). Hinsichtlich der einzuhaltenden
   Qualitätsstandards wird ergänzend auf die MVV-Mustervergabeunterlagen
   verwiesen (Muster Leistungsbeschreibung 2021 und Anlage A 4
   Verkehrsvertrag allgemein, abrufbar unter
   [11]https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.htm
   l).
   Die Linien sind in den Tarifverbund des MVV eingebunden. Es gilt der
   jeweils aktuelle MVV-Gemeinschaftstarif mit den darin enthaltenen
   Beförderungs- und Tarifbestimmungen (abrufbar unter
   [12]https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokum
   ente/220425_MVV-Gemeinschaftstarif_2022_Bek4_Jubilaeumsticket.pdf ).
   Das Fahrplanangebot, die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sowie die
   genannten Qualitätsstandards definieren u.a. die ausreichende
   Verkehrsbedienung und enthalten wesentliche Genehmigungsanforderungen
   i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG.
   Der öDA wird Regelungen zur Anpassung und Fortschreibung des
   Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle
   Rahmenbedingungen, an den Nahverkehrsplan sowie an andere veränderte
   Umstände enthalten.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 15/12/2023
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO
   (EG) Nr. 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG:
   Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach
   § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger
   Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im
   Einvernehmen mit der Stadt Dachau als zuständigem Aufgabenträger
   verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers gilt
   als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im
   Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz
   2 Satz 3 bis 5 PBefG nicht entspricht. Die Beantragung von
   Teilleistungen führt zur Antragsablehnung (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d)
   PBefG). Gleiches kann auch für den Fall von Abweichungen von den oben
   unter II.2.4 aufgeführten zwingenden quantitativen und qualitativen
   Anforderungen an die zu erbringende Verkehrsleistung gelten (§ 13 Abs.
   2a PBefG).
   2. Einräumung ausschließlicher Rechte
   Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, wird dem Betreiber ein
   ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit
   Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8
   Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und
   zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, welche die zu
   vergebenden Verkehre wirtschaftlich nicht nur unerheblich
   beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
   PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht der Stadt
   Dachau nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 bekannt gemacht werden.
   3. Diese Vorinformation dient auch als Bekanntmachung gemäß § 135 Abs.
   3 S. 1 Nr. 2 GWB. Es handelt sich auch um eine zulässige
   Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB, die nicht in den Anwendungsbereich des
   Kartellvergaberechts fällt. Die Stadtwerke Dachau sind als Eigenbetrieb
   rechtlich gegenüber der Stadt Dachau unselbständig. Es liegen daher
   auch die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe vor.
   4. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierungvon Oberbayern, Maximilianstr.
   39, 80538 München-Deutschland;
   E-Mail:[13]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de ; Telefon: +49
   891762411; Fax: +49 8921762847
   5. Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs.3 GWB ist
   ein Nachprüfungsantrag unzulässig,wenn der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt
   hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe
   der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist
   weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/06/2022
References
   5. mailto:kaemmerei@dachau.de?subject=TED
   6. https://www.dachau.de/
   7. mailto:info@stadtwerke-dachau.de?subject=TED
   8. https://www.stadtwerke-dachau.de/images/pdf/verkehr/Fahrpl%C3%A4ne_2022/Stadtverkehrsplan_Dachau_2022.pdf
   9. https://www.stadtwerke-dachau.de/verkehr/busse.html
  10. https://www.landratsamt-dachau.de/media/5744/nahverkehrsplan-fuer-die-grosse-kreisstadt-dachau-und-den-landkreis-dachau-endber
icht.pdf
  11. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
  12. https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokumente/220425_MVV-Gemeinschaftstarif_2022_Bek4_Jubilaeumstick
et.pdf
  13. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau