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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Dachau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 345524-2022 (ID: 2022062710262398462)
Veröffentlicht: 27.06.2022
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DE-Dachau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2022/S 121/2022 345524
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 2 - 6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Diane Schiebelsberger
E-Mail: [5]kaemmerei@dachau.de
Fax: +49 813175288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.dachau.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe von Omnibusverkehrsleistungen für den Stadtbusverkehr
Dachau als Gesamtnetz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Dachau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Große Kreisstadt Dachau als Aufgabenträger und zuständige Behörde
nach Art. 8 Abs. 1, 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO
(EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt, die Stadtwerke Dachau, Eigenbetrieb
der Stadt Dachau (Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau, vertreten durch den
Werkleiter Herrn Robert Haimerl, Tel. +49 8131 7009-0, E-Mail:
[7]info@stadtwerke-dachau.de) als internen Betreiber auf der Grundlage
einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 1370/2007 mittels
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) mit der Erbringung
von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen zu beauftragen.
Gegenstand des öDA sind die gesamten Verkehrsleistungen des
Stadtbusverkehrs im Stadtgebiet Dachau, einschließlich ein- und
ausbrechender Linien als Gesamtnetz. Es handelt sich dabei um
Linienverkehre im öffentlichen Personennahverkehr nach § 42 i.V.m. § 8
Abs. 1 PBefG. Umfasst sind die Linien 716, 717, 718, 719, 720, 722, 726
und 744. Der Auftrag wird gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG als
Gesamtleistung vergeben. Es handelt sich um ein vorhandenes
Verkehrsnetz i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d) PBefG. Die
Betriebsaufnahme ist zum voraussichtlichen Fahrplanwechsel 2023/2024
geplant (siehe dazu unten II.2.7., das dort genannte Datum ist
vorläufig; es kann sich abhängig vom tatsächlichen Datum des
Fahrplanwechsels noch ändern).
Die Verkehrsleistungen umfassen ca. 1,4 Mio NwKm/Jahr. Die
Verkehrsdurchführung ist mit ca. 30 Niederflur- oder Low-Entry-Bussen
zu erbringen. Die Bedienung umfasst 135 Haltestellen im Stadtgebiet.
Mit dem beabsichtigten öDA werden Anforderungen an die umfassten
Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und
Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG festgelegt. Diese werden
nachfolgend beschrieben.
Es sind sämtliche Linien gemäß geltenden Linienverläufen und Fahrplänen
zu bedienen. Die Linienverläufe sind auf dem Stadtverkehrsplan
einsehbar unter
[8]https://www.stadtwerke-dachau.de/images/pdf/verkehr/Fahrpl%C3%A4ne_2
022/Stadtverkehrsplan_Dachau_2022.pdf.
Die einzelnen Linienverläufe mit den zu bedienenden Haltestellen sind
auf den Linienverlaufskarten unter
[9]https://www.stadtwerke-dachau.de/verkehr/busse.html einsehbar. Dort
finden sich auch die Linienfahrpläne.
Die für die Linien geltenden qualitativen Anforderungen sind dem
Nahverkehrsplan (NVP) für die Große Kreisstadt Dachau und den Landkreis
Dachau in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen (abrufbar unter
[10]https://www.landratsamt-dachau.de/media/5744/nahverkehrsplan-fuer-d
ie-grosse-kreisstadt-dachau-und-den-landkreis-dachau-endbericht.pdf).
Der NVP enthält insbesondere Anforderungen an die Taktung (Nr. 3.2.1.2
und Nr. 4.2 NVP), Qualitätsstandards für die Haltestellen (Nr. 3.2.2.1
NVP), Qualitätsstandards für die Fahrzeuge (Nr. 3.2.2.2 NVP),
Qualitätsstandards für die Kundeninformation (Nr. 3.2.2.3 NVP),
Qualitätsstandards zum Fahrpersonal (Nr. 3.2.2.4 NVP) und
Umweltstandards (Nr. 3.2.2.5 NVP). Hinsichtlich der einzuhaltenden
Qualitätsstandards wird ergänzend auf die MVV-Mustervergabeunterlagen
verwiesen (Muster Leistungsbeschreibung 2021 und Anlage A 4
Verkehrsvertrag allgemein, abrufbar unter
[11]https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.htm
l).
Die Linien sind in den Tarifverbund des MVV eingebunden. Es gilt der
jeweils aktuelle MVV-Gemeinschaftstarif mit den darin enthaltenen
Beförderungs- und Tarifbestimmungen (abrufbar unter
[12]https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokum
ente/220425_MVV-Gemeinschaftstarif_2022_Bek4_Jubilaeumsticket.pdf ).
Das Fahrplanangebot, die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sowie die
genannten Qualitätsstandards definieren u.a. die ausreichende
Verkehrsbedienung und enthalten wesentliche Genehmigungsanforderungen
i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG.
Der öDA wird Regelungen zur Anpassung und Fortschreibung des
Verkehrsangebots an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, finanzielle
Rahmenbedingungen, an den Nahverkehrsplan sowie an andere veränderte
Umstände enthalten.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 15/12/2023
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO
(EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG:
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach
§ 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger
Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im
Einvernehmen mit der Stadt Dachau als zuständigem Aufgabenträger
verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers gilt
als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im
Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz
2 Satz 3 bis 5 PBefG nicht entspricht. Die Beantragung von
Teilleistungen führt zur Antragsablehnung (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d)
PBefG). Gleiches kann auch für den Fall von Abweichungen von den oben
unter II.2.4 aufgeführten zwingenden quantitativen und qualitativen
Anforderungen an die zu erbringende Verkehrsleistung gelten (§ 13 Abs.
2a PBefG).
2. Einräumung ausschließlicher Rechte
Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen
Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, wird dem Betreiber ein
ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit
Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8
Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und
zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, welche die zu
vergebenden Verkehre wirtschaftlich nicht nur unerheblich
beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43
PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im
öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht der Stadt
Dachau nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 bekannt gemacht werden.
3. Diese Vorinformation dient auch als Bekanntmachung gemäß § 135 Abs.
3 S. 1 Nr. 2 GWB. Es handelt sich auch um eine zulässige
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB, die nicht in den Anwendungsbereich des
Kartellvergaberechts fällt. Die Stadtwerke Dachau sind als Eigenbetrieb
rechtlich gegenüber der Stadt Dachau unselbständig. Es liegen daher
auch die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe vor.
4. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Südbayern bei der Regierungvon Oberbayern, Maximilianstr.
39, 80538 München-Deutschland;
E-Mail:[13]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de ; Telefon: +49
891762411; Fax: +49 8921762847
5. Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs.3 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig,wenn der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe
der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist
weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022
References
5. mailto:kaemmerei@dachau.de?subject=TED
6. https://www.dachau.de/
7. mailto:info@stadtwerke-dachau.de?subject=TED
8. https://www.stadtwerke-dachau.de/images/pdf/verkehr/Fahrpl%C3%A4ne_2022/Stadtverkehrsplan_Dachau_2022.pdf
9. https://www.stadtwerke-dachau.de/verkehr/busse.html
10. https://www.landratsamt-dachau.de/media/5744/nahverkehrsplan-fuer-die-grosse-kreisstadt-dachau-und-den-landkreis-dachau-endber
icht.pdf
11. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
12. https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokumente/220425_MVV-Gemeinschaftstarif_2022_Bek4_Jubilaeumstick
et.pdf
13. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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