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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Berlin
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 345441-2022 (ID: 2022062710260798439)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
  DE-Berlin: Personensonderbeförderung (Straße)
   2022/S 121/2022 345441
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730790a59f72e12
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730790a59f72e12
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
   mit vom AG gestellten Omnibussen
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0304-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
   mit vom AG gestellten Omnibussen
   Vertragsbeginn nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2024
   Leistungszeitraum: 01.02.2023 - 30.11.2024
   max. Stundenanzahl: 44.000 h
   für eventuelle Optionsziehung zzgl. max. 44.000 h
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 7 189 600.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
   mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
   Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
   Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
   mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
   Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert
   und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung.
   Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber
   inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
   nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
   Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr
   an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf
   stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca.
   22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des
   AG´s.
   Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im
   Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000
   Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen
   Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden
   und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der
   AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden
   pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000
   Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
   Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen
   im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei
   konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer
   Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene
   Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch
   nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den
   Linienverkehr des AG nutzen.
   Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen
   wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max.
   44.000 h (Siehe Option II 2.11).
   Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber
   inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
   nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
   Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter
   für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete
   Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen
   die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend
   zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das
   Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1
   eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen,
   wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine
   Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag
   von Los 1 vorgesehen ist.
   Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter
   für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier
   erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das
   eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die
   Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
   vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren
   Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der
   AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei
   der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem
   niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der
   Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall
   würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die
   Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch
   für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei
   identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird
   bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die
   Bewertung einbezogen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 601 600.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   siehe Option
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum
   jeweils von Februar - November)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
   mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
   Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
   Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
   mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
   Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert
   und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung.
   Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber
   inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
   nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
   Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr
   an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf
   stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca.
   22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des
   AG´s.
   Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im
   Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000
   Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen
   Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden
   und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der
   AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden
   pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000
   Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
   Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen
   im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei
   konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer
   Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene
   Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch
   nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den
   Linienverkehr des AG nutzen.
   Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen
   wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max.
   44.000 h (Siehe Option II 2.11).
   Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber
   inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
   nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
   Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter
   für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete
   Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen
   die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend
   zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das
   Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1
   eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen,
   wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine
   Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag
   von Los 1 vorgesehen ist.
   Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter
   für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier
   erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das
   eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die
   Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
   vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren
   Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der
   AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei
   der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem
   niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der
   Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall
   würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die
   Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch
   für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei
   identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird
   bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die
   Bewertung einbezogen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 601 600.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum
   jeweils von Februar - November)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
   den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
   für Bietergemeinschaften verwendet bzw. von
   jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
   Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
   ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage
   vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
   verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere
   Nachweise vorzulegen.
   1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
   Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
   des Unternehmens.
   2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
   der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
   3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 21
   Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
   4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen
   für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
   vorliegen.
   5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 19
   Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
   6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß
   Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
   7. Erklärung über die Tarifbindung (vgl. III.2.2.)
   8. Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder
   46 PBefG (vgl.III.2.2.)
   9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
   (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (2019-2021), wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto,
   exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu
   vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind
   Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
   Im Jahr: EUR
   Im Jahr: EUR
   Im Jahr: EUR
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
   einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von 500.000,00 EUR je
   Geschäftsjahr mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden
   Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen
   mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für beide Lose ein
   Angebot eingereicht werden, muss der Umsatz mindestens 1.000.000,00 EUR
   je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu
   vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind
   Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
   Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen nicht
   erfüllen, können nicht berücksichtigt werden
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen
   Eigenerklärung zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3
   Geschäftsjahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die den Leistungen des
   ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die
   die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur
   Fahrgastbeförderung in einem Umfang von mindestens 5.000
   Betriebsstunden zum Gegenstand haben.
   Definition Betriebsstunden:
   Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von
   Fahrgästen bereitsteht. Ein- und Aussetzwege bleiben hierbei
   unberücksichtigt.
   Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
   a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
   zur Benennung
   eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
   und
   E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
   b) Zeitraum der Leistungserbringung
   c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
   Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung
   beigelegten Tabelle zu duplizieren.
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
   einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung : Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen
   mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich 12.000
   Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.
   Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen
   Betriebsstunden in einem Umfang von mindestens 24.000 h je
   Geschäftsjahr durch Referenzen belegt werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
   Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
   Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
   Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
   fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
   Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
   zum Ausschluss.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
   des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
   oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
   eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
   Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
   ein Formular zur Verfügung.
   Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
   insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
   berücksichtigen, also mind. die Vorgaben des TV-Nahverkehr
   Berlin in der Fassung vom 01.07.2021 einzuhalten.
   Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
   -Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
   Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46
   PBefG sein.
   - Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzen Fahrer*innen
   müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift befähigt sein.
   - Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG
   in Deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher
   Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
   - Absolvierung eines 7 tägigen ÖPNV Kurses beim AG vor Einsatz des
   Fahrpersonals des AN
   Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten
   sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbsondere der
   Leistungsbeschreibung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/08/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/08/2022
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
   SektVO
   sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat
   ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
   der Maßnahme (vgl. Ziff.
   II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0304-2022 zu erfolgen.
   3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
   erteilt, die bis zum 11.08.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
   Stelle unter
   Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
   eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht
   beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu
   beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
   Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu
   den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
   Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den
   vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
   Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen
   zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
   Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
   Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
   frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
   die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
   jeweiligen
   Referenzgebern zu.
   5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
   wenn
   die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
   Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
   Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit
   dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
   gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
   Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und
   die
   Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
   dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
   Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als
   Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
   sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes
   Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
   Formular vorzulegen.
   Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
   Inhalts
   abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der
   Vertreter
   der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
   Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu
   erklären,
   inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
   zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
   allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
   Anlagen verwiesen werden.
   7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
   Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
   und finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
   berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
   III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
   Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
   Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem
   Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
   Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
   tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
   entsprechenden
   Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
   finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
   gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
   Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
   Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
   in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im
   Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden.
   8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des
   Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die
   Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
   Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
   Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe
   erforderlich.
   9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
   Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
   werden.
   Zur Klarstellung der Höchstwerte der Rahmenverträge erfolgt
   folgende Ergänzung:
   10. Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert umfasst die
   möglichen Stundenerweiterungen, die Optionen gemäß Punkt II.2.11) für
   beide Lose und mögliche Preissteigerungen, die im Vertrag über
   Preisgleitklauseln abgebildet werden.
   11. Die jeweils in Punkt II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten
   Schätzwerte enthalten noch nicht die im Leistungsverzeichnis genannten
   möglichen optionalen Leistungen.
   12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwert noch die
   jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten
   Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) dar. Die
   Höchstmenge, die pro Los vom AG abgerufen werden kann, ist die maximale
   Anzahl an abrufbaren Betriebsstunden pro Jahr, d.h. je Los 22.000
   Betriebsstunden pro Jahr.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
   dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
   ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
   oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
   sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
   134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/06/2022
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730
790a59f72e12
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730
790a59f72e12
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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