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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Berlin
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 345441-2022 (ID: 2022062710260798439)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
DE-Berlin: Personensonderbeförderung (Straße)
2022/S 121/2022 345441
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730790a59f72e12
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730790a59f72e12
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
mit vom AG gestellten Omnibussen
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0304-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
mit vom AG gestellten Omnibussen
Vertragsbeginn nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2024
Leistungszeitraum: 01.02.2023 - 30.11.2024
max. Stundenanzahl: 44.000 h
für eventuelle Optionsziehung zzgl. max. 44.000 h
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 189 600.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert
und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber
inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr
an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf
stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca.
22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des
AG´s.
Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im
Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000
Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen
Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden
und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der
AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden
pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000
Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen
im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei
konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer
Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene
Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch
nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den
Linienverkehr des AG nutzen.
Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen
wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max.
44.000 h (Siehe Option II 2.11).
Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber
inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter
für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete
Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen
die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend
zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das
Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1
eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen,
wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine
Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag
von Los 1 vorgesehen ist.
Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter
für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier
erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das
eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die
Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren
Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der
AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei
der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem
niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der
Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall
würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die
Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch
für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei
identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird
bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die
Bewertung einbezogen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 601 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
siehe Option
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum
jeweils von Februar - November)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungszeitraum vom 01.02.2023-30.11.2024
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr
mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des
Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für das
Kalenderjahr 2023/2024 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV)
mit vom AG gestellten Omnibussen im öffentlichen
Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert
und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei voneinander getrennten aber
inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
nicht, d. h. ein Bieter kann auf ein oder zwei Lose bieten.
Monatlich fallen ca. 2.000 h über 10 Monate im Schienenersatzverkehr
an. Es werden tägllich ca. 4 Umläufe mit ca. 17 Stunden je Umlauf
stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 05.00 Uhr und enden um ca.
22.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des
AG´s.
Im Leistungszeitraum 01.02.2023 bis 30.11.2023 bzw. im
Leistungszeitraum 01.02.2024 bis 30.11.2024 fallen jeweils ca. 20.000
Betriebsstunden an. Die genannten Betriebsstunden stellen einen
Richtwert dar. Der AG wird mindestens pro Jahr 18.000 Betriebsstunden
und nicht mehr als jährlich 22.000 Betriebsstunden abrufen, wobei der
AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden
pro Monat hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 18.000
Betriebsstunden jährlich (take-or-pay).
Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 3 Wochen
im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei
konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer
Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene
Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr in Anspruch
nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den
Linienverkehr des AG nutzen.
Die Maximalstundenanzahl über den Leistungszeitraumdie der AG abrufen
wird, beträgt 44.000 h pro Los. Hinzu kommen gegebenfalls weitere max.
44.000 h (Siehe Option II 2.11).
Die Leistung wird ausgeschrieben in zwei voneinander getrennten aber
inhaltlich gleichwertigen Mengenlosen. Eine Losbeschränkung besteht
nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein oder auf zwei Lose bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der Bieter
für ein von zwei (Mengen)Losen ein Angebot unterbreitet; eine konkrete
Festlegung auf eine bestimmte Losnummer erfolgt dabei nicht. Wir weisen
die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG hiervon abweichend
zwar eine Festlegung der Losnummer vorsehen. Dennoch wird der AG das
Angebot eines Bieters, das im Angebotsformular bei Losnummer 1
eingetragen ist, auch in die Bewertung für das Los 2 mit einbeziehen,
wenn das Angebot im Ergebnis der Auswertung für Los 1 keine
Berücksichtigung gefunden hat, also das Angebot nicht für den Zuschlag
von Los 1 vorgesehen ist.
Eine Angebotslegung für zwei Lose erfolgt in der Weise, dass der Bieter
für zwei von zwei (Mengen) Losen ein Angebot unterbreitet, auch hier
erfolgt keine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Losnummer für das
eine oder andere Angebot. Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die
Formulare des AG hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot mit dem niedrigeren
Gesamtpreis in die Bewertung für das Los 1 einbeziehen (bzw. wird der
AG bei identischen Preisen für beide Lose, ein Angebot des Bieters bei
der Bewertung von Los 1 berücksichtigen). Ist dieses Angebot mit dem
niedrigeren Gesamtpreis bei Los 1 nicht erfolgreich, wird es bei der
Bewertung für Los 2 erneut in die Bewertung einbezogen; in diesem Fall
würde das Angebot mit dem höheren Gesamtpreis insgesamt nicht in die
Bewertung einbezogen werden, also weder in die Bewertung für Los 1 noch
für Los 2. Ist das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis (bzw. bei
identischen Preisen das bewertete Angebot) bei Los 1 erfolgreich, wird
bei der Bewertung für Los 2 das weitere Angebot des Bieters in die
Bewertung einbezogen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 601 600.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 30.11.2026 (Leistungszeitraum
jeweils von Februar - November)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
für Bietergemeinschaften verwendet bzw. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
7. Erklärung über die Tarifbindung (vgl. III.2.2.)
8. Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder
46 PBefG (vgl.III.2.2.)
9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019-2021), wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto,
exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen anzugeben ist, die mit dem zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind
Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von 500.000,00 EUR je
Geschäftsjahr mit Leistungen gefordert, die mit dem zu vergebenden
Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen
mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung). Sollte für beide Lose ein
Angebot eingereicht werden, muss der Umsatz mindestens 1.000.000,00 EUR
je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind
Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen nicht
erfüllen, können nicht berücksichtigt werden
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen
Eigenerklärung zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3
Geschäftsjahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die den Leistungen des
ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die
die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen zur
Fahrgastbeförderung in einem Umfang von mindestens 5.000
Betriebsstunden zum Gegenstand haben.
Definition Betriebsstunden:
Betriebsstunden ist die Zeit, in der ein Omnibus zur Beförderung von
Fahrgästen bereitsteht. Ein- und Aussetzwege bleiben hierbei
unberücksichtigt.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
zur Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung
beigelegten Tabelle zu duplizieren.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung : Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen
mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich 12.000
Betriebsstunden in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.
Sollte für beide Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen
Betriebsstunden in einem Umfang von mindestens 24.000 h je
Geschäftsjahr durch Referenzen belegt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
zum Ausschluss.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen, also mind. die Vorgaben des TV-Nahverkehr
Berlin in der Fassung vom 01.07.2021 einzuhalten.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
-Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46
PBefG sein.
- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzen Fahrer*innen
müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift befähigt sein.
- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG
in Deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher
Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
- Absolvierung eines 7 tägigen ÖPNV Kurses beim AG vor Einsatz des
Fahrpersonals des AN
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten
sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbsondere der
Leistungsbeschreibung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 - 0304-2022 zu erfolgen.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zum 11.08.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht
beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu
beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu
den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit
dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und
die
Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer
Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als
Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der
Vertreter
der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu
erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem
Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des
Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe
erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Zur Klarstellung der Höchstwerte der Rahmenverträge erfolgt
folgende Ergänzung:
10. Der unter Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert umfasst die
möglichen Stundenerweiterungen, die Optionen gemäß Punkt II.2.11) für
beide Lose und mögliche Preissteigerungen, die im Vertrag über
Preisgleitklauseln abgebildet werden.
11. Die jeweils in Punkt II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten
Schätzwerte enthalten noch nicht die im Leistungsverzeichnis genannten
möglichen optionalen Leistungen.
12. Weder der gemäß Punkt II.1.5) geschätzte Gesamtwert noch die
jeweils in den Punkten II.2.6) für die Lose 1 und 2 genannten
Schätzwerte stellen das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) dar. Die
Höchstmenge, die pro Los vom AG abgerufen werden kann, ist die maximale
Anzahl an abrufbaren Betriebsstunden pro Jahr, d.h. je Los 22.000
Betriebsstunden pro Jahr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022
References
6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
7. https://vergabekooperation.berlin/
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730
790a59f72e12
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1806fbacc7a-730
790a59f72e12
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