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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Waiblingen
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 344365-2022 (ID: 2022062710053697408)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
  DE-Waiblingen: Personensonderbeförderung (Straße)
   2022/S 121/2022 344365
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Postanschrift: Alter Postplatz 10
   Ort: Waiblingen
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   Postleitzahl: 71332
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
   E-Mail: [6]vergabe@rems-murr-kreis.de
   Telefon: +49 71515011085
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rems-murr-kreis.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-181853af4ac-
   f6fa79deedeea41
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beförderung von Kindern zum Heilpädagogischen Kindergarten Fellbach
   Referenznummer der Bekanntmachung: LRAWN_25-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beförderung von Kindern zum Heilpädagogischen Kindergarten Fellbach,
   Rems-Murr-Kreis
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beförderung von Kindern zum Besuch des Heilpädagogischen Kindergartens
   Fellbach
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Umweltaspekte / Gewichtung: 10,00
   Preis - Gewichtung: 90,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 30/08/2022
   Ende: 29/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird für die Kindergartenjahre 2022/2023, 2023/2024 und
   2024/2025 beginnend ab dem 30.08.2022 vergeben. Zusätzlich können für
   jeweils ein Jahr (Kindergartenjahr 2025/2026 sowie 2026/2027),
   insgesamt zwei Optionen gezogen werden. Diese Option muss jeweils 6
   Monate vor Start des nächsten Kindergartenjahres schriftlich vom AG dem
   AN mitgeteilt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mustervorlage Auftragsbekanntmachung Rems-Murr-Kreis
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
   beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder
   Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine
   Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung,
   weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber,
   wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist
   ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
   Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind.
   B) Ergänzung zu III.2.2):
   Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
   öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
   Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der
   Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten
   repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer
   III.2.2)).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
   1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist;
   2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
   3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat;
   4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben;
   5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
   6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat;
   7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken;
   8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte;
   9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat;
   10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
   11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist;
   12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
   13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1)
   (Buchstabe A)), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot
   in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1) (Buchstabe A)) und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes
   sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen)
   für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
   Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
   nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft
   bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
   Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
   vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Leistungen
   abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
   Übertragung von Leistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind
   die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) (Buchstabe A))
   , III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
   vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hier ausgeschriebenen
   Leistungen erforderlich sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die
   für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen
   Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) (Buchstabe B) dieser
   Bekanntmachung benannt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/06/2022
References
   6. mailto:vergabe@rems-murr-kreis.de?subject=TED
   7. http://www.rems-murr-kreis.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-181853af4ac-f6fa79deedeea41
   9. https://vergabe24.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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