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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 343310-2022 (ID: 2022062709243796345)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
DE-Potsdam: Arzneimittel
2022/S 121/2022 343310
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Brandenburger Str. 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arzneimittelversorgung
E-Mail: [6]fp_open-house@nordost.aok.de
Telefon: +49 800265080-40198
Fax: +49 800265080-25353
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimitt
elrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MRVW2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MRVW2
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V
zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Referenznummer der Bekanntmachung: 220622_OH FAM NOST_65_AH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dimethylfumarat
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/documents herunterladen.
Die unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.)
Kommunikation benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten
und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat
keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung,
auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu
erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
verbindlich.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten
Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.09.2022. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2024, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.09.2022 spätestens bis zum 28.07.2022 vorliegen; vor dem 08.08.2022
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.10.2022;
Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.09.2022).
Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die
Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen
eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser
Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[11]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2024
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/06/2024
Ortszeit: 23:59
Ort:
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. auch Ziffern VI.4.1 bis
VI.4.4) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen
darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer
Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl.
hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht
wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MRVW2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils
örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird
(s.o. Ziffer VI.3.), sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022
References
6. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
7. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MRVW2/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MRVW2
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/documents
11. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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