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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Koblenz
Bauarbeiten
Boden- und Fliesenarbeiten
Dokument Nr...: 342970-2022 (ID: 2022062709124895986)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
DE-Koblenz: Bauarbeiten
2022/S 121/2022 342970
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Koblenz
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 09 - ZVS
E-Mail: [6]angebote.zvs@stadt.koblenz.de
Telefon: +49 261-1290
Fax: +49 261-1291010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.koblenz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Feuerwache 3_Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-65-2409-EO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau Feuerwache 3 Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Feuerwache 3 Bubenheimer Bann 56070 Koblenz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Feuerwache 3 Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach
Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2
VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
17.10.22 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt
hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
in der 52 KW 2022 , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
Unternehmen
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
- Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz-LTTG
- Eigenerklärung EU_Verordnung
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- bauaufsichtliches Prüfzeugnis des Abdichtungsmaterials, Pos.04.21 im
LV_2409-EO
- Urkalkulation
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt
bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG)
verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem
geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen
zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine
Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung
abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
Bekanntmachung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
(Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach
Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig)
einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u.
Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzuges
0,3 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne
Umsatzsteuer .
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im
Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die
Frist für die Schlusszah-lung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den
Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60
Tage.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu
leisten.
Sicherheitsleistung Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der
Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete
Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf
der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das
ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der
Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen
angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
Blindenwerkstätten mit einem
Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird
nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft
haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen
Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag
erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen
Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag
erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/08/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
[10]www.rlp.vergabekommunal.de
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gem. § 14 VOB/A EU sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw.
deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren
ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die
in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des
Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum
Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen
Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt
alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter /
Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente
nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen
Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine
Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY51S
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1)
genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des §
160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022
References
6. mailto:angebote.zvs@stadt.koblenz.de?subject=TED
7. http://www.koblenz.de/
8. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S/documents
9. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S
10. http://www.rlp.vergabekommunal.de/
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