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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Koblenz
Bauarbeiten
Boden- und Fliesenarbeiten
Dokument Nr...: 342970-2022 (ID: 2022062709124895986)
Veröffentlicht: 27.06.2022
*
  DE-Koblenz: Bauarbeiten
   2022/S 121/2022 342970
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Koblenz
   Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
   Ort: Koblenz
   NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 56068
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): 09 - ZVS
   E-Mail: [6]angebote.zvs@stadt.koblenz.de
   Telefon: +49 261-1290
   Fax: +49 261-1291010
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.koblenz.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Feuerwache 3_Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-65-2409-EO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neubau Feuerwache 3 Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Feuerwache 3 Bubenheimer Bann 56070 Koblenz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neubau Feuerwache 3 Fliesen- und Rüttelfliesenarbeiten
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 30/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
   Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach
   Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2
   VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
   17.10.22 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt
   hiervon unberührt.
   Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
   in der 52 KW 2022 , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
   - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
   - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
   Unternehmen
   - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
   - Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz-LTTG
   - Eigenerklärung EU_Verordnung
   Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
   - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
   - bauaufsichtliches Prüfzeugnis des Abdichtungsmaterials, Pos.04.21 im
   LV_2409-EO
   - Urkalkulation
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt
   bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG)
   verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem
   geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen
   zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine
   Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
   Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
   Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung
   abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
   Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
   Bekanntmachung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
   dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
   (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
   reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
   für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen.
   o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
   o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach
   Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig)
   einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
   o Gewerbeanmeldung
   o Handelsregisterauszug
   o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u.
   Handelskammer
   o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
   o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
   o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
   o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
   Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
   Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vertragsstrafen § 11 VOB/B
   Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
   oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzuges
   0,3 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne
   Umsatzsteuer .
   Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im
   Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
   Zahlung (§ 16 VOB/B)
   Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die
   Frist für die Schlusszah-lung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den
   Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60
   Tage.
   Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
   Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
   beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
   Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu
   leisten.
   Sicherheitsleistung Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
   Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der
   Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
   Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete
   Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf
   der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
   Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
   Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das
   ansonsten wirtschaftlichste Angebot
   eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der
   Zuschlag erteilt.
   Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen
   angebotene und zur Wertung
   herangezogene Preis
   a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
   Blindenwerkstätten mit einem
   Abschlag von 15 v. H.,
   b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
   berücksichtigt.
   Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird
   nur der Anteil berücksichtigt, den die
   bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft
   haben. Bei der Angebotsabgabe ist
   der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
   Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
   Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen
   Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
   gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag
   erteilt, das zum Zeitpunkt der
   Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
   Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
   beruflichen Erstausbildung beteiligt.
   Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
   Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
   Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
   gleichwertigen Angebote von einem
   ausländischen Bieter abgegeben wurde.
   Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
   Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen
   Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
   gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag
   erteilt, das zum Zeitpunkt der
   Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen
   umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
   Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
   Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine
   Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
   Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der
   gleichwertigen Angebote von einem
   ausländischen Bieter abgegeben wurde.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/08/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/08/2022
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadtverwaltung Koblenz
   Zentrale Vergabestelle
   Willi-Hörter-Platz 1
   56068 Koblenz
   über
   [10]www.rlp.vergabekommunal.de
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gem. § 14 VOB/A EU sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw.
   deren Bevollmächtigte zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Elektronische Kommunikation:
   Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren
   ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die
   in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des
   Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum
   Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen
   Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt
   alleine dem Bieter.
   Datenschutzgrundverordnung:
   Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter /
   Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
   gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente
   nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen
   Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine
   Mitarbeiter weitergeleitet.
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY51S
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1)
   genannten Stelle gestellt werden.
   Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des §
   160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
   Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/06/2022
References
   6. mailto:angebote.zvs@stadt.koblenz.de?subject=TED
   7. http://www.koblenz.de/
   8. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S/documents
   9. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY51S
  10. http://www.rlp.vergabekommunal.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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