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Ausschreibung: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Magdeburg
Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Überlassung von Bürokräften
Dokument Nr...: 340273-2022 (ID: 2022062409373195592)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Magdeburg: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2022/S 120/2022 340273
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 39128784-5327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt Postdienstleistungs- und
   Scangesellschaft mbH
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [9]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 3912878-45327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [11]http://www.dtvp.de/Center
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt KommunikationscenterGmbH
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [12]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 3912878-45327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [13]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [14]http://www.dtvp.de/Center
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [15]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARVU7/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [16]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARVU7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag zur Überlassung von Leiharbeitnehmern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 - 0005
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche
   Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Sachsen-Anhalt (Auftraggeberin 1) ist eine Körperschaft des
   öffentlichen Rechts. Als Sozialleistungsträger auf dem Gebiet der
   gesetzlichen Krankenversicherung betreut sie rund 810.000 Versicherte
   in 44 Kundencentern in ganz Sachsen-Anhalt und ist als einzige
   Regionalkasse zugleich auch die größte Krankenkasse in Sachsen-Anhalt.
   Zur Erfüllung der ihr gestellten Aufgaben bedient sich die
   Auftraggeberin 1 der Expertise von Beteiligungsgesellschaften, der AOK
   Sachsen-Anhalt Postdienstleistungs- und Scangesellschaft mbH
   (Auftraggeberin 2) und der AOK Sachsen-Anhalt Kommunikationscenter GmbH
   (Auftraggeberin 3), v.a. in den Bereichen der Posteingangsbearbeitung,
   wie Sortierung und Validierung sowie der sich anschließenden
   Digitalisierung und der Kommunikationsdienstleistungen.
   Zur Unterstützung der Prozesse im Hause der Auftraggeberinnen ist es
   vorgesehen, Leiharbeitnehmer einzusetzen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79621000 Überlassung von Bürokräften
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
   Hauptort der Ausführung:
   Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt landesweit in Sachsen-Anhalt;
   grundsätzlich jedoch an den Standorten Magdeburg, Halle, Merseburg,
   Haldensleben, Wittenberg, Stendal und Aschersleben.
   Außerdem ermöglichen die Auftraggeberinnen 1 und 3 den einzusetzenden
   Leiharbeitnehmern, ihre jeweiligen Tätigkeiten tageweise im mobilen
   Arbeiten zu erbringen, sofern keine betrieblichen Interessen
   entgegenstehen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Leiharbeitskräften
   durch den Auftragnehmer an die Auftraggeberinnen unter Beachtung der
   Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungs- und Mindestlohngesetzes in
   ihrer jeweils gültigen Fassung.
   Es erfolgt vorerst ein saisonaler Einsatz der Leiharbeitnehmer von 3
   bis 7 Monaten ab dem 01.12.2022. Weitere Einsätze sind innerhalb der
   Vertragslaufzeit geplant, jedoch nicht über eine Einsatzzeit von 7
   Monaten je Leiharbeitnehmer hinaus.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2022
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag zweimal schriftlich
   um jeweils 1 Jahr (1+1), längstens bis zum 30.09.2026, zu verlängern.
   Ein Anspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1
   AÜG,
   - Aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen
   (Erstellungsdatum nicht vor dem 01.05.2022),
   - Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung, in einfacher Kopie.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und
   Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten,
   diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 01.05.2022 in einfacher
   Kopie. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der
   drei wesentlichen Krankenkassen vorzulegen,
   - Gültige Bescheinigung in Steuersachen (oder
   Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum
   nicht vor dem 01.05.2022, in Kopie,
   - Vordruck Erklärung Nachunternehmer zzgl. etwaiger Anlagen: Nur dann
   einzureichen, wenn Nachunternehmereinsatz geplant sowie dann die
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Zugriffs-und
   Leistungsfähigkeit,
   - Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft: Nur dann einzureichen, wenn
   Angebot von Bietergemeinschaft abgegeben wird,
   - Vordruck Bewerbererklärung (aufgrund Runderlasses des MW des Landes
   SAN vom 21.11.2008).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Auftragnehmer hat zum Vertragsbeginn eine
   Schadenhaftpflichtversicherung mindestens wie folgt abgeschlossen:
   3 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
   1 000 000,00 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Gültiges Zertifikat DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis, in
   Kopie,
   - Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck Eigenerklärung Eignung und
   Referenzliste
   - Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es sind drei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld
   nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche
   Auftraggeber aus dem Bereich der Verwaltung beziehen und dürfen nicht
   älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Die
   Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer muss jeweils mindestens 10
   betragen, wobei der Überlassungszeitraum des einzelnen Arbeitnehmers
   mindestens durchgängig 2 Monate betragen haben muss.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und
   3 LVG LSA,
   - Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
   - Unterzeichneter Vordruck Erklärung zum Datenschutz im
   Vergabeverfahren
   - Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576" (Im Rahmen der
   Sanktionspakete gegen Russland.)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Auftraggeberinnen sind die AOK Sachsen-Anhalt - Die
   Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4,
   39106 Magdeburg, Deutschland;
   die AOK Sachsen-Anhalt Postdienstleistungs- und Scangesellschaft mbH,
   vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Stefan Behrendt, Lüneburger
   Straße 04 in 39106 Magdeburg und
   die AOK Sachsen-Anhalt Kommunikationscenter GmbH,
   vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Stefan Behrendt, Lüneburger
   Straße 04 in 39106 Magdeburg.
   2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [17]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRARVU7 zum
   Download zur Verfügung.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
   Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
   [18]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
   im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
   Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
   Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung
   einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir
   weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich
   regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
   abzurufen.
   3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten
   Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten;
   4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
   VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
   Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
   den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
   gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
   wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
   Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
   die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
   sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARVU7
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [19]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
   1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   7. https://san.aok.de/
   8. http://www.dtvp.de/Center
   9. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
  10. https://san.aok.de/
  11. http://www.dtvp.de/Center
  12. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
  13. https://san.aok.de/
  14. http://www.dtvp.de/Center
  15. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARVU7/documents
  16. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARVU7
  17. http://www.dtvp.de/center
  18. http://www.dtvp.de/
  19. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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