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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Heilbronn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 342585-2022 (ID: 2022062409354995298)
Veröffentlicht: 24.06.2022
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  DE-Heilbronn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2022/S 120/2022 342585
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn
   Postanschrift: Marktplatz 7
   Ort: Heilbronn
   Postleitzahl: 74072
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
   Steuerberatungsgesellschaft, zu Händen von: Dr. Oliver Wittig,
   Glücksteinallee 1, 68163 Mannheim
   E-Mail: [5]oliver.wittig@de.ey.com
   Telefon: +49 621420820961
   Fax: +49 6196802420961
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.heilbronn.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
   Personenverkehrsdienste
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Straßenbahnverkehr
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Stadt- und Regionalbahnsysteme
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Heilbronn, einzelne Verkehrsleistungen im Landkreis Heilbronn
   (aufgrund Übertragung Bestellbefugnis)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Heilbronn beabsichtigt mit Wirkung zum 1.1.2024 als
   zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags (öDA) über die Personenbeförderung im
   Linienverkehr (Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehrsleistungen) auf
   dem Gebiet der Stadt Heilbronn sowie der unter Ziff. II.2.3
   mitbedienten Gebietskörperschaften. Derzeit sind Verkehrsleistungen auf
   den folgenden Buslinien zu erbringen:
   Frühwagen 1: HorkheimSontheimHoover-SiedlungKäferflugHarmonieHbf,
   Willy-Brandt-Platz
   Frühwagen 2: NeckargartachFrankenbachBöckingenHbf,
   Willy-Brandt-Platz
   1 (Ausflugsverkehr): HeilbronnJägerhausWaldheide
   B (Ausflugsverkehr): Heilbronn HarmonieWartberg
   Linie 1: KlingenbergBöckingenHbf,
   Willy-Brandt-PlatzHarmoniePfühlpark(Rampachertal)Trappensee
   (JägerhausWaldheide)
   Linie 2: Hochschule Heilbronn, Campus
   SontheimSontheimBöckingenKlinikum Heilbronn
   Linie 5:Böckingen JäkleinstraßeHbf,
   Willy-Brandt-PlatzHarmonieEuropaplatzIndustrieplatz
   Linie 8: Biberach/Neckargartach/FrankenbachSchanz NordHbf,
   Willy-Brandt-PlatzZukunftsparkContainerterminalNeckargartachBölling
   er Höfe
   Linie 10: Herbert-Hoover-SiedlungHohenstaufenstraßeAllee PostHbf,
   Willy-Brandt-PlatzKlinikum HeilbronnFrankenbach Maihalde/Schanz Süd
   Linie 11: Badener HofGemmingstalAllee PostHarmonieSchickhardtstraße
   Linie 12: Neckargartach Im FalterSachsenäckerHarmonieHbf,
   Willy-Brandt-PlatzZukunftsparkSachsenäckerNeckargartach Im Falter
   Linie 13 Kleinbus: Allee PostHbf,
   Willy-Brandt-PlatzGrünewaldschuleHaselterLebenswerkstattBerufsschul
   zentrum HaselterFriedrichstraßeZiegeleiparkWestfriedhof
   Liniengruppe 30 (31, 32, 33):
   Horkheim/SontheimSüdbahnhof/RosenbergAllee
   PostHarmonieIndustrieplatzFrankenbach/Böllinger
   Höfe/BiberachKirchhausen
   Liniengruppe 40 (41, 42): SontheimRosenbergAllee
   PostHarmonie(Klinikum Heilbronn)Im KreuzgrundSchanz Süd
   Liniengruppe 60 (61, 62, 64): FleinJörg-Ratgeb-PlatzSüdbahnhofAllee
   PostHbf, Willy-Brandt-PlatzSchanz
   NordFrankenbachKirchhausen/Böllinger Höfe
   Linie 670 (nur innerstädtischer Anteil):
   (MassenbachhausenMassenbach)KirchhausenBiberachBöllinger
   HöfeKlinikum Heilbronn
   Zudem sind Verkehrsleistungen auf folgenden Stadtbahnlinien auf
   Grundlage einer durch das Verkehrsunternehmen abzuschließenden
   Vereinbarung hinsichtlich der Verkehrsdurchführung mit der
   Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH, Karlsruhe, und in Kooperation mit
   dieser zu erbringen:
   Linie S4: PfühlparkHarmonieHbf, Willy-Brandt-Platz
   Linie S41/S42: KauflandHarmonieHbf, Willy-Brandt-Platz
   Weitere Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öDA sind in dem
   Dokument "Qualitätsbestimmungen" enthalten, das unter
   [7]www.heilbronn.de/qualitaetsbestimmungen abgerufen werden kann. Für
   die Qualität des Verkehrsangebots sind ergänzend zu den
   Qualitätsbestimmungen die Vorgaben des jeweils für die Stadt Heilbronn
   gültigen Nahverkehrsplans maßgeblich (abrufbar unter:
   [8]https://www.heilbronn.de/umwelt-mobilitaet/mobilitaet/oepnv/nahverke
   hrsplan.html).
   Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den
   vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet. Der öDA bezieht
   sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs
   im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Bedienform im Einzelnen
   (insbesondere Linienverkehr i.S.v. §§ 42, 43 PBefG und Straßenbahnen
   i.S.v. §§ 28-40 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen wie
   alternative Bedienformen oder nach der VO (EG) 1370/2007 finanzierbare
   Nebenleistungen). Darüber hinaus soll - soweit dies nicht in den
   Qualitätsbestimmungen anders geregelt ist - auch die erforderliche
   Infrastruktur bereitgestellt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe des
   Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen ist
   ausgeschlossen. Für alle Linienverkehre sind die Tarife der
   Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH anzuwenden.
   Dem Betreiber wird für das vorstehende Bediengebiet ein
   ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/01/2024
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO
   (EG) Nr. 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gemäß §§ 8a
   Abs. 2 S. 2, 12 Abs. 6 PBefG:
   Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist
   innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen.
   Der Betrieb ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten Betriebsbeginn
   aufzunehmen. Die Direktvergabe der genannten Verkehrsdienste ist gemäß
   § 8a Abs. 2 S. 4 PbefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 8a
   abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigen öDA Anforderungen an die
   umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt
   und Standards festgelegt. Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen
   sind in den "Qualitätsbestimmungen" (siehe dazu Abschnitt II.2.4))
   angegeben. Die Qualitätsbestimmungen enthalten verbindliche
   Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung
   eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es ist zudem
   darauf hinzuweisen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
   eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch
   voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen
   Anforderungen sowie die Anforderungen der "Qualitätsbestimmungen" als
   Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden. Bestehen aufgrund
   konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche
   Antragsteller die Verkehrsdienste (insbesondere wegen fehlender
   Kostendeckung) während der gesamten Laufzeit der Genehmigung in dem dem
   Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem
   Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht
   erteilt werden.
   B) Hinweis zur angegebenen Verfahrensart
   Die Direktvergabe wird auf § 108 GWB sowie im Übrigen auf die VO (EG)
   Nr. 1370/2007 gestützt.
   C) Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB
   Diese Bekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung nach § 135
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. (Vergaberechtliche) Rechtsgrundlage für die
   beabsichtigte Direktvergabe ist § 108 GWB. Es ist eine Direktvergabe an
   die Stadtwerke Heilbronn GmbH (Kontaktdaten: Anschrift Verkehrstriebe:
   Georg-Vogel-Straße 2-4, 74080 Heilbronn, Telefon: +49 7131 562500,
   Telefax: +49 7131 562503, Email: [9]info@stadtwerke-heilbronn.de)
   beabsichtigt.
   Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe,
   Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49721 9268730, Telefax:
   +49721 9263985
   D) Einlegung von Rechtsbehelfen
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in den §§ 155ff. GWB geregelt. Zu
   den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer wird auf §§ 160ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten
   die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist
   beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf
   die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB
   hingewiesen.
   E) Änderungen des öDA
   Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der öDA Regelungen enthalten
   wird, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Bedürfnisse und an
   Änderungen des Nahverkehrsplans der Stadt Heilbronn anzupassen ist.
   Sollte ein solcher Fall auftreten, ist zu beachten, dass sich
   Änderungen bei Beachtung vergaberechtlicher Grenzen sowohl hinsichtlich
   des Bestands und Verlaufs der Linien oder mitbedienter Gebiete als auch
   hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der
   Qualitätsanforderungen und der Form der Bedienung ergeben können.
   Dementsprechend können sich Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder
   heutige Linien wegfallen.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   5. mailto:oliver.wittig@de.ey.com?subject=TED
   6. https://www.heilbronn.de/
   7. http://www.heilbronn.de/qualitaetsbestimmungen
   8. https://www.heilbronn.de/umwelt-mobilitaet/mobilitaet/oepnv/nahverkehrsplan.html
   9. mailto:info@stadtwerke-heilbronn.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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