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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Heilbronn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 342585-2022 (ID: 2022062409354995298)
Veröffentlicht: 24.06.2022
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DE-Heilbronn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2022/S 120/2022 342585
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, zu Händen von: Dr. Oliver Wittig,
Glücksteinallee 1, 68163 Mannheim
E-Mail: [5]oliver.wittig@de.ey.com
Telefon: +49 621420820961
Fax: +49 6196802420961
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.heilbronn.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Straßenbahnverkehr
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Stadt- und Regionalbahnsysteme
Sonstige Beförderungsdienste
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Heilbronn, einzelne Verkehrsleistungen im Landkreis Heilbronn
(aufgrund Übertragung Bestellbefugnis)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt mit Wirkung zum 1.1.2024 als
zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (öDA) über die Personenbeförderung im
Linienverkehr (Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehrsleistungen) auf
dem Gebiet der Stadt Heilbronn sowie der unter Ziff. II.2.3
mitbedienten Gebietskörperschaften. Derzeit sind Verkehrsleistungen auf
den folgenden Buslinien zu erbringen:
Frühwagen 1: HorkheimSontheimHoover-SiedlungKäferflugHarmonieHbf,
Willy-Brandt-Platz
Frühwagen 2: NeckargartachFrankenbachBöckingenHbf,
Willy-Brandt-Platz
1 (Ausflugsverkehr): HeilbronnJägerhausWaldheide
B (Ausflugsverkehr): Heilbronn HarmonieWartberg
Linie 1: KlingenbergBöckingenHbf,
Willy-Brandt-PlatzHarmoniePfühlpark(Rampachertal)Trappensee
(JägerhausWaldheide)
Linie 2: Hochschule Heilbronn, Campus
SontheimSontheimBöckingenKlinikum Heilbronn
Linie 5:Böckingen JäkleinstraßeHbf,
Willy-Brandt-PlatzHarmonieEuropaplatzIndustrieplatz
Linie 8: Biberach/Neckargartach/FrankenbachSchanz NordHbf,
Willy-Brandt-PlatzZukunftsparkContainerterminalNeckargartachBölling
er Höfe
Linie 10: Herbert-Hoover-SiedlungHohenstaufenstraßeAllee PostHbf,
Willy-Brandt-PlatzKlinikum HeilbronnFrankenbach Maihalde/Schanz Süd
Linie 11: Badener HofGemmingstalAllee PostHarmonieSchickhardtstraße
Linie 12: Neckargartach Im FalterSachsenäckerHarmonieHbf,
Willy-Brandt-PlatzZukunftsparkSachsenäckerNeckargartach Im Falter
Linie 13 Kleinbus: Allee PostHbf,
Willy-Brandt-PlatzGrünewaldschuleHaselterLebenswerkstattBerufsschul
zentrum HaselterFriedrichstraßeZiegeleiparkWestfriedhof
Liniengruppe 30 (31, 32, 33):
Horkheim/SontheimSüdbahnhof/RosenbergAllee
PostHarmonieIndustrieplatzFrankenbach/Böllinger
Höfe/BiberachKirchhausen
Liniengruppe 40 (41, 42): SontheimRosenbergAllee
PostHarmonie(Klinikum Heilbronn)Im KreuzgrundSchanz Süd
Liniengruppe 60 (61, 62, 64): FleinJörg-Ratgeb-PlatzSüdbahnhofAllee
PostHbf, Willy-Brandt-PlatzSchanz
NordFrankenbachKirchhausen/Böllinger Höfe
Linie 670 (nur innerstädtischer Anteil):
(MassenbachhausenMassenbach)KirchhausenBiberachBöllinger
HöfeKlinikum Heilbronn
Zudem sind Verkehrsleistungen auf folgenden Stadtbahnlinien auf
Grundlage einer durch das Verkehrsunternehmen abzuschließenden
Vereinbarung hinsichtlich der Verkehrsdurchführung mit der
Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH, Karlsruhe, und in Kooperation mit
dieser zu erbringen:
Linie S4: PfühlparkHarmonieHbf, Willy-Brandt-Platz
Linie S41/S42: KauflandHarmonieHbf, Willy-Brandt-Platz
Weitere Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öDA sind in dem
Dokument "Qualitätsbestimmungen" enthalten, das unter
[7]www.heilbronn.de/qualitaetsbestimmungen abgerufen werden kann. Für
die Qualität des Verkehrsangebots sind ergänzend zu den
Qualitätsbestimmungen die Vorgaben des jeweils für die Stadt Heilbronn
gültigen Nahverkehrsplans maßgeblich (abrufbar unter:
[8]https://www.heilbronn.de/umwelt-mobilitaet/mobilitaet/oepnv/nahverke
hrsplan.html).
Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte von den
vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet. Der öDA bezieht
sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs
im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Bedienform im Einzelnen
(insbesondere Linienverkehr i.S.v. §§ 42, 43 PBefG und Straßenbahnen
i.S.v. §§ 28-40 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen wie
alternative Bedienformen oder nach der VO (EG) 1370/2007 finanzierbare
Nebenleistungen). Darüber hinaus soll - soweit dies nicht in den
Qualitätsbestimmungen anders geregelt ist - auch die erforderliche
Infrastruktur bereitgestellt werden. Beabsichtigt ist die Vergabe des
Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen ist
ausgeschlossen. Für alle Linienverkehre sind die Tarife der
Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH anzuwenden.
Dem Betreiber wird für das vorstehende Bediengebiet ein
ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2024
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Artikel 5 Absatz 2 der VO
(EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gemäß §§ 8a
Abs. 2 S. 2, 12 Abs. 6 PBefG:
Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist
innerhalb der Drei-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen.
Der Betrieb ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten Betriebsbeginn
aufzunehmen. Die Direktvergabe der genannten Verkehrsdienste ist gemäß
§ 8a Abs. 2 S. 4 PbefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Gemäß § 8a
abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigen öDA Anforderungen an die
umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt
und Standards festgelegt. Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen
sind in den "Qualitätsbestimmungen" (siehe dazu Abschnitt II.2.4))
angegeben. Die Qualitätsbestimmungen enthalten verbindliche
Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung
eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es ist zudem
darauf hinzuweisen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch
voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen
Anforderungen sowie die Anforderungen der "Qualitätsbestimmungen" als
Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden. Bestehen aufgrund
konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche
Antragsteller die Verkehrsdienste (insbesondere wegen fehlender
Kostendeckung) während der gesamten Laufzeit der Genehmigung in dem dem
Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem
Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht
erteilt werden.
B) Hinweis zur angegebenen Verfahrensart
Die Direktvergabe wird auf § 108 GWB sowie im Übrigen auf die VO (EG)
Nr. 1370/2007 gestützt.
C) Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB
Diese Bekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung nach § 135
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. (Vergaberechtliche) Rechtsgrundlage für die
beabsichtigte Direktvergabe ist § 108 GWB. Es ist eine Direktvergabe an
die Stadtwerke Heilbronn GmbH (Kontaktdaten: Anschrift Verkehrstriebe:
Georg-Vogel-Straße 2-4, 74080 Heilbronn, Telefon: +49 7131 562500,
Telefax: +49 7131 562503, Email: [9]info@stadtwerke-heilbronn.de)
beabsichtigt.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe,
Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49721 9268730, Telefax:
+49721 9263985
D) Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in den §§ 155ff. GWB geregelt. Zu
den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer wird auf §§ 160ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten
die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist
beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf
die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB
hingewiesen.
E) Änderungen des öDA
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der öDA Regelungen enthalten
wird, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Bedürfnisse und an
Änderungen des Nahverkehrsplans der Stadt Heilbronn anzupassen ist.
Sollte ein solcher Fall auftreten, ist zu beachten, dass sich
Änderungen bei Beachtung vergaberechtlicher Grenzen sowohl hinsichtlich
des Bestands und Verlaufs der Linien oder mitbedienter Gebiete als auch
hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der
Qualitätsanforderungen und der Form der Bedienung ergeben können.
Dementsprechend können sich Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder
heutige Linien wegfallen.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
5. mailto:oliver.wittig@de.ey.com?subject=TED
6. https://www.heilbronn.de/
7. http://www.heilbronn.de/qualitaetsbestimmungen
8. https://www.heilbronn.de/umwelt-mobilitaet/mobilitaet/oepnv/nahverkehrsplan.html
9. mailto:info@stadtwerke-heilbronn.de?subject=TED
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