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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 341888-2022 (ID: 2022062409323894580)
Veröffentlicht: 24.06.2022
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2022/S 120/2022 341888
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 236-580314
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
LÄA 11 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im
Zusammenhang mit der Modellrepräsentanz weitere Leistungen
erforderlich. Wie in den vertraglichen Unterlagen beschrieben, erfolgen
im Bereich km 207,3 km 208,9 (Freiburger Hbf.) keine planerischen
Eingriffe und somit auch keine Modellerstellung.
Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten und Dritten gegenüber
eine Modellrepräsentanz des Freiburger Hbf. in den 3DModellen
vorstellen bzw. zeigen zu können, sind zusätzliche Leistungen
erforderlich um den Lückenschluss zu den planerisch betroffenen
Anschlussbereichen zu schließen. Aufgrund der hohen Komplexität des
Planungsprojektes ist eine umfassendere Darstellung gegenüber Dritten
zur Akzeptanz des Vorhabens erforderlich welche die Anforderungen an
die Visualisierung das
zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom AG abgeschätzte Maß überschreiten.
Die Modellierung ist somit nicht bereits durch den Hauptvertrag
abgedeckt, sondern stellt eine zusätzliche Leistung dar. Die
erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des
werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit
den Bestandsdaten/-grundlagen und der
vertraglich geschuldeten Visualisierung ist diese besonders
qualifiziert, die noch für die zusätzliche Visualisierung des Projektes
benötigten Informationen und Modelle des Freiburger Hbf. zu erstellen
und anschließend diese, in die bereits bestehende
Modelllandschaft einfließen zu lassen.
Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen
Modelle der Anschlussbereiche nochmals erarbeitet und
modelliert werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit
wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in
diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich
Qualitätsverluste sowie eine Vielzahl von zusätzlichen
Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und
entstehenden Prüfschleifen würden das Projekt enorm
verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie
zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen
höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als
nicht wirtschaftlich angesehen wird. Ferner müsste sich ein
Dritter Zugang zu den Modellen und der Visualisierung des AN
verschaffen und zusätzlich in diesen arbeiten, was unvermeidlich
zu technischen Schwierigkeiten beim Zugang und der Bearbeitung führen
würde.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die
betroffenen km-Bereiche begutachten und die aktuell fehlenden
Modelle definieren und modellieren. Nachfolgend muss der AN die Modelle
zusammentragen und in die bestehende
Modelllandschaft aufnehmen. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme
eines neuen AN der bisher nicht mit dem Projekt
befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu
zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/
Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des Weiteren entstehen durch eine
Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche
ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowie Terminverzögerungen mit
dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese
zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust
und führen unbestritten zu Mehrkosten für
das Projekt.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:580314-2019:TEXT:DE:HTML
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