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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 341902-2022 (ID: 2022062409322594531)
Veröffentlicht: 24.06.2022
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DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2022/S 120/2022 341902
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Miehle, Joachim
E-Mail: [7]Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 236-580314
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI30927
Bezeichnung des Auftrags:
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich
Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/11/2019
Ende: 14/07/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
LÄA 32-86 Zusätzlich zu der vertraglich geschuldeten Leistung werden im
Zusammenhang mit den Ergebnissen der neuen EBWU weitere Leistungen
erforderlich.
Die in den Ergebnissen der EBWU enthaltenen Änderungen an die
Anforderungen der Planung waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
noch nicht bekannt. Diese Änderungen müssen gesichtet und bewertet
werden. Zusätzlich müssen die einzelnen Maßnahmen an den erforderlichen
Stellen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und dann entsprechend dem
Planungsprozess aufbereitet und eingearbeitet werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit
den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese
besonders qualifiziert, die durch die Ergebnisse der EBWU entstandenen
Änderungen zu erarbeiten in die laufende Planung
aufzunehmen. Da die Änderungen einzelnen Maßnahmen an verschiedenen
Stellen (örtlicher Lage) des Projektes erforderlich
machen, kann somit sichergestellt werden, dass keine bereits
vorhandenen Planungsarbeiten (jeglicher Art) nochmals erarbeitet
werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich
reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall
überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich Qualitätsverluste
sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich
ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen
würden das Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung
des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und
Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt
nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen
wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die Ergebnisse
der EBWU sichten und bewerten. Nachfolgend muss
der AN die einzelnen erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Machbarkeit
prüfen. Des Weiteren sind dann die erforderlichen
Leistungen im laufenden Planungsprozess zu berücksichtigen und
einzuarbeiten. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme
eines neuen AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur
zu starken terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu
hohen zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/
Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des Weiteren entstehen
durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche
ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden
sowie Terminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit
sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen
bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu
Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.
Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung welche im Zuge der
Projektlaufzeit innerhalb des Bahnkonzerns anfällt und somit
auch zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges, ein Wechsel des AN
ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wäre
mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen für eine
Vergabe als Nachtrag an den aktuellen AN sind somit
gegeben, die Leistung kann angeordnet werden.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:580314-2019:TEXT:DE:HTML
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