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Ausschreibung: Trinkwasserversorgung - DE-Osterfeld
Trinkwasserversorgung
Dokument Nr...: 341749-2022 (ID: 2022062409321594490)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Osterfeld: Trinkwasserversorgung
   2022/S 120/2022 341749
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Wethautal
   Postanschrift: Corseburger Weg 11
   Ort: Osterfeld
   NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
   Postleitzahl: 06721
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]frenzel@gemeinde-elsteraue.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.gemeinde-elsteraue.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe Trinkwasserkonzession
   Referenznummer der Bekanntmachung: WET-2022-004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65111000 Trinkwasserversorgung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Trinkwasserversorgung der Gemeinden: Gemeinde Osterfeld und Gemeinde
   Meineweh und Gemeinde Stößen mit allen Ortsteilen im Wege der
   Trinkwasserkonzession durch die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in
   Mitteldeutschland mbH
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Verbandsgemeinde Wethautal und die Gemeinden (Gemeinde Osterfeld
   und Gemeinde Meineweh und Gemeinde Stößen) beabsichtigen mit der MIDEWA
   Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH einen
   Trinkwasserkonzessionsvertrag über die Trinkwasserversorgung in den
   Gemeinden (Gemeinde Osterfeld und Gemeinde Meineweh und Gemeinde
   Stößen) abzuschließen. Der Trinkwasserkonzessionsvertrag umfasst
   sämtliche notwendigen kaufmännischen und operativen Tätigkeiten der
   Durchführung der Trinkwasserversorgung. Die Satzungshoheit im Bereich
   der Trinkwasserversorgung verbleibt bei der Verbandsgemeinde. Der
   Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Vertrag kann mit der MIDEWA geschlossen werden, ohne dass es eines
   Ausschreibungsverfahrens bedarf, denn Konzessionsverträge über die
   Trinkwasserversorgung unterliegen nicht den Vergabevorschriften des 4.
   Teils des GWB (vgl. § 149 Nr. 9 lit. a GWB). Sie sind ausdrücklich
   ausgenommen, weil Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger von
   grundlegendem Wert ist und daher spezifischen Regelungen unterliegt (s.
   hierzu Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2014/23/EU über
   Konzessionsvergaben).
   Auch greifen keine anderen, namentlich europarechtlichen Vorgaben zur
   Ausschreibung ein. Dies folgt bereits daraus, dass kein Bezug zwischen
   der Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Osterfeld, Gemeinde Meineweh
   und Gemeinde Stößen und dem europäischen Binnenmarkt erkennbar ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   21/06/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in
   Mitteldeutschland mbH, Bahnhofstr. 13, 06217 Merseburg
   Ort: Merseburg
   NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
   Postleitzahl: 06217
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 600 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Magdeburg
   Postanschrift: Halberstädter Str. 8
   Ort: Magdeburg
   Postleitzahl: 39112
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet 10 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Der Wortlaut des § 135 Abs. 1 und 3 GWB lautet
   wie folgt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   6. mailto:frenzel@gemeinde-elsteraue.de?subject=TED
   7. https://www.gemeinde-elsteraue.de/
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