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Ausschreibung: Trinkwasserversorgung - DE-Osterfeld
Trinkwasserversorgung
Dokument Nr...: 341749-2022 (ID: 2022062409321594490)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Osterfeld: Trinkwasserversorgung
2022/S 120/2022 341749
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Wethautal
Postanschrift: Corseburger Weg 11
Ort: Osterfeld
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06721
Land: Deutschland
E-Mail: [6]frenzel@gemeinde-elsteraue.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.gemeinde-elsteraue.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Trinkwasserkonzession
Referenznummer der Bekanntmachung: WET-2022-004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Trinkwasserversorgung der Gemeinden: Gemeinde Osterfeld und Gemeinde
Meineweh und Gemeinde Stößen mit allen Ortsteilen im Wege der
Trinkwasserkonzession durch die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in
Mitteldeutschland mbH
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Verbandsgemeinde Wethautal und die Gemeinden (Gemeinde Osterfeld
und Gemeinde Meineweh und Gemeinde Stößen) beabsichtigen mit der MIDEWA
Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH einen
Trinkwasserkonzessionsvertrag über die Trinkwasserversorgung in den
Gemeinden (Gemeinde Osterfeld und Gemeinde Meineweh und Gemeinde
Stößen) abzuschließen. Der Trinkwasserkonzessionsvertrag umfasst
sämtliche notwendigen kaufmännischen und operativen Tätigkeiten der
Durchführung der Trinkwasserversorgung. Die Satzungshoheit im Bereich
der Trinkwasserversorgung verbleibt bei der Verbandsgemeinde. Der
Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Vertrag kann mit der MIDEWA geschlossen werden, ohne dass es eines
Ausschreibungsverfahrens bedarf, denn Konzessionsverträge über die
Trinkwasserversorgung unterliegen nicht den Vergabevorschriften des 4.
Teils des GWB (vgl. § 149 Nr. 9 lit. a GWB). Sie sind ausdrücklich
ausgenommen, weil Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger von
grundlegendem Wert ist und daher spezifischen Regelungen unterliegt (s.
hierzu Erwägungsgrund 40 der Richtlinie 2014/23/EU über
Konzessionsvergaben).
Auch greifen keine anderen, namentlich europarechtlichen Vorgaben zur
Ausschreibung ein. Dies folgt bereits daraus, dass kein Bezug zwischen
der Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Osterfeld, Gemeinde Meineweh
und Gemeinde Stößen und dem europäischen Binnenmarkt erkennbar ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in
Mitteldeutschland mbH, Bahnhofstr. 13, 06217 Merseburg
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Magdeburg
Postanschrift: Halberstädter Str. 8
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet 10 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Der Wortlaut des § 135 Abs. 1 und 3 GWB lautet
wie folgt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:frenzel@gemeinde-elsteraue.de?subject=TED
7. https://www.gemeinde-elsteraue.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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